Ausgabe 
2.7.1870
 
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1870.

Samstag den 2. Juli.

N 77.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Abonnements⸗ Einladung.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag,

Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.

Das Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗

jährlich 47 kr. mit Bringerlohn.

Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten dirett von uns bezogen werden.

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brechung eintritt.

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen,

damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗

Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir den Anzeiger auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht

ausdrücklich Abbestellung erfolgt.

Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großherzogliche Polizeiverwaltung Bad-Nauheim und Großherzoglichen Polizeicommissär zu Wickstadt.

Betreffend: Die Vertilgung der Raupennester.

Die Raupen zeigen sich allerwärts und insbesondere an den Obst täumen in so außerordentlicher Anzahl, daß die erhoffte, theilweise gün⸗ stigen Ertrag versprechende, Obsterndte ernstlich in Frage gestellt ist. Wenn auch die ungünstige Witterung an der Vermehrung dieses schäd⸗ lichen Insects die erste Schuld tragen mag, so kann doch angenommen werden, daß bei einer energischen Durchführung der durch Sie infolge unseres Ausschreibens vom 1. April d. J., Oberhessischer Anzeiger Nr. 41, auf Grund des Art. 80 des Feldstrafgesetzes getroffenen Anordnungen dem bereits vorhandenen und noch drohenden Schaden theilweise Einhalt hätte gethan werden können. Eine Ueberwachung der verfügten Maßregeln und Veranlassung der gerichtlichen Bestrafung von Renitenten scheint fast gar nicht stattgefunden zu haben, wie der Augenschein lehrt und wie wir uns aus den Feldstraferegistern überzeugt haben. Es ist nun zwar wohl nicht mehr möglich die Obst⸗ bäume gänzlich von Raupen zu säubern, die zahllos vorhandenen Raupennester können aber immer noch beseitigt werden und würde hierdurch nicht allein die diesjährige Obsterndte erhöht, sondern auch dem im nächsten Jahre an der Crescenz zu erwartenden Schaden gesteuert.

Wir beauftragen Sie daher sofort wiederholt die Baumbesitzer zur gründlichen Säuberung der Bäume ꝛc. ic. von Raupennestern, die mitunter eine erschreckliche Größe angenommen haben, öffentlich bei der Schelle bei Meidung der im Art. 80 des Feldstrafgesetzes an

gedrohten Strafe aufzufordern, den Feldschützen, Polizeidienern ꝛc. 1 8 5 7

Friedberg den 30. Juni 1870.

eine strenge Ueberwachung einzuschärfen und Contravenienten unnach sichtlich zur Anzeige zu bringen.

Von wesentlichem Einfluß wird es hierbei sein, wenn die Ge meinden mit gutem Beispiel vorangehen, und wollen Sie daher als⸗ bald nach Benehmen mit dem Gemeinderath geeignete Persönlichkeiten mit Säuberung der gemeinheitlichen Bäume beauftragen.

Da die Allgemeinheit nicht durch die Renitenz einzelner Baum⸗ besitzer in Schaden kommen darf, so sind deren Bäume auf ihre, vor⸗ lagsweise aus der Gemeindekasse zu zahlenden und auf dem Admini⸗ strativwege wieder beizutreibenden Kosten reinigen zu lassen.

Wir erachten es für wünschenswerth, daß auf Kosten der Ge meinden mehrere Raupenscheeren und Baumkratzen zum Gebrauch durch die Baumbesitzer angeschafft würden. Am Föͤrderlichsten würde aber jedenfalls sein, wenn zu Lasten der Gemeindekassen alle Bäume in den Gemarkungen durch qualificirte Individuen gereinigt würden. Die Vermeidung übel angebrachter Sparsamkeit würde jedenfalls gute Früchte tragen.

Sie wollen hierüber alsbald die Gemeinderäthe vernehmen und deren eventuelle Beschlüsse ungesäumt zur Ausführung bringen.

Bis zum 10. d. M. erwarten wir unfehlbar Anzeige, daß unsern Anordnungen entsprochen ist.

.

Haas, Kreis, Assessor.

Betreffend: Die Bildung der Ortsvorstände, hier die Ergänzungswahlen des Gemeinderaths im Kreise Frledberg.

Friedberg am 1. Juli. 1870.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogl. Bürgermeistereien mit Ausnahme von Dorheim, Dorn-Assenheim, Nauheim, Reichelsheim, Rödgen und Schwalheim. Nur sehr Wenige von Ihnen haben unserer Verfügung vom 30. Mai d. J. entsprochen, weshalb wir an die sofortige Erledigung

hiermit erinnern.

S Haas, Kreis ⸗Assessor.

Hessen. Darmstadt. Die diesmaligen

einem lokalen Interesse; da sie indessen nur geringe

Gesellschaft von dem Nachweis des Vorhandenseins

Herbstmanöver unserer Division werden am 18. Aug. beginnen und am 10. September endigen. Mainz. Am 27. d. fand die Eröffnung der

1 Bahnstrecken Bingen-Armsheim und Babenhausen⸗

Groß-Umstadt, statt. Beide Strecken repräsentiren eine Länge von ungefähr 5 Meilen und sind Glieder zweier Hauptverkehrslinien. Bingen⸗ Armsheim bildet einen Theil der kürzesten Linie längs des linken Rheinufers von Köln nach Bingen über Alzey durch die Pfalz nach Weißenburg, Straßburg., welche ihrer Vollendung nahe ist, indem die Zwischenglieder Armsheim Alzey und Monsheim Dürkheim bereits im Bau begriffen ind. Die zweite Strecke Babenhausen Groß- Umstadt liegt auf der Hauptlinie Bebra Hanau⸗ Babenhausen- Eberbach Heilbronn, welche ihrer Verwirklichung mit der zu erhoffenden Nachgabe Badens für den Bau des Zwischengliedes Eber⸗ bach-Neckarelz entgegengeführt werden wird. Vor- erst dienen die jetzt zu eröffnenden Linien nur

Anlagekapitalien erforderten und mit einer Staats- garantie von 35,000 fl. pro Meile ausgestattet sind, so ist eine gute Rentabilität derselben nicht zu bezweifeln.

Preußen. Berlin. Es heißt nunmehr, daß durch Präsidialverordnung die Eröffnung des Bundes- Oberhandelsgerichts in Leipzig auf den 5. August festgesetzt werden soll. Da Graf Bie- marck zu der Feier des 3. August in Berlin er- wartet wird, so ist die Betheiligung des Bundes- kanzlers an der Eröffnung des ersten Bundes- gerichtshofes nicht unwahrscheinlich.

Viel Aufsehen erregt hier ein vor dem Schwurgerichte zur Verhandlung gekommener Prozeß gegen Herrn Martin und Grafen von Wartensleben, die beiden Direktoren der nord⸗ deutschen Lebens- Versicherungs-Gesellschaft. Sie sind beschuldigt, unwahre Angaben in eine Urkunde aufgenommen zu haben. Die betreffenden Mini- sterien hatten nämlich die Coneessionsrung dieser

eines Sicherheitsfonds von 200,000 Thlrn. ab- hängig gemacht und diese 200,000 Thaler sollen die Angeklagten von hiesigen Bankiers nur für die Dauer der Aufnahme des notariellen Aktes geliehen, und zwar gegen eine Provision von 750 resp. 350 Thaler. Der Prozeß endete wit Frei⸗ sprechung beider Angeklagten.

Weimar. Bei der Fahrt des Kaisers von Rußland von hier nach Belvedere passirte dem kaiserlichen Wagen ein kleiner Unfall. Bei einer Chausseekreuzung stieß die von Verka an der Ilm kommende Post mit dem Wagen des Kaisers zu⸗ sammen, was einige leichte Beschädigungen des Wagens verursachte.

Bayern. München. Das k. Staats- ministerium des Handels gibt bekannt, daß eine Verständigung mit der großh. hessischen Regierung darüber zu Stande gekommen, daß die Aufhebung der bei der Offenbacher Schiffbrücke bisher er- hobenen Schiffsdurchlaßgebühren bis zum 1. Juli

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