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Donnerstag den 30. Dezember.
152.
berhessischer Anzeiger.
gathält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Stiedberger Zutelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samftag.
Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal,
Tienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.
Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und
nichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aussätze, landwirthschaftliche und i itthei äftli
ö a ö 6 gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nach-
1 Markt ⸗* Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen nterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel 1.
Trotz der seit Beginn des Jahres 1869 eingetretenen nicht unbedeutenden Erhöhun ü ärti ist di eginn d ö g des Abonnements für auswärtige Abonnenten ist die Zahl derselben dennoch ständig im Wachsen begriffen, was uns eine erfreuliche Aufmunterung sein muß, die Geschäfte der Redaktion in der bisher
Rübten Weise auch ferner fortzuführen.
Das Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗
jährlich 47 kr. mit Bringerlohn
— Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. A Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗
brechung eintritt.
Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich
Abbestellung erfolgt.
Die Redaktion.
Amtlicher Theil.
Nr. 57. sub. 1. Nr. 58. sub. 1. 0 Friedberg den 28. Dezember 1869.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publieiren: Bekanntmachung, die Errichtung eines ueuen Hausgesetzes für das fürstlich Leiningische Haus betreffend. Bekanntmachung, das Verhältniß der französischen Frankenstücke und Centimen zur Landesmünze betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Ter a p p. 1
Betreffend: Die Beitreibung der Gemeindeintraden in den Gemeinden des Kreises Friedberg für 1869.
Friedberg den 29. Dezember 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Mit Erledigung unserer Verfügung vom 15 d. M., Oberhessischer Anzeiger Nr. 135, stehen noch viele von Ihnen zurück, weshalb
wir Sie dringlich hierzu auffordern.
Hetreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 6. Juni 1858. gegen Feuersgefahr und die Vergütung der Brandschäden.
Die Bersicherung der Gebäude
Ter a pep.
Friedberg den 29. Dezember 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
ah die Großserzoglichen Bürgermeistereien Jauerbach b. Fr., Gambach, Ilbenstadt, Ober⸗Florstadt, Ockstadt, Oppershofen, Steinfurth 5 f und Nauheim, sowie den Großherzoglichen Polizeicommissär zu Wickstadt. Wir sehen binnen 8 Tagen der Erledigung unserer Verfügung vom 15. v. M., Oberhessischer Anzeiger Nr. 135, bei Ordnungsstrafe entgegen.
t a h P.
Zetreffsend: Die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
Friedberg den 27. Dezember 1869.
an die Großherzogliche Polizeiverwaltung zu Nauheim, den Großherzoglichen Polizeicommissär zu Wickstadt, die Großherzoglichen f Bürgermeistereien und die Großherzogliche Gensdarmerie des Kreises.
Unter Couvert lassen wir Ihnen Abdrücke einer Anweisung zur Ausführung des Titels III. der Gewerbeordnung für den Nord⸗ deutschen Bund vom 21. Juni 1869— den Gewerbebetrieb im
Umherziehen betreffend— in den zum Bund gehörenden Theilen des Großherzogthums Hessen zur Nachricht und Nachachtung zugehen. Ter d p.
Gen
a net Petreffend: Den Aufenthalt der Katharine Fleischmann von Dörzbach zu Bad-Nauheim.
mach ung.
Friedberg den 28. Dezember 1869.
Die Katharine Fleischmann von Dörzbach ist wegen liederlichen Lebenswandels aus diesseitigem Kreise ausgewiesen worden.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Ausstellung von selbstverfertigten Arbeiten der Handwerker und Fabrikarbeiter.
Im Frühjahr 1870 soll in Darmstadt eine Ausstellung selbstver— fettigter Arbeiten von Handwerkern und Fabrikarbeitern abgehalten werden, für welche alle Erzeugnisse der Klein-Gewerbe, der Fabrik⸗ Zudustrie, der Kunstgewerbe, sowie landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe zugelassen werden, wenn solche in einer inländischen Werk— stätte angefertigt worden sind und von den Verfertigern, unter An⸗ gabe ihres Namens, ausgestellt werden wollen. Es können sich bei der Ausstellung Fabrikanten, Meister, Gesellen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge betheiligen und ist nur bei jedem Ausstellungsgegenstand anzugeben, ob der Aussteller den Gegenstand allein selbst verfertigt bat, oder welche Theile von ihm und welche Theile von Andern ver— fertigt wurden.
Der Termin für die Anmeldung begann mit dem 1. Dezember und läuft mit dem 15. Februar 1870 ab. Die auszustellenden Gegen— stände müssen bis zum 15. April 1870 fertig und zur Absendung nach Darmstadt bereit sein. Die Transportkosten übernimmt der Großher⸗
zogliche Gewerbverein.
Ueberall können sich Lokal-Comités von Gewerbtreibenden und Arbeitern bilden, welche die Ausstellungs angelegenheiten in ihren Kreisen betreiben und mit der Großherzoglichen Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein dieserhalb in Verbindung treten.
Alles Weitere besagt das Programm für diese Ausstellung, so— wie eine gedruckte Erläuterung des Ausstellungsplans. Beide Druck⸗ sachen, sowie Anmeldeformularien können sowohl von uns als wie von den Vorständen der Lokalgewerbvereine und den Lokal- Comités der Arbeiter kostenfrei bezogen werden.
Wir laden zu zahlreicher Betheiligung an dieser Ausstellung, welche geeignet sein wird ein übersichtliches Bild über den Stand der Gewerbe und die Einzelleistungen der Arbeiter im Großherzogthum zu liefern, ergebenst ein.
Darmstadt den 20. Dezember 1869.
Großh. Cbntralstelle für die Gewerbe und den Landesgzwerbverein. Schleiermacher. Fin k.


