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1869.
Damstag den 29. Mai.
N 61.
Oberhessischer Anzeig
Cr.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samftag.
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Expedition mit
Für den Monat Juni kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags— 14
bei den Poststellen mit 16 kr.
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abonnirt werden.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:
Nr. 17 sub 1. Bekanntmachung, die Ausführung des zwischen dem Großherzogthum Hessen u unterm 26. Januar 1853 abgeschlossenen Staasvertrags betreffend.— sub 2. Zusammenstellung der Er zub 3. Bekanntmachung, die Aufbringung des Bedürfnisses der Großherzogl. Brandverficherungsanstalt
Friedberg den 26. Mai 1869.
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nd Frankteich wegen gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern gebnisse der Staatsschulden⸗Tilgungskasse-Rechnung für 1865.— für 1868 betteffend.
Großherzogliches Kleisamt Friedberg Trapp.
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Die Forsistrafen vom II. Quartal und die Feldstrafen von der II. Periode 1869 können an den bessimmten Zahltagen, Dienstags und Donnerstags, Morgens von 8 bie 12 Ühr und Mittags von 2 bis 5 Übr, an das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden.
Als besonderen Erhebungstag für den Landgerichtsbezirk Butzbach best
bei Herrn Gastwirth Joutz zu Butzbach.
Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereten dieses im Interesse ihrer Ott
15. Juni die Mahnung erfolgt. Friedberg den 25. Mat 1869.
immen wir Samstag den 5. Juni d. J., Morgens von 8 bis 10 Uhr,
sangehörigen wit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem
Großherzogliches Rentamt Friedberg Lin deck
Hessen. Darmstadt, 25. Mai. Zweite Kammer.(Schluß.) Der Gesetzentwurf, die Entrichtung der Zinsen von vertragsmäßigen Zinsen betreffend, wird nach längerer Debatte in der von der Mehrheit des Ausschusses beantragten Fassung angenommen. Es erfolgt sodann ohne Debatte die Annahme des Gesetzentwurses, die Pensionirung der Gerichtsvollzieher in der Pro- oinz Rheinhessen betreffend. Der Beschwerde des Heinrich Beck zu Eckartsborn, verweigerte Rechts- hülse betr., wird keine Folge gegeben.— Dem Gymnasium zu Gießen wird, einem Antrage des Abg. Kritzler entsprechend, zum Zweck der Theilung der jetzigen zweiten Classe, ein weiterer Zuschuß von 1200 fl. gewährt— Bezüglich einer Vorstellung der Mehrzahl der Ortsbürger von Büdingen be- schließt die Kammer, einmal auf dem schon früher gefaßten Beschluß zu beharren, daß das aus dem Verkaufe von Loosholz gezogene Capital von 4500 fl. unter die Loosholzberechtigten vertheilt werde, dagegen die Vertheilung weiterer 5500 fl. der Staatsregierung zur Genehmigung nicht zu empfehlen.— Eine wiederholte Beschwerde der Stadt Lauterbach wegen zwangsweiser Beitreibung von Verpflegungsgeldern für ihre bereits vor Er⸗ laß des Regulativs vom 19. Januar 1866 in das Landeshospital Hofheim aufgenommenen geistes- kranken Gemeindeangehörigen wird nicht berück- sichtigt, dagegen für die Heinrich Stern's Wittwe zu Wölsersheim die Bewilligung einer Gnaden⸗ pension von 100 fl. erbeten.
— 26. Mai. Zweite Kammer. Eingegangen ist eine Forderung der Regierung von 333,000 fl. zur Errichtung eines zu Veterinärzwecken dienenden landwirthschaftlichen Gebäudes an der Landes- Universität Gießen, sowie ein Gesetzentwurf, die Erhöhung der Gehalte der Hausverwalter der Collegiengebäude von 220 fl. auf 250 fl.— Sodann tritt die Kammer in Berathung über den Antrag der Abg. Goldmann und Genossen auf Erlaß eines Schullehrerpensionsgesetzes. Der Bericht des Ausschusses faßt das Ergebniß seiner Untersuchungen in folgenden Sätzen zusammen: 1) Es erscheint als ein dringendes Bedürfniß, daß durch ein Gesetz die Pensions⸗Verhältnisse der Volkeschullehrer geregelt werden. 2) Dieses Ge- setz soll a. den, ohne ihr Verschulden dienstunfähig gewordenen, Lehrern einen Anspruch auf Ruhe- gehalt gewähren; b. die Größe der Ruhegehalte nach dem gesammten Diensteinkommen und der Dienstzeit der Lehrer gleichmäßig festsetzen; e. die
Verpflichtung der Gemeinden, in Ermangelung besonderer Fonds, und subsidiär des Staats zur Aufbringung der zur Pensionirung der Volks schullehrer erforderlichen Mittel aussprechen, und d. einen möglichst gerechten Vertheilungs- Modus für die Beitragspflicht der Gemeinden zur Auf- bringung der Pensionen aufstellen; und es gelangt hiernach der Berichterstatter zu dem Schlußantrag: die Kammer wolle, dem Antrag der Abgeordneten Goldmann und Genossen stattgebend, Großherzogl. Staatsregierung ersuchen, noch auf diesem Land- tag den Ständen einen, auf diesen Grundsätzen beruhenden Gesetzesentwurf vorzulegen.— Kritz- ler vertheidigt einen Minoritätsantrag dahin gehend,„die Größe der Pensionen nicht gleich— mäßig für alle zu pensionirenden Lehrer nach ihrer Dienstzeit und dem Diensteinkommen zu fixiren, sondern nur einen Minimalsatz für die Pensions- größe nach Verhältniß des Einkommens festzusetzen, im Uebrigen aber die Regulirung der Pensions- größe der Regierung zu überlassen.“— Schäfer spricht auf's Energischste dafür, die Größe der Pensionen duich das Gesetz zu regeln, er will keine Conduitenlisten mehr. Man solle nicht dem Lehrer auf der einen Seite auf dem Papier etwas geben und es nachher durch Einführung von Bestimmungen wieder illusorisch machen. Man solle die Lasten gleichmäßig auf die Gemeinden vertheilen, dann werde Niemand gedrückt.— Hunsinger ist der Ansicht, die Beitragslast müsse durch Bildung eines Lehrerpenstonsfonds gleichmäßig vertheilt werden. Zusammengesetzt will er ihn haben aus Beiträgen aller Gemeinden und Beiträgen des Staates, insoweit die Besol- dung des Lehrers aus Alterszulagen besteht.— Regierungscommissär v. Lehmann vermag ein Pensionsgesetz in dem Sinne der Majorität des Ausschusses nicht anzuerkennen. Die Regierung habe seither für die Lehrer gesorgt und werde dies auch ferner thun.— Kempff erkennt an, daß die Regierung den Lehrern ihre Sorgfalt zuwende, zeigt aber an einzelnen Beispielen, wie außerordentlich gering der Ruhegehalt der Lehrer sei, Fälle, wo z. B. mit /, ½, 7 einer schon an sich kleinen Besoldung penstonirt wurde.— Curtman will ein Minimum und ein Maximum nach einem gewissen Prozentsatz, wodurch mit 50 Dienstjahren der volle Gehalt erreicht werde. Im Uebrigen ist er für Pensionsfonds mit gleichmäßiger Hinzuziehung der Gemeinden.— Goldmann: Was die Gemeinden betreffe, so solle man sich
nur erinnern, wie man oft einen guten Tag ab— warten müsse, wenn man einem Gemeinderath mit der Pensionirung eines Lehrers kommen wolle. Ein Pensionsfonds durch ein Gesetz geschaffen, sei absolut nothwendig. Er wünsche für den Fonds eine einfache, glatte Rechnung, einen bestimmten Beitrag, der gar nicht so groß zu sein brauche Seitens der Gemeinden, den Rest vom Staate.— Becker spricht für die Anträge der Majorität. — Fink: Es handle sich um das Recht der Lehrer auf Pensionirung. Nach den Auslassungen des Herrn Regierungscommissärs scheine es ihm aber fast, als ob die Regierung auf dieses Recht kein be⸗ sonderes Gewicht lege, auch komme es ihm vor, als ob die Regierung es überhaupt beim Alten lassen wolle. Redner vertheidigt die Majoritäts- anträge. Der Lehrer dürfe nicht„auf der Schneide zwischen Verhungern und Auskommen balanciren.“ Die Offiziere hätten gute Gagen, darum hätte man bei ihnen sagen können, geringe Pensionen; bei den Lehrern seien schlechte Gagen notorisch, darum sage er, möglichst hohe Pensionen.— Der Regierungscommissär verwahrt die Regierung gegen die Unterstellungen des Vorredners.— Dumont stimmt im Interesse des Staates für die Majori⸗ tätsanträge.— Zimmer befürwortet ebenfalls die Majoritätsanträge.— Hallwachs glaubt, daß die Regierung recht wohl auf die Wünsche des Ausschusses eingehen könne. Man solle dem Lehrer ein Recht geben, und nicht ihn mit Gnade füttern.— Keil befürwortet ebenfalls ein Pen⸗ sionsgesetz.— Kraft betrachtet das Pensions- gesetz nur als einen Baustein für das künftige Schulgesetz.— Kritzler vertheidigt die Behör- den, wie die Gemeinden gegen die Ausführungen einiger Vorredner, worauf Kempff als Bericht erstatter nochmals die Nothwendigkeit eines Pen sionsgesetzes hervorhebt. Bei der Abstimmung wird der Majoritätsantrag einstimmig angenommen. — Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist der Antrag des Abg. K. J. Hoffmann auf Er⸗ höhung des Staakszuschusses für die Realschule zu Offenbach. Nach kurzen Bemerkungen von Kritzler und dem Anttagsteller werden 1500 fl. bewilligt mit dem Zufatze, für an dieser Real- schule neu zu errichtende Stellen dem Fürsten Isenburg-Bürstein nur dann das Pesentatsons⸗ recht zu gewähren, wenn e deren Fundation übernimmt, es sei denn, daß er auf dem Rechts- wege sein Recht zur Besetzung aller Lehrstellen durchsetzen könne.— Schließlich schreitet die


