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1869.
Dienstag den 27. April.
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berhessischer Anzeiger.
g 5„ Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Jntelligenzblatt
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Für die Mougte Mai und Juni kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.
im tlicher Theil.
An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Sie wollen das Nachstehende den in Ihren Gemeinden befindlichen Invaliden noch ganz besonders bekannt geben.
Friedberg den 23. April 1869.
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Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp. g.
Sämmliche Invaliden des Unterofficiers- und Soldatenstandes, welche im Kreise Friedberg ihren Wohnort haben, sind nunmehr dem Vezirks⸗Commando Friedberg unterstellt und werden hiermit aufgefordert, sich schriftlich unter specieller Angabe ihres Aufenthaltsorts oder mündlich dei dem Bezirksfeldwebel in Friedberg anzumelden. 5 75
Zugleich wird diesen Invaliden aufgegeben für die Folge ihre etwaigen Gesuche uur durch den Bezirksfeldwebel an ihr Bezirks-
Commando zu richten.
Diejenigen
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Major und Bezirks-Commandeur.
Landwirt he,
welche die vom landw. Bezirksverein bestellten Sämereien, Erbsen ꝛc. noch nicht abgeholt haben, werden ersucht, solches bis spätestens zum 30. d. M. zu thun, widrigenfalls diese Sämereien auf ihre Gefahr und Kosten versteigert werden. Die Direction des landw. Bezirksvereins Friedberg
Friedberg den 26. April 1869.
Trapp.
Viehversicherungs⸗Austalt für das Großherzogthum Hessen. b
Diese Anstalt tritt auf Grund ihrer Statuten am 1. Mai 1869 in Wirksamkeit. Indem wir hiermit zum Beitritt einladen, bemerken wir, daß es nach§. 2. der Statuten den Rindviehhaltern freigesteslt ist gegen alle Verluste oder nur gegen Seuchen oder mit Ausschluß dieser Krankheiten gegen alle sonstigen Verluste zu versichern. g
Pferde und Rindvieh desselben Besitzers können zugleich, es kann aber auch eine einzelne Gattung für sich versichert werden.
Die Pferdeversicherung sowie die beiden Abtheilungen für Versscherung von Rindodieh bilden drei von einander getrennte Abtheilungen, welche nach Verhältniß ihrer Ausgaben zusammen die allgemeinen Verwaltungskosten tragen.
Beitrittserklärungen bitten wir an die unterzeichnete Direction zu richten und werden demnächst unsere Agenturen für das Groß— herzogthum, nachdem solche die amtliche Genehmigung erhalten haben, bekannt machen.
Darmstadt den 20. April 1869.
Die Direction e ee
Hessen. Darmstadt. Die erste Kammer bewilligte die vom Kriegsminister acceptirte Pauschal— summe von 3,066,918 fl. für Militärzwecke unter Ablehnung des Beschlusses der zweiten Kammer, die Verwilligung von der Vereinbarung des Mi— litärpensionsgesetzts abhängig zu machen. Ein vom Regierungscommissär verlesenes Ministerial⸗ rescript verspricht des Bundeskanzlers Verwendung beim Bundesfeldherrn für den beantragten Aufschub der erhöhten Gagen und Löhne für das zum nord— deutschen Bundesheere gehörige hesstsche Contingent bis zum 1. Juli.
— Der Finanzausschuß zweiter Kammer geht von der Ansicht aus, daß die Hundesteuer theil— weise einen polizeilichen Zweck habe, daß sie aber in ihrer jetzigen Höhe nicht mehr genüge. Unter diesen Umständen sind Anträge auf Erhöhung der Hundesteuer sicher zu erwarten. In der Finanz- periode 1863/65 betrug die Hundesteuer nicht weniger als 138,496 fl.
Mainz. Vor dem hiesigen Schwurgerichts— bhofe wurde am 20., 21. und 22, d. der Prozeß gegen den Ackersmann Schäfer von Bretzenheim verhandelt. Wie unseren Lesern vielleicht noch erinnerlich ist, wurde im April v. J. zu Bretzen⸗ beim die Ehefrau Schäfer in dem Stalle ihres Wohnhauses erhängt gefunden. Da alle An— zeichen auf einen Selbstmord deuteten, so wurde di⸗ Leiche nach vorgängitzer Besichtigung durch die Behörde anstandslos beerdigt. Im Juni v. g. wurde jedoch der Verdacht rege, daß die Un- glückliche sich nicht erhängt habe, sondern vergiftet worden sei. Die Leiche wurde ausgegraben und im Magen derselben fanden sich Spuren von
Strychnin. Schäfer war zu jener Zeit bereits nach Amerika ausgewandert, dagegen zogen die Behörden eine Wittwe Klug, von welcher allgemein behauptet wurde, sie wisse um das an der Ehefrau Schäfer begangene Verbrechen, ein. In der That legte die Klug umfassende Geständnisse ab und bekannte insbesondere, daß ihr Schäfer mitgetheilt, er habe sowohl den Versuch gemacht, seine Ehefrau zu vergiften, als auch sie später wirklich vergiftet und sodann im Stalle erhängt. Schäfer wurde bekanntlich auf Requisition der Hessischen Gerichte in Paterson verhaftet und hierhergebracht. In der Verhandlung vor den Assisen räumte der An- geklaͤgte den Vergiftungeversuch ein, stellte jedoch entschieden in Abrede seine Frau wirklich vergiftet und dann erhängt zu haben. Als Zeugin trat gegen ihn hauptsächlich die bereits erwähnte Wittwe Klug auf. Das Resultat der dreitägigen Verhandlung war Verurtheilung Schäfers. Die Geschworenen bejahten sowohl die Frage in Betreff des Vergiftungsversuchs wie die in Bezug auf die wirkliche Vergistung. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten sofort zum Tode. Schäfer hörte vas Verdikt mit Ruhe an.
Preußen. Berlin. In der Reichstags— Debatte vom 22. d. erhob Twesten Widerspruch dagegen, daß Sachsen, Hessen, Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig in ihren Martikularbeiträgen Nachlaß erhielten, weil dieselben noch bei einzelnen Staaten Gesandte halten. Graf Bismarck sagt, die Veröffentlichung diplomatischer Aktenstücke sei eine schwierige Ausgabe mehr parlamentarischer als diplomatischer Natur. In England werde dieselbe mit Takt und langjähriger Erfahrung gehandhabt,
und habe dennoch zu Klagen geführt. Auch die bekanntlich sehr vorsichtigen Veröffentlichungen der sfranzösischen Regierung erreichten nicht ihren par— lamentarischen Zweck; er selbst sei kein Anhänger dieser Maßregel, würde aber der Reichstag darauf bestehen, so würde man geben, was man geben könne. Regierungen, welche Blaubücher vorlegten, veröffentlichten durchaus nicht den gesammten Schriftwechsel des auswärtigen Amts. Hinsichtlich der Gesandtschaften der Einzelstaaten sagt der Bundeskanzler: er betrachte die einheitliche Ver— tretung im Auslande als wünschenswerthes Ziel, und das jetzt bestehende Verhältniß als ein Ueber— gangsstadium, welches nicht plötzlich beseitigt werden könne; er bitte, die Regelung des Ver⸗ hältnisses der einzelnen Regierungen zur Gesammt— heit ihm zu überlassen. Der Antrag Twestens, den Nachlaß an Gesandtschaftskosten für Sachsen, Hessen und Schwerin nicht zu genehmigen, dem— gemäß eine anderweitige Berechnung der Matri— kularbeitraͤge aufzustellen, wird abgelehnt, ebenso der Antrag Hoverbeck's, den Gehalt für den Militärbevollmächtigten in Petersburg zu streichen. Die Etats für Bundesconsulate, Postverwaltung und Telegraphenverwaltung werden genehmigt. — Die internationale Conferenz der Vereine zur Pflege im Kriege verwundeter und erkrankter Krieger wurde in Anwesenheit der Königin eröffnet. 160 Delegirte waren anwesend. Nach der Bericht— erstattung über die badischen, tussischen und bel— gischen Vereine wurden die Vorschläge des preuß. Central-Comite's über die Hülfeleistung im See— kriege(der Verein will Rettungsfahrzeuge aus— rüsten, welche die Kriegeflotte begleiten und eine


