Ausgabe 
26.8.1869
 
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1 I 1 digerau Naß e N aulhält die amilichen Erlasse sür den Kreis Friedberg. Sriedberger Antelligenzblalt. Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samfsag. n e urg

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eee Amtlicher Theil. Kr. 38. sab. 1. Bela N 77 denn Wie den dalleden Aegisrungsblatte sind zu publizireu: 8 38. sub. 1. untmachung, den zwlsche und f i 7

bee fried. Nr. 30. 755 1. Finanzgesetz für die gabre 1869 1870 2 Mie oll⸗ und Handels verein und der Schweiz abgeschlossenen Dandels⸗ und Zollvertrag betreffend. n Friedberg am 23. Auguft 1869. Großherzogliches Kreisamt Friedberg

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l f 3 a 5 odaug. reg deg gwährende Quartlerverpflegung einschließlich a berg k mlich:

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ide uu Be 11 1 Ole Prüfung der einjährig Freiwilligen. Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 24. Juni 9 J. bringen wir hiermit weiter zur Kenntniß der Betheiligten, daß nächsten Prüfungen in folgender Weise vorgenommen werden: ntag den 6. u. Dienstag den 7. September d. J.

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duard Ruth hir die im Jahr 1852 geborenen Angehörigen

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wie für sammtliche Angehörige eines anderen Staates, welche nach Achuhe 20 der Militär⸗Ersatz⸗Instruction im Großherzogthum gestellungs 1 llichtig sind.

Mittwoch den 8. September d. J. CTecosst u. zr Diejenigen, welche in den Jahren 1849 und 1850 geboren sind,

1

tetreffend: Die Marschverpflegung für die Truppen.

J Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nach einer Mittheilung Großherzoglicher Provinzial Direction Aral al Serhessen ist Seitens des Königlichen General-Commandos die Geld vrgütung für die große Victualien-Portion auf 3 Sgr. 8 Pf. fest⸗ essetzt worden und es sollen bei den diesjährigen Diwissonsübungen im Großherzoglichen Gemeinden für die den Preußischen Truppen zu

Brod 6 Sgr. ½ Pf.,

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des ·. 5 ö es Großherzogthums Die Prüfungen

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der Zuschuß mit das Brodgeld mit 1* der Löhnungsantheil 1 3 1

per Kopf und Tag ausbezahlt werden. Zahlung leisten lassen.

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Friedberg am 24. August 1889.

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6 Sgr. ½ Pf Sie werden sich hiernach

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soweit Ersteren durch besondere Verfügungen gestattet worden ist, sich einer nochmaligen Prüfung im September d. J. zu unterziehen.

3. Donnerstag den 9. September d. J. für Diejenigen, welche im Jahre 1851 geboren sind.

beginnen an jedem Tage Morgens um 8 Uhr

in der städtischen Turnhalle, Capellstraße Nr. 7. Darmstadt den 17. August 1869. Großherzogliche Prüfungs⸗Commissson für einjährig Freiwillige v, Gr dle,

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Die Forfiftrafen vom III. Quartale 1869 können an den bestimmten Zahltagen Dienstag und Donnerssag an das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden.

ischine, 1 1 September die Mahnung erfolgt.

Uhr, bel Herrn Gaflwirth Joutz zu Butzbach.

Als besonderen Erbebungstag für den Landgerichtsbezirk Butzbach bestimmen wir Montag den 6. September d. J., Morgens von 8 bis

Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeisterelen dieses im Interesse ihrer Ortsangehörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem

Groß herzogliches Rentamt Friedberg nend

Frtedberg den 24. Auguft 1869. 1 Koch

3 Hessen. Darm stadt. Das Großherzog⸗ Vogts lun lle Regierungsblatt Nr. 39 enthält(Schluß):

e I. Indirecte Auflagen. 8. 3. Die Tranksteuer und lioscisde bote von Wein und die Tranksteuer von Obst⸗ 0 ut sollen in dem vierten Quartale des Jahres 1869 0 Sturmfell im in den Jahren 1870 und 1871 nach den Bestimmungen 1 en Gesetze erhoben werden. 7 Besteuerung 7 Branntweins findet nach der bezüglichen, vertrags⸗ rgeselle ig im ganzen Großherzogthum zur Anwendung menden Gesetzgebung des Norbdeutschen Bundes statt. Tranksteuer von Bier wird bis dahin, wo vertrags

U Scteinermeister ig ebenfalls die Gesetzgebung des Norbdeutschen des bezüglich der Besteuerung des Biers im ganzen LL flach ze berzogthum in Wirksamkeit tritt, nach den Be 8 mungen der bestehenden Gesetze erhoben.§. 4.

* Lage 1 Einstellung der Chausseegeldererhebung soll auch in tb gegenwärtigen Finanzperiode fortdauern.§. 5. Die

dard Nur und Ausgangszösle nebst der Rübenzuckersteuer, so die Salzstecur sollen auch in dem vierten Quartal

Jahres 1869 und in den Jahren 1870 und 1871 ih Maßgabe der bestehenden Zollvereinsbeträge und nach oczüglichen Gesetzgebung des Zollvereins verwaltet erhoben werden.§. 6. Die übrigen in der vorigen zperiode bestandenen indirecten Abgaben, nämlich:

junge

0 Winde

53 1 0 k. Stempelabgabe, sowohl in den Provinzen Starkenburg 11 Oberhessen, als wie in der Provinz Rheinhessen, ueiude den Einregistrirungs⸗, Inscriptions⸗, Expeditions⸗ N Transscripiionsgebühren in der letzteren; 2) die

en gelen ggteralgelder; 3) die Hundesteuer nebst der Nachtigallen⸗ eng he,) bie Abgabe von Schicßpässen, sowie endlich 5) 11 ponstigen in dem Staatsbudget aufgeführten Staats⸗

i Sclnhmen sollen auch in dem vierten Quartal des Jahres ce Süß und in den Jahren 1870 und 1871 fortbestehen * nach ben gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden, he bermalen für dieselben gelten., Die Erhebung Brückengelds und der Ueberfahrtsgebühren bei Malnz, dig, Oppenheim, Gernsheim und Kostheim soll jedoch bem mit Unseren getreuen Ständen vereinbarten t vom 3. August l. J. stattfinden.

4 gupptun * be 0b 0.

1 000

III. S. 7. Sämmtliche Staatsausgaben sollen auf die verschiedenen Verwaltungszweige so verwendet werden, wie die Bedürfnisse derselben von Unseren getreuen Sländen verwilligt worden sind. Die bei der Einnahme im Ganzen entstehenden Ueberschüsse, sowie die bei den einzelnen Ver⸗ waltungszweigen erfolgenden Ersparnisse, sollen dazu dienen, unvorhergesehene Bedürfnisse zu befriedigen. Das Betriebs kapital der Hauptstaatskasse einschließlich des baaren Re servefonds soll auf der Summe von 1,100,000 fl. erhalten werden.

II. Diensi nachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 4. August dem Schullehrer an der fünften evangelischen Schule zu Friedzerg, Bitsch, die erledigte vierte evangelische Schulstelle daselbst und dem Schulamtsaspiranten Schmitz aus Zornheim die erledigte kath. Schulstelle zu Heimersheim zu übertragen; am 9. Aug. den provisorischen Hofgartenwärter Conrad Weckler zu Bessungen zum Großherzoglichen Hofgartenwärter in der Hofgärtnerei Bessungen II., am 10. August den Ex⸗ peditionsgehülfen bei der Güterexpedttion Darmstadt der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn, Expeditor Schnittspahn zum Güter Expeditor daselbst und den provisorischen Expeditions gehülfen Reinhardt aus Pfungstadt zum Expeditionsgehül⸗ fen bei der Station Darmstadt der Main-⸗Neckar-Eisenbahn zu ernennen.

III, Charakterertheilungen. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 27. Juli den Schlosser⸗ meistern Carl Bernet und Heinrich Bernet zu Darmstadt den Charakter alsHofschlosser, dem Gastwirth Schott zu Friedberg den Charakter alsHofrestaurateur und am 10. August dem Expeditionsgehülfen bei der Main- Neckar⸗Eisenbahn, Steinius, den Charakter alsExpeditor zu ertheilen.

IV. Dienstentlassung. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 10. August den Schullehrer an der evangelischen Schule zu Dauernheim Dickel aus dem Schuldienste zu entlassen.

V. Versetzung in den Ruhestand. S. K. H. der Groß herzog haben allergnädigst geruht: am 4. August den Schullehrer au der ersten evangellschen Schulstelle zu Eber

stadt Mahr, unter Anerkennung seiner vieljährigen treuen Dienste, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.

VI. Concurrenz für: die evangelische Schulstelle zu Dortelweil mit einem Gehalt von 357 fl. 30 kr., wovon ledoch die Heizungskosten zu bestreiten sind.

Die beiden Kammern der hessischen Stände sollen im Laufe des nächsten Monats wieder ein⸗ berufen werden.

Die Großherzogliche Centralbehörde des Vereins zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den Großherzoglichen Strafanstalten Ent lassenen hat unterm 12. August ihren fünfzehnten Hauptrechenschaftsbericht für die Jahre 1866 und 1867 ausgegeben. Wir entnehmen daraus Fol gendes: Die Einnahme für die zwei Jahre zu⸗ sammen beziffert sich auf 8245 fl. 46 ½ ͤkr., die Ausgabe auf 6679 fl. 53 ½ kr., bleibt ein Cassen⸗ vorrath von 1565 fl. 53 kr. Die Zahl der männlichen Sträflinge zu den weiblichen stellt sich wie 3 zu 1. Mehr als die Hälfte der aufge nommenen Sträflinge stand im Alter von 20 bis 40 Jahren, die jugendlichen Sträflinge(unter 20 Jahren bildeten /. Bis Ende 1867 wurden 952 unter Aufsicht und Pflege des Vereins gestan⸗ dene entlassen, 192 im Jahre 1866, 265 in 1867. Auf Unterstützung der Vereinspfleglinge wurden 1866 und 1867 zusammen 2871 fl. 43 kr. verwendet, lediglich zur Vermittelung eines recht- lichen Erwerbs oder moralischer Besserung. A- beitsunfähig und gestorben sind von den in 1866 und 1867 aufgenommenen 1372 Pfleglingen 75, bleiben 1297, wovon noch 176, die theils ab wesend, ausgewandert oder rückfällig waren, ab