Ausgabe 
25.5.1869
 
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1869.

Dienstag den 25. Mai.

N59.

berhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Hiedberger Inteiligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:

Nr. 14. Nr. 275.

Allerhöchster Erlaß vom 24. April 1869 betreffend die Aufhebung der Oberpofidirection sn Minden, die Ueberweisung der Possverwaltungs⸗

geschäfte für den Reglerungsbezirk Minden und die Fürstenthümer Schaumburg Lippe und Lippe an die Oberpofldirectton in Münster und Uebertragung der Poft Verwaltungsgeschäfte für die Fürstenthümer Waldeck und Pprmont an die Oberposidirectton in Kassel. Nr. 276. Allerhöchster Erlaß vom 20. April 1869, betreffend

die Versetzung der Festung Königstein, der Ortschaft Dom ⸗Dietz bei Brandenburg und des Fleckens Wandsbeck in höhere Servisclassen. Nr. 277

Bekanntmachung,

betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes, vom 8. Mai 1869. Nr. 278. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe des deutschen Zollvereins, vom 8. Mat 1869. Nr. 279281. Die Ernennung von Consuln betreffend.

Betreffend: Die Vertilgung von sckädlichen Thieren, lusbesondere der Maskäferlarven, der s. g. Engerlinge.

Friedberg den 21. Mai 1869.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

In denjenigen Gemarkungen, in welchen eine Vertilgung der Malkäferlarven, der seg. Engerlinge, nach unserer Empfehlung in dem

Ausschreiben vom 2. Mai 1867 Folgen davon nicht ausgeblieben.

in Nr. 54 des Anzeigers für Oberhessen von 1867(uachstehend abgedruckt) stattgefunden hat, sind die guten

Da sich auch jetzt wieder solche Larven bei Ausstellung des Feldes in Besorgniß erregender Weise zeigen, so ist es Ihre Aufgabe, an die wir Sie hiermit erinnern, durch Gegenmittel in Zeiten dem drohenden Uebel vorzubeugen, und auf Vertilgung der erwähnten Larven

durch geeignete Maßregeln hinzuwirken. Betreffend: Vertilgung der Maikäfer und ihrer Larven.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die

Die Ausstellung des Sommerfeldes gibt Veranlassung, die Larven der Maikäfer, s. g. Engerlinge, zu vertilgen, und damit dem Ueberhandnehmen der Maikäfer entgegen zu arbeiten. Wir beauf tragen Sie daher, für das Auflesen und Einsammeln dieser Larven, die ein gutes Futter für die Hühner abgeben, bei dem Ackern des Feldes sich zu interessiren, wie dies z. B. in Steinfurt mit lobens- werthem Eifer geschieht, und ermächtigen Sie zugleich, wenn Sie lich einen Erfolg davon versprechen, für eine bestimmte Quantität Engerlinge eine Vergütung etwa 12 kr. fuͤr ein Kumpf aus der Gemeindekasse dem Einsammler in Aussicht zu stellen und anzu

Trapp. Friedberg den 2. Mai 1867. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. weisen. Gleiches gilt von dem Einsammeln der Maikäfer, sobald deren Flugzeit eintritt; bezüglich deren Vertilgung Sie ebenfalls die vorgeschriebenen Maßregeln(Küchlers Handbuch, II. Auflage.§. 880. Intelligenzblatt Nr. 32 und 33 von 1865) anzuordnen baben, wenn sich solche in bedenklicher Menge, wie leider zu befürchten ist, zeigen sollten. Zugleich empfehlen wir strenge Handhabung der hinsichtlich der Schonung der Maulwürfe und Staare getroffenen Bestimmungen, indem wir bezüglich der Pflege der Staare auf unser Ausschreiben vom 6. Februar l. J., in Nr. 18 des Anzeigers, verweisen. Tor a p p.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 17 enthält: I. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Großh. Hauses und des Aeußern, die Ausführung des zwischen dem Großherzogthum Hessen und Frankreich wegen gegen

seitiger Auskieferung von Verbrechern unterm 26. Januar

1853 abgeschlossenen Staatsvertrags betreffend.

II. Zusammenstellung der Ergebnisse der Staatsschulden Tilgungskasse⸗Rechnung für 1865.

III. Bekanntmachung der Großh. Brandversicherungs Anstalt für 1868 betreffend.

IV. VII. Uebersicht der für das Jahr 1869 geneh⸗ rnigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israe litischen Religtonsgemeinden der Kreise Lindenfels, Gießen, Oppenheim und Bensheim.

Der Gesetzgebungsausschuß hat bezüglich der Verfassungsreform der evangelischen Kirche den Autrag gestellt, die bei der Kammer eingelaufenen Petitionen, sowie die von einzelnen Abgeordneten gestellten Anträge vorerst für erledigt zu erklären, da bekanntlich das Ministerium die Mittheilung machte, daß die Einleitungen zur Ausarbeitung einer neuen Kirchenverfassung bereits getroffen eien. Wie man nun weiter hört, sollen Prälat Zimmermann und Oberconsistorialrath Melior mit dieser Arbeit betraut worden sein. Ein weite rer Bericht dieses Ausschusses betrifft den Antrag der Abgg. Goldmann, Hallwachs und Fink auf Erlaß eines Schullehrerpensionsgesetzes. Dem

Ausschuß erscheint es als ein dringendes Bedürf

niß, daß durch ein Gesetz die Pensionsverhältnisse der Volksschullehrer geregelt werden, daß den dienstunfähig gewordenen Lehrern ein nach dem Gesammtdiensteinkommen zu berechnender Ruhe- gehalt gewährt wird, sowie, daß die Dienstzeit der Lehrer gleichmäßig festgesetzt werde. Er be fürwortet weiter einen möglichst gerechten Verthei lungsmodus für die Beitragspflicht der Gemeinden, eventuell unter Mithülfe des Staates zur Auf bringung der Pensionen. Der Schlußantrag der Mehrheit geht dahin, die Kammer wolle dem

gestellten Antrag stattgebend, die Regierung er suchen, noch auf diesem Landtag den Ständen einen auf diesen Grundsätzen beruhenden Gesetz entwurf vorzulegen.

Oberforstsekretär Braun wurde zum Mit- glied und Rath der Ober-Forst- und Domänen Direktion mit dem Amtstitel Oberforstrath und Rentamtmann Schenck zum Mitglied und Rath derselben Behörde mit dem Amtstitel Oberdomänen rath ernannt.

* Friedberg. Die nächste Versammlung der vereinigten evangelischen Conferenzen aus beiden Hessen und Nassau findet zu Marburg am 2. Juni d. J. statt. Der Bericht über den dermaligen Stand der kirchlichen Angelegenheiten für das Großherzogthum Hessen wird Professor Dr. Köhler von hier erstatten, den zweiten Be richt für Kurhessen Pfarrer Ebert von Kassel, für Nassau Pfarrer Reber von Dauborn. An die Berichtserstattung wird sich eine Besprechung über die Stellung der Conferenz zu den schweben den Tagesfragen, sowie Discusston über gestellt werdende Anträge schließen.

Aus Oberhessen. Nach Mittheilung der Hess. Losztg. ist die Richtung der Gießen⸗ Fuldaer Eisenbahn nun endgültig dahin festgestellt, daß dieselbe mit Umgehung der Stadt Schlitz über das früher kurhessische Dorf Großenlüder geführt wird. Alle Bemühungen, die zahlreichen Petitionen an maßgebende Persönlichkeiten, sowie die nicht geringen Anerbietungen der Stadt Schlitz haben also keinen weiteren Erfolg gehabt, als die freilich sehr schwache Aussicht auf Erlangung einer Zweigbahn von Salzschlirf nach Schlitz.

Worms. Zu der am 30. und 31. Mai dahier stattfindenden Protestanten-Versammlung hat die Direction der pfälzischen Bahnen, im Benehmen mit der Direction der hessischen Lndwigsbahn, den Theilnehmern, welche sich

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durch Legitimationskarten des Lokalcomite's in Worms ausweisen können, eine Fahrtaxer- mäßigung von 50 Procent in der Weise bewilligt, daß die am 30. an die legitimirten Mitglieder abgegebenen einfachen Billette nach Worms, wenn dieselben auf der Rückseite mit dem Stations- stempel versehen sind, Gültigkeit der freien Rück fahrt bis incl. 31. Mai erlangen.

Preußen. Berlin. Im Reichstage wurde am 21. d. M. das Wahlgesetz für den norddeut schen Bund und der Gesetzentwurf, die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen betreffend, bei der Schlußabstimmung definitiv angenommen. Sodann begann die erste Berathung des Gesetzentwurfs, die Besteuerung der Schluß scheine und des Braumalzes betreffend. Nach dem Antrag Lasker's findet gemeinschaftliche Diskussion über die beiden Gesetzentwürfe statt. Der Bundes- Commissär Burghardt vertheidigt die Börsensteuer⸗ vorlage als dem Prinzipe einer gerechten Besteuerung entsprechend. Benda erklärt sich gegen die vor geschlagenen Steuern; er könne dauernden Steuern nur dann zustimmen, wenn dadurch, daß der preußische Finanzminister zugleich Bundesfinanz- minister werde, eine einheitliche Finanzverwaltung zwischen Preußen und dem norddeutschen Bunde hergestellt werde. Graf Bismarck erklärt, diese Einheit sei bereits vorhanden, da keine Finanz- vorlage eingebracht werde, die nicht die Zustim⸗ mung des preußischen Finanzministers habe und aus dessen Vorarbeiten entstanden sei. Finanz- minister v. d. Heydt erklärte, die Steuervorlagen seien reiflich geprüft worden, bevor sie dem Reichs- tage vorgelegt wurden. Der Minister empfiehlt eine sachgemäße Prüfung derselben, und ersucht, dleselben nicht ohne eingehende Prüfung abzu weisen. Eine Erhöhung der direkten Steuern, welcher Preußen voraussichtlich nicht zustimmen werde, würde namentlich die unteren Volksklassen