Ausgabe 
25.3.1869
 
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1869.

Donnerstag den 25. März.

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Oberhessischer Anzeiger.

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Inkelligenzblalt.

Etscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Auf den wöchentlich dreimal erscheinendenOberhessischen Anzeiger kann man für das zweite Quartal l. J. bei allen Poststellen für 38 kr., mit Bestellgeld für 47 kr. abonniren.

1

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Vornahme der Feuervisitation für das Jahr 1869.

Friedberg den 21. März 1869.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bauernheim, Beienheim, Bodenrod, Dorn-Assenheim, Butzbach, Friedberg, Hausen mit Oes, Ilbenstadt, Maibach, Nauheim, Nieder-Weisel, Ober-Mörlen, Schwalheim, Staden, Steinfurth, Wölfersheim, Wohnbach.

An die sofortige Erledigung unserer Verfügung in obigem Betreffe vom 1. d. M. erinnern wir Sie hiermit.

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Wilhelm Ehrhardt von Friedberg, dermalen in Nauheim, hat nach bestandener Prüfung die Concession als Heilgehülfe von uns erhalten und ist heute als solcher verpflichtet worden.

Friedberg den 24. März 1869.

Die Mitglieder der landwirthschaftlichen Section Friedberg und sonstige Freunde der Landwirthschaft werden auf

Dienstag den 30. J. Mts.,

Nachmittags 2 Uhr,

zu einer Besprechung der nachstehenden Gegenstände u. s. w. in den Saal des GasthausesZu den drei Schwertern in Friedberg

eingeladen: 7

1) Sind Fütterungsversuche mit Palmkuchen gemacht worden, und

wie war das Resultat?

2) Welches ist die geeignetste Vorbereitung eines Ackers, der mit Luzerner⸗Klee bestellt werden soll, und ist der Saamen allein,

oder unter Hafer, Gerste ꝛc. auszusäen?

Einladung.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg r a p p.

3) Welche Bedeutung hat die Gähre des Ackers und welche Ver fahrungsweisen bei der Behandlung des Bodens sind einzu⸗ schlagen, um sie sich zu sichern?

19) Durch welche Mittel kann dem Obstbau eine allgemeine Ver

breitung gesichert und namentlich der Anbau solcher Sorten ge

fortsetzen.

fordert werden, die einen hohen wirthschaftlichen Werth haben?

Herr Dr. Henkelmann hat es übernommen, Frage 3 durch einen Vortrag einzuleiten.

Zum Schluß wird Herr Kreisveterinärarzt Born seinen be gonnenen Vortrag über das Währschaftsgesetz dei dem Viehhandel

Nieder⸗Wöllstadt den 23. März 1869.

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ef an tm Die Feldstrafen von der I. Periode 1869 können an den beftimmten

an das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden.

ch ung. Zahltagen Dienstags und Donnerstags Morgens von 8 12 und Mittags von 25 Uhr

Als besonderen Erhebungstag für den Landgerichtsbezirk Butzbach bestimmen wir Freitag den 2. April d. J., Vormittags von 8 10 Uhr bei Herrn Gaflwirth

Zoutz zu Butzbach. Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien dieses

15. April die Mahnung erfolgt. Friedberg den 20. März 1869.

im Interesse Ihrer Ortsangedörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem

Großherzogliches Rentamt Friedberg Lindeck.

Hessen. Darmstadt. DieHess. Ldsz. will wissen, daß der bisherige Redakteur der Mainzeitung, W. May, mit dem 1. April von der Redaktion zurücktrete.

Durch die Protestantenvereine zu Darm stadt und Worms sind nunmehr aus 115 Ge- meinden des Landes Adressen wegen Einführung der Presbyterial- und Synodalverfassung ein- gereicht worden. In den letzten Tagen kamen

bei dem hiesigen Protestanten-Verein Adressen aus

solgenden Gemeinden ein: Butzbach, Laubach, Ruppertsburg, Gonterskirchen, Siedelsbrunn, Armsheim, Schimsheim, Hillesheim, Vendersheim, Flonheim, Partenbeim, Bornheim, Lonsheim. Zahlreiche Adressen cirtuliren noch.

DieHess. Landesztg. meldet: Ueber die Hawaiischen Inseln herrscht eine schwarze Majestät christlichen Glaubens, genannt König Kawéhawéha V. Dessen Geschäftsträger und Generalconsul Major Haßlocher, ein Badenser und zu Karlsruhe wohnhaft, ist verflossenen Freitag in Darmstadt eingetroffen und hat Herrn von Dalwigk, als Minister des Hauses und des Aeußern ein Schreiben überreicht, welches ihn in

gedachter Eigenschaft bei der Großh. Regierung beglaubigt.

Schlitz. DerFuldaer Anzeiger schreibt: Wir erfahren mit Bestimmtheit, daß die Eisen bahn Gießen-Fulda über Großenlüder gebaut wird, daß aber auch die Erbauung einer Zweig bahn von Salzschlirf nach Schlitz sicher ist. Die Nachrichten über Forisetzung dieser Bahn(von Schlitz aus) sind bis jetzt noch verfrüht.

Preußen. Berlin. Der Abg. Heubner (Sachsen) stellte im Reichstage den Antrag, dem von ihm eingereichten Entwurfe eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Lotterien, seine Zu stimmung zu ertheilen. Nach demselben sollen mit dem 1. Januar 1873 alle Klassen⸗Lotterien aufgehoben, neue Zahlen- und Klassen-Lotterien nicht eingeführt werden dürfen und das Spielen in auswärtigen Lotterien sowie der Betrieb der betreffenden Loose und jede darauf bezügliche An- kündigung bei Strafe verboten sein.

In der Sitzung des Reichstages vom 20. d. referirt der Abg. Tobias Namens der 4. Abtheilung über die Wahl des Hofgerichts raths Buff im zweiten großherzoglich hessischen

Wahlbezirk und beantragt, die Wahl für ungültig zu erklären. Gegen die Wahl ist ein Protest eingelaufen, welcher zahlreiche Beschwerdepunkte enthält. Es wird zunächst in diesem Protest be hauptet und zu Beweis gestellt, daß, entgegen der Bestimmung, wonach das Wahlrecht in Person ausgeübt werden muß, vielfach das Wahlrecht durch Bevollmächtigte ausgeübt worden sei, indem Stimmzettel von Weibern und Kindern, auch von Orts- und Kirchendienern aus den Häusern ab geholt und zur Wablurne gebracht worden seien. Ferner wird angegeben, daß in die Wahllisten, nachdem dieselben geschlossen waren, noch Einträge erfolgt und diese Wähler zur Wahl zugelassen worden wären, auch seien an einzelnen Orten im Wahllocale selbst Wahlzettel durch den Wahlvor stand abgegeben worden. Es werden noch weitere Beschwerdepunkte angeführt, allein entscheidend für den Antrag der Abtheilung auf Ungültigkeit der Wahl war der Umstand, daß die Wahl keine geheime mehr gewesen sei, weil die Stimmzettel von Außen kennbar waren und der Druck sowohl bei den Buff'schen als auch bei den Oppenheim schen durchgeschienen habe. Die Abtheilung bean