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1869.
Donnerstag den 25. Februar.
23.
Oberhessischer Anzeiger.
Entbält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
ö Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samsiag.
—
— Für den Monat März kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden. ö
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Betreffend: Das Landgestüt, hier den Abgang der Lan
Amtlicher Theil.
dgestütsbeschäler auf die Landgestütsstationen.
Friedberg den 21. Februar 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Lassen Sie alsbald in Ihren Bürgermeistereien bekannt machen, daß die Landgestütsbeschaler für die Landgestütsstationen Düdels⸗
heim, Berstadt, Nieder⸗Woͤllstadt und Grünberg von Darmstadt uach diesen Stationen abgegangen sind.
Trapp.
Lager und Verkaufshalle landwirthschaftlicher Maschinen und Geräthe zu Friedberg.
Um den Landwirthen Gelegenheit zu geben, die Leistungen im
landwerthschaftlichen Maschinenwesen kennen anzustellen und an einem Orte ihren ganzen
können,— und andrerseits auch den Fabrikanten und einschlagenden Handwerkern den Vortheil eines erleichterten Absatzes und der Con—
currenz gegen gleiche Arbeiten Anderer zu biet schaftliche Bezüksverein Friedberg au hiesigem
Maschinen-Ausstellung und Verkaufshalle gegründet, in welcher alle Maschinen und Geräthe Aufnahme finden konnen, welche für die
Landwirthschaft von Bedeutung sind. Die landwirthschaftiiche Maschinenwerkst
zu lernen, Vergleiche
Bedarf befriedigen zu[und können dieselben werden. en, hat der landwirth⸗ Orte eine permanente
Prüfung einzuladen.
ätte von Weckfodt und
Sohn zu Niedereschbach hat bereits einige von ihren, in verschiedener Größe angefertigten Häcksel- Maschinen und Schrotmühlen aufgestellt
im Ausstellungslocale in der Burg nach vor—
heriger Anmeldung bei Herrn Dr. Henkelmann besichtigt und geprüft Andere Fabriken haben ebenfalls Lieferungen zugesagt und wir werden nach deren Eintreffen nicht verlehlen, die Herrn Land⸗ wirthe“ davon in Kenntniß zu setzen und sie zur Besichtigung und
Friedberg den 22. Februar 1869. Der Director des landw. Bezirksverein des Kteises Friedberg
Ter a pp.
Weise,
Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 4 enthält:
I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, die Tele⸗ graphen⸗ Ordnung für bie Correspondenz auf den Linien des Telegraphen⸗Vereins betreffend.
II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Ethebung der»inkommensteuer in den ersten sechs Monaten des Jahres 1869 betreffend. Die Gesammtsumme der Einkommensteuer für die ersten sechs Monate d. J. beläuft sich auf 241,904 fl. 27 kr. Die Erhebung erfolgt in monatlichen Raten, jedoch in der daß auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 16. Dezbr. v. J. wegen Verzögerung der Ausstellung der Hebregister das bis jetzt außer Erhebung gebliebene Ziel für den Monat Januar dieses Jahrs nunmehr im Monat Februar nacherhoben, mithin gleichzeitig mit dem Februar⸗ ziel eingebracht wird.
III. Bekanntmachung Großherzoglicher Provinzial⸗ Direktion Oberhessen, die Ausbringung der Mittel zur Bestreitung der Bebürfnisse der Landjudenschaft der Pro⸗ vinz Oberhessen für 1869 betreffend.
IV. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäß⸗ heit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs im Regicrungsslatn bekannt zu machender Straferkenniisse der Gerichte der
Provinz Starkenburg.
V. Ermächtigungen zur Annahme fremder Orden. S. K. H. der Großherzog haben allerguädigst geruht: um 28. Dec. 1868 dem Geheimen Justizrath Dr. C. Le⸗ vila in Paris die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen nachstehend verzeichneter Dekorationen: des ihm von Sr. Maj. den Kaiser von Oesterreich vec⸗ liehenen Ordens der eisernen Krone dritter Klasse, von weiland Sr. Maj. dem Kaiser Maximilian von Mexiko verliehenen Commandeurkreuzes des Ordens Notre Dame de Guadeloupe,— von Sr. Maj. dem König von Preußen verlichenen rothen Abler-Ordeus 4. Klasse,— von Sr. Maj. dem Kaiser det Franzosen verliehenen Ruterkreuzes der Ehrenlegion,— von Sr. Maj. dem König von Bayern verliehenen Ritterkreuzes 1. Klasse des Verdienst⸗ Ordens vom heiligen Michael,— von Sr. Maj. dem König von Württemberg verliehenen Ritterkreuzes des Friedtichs⸗Ordens,— von S. K. H. dem Großherzog von Baden verliehenen Ritterkreuzes 1. Klasse des Zaͤhringer Löwen Ordens— und von Sr. Hoh. dem Herzog von Braunschweig verliehenen Ritterkreuzes des Ordens Hein⸗ richs des Löwen,— sowie am 7. Januar 1869 dem Territorial⸗Commissär bei der Festung Mainz, Provinzial⸗ Direktor der Provinz Rheinhessen und Bevollmächtigter bei der Mheinschifffahrts⸗Central Commission Geheimenrath Schmitt in Mainz die nachgesuchte Erlaubniß zur An⸗ nahme und zum Tragen des ihm von Sr. Majeslät dem König von Bayern verliehenen Großcomthurkreuzes des Königlich Vayerischen Verdienst-Ordens vom heil. Michael zu ertheilen.(Schluß folgt.)
Darmstadt, 22. Febr. In heutiger Sitzung traten die Abg. Schulz und v. Biegeleben ein. Ver- schiedene neue Anträge werden eingereicht. Die Kammer tritt hierauf in Berathung über die all gemeine Einkommensteuer. Art. 1 unterwirft alle Inländer derselben; die Mehrheit des Ausschusses blantragt auch die Actiengesellschaften und juri— stische Personen, mit Ausnahme des Fiskus, der Gemeinden und milden Stiftungen beizuziehen. Gegen diesen Zusatz spricht zunächst Hunsinger, der von dieser Bestimmung eine Masse Reclama— tionen befürchtet, ohne daß dem Staat ein erheb- licher materieller Nutzen erwachse. Dumont spricht sich für Annahme des Zusatzes, als dem Prinzip des Gesetzes durchaus entsprechend, aus. Geh. Rath v. Biegeleben hält die Beiziehung der betr. Gesellschaften für unbillig. Edinger spricht heute für Zuziehung der Actiengesellschaften, da sich seither Unzuträglichkeiten ergeben. Ba m— berger erklärt sich für die Regierungsvorlage. Volhard vertheidigt die Herbeiziehung von Aktiengesellschaften als der Gerechtigkeit entsprechend, in gleicher Weise spricht sich auch Kraft aus. Georg ist für den Antrag der Mehrheit, der ihm sogar nicht weit genug geht, während Röder den beantragten Zusatz als dem Prinzip des Gesetzes zuwiderlaufend bekämpft. Für den An- trag der Mehrheit spricht noch Dumont. Nach- dem noch der Finanzminister den Entwurf ver— theidigt, ergreift Wernher das Schlußwort. Derselbe ist heute ebenfalls für Besteuerung der Aktiengesellschaften. Das Amendement der Ma- jorität des Ausschusses wird bei der Abstimmung mit 33 gegen 14 Stimmen angenommen und ebenso der Antrag Edinger's die Freiheit der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, welche auf Gegenseitigteit beruhen mit 20 gegen 19 Stimmen.
Zweite Kammer. neuer wählten
— Die außerordentlich niedrigen Vergütungs- sätze, welche in Folge der Militärconvention nach dem betr. nord eutschen Bundesreglement an die Quartierträger bezahlt werden, haben schon viel— fach zu Beschwerden geführt, da die Vergütungen
so gering sind, daß die Quartierträger und die betreffenden Orte in sehr großen Nachtheil kommen. Mit Rücksicht hierauf haben die Abgg. Edinger, Goldmann und Heß den Antrag gestellt,„die Regierung zu ersuchen, für Verabreichung des Naturalquartiers an großh. Militär die bis vor Kurzem üblichen hessischen Vergütungssäge aus⸗ zahlen und auch für die Vergangenheit die Differenz zwischen den preußischen und hessischen Sätzen nachzahlen zu lassen.“
— Dem„Fr. J.“ wird von hier gemeldet: Bestem Vernehmen nach beabsichtigt die großh. Regierung, die Militärstrafanstalt zu Babenhausen, eine ziemlich kostspielige und(seitdem durch die Militärconvention ein Mitbenutzungsrecht an allen preußischen Militäranstalten, also auch an den der Bestrafung militärischer Verbrecher gewidmeten Instituten, stipulirt wurde) auch überflüssige An⸗ stalt, demnächst aufzuheben. Das ansehnliche Gebäude, welches den fraglichen Zwecken zur Zeit noch dient, ein ehemals hanau⸗lichtenbergisches Schloß, soll als Kaserne für die Mannschaften von drei Schwadronen Reiterei hergerichtet werden, während die nöthigen Stallungen allerdings neu erbaut werden müßten, für welchen Zweck einige Opfer zu ᷣdringen übrigens auch die Gemeinde Babenhausen geneigt ist, zumal dadurch die seit Einführung der preußischen Quartiervergütungs— sätze doppelt drückende Einquartierungslast den Bürgern abgenommen werden würde.
Mainz. Der volkswirtbschaftliche Congreß wird in diesem Jahre seine Sitzungen hier vom 1. bis 5. Sept. abhalten und hat unser Gemeinde⸗ rath der ständigen Deputation desselben zu diesem Zwecke die schönen Säle des ehemaligen kurfürst⸗ lichen Schlosses zur Verfügung gestellt. Die acht Positionen der Tagesordnung sind folgenden Re- ferenten zugetheilt: 1) Die Prineipien für Auf⸗ nahme von Staatsanlehen, Referent Professor Emminghaus. 2) Zölle. Einfuhrzölle: auf Twiste, Referent Prince- Smith; auf Soda, Dr. Rentsch. Aussuhrzoll auf Lumpen, Dr. Faucher. 3) Armengesetze und Armenpflege, Professor Dr. V. Böhmert. 4) Das Aketiengesellschaftsrecht,


