Ausgabe 
24.8.1869
 
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8 1869. Dienstag den 24. August.

M 98.

erhessischer Anzeiger.

Friedberger Intelligenzblalt.

inthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samßag.

. Amtlicher Theil.

etreffend: Die Verpachtungen der Gemeindejagden. Friedberg am 20. August 1869 W. Bat Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. en per Mehrfache im Oberhessischen Anzeiger ausgeschriebene Jagdverpachtungen veranlassen uns Sie auf den§. 11 des Gesetzes vom 6 llotie 6. Juli 1848, die Ausübung der Jagd betr., wornach die Wiederverpachtungen erst nach Ablauf der früheren Pachtzeit vor⸗ 90 9 U nommen werden dürfen, aufmerksam zu machen und erwarten pünktliche Darnachachtung. 6 Weir ad cd. 4 etresfsend: Den Abverdienst der Feldstrasen. e am 20. August 1869. 0 ale Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt. gbüg Von den bis Ende April d. J. Ihnen zum Abverdienst überwiesenen Feldstrafen steht der größte Theil der Nachweisungen hierüber een; truck, weshalb wir Sie an die sofortige Einsendung bei Meidung unangenehmer Verfügung erinnern. S ouis Wei 51 setreffend: Die Einsendung der Watsenbausbüchsengelder für 1869. Friedberg am 20 August 1869. ang Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürermeistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt.

188 An die Einsendung der Waisenhausbüchsengelder erinnern wir Sie hiermit. Es ist mit dem bei der Oeffnung derselben anwesenden n emeinderathsmitgliede ein Sortenzettel aufzunehmen und unterschrieben mit dem Gelde mit vorzulegen. Wenn sich Gaben nicht vorfinden, ö Bescheinigung hierüber einzusenden.

Was die Collecten und Büchsengelder der israelischen Religionsgemeinden betrifft, so sind dieselben von deren Vorständen im Laufe 9 Monats September l. J. an den Großherzoglichen Rabbiner des Rabbinats Gießen abzuliefern, wornach die Vorstände bedeuten und anzuweisen sind, uns zu berichten, ob und welche Beträge Sie dahin gesendet haben. Tr à p.

Brela 1 2 eftreffend: Die Regulirung der Einkommensteuer. Das Gesetz, die Regulirung der Einkommensteuer betr., vom

erte Bunt,. Juni d. J. enthalt leine Bestimmung über die eigene Declaration

n m a ich enn

den Unterzeichneten oder einzelnen Mitgliedern der betreffenden Ein⸗ schätzungscommission Auskunft zu ertheilen.

Durle ur Einkommensverhälinisse Seitens der Pflichtigen, da jeder Zwang Es wird das Einschätzungsgeschäft wesentlich erleichtern, wenn n dieser Hinsicht ausgeschlossen sein soll. Nach Art. 20 sind jedoch, dergleichen Auskunftsertheflungen alsbald und zwar, wenn irgend ulden das die Einkommensteuer der J. Abtheilung betrifft, die etwa ein- thunlich, schriftlich bewerksteligt werden. Zu diesem Behufe A tl lufenden freiwilligen Angaben der Steuer pflichtigen über ihre Ein- können Steuerpflichtige, welche ihr Einkommen speciell zu declariren n ele kimmensverhältnisse zu den Hülfsmitteln bei Berechnung des Ein beabsichtigen, bei der Bürgermeisterei ihres Wohnorts ein hierzu 3 W 12 e. 5 geeignetes Formular in Empfang nehmen. g it Bezugnahme auf diese Gesetzesbestimmung und im Hinbli. 0 0 8 8 9 rauf, daß auch bei Regulirung der e e II. Abtheilung Büdingen, But bach, Friedberg, Hungen, 12. Aug. 1869. maschint, kwartige freiwillige Auskunftsertheilungen nur erwünscht sein können, Die Vorsitzenden der Einschätzungscommission für das en erden die Steuerpflichtigen der Steuer ⸗Commissariate Büdingen, Steuercommissariat Büdingen Steuercommissariat Butzbach 2 zu tzbach, Friedberg und Hungen hierdurch ausdrücklich darauf Puückel. Hechler. Afmerksam gemacht, daß es ihnen in jedem Stadium der Verhand Steuercommissariat Friedberg Steuercommissariat Hungen ogis, ungen unbenommen ist, freiwillig über ihre Einkommensverhäitnisse Schober. Hunsinger. 2 JJV

5 lit U ß treffend: Die Prüfung der ein jährig Freiwilligen. N Du 5 Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 24. Juni set⸗QJ. bringen wir hiermit weiter zur Kenntuiß der Betheiligten, daß de nächsten Prüfungen in folgender Weise vorgenommen werden: 0 8 chin! Montag den 6. u. Dienstag den 7. September d. J. u die im Jahr 1852 geborenen Angehörigen des Großherzeogthums, e wie für sammtliche Angehörige eines anderen Staates, welche nach % e 20 der Militär⸗Ersatz⸗Instruclion im Großherzogthum gestellungs

soweit Ersteren durch besondere Verfügungen gestattet worden ist, sich einer nochmaligen Prüfung im September d. J. zu unterziehen.

3. Donnerstag den 9. September d. J. für Diejenigen, welche im Jahre 1851 geboren sind.

Die Prüfungen beginnen au jedem Tage Morgens um 8 Uhr in der städtischen Turnhalle, Capellstraße Nr. 7.

2% bichtig sind.

1 Mittwoch den 8. September d. J. 10 Diejenigen, welche in den Jahren 1849 und 1850 geboren sind,

Darmstadt den 17. August 1869.

Großherzogliche Prüfungs- Commissson für einjährig Freiwillige v. Gr ü n d ee

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S tre er.

. 1 450 Hessen. Darmstadt. Das Großberzogliche e gierungsblatt Nr. 38 enthält: . Publikation des zwischen dem deutschen Zoll- und ndelsverein und der Schweiz abgeschlossenen Handels- 3 e Zollvertrages. Derselbe tritt bekanntlich mit dem 1. Isstenember l. J. in Kraft.

* 9 9 III. Ermächtigung zur Annahme eines fremden Ordens. ame Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädiest ict: am 2. August dem Großherzoglichen Professor 6% J. A. Vullers zu Giaßen die- Erlaubniß zur An⸗ 4050 ie und zum Tragen des ihm von Seiner Heiligkeit in Papste Pius IX. verliehenen St. Sylvester-Ordens,

nntgoldene Miliz, zu ertheilen.

II. Eriheilung eines Erfindungspatentes. Seine König Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: 2. August dem Eduard Amand Robert D'Kurcourt lsaris auf bessen Nachsuchen ein Erfindungspatent auf

die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterten Apparate zur Mischung von Gasen für die Verbrennung und Beleuchtung, unter dem ausdrücklichen Vorbehalte jedoch, daß durch das verliehene Patent Niemand in der Anwendung bereits früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthums zu ertheilen.

IV. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 2. August dem Schulamts-Aspiranten Munk aus Friesenheim die erledigte 4. evangelische Schulstelle zu Mainz, und dem Schulamts⸗ Aspiranlen Papst aus Bönstadt die erledigte evangelische Schulstelle zu Gumbsheim zu übertragen; an dem selben Tage den Gymnasial-Lehramts-Accessisten Dr.

Flath zum Einnehmer bei dem Salzsteueramte Wimpfen mit dem Amtsiitel alsSalzsteueramts-Rendant zu ernennen.

V. Concurrenz für: die zweite katholische Schulstelle zu Mosbach, mit einem Gehalte von 300 fl nebst 4 Stecken Holz zur Heizung des Schullocals; die evangelische Pfarr⸗ stelle zu Voekartshain, mit einem Gehalte von 349 fl. 7 kr.; dem Herrn Grasen zu Stolberg Wernigerode und Gedern steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.

Das Gr. Regierungsblatt Nr. 39 enthält: I. Finanzgesetz für die Jahre 1869, 1870 und 1871, d. d. Conradsdorf, 12. Aug. Dasselbe lautet: Ludwig III. von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. ze. Nachdem Wir mit Unseren getreuen Ständen

Weiffenbach aus Bornheim zum Lehrer an dem Gym nasium über die Art und Weise übereingekommen sind, wie die zur zu Gießen, und am 3. August den Hauptzollamts-Bestreitung der Staatsausgaben in den Jahren 1869, 1870

Assistenien 1.

Klasse bei dem Hauptzollamte Darmstadts und 1871 auf dem Wege der Besteuerung zu deckenden