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Samstag den 24. Juli.
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1869.
N 85.
erhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt,
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samßag.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:
Nr. 32. sub. 1.
betreffend.— sud. 2. Verorrnung, zur Vollziehung des Gesetzes vom 6. Juli 1868: 1) Die Penstonserböhung für die im Kriege invalld gewordenen, sowle überhaupt durch den aellven Militärdlenst verstümmelten Offizlere der Linie und
Landwehr und die oberen beziehungsweise im Olfiziersrang stebenden Militärbeaniten.
2) Ote Unterstützung der Wittwen und Kinder der im Krlege gebliebenen Militärpersonen aller Rangklassen.
Friedberg den 22. Juli 1869.
Beitefsend: Die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs über Hüiss“assen für Gewerbsgehülfen und Fabrikarbeiter.
Verordnung, die Vollziehung des Gesetzes vom 6. Juli 1868 die Versorgung der als Invallden entlassenen Unterofflztere und Soldaten
Großberzogliches Kreisamt Friedberg T Ur nti
Friedberg am 21. Juli 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Es haben nur wenige von Ihnen unserer Verfügung vom 30. v. M.(Oberhessischer Anzeiger Nr. 77) entsprochen, weshalb wir
an deren umgehende Erledigung erinnern.
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Hessen. Darmstadt. Das Großherzog— iche Regierungsblatt Nr. 32 enthält:
I. Verordnung, die Vollziehung des Gesetzes vom 5. Juli 1868, die Versorgung der als Invaliden enilassenen Inleroffiziere und Soldaten betreffend.
II. Verordnung, zur Vollziehung des Gesetzes vom 5. Juli 1868: 1) die Pensionserhöhung für die im Kriege mvalid gewordenen, sowie für die überhaupt durch den ukliven Militärdienst verstümmelten Offiziere der Linke und Landwehr und die oberen, beziehungeweise im Offiziers— gang stehenden Militärbeamten; 2) die Unterstützung der Dillwen und Kinder der im Kriege gebliebenen Mililär— »ersonen aller Rangklassen betreffend.
III. Namens veränderungen. S. K. H. der Großherzog aben allergnädigst geruht: am 1. Juli der Margarctha Susanne Katharina Mahr zu Eberstadt zu gestatten, daß ieselbe künftig statt ihres bie herigen den Familiennamen Meidinger— und am 6. Juli dem Ludwig Friedrich Feuchtmann zu Darmstadt zu gestatten, daß derselbe künftig gatt des bisherigen den Familiennamen Gotunann führe.
IV. Ertheilung von Erfindungspatenten. S. K. H.
er Großherzog haben allergnädigst geruhl: am 9. Juli em Kaufmann J. P. A. Vollmar zu Kempten ein Er⸗ undungspatent auf die durch Zeichnung und Beschreibung zäher erläuterte Construklion eines Branntwein-Control— Apparats— sowie dem Portefeuille-Fabrikanten Hermann behmann in Offenbach ein Erfindungopatent auf den duich Nuster näher erläuterten Verschluß für Taschenbügel, beiden mf deren Nachsuchen und unter dem ausdrücklichen Vor⸗ schalte, daß duich das ertheilte Patent Niemand in der Unwendung bereits früher schon bekannt gewesener Theile er Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten inf Jahre für den Umfang des Großherzogthums zu theilen.
V. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben lergnäbigst geruht: am 25. Juni den Sergeanten im 1. Jäger⸗Bataillon, Jacob Debo aus Heidesheim,— den Sergeanten im 4. Inf.⸗Regt., Martin Jung aus Offen⸗ lach.— den Gendarm zu Pferd, Ludwig Fink aus Rödgen, — den Sergeanten im 2. Inf.⸗Regt., Johannes Georg Göckel aus Groß⸗Zimmern,— den Reserve-Hornistgesteiten im 1. Lanbwehr⸗ Regiment Darmstadt I., Peier Finger ls Ober⸗Ramsladt,— den Sergeanten im 2. Jäger— walaillon, Johannes Fink aus Egelsbach,— den Feld— vebel im 2. Jäger⸗Balaillon, Jacob Albert Herm. Stahl dus Nierstein,— den Sergeanten im 2. Inf.-Regt., Joh. gacob Dittmar aus Groß-Rohrheim,— den Gendarm zu Fuß, Joseph Dapper zu Wies⸗ Oppenheim,— den feldwebel in der Feldartillerie, Friedrich Bal thasar Küster dus Langen— und den Feldwebel in der Feldarlllerie heinrich Möser aus Klein-Umstadt,— zu Steueraufsehern zu ernennen;— am 26. Junt den von dem Standesherrn m Herrn Grasen zu Solms-Rödelheim auf die erledigte cpangelische Pfarrsielle zu Gonterskirchen und Einartsbausen präsentirten ersten evangelischen Schullehrer zu Rödelheim Mitprebiger Carl Frommann für diese Stelle zu bestätigen; — am 1. Juli den Ministerialsckretär 3. Klasse Karl Jothe bei Großherzoglichem Ministerium des Großherzog⸗ chen Hauses und des Acußern zum Ministerialsekretär 2 Klasse,— den Salzsteueramts-Rendauten Karl Frhin. Gedult zu Jungenfeld zu Wimpfen zum Rendanten bei em Nebenzollamt 1. Klaffe Bensheim und der damit werbundenen Ortseinnehmerei der indirekten Abgaben,— en Nieberlage⸗Verwalter bei dem Hauptzollamt Mainz, enbwig Heinrich Wittich, zum Controleur bei diesem auplzollamt, und den Nebenzollamts-Rendanten Eugen
Buri zu Beneheim zun Controleur bei dem Haupt amt Worms und der damir verbundenen Ortseinneh⸗
1 tere der indirekten Auflagen zu ernennen.— Am 3. Juli
wurde der Assistent im Bischöflichen Seminar zu Mainz Friedrich Schneider von dem Bischöflichen Domcapitel zu Mainz zum Dompräbendaten gewählt.
VI. Concurrenzeröffnung. Von dem Gehalte der auf Seite 376 des Regierungsblatts zur Concurrenz ausge— schriebenen eisten katholischen Schulstelle zu Ilbenstadt, im Kreise Friedberg, ist eine temporäre jährliche Abgabe von 120 fl. zu entrichten.
VII. Gestorben: am 4. Juli der Großh. Kreisarzt Dr. Friedrich Dosch zu Gedern.
— J. G. K. HH. der Prinz und die Prin— zessin Ludwig sind nach zweimonatlicher Abwesen— heit dahier wieder eingetroffen. Dieselben werden für den Sommer ihren Aufenthalt auf dem Jagd- schloß Kranichstein nehmen.
Friedberg. Den dießjährigen größeren Herbstübungen unserer Division, welche bekanntlich in Oberhessen stattfinden, werden, Mitte August beginnend, Brigade-Exereitien vorausgehen und zu diesem Zwecke wird die erste Brigade, bestehend aus dem 1. und 2. Inf.⸗Regt., 1. Jäger-Bataillon, einer Abtheilung Reiterei und Artillerie, sich in der Umgegend von Gießen vereinigen. Die 2. Brigade, das 3. und 4. Inf.⸗Regt., 2. Jäger— Bataillon und Abtheilungen der Reiterei und Artillerie wird bei Darmstadt ihre Brigade— Exercitien vornehmen. Die ganze hess. Division, 8 Bataillone Infanterie, 2 Jägerbataillone, 2 Reiter-Regimenter und 6 Batterien Artillerie in der Stärke von über 6000 Mann, wird dann am 23. August, zunächst zu Uebungen in der Brigade und Division, in den Kreisen Vilbel, Büdingen und Friedberg zusammengezogen; zu gleicher Zeit und zu gleichem Behufe concentrirt sich die preußische Division, 12 Bataillone Infan— terie, 1 Jägerbataillon, 1 Dragoner-Regiment nebst einem Theil des 11. Artillerie-Regiments, gegen 7000 Mann stark(die Garnisonen von Frankfurt, Wiesbaden, Homburg, Hanau ꝛc.) in der Umgegend von Hanau. Vom 1. bis 3. Sept. werden alsdann gemeinschaftliche Uebungen der beiden Divisionen in Anwesenheit des Bundes- oberfeldherrn und des Großherzogs von Hessen abgehalten werden, deren Schluß ein größeres Manöver in der Nähe von Bergen bildet, webei eine Darstellung der im stebenjährigen Krieg(em 13. April 1759) zwischen den Verbündeten unter dem Herzog Ferdinand von Braunschweig und den Franzosen unter Marschall Broglio stattgesun— denen Schlacht, unter Berücksichtigung der durch die heutigen Waffen gänzlich veränderten Taktik, in Scene gesetzt werden soll. Die preußische Division dürfte Generallieutenant v. Boyen, die hessische Prinz Ludwig von Hessen commandiren.
Friedberg. Bei der Berathung des Gesetzentwurfes, die Folgen der wegen gemeiner Vergehen gegen Militärpersonen erkannten Strafen betreffend, hatte der Abg. Dumont die Frage
an die Regierungscommissäre gerichtet, ob die ein— zuführenden preußischen Gesetze eine körperliche Züchtigung erlaubten und hierauf von Seiten des Divisionsauditeurs Verdiér die Antwort erhalten, daß bei dem preußischen Militär die körper— liche Züchtigung nicht ausgeschlossen sei. Diese Behauptung fand alsbald von Seiten mehrerer Blätter lebhaften Widerspruch, gestützt auf einen Artikel der Zeidler'schen Correspondenz, welcher die Zulässigkeit der Prügelstrafe in Abrede stellte und keck behauptete:„In Wahrheit ist die preußische Armee unter allen europäischen die erste, in welcher die Prügelstrafe thatsächlich und gänz⸗ lich außer Anwendung kam.“ Dem scheint indeß nicht so zu sein, denn gerade die erwähnten Blätter müssen jetzt die Richtigkeit der Behauptung des hessischen Regierungscommissärs zugestehen und so sagt u. A. die„Main-Ztg.“: Ja es ist wahr, die Prügelstrafe besteht in der norddeutschen Armeez zwar nur unter besonderen Voraussetzungen und nur für den Kriegsfall— aber sie besteht und wenn man hundertmal versichert, daß sie nicht an⸗ gewendet wird, daß man sie nur als äußerstes Disciplinarmittel sich vorbehalte; an der That— sache selbst kann dies nichts ändern und sie genügt schon, um das menschliche Gefühl auf das Aeußerste zu empören. Bei dem fortgesetzten Schweigen unserer Regierungspresse über diesen Gegenstand haben wir uns die preußischen Militärstrafgesetze verschafft und daraus entnommen, daß die Be— hauptungen der Zeidlerschen Correspondenz über die gänzliche Abschaffung der Prügelstrafe in der Armee unrichtig sind. Zwar das steht richtig, daß ein Erlaß vom März 1848 die Prügelstrafe aufhebt, soweit sie von Civil- und Militärbehörden ausgeht, aber durch ein Wunder der Auslegungs- kunst hat man die Prügelstrafe in den Disciplinar⸗ vorschristen beibehalten; wenn auch ein Gericht jetzt nicht mehr prügeln lassen darf, so darf es ein einzelner Offizier! Diese Disciplinarvorschriften sind erst ganz vor kurzem nach dem Jahre 1866 und nach dem Abschluß der hessisch-preußischen Militärconvention neu verkündigt worden.
Preußen. Berlin. Die„Prov.- Corr.“ betont, daß die Beurlaubung des Grafen Bismarck bezüglich der preußischen Angelegenheiten eine vor- übergebende, aber für die Dauer des Urlaubs vollständige sei. Graf Bismarck habe an den dem Landtage zu machenden Vorlagen nicht mitgewirkt, dennoch bürge die Uebereinstimmung im Ministerium dafür, daß letzteres im Geiste des Grafen Bis- marck handeln werde.— Die„Prov. Corresp.“ bestätigt gleichzeitig, daß dem Landtage ein alle Theile der Monarchie umfassendes Unterrichtsgesetz vorgelegt werden wird.
— Die Commission für die norddeutsche Civil-


