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Vonnerstag den 24. Juni.
N72.
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berhessischer Anzeiger.
Enthält bie amtlichen Eklasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Inkelligenzblalt.
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Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Die Expedition.
Setreffend: Die Penfiontrung der Volksschullehrer.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 22. Juni 1869.
Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg
an die Ortsschulvorstände des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche mit Erledigung unseres Ausschreibens vom 17. l
sind, werden erinnert, solche unverzüglich zu bewerkstelligen.
Betreffend: Die Superrevision und Aushebung der Militärpflichtigen des Kreises Friedberg für 1869.
Be
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, Friedberg durch die Großherzogliche Departements-Ersatz-Commission im Bezirke der 1. J zufgestellten Reise und Geschäftsplan, Mittwoch den 29. und Donnerstag den
Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen
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daß die Superrevisson und
. M.(Amtsblatt ohne Nummer) noch
im Rückstande Trapp.
Friedberg den 21. Juni 1869.
nag.
Aushebung der Militärpflichtigen des Kreises
nfanterie-Brigade Nr. 49 nach dem von dieser Behörde 30. September d. J. in Friedberg stattfinden wird. Kreis. Ersatz-Commission des Kreises Friedberg
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1884 Georg Ludwig Weiß von Friedberg,
Humann zu Mainz nach Amerika und Australien concessionirt ist, hat diese Agentur niedergelegt. 25. Januar 1851 wird die Niederlegung dieser Agentur zur öffentlichen Kenntniß gebracht und bemerkt Ludwig Weiß gestellte Caution innerhalb 6 Monaten, einer Nachweisung, daß bei Gericht Klage erhoben worden ist, geltend zu machen sind,
Friedberg den 21. Juni 1869.
welcher als Unteragent zur Beförderung von Auswanderern für den
vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, als sonst diese Caution zurückgegeben wird.
Hauptagenten Eduard Gemäß des Art. 8 der Verordnung vom „ daß Ansprüche an die von Georg bei der unterzeichneten Behörde mit
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzog- iche Regierungsblatt Nr. 23 enthält: 5
I. Verordnung d. d. Friedberg 17. Juni, die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Branntwein vetreffend. Dieselbe enthält folgende Strafbestimmungen: „5. Wer es unternimmt, dem Staate die zu entrich⸗ ende Uebergangsabgabe von Branntwein zu entziehen, nacht sich einer Defraudation schuldig und hat die Con- nschtton bes Branntweins, in Bezug auf welchen das ergehen verübt worden ist, und zugleich eine dem vier⸗ achen Betrag der vorenthaltenen Abgaben gleichkommende Heldstrase verwirkt. Diese Abgaben sind außerdem zu utrichten. Kann die Confiscalion selbst nicht vollzogen werden, so ist auf Bezahlung des Werihs des Gegenstandes zu erkennen.§. 7. Die im. 5 bestimmte Gelostrafe es Vierfachen der vorenthaltenen Abgabe wird um die Hälfte geschärft, 1) wenn der Branntwein beim Transport un geheimen Behältnissen oder sonst auf eine künstliche »dep schwer zu entdeckende Weise verborgen, 2) wenn unter Jebergangsschein⸗Controle gehender Branntwein auf dem
Transport vertauscht oder in seinen Bestandtheilen ver⸗
undert worden ist.— Die Verordnung tritt vom 1. Juli 869 an in Kraft.
II. Bekanntmachung, das Consulat der Vereinigten Staaten von Amerika für das Großherzogthum Hessen
betreffend.
III. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums ver Finanzen, die Credstirung der Brantweinsteuer betr. Die 58. 1—3 lauten: Jedem Brennerei. Inhaber, welcher ver Verwaltung einen zahlungsfähigen Bürgen stellt, oder onst genügende Sicherheit für zweimonatlichen Steuer⸗ vetrag nach Maßgabe der Bestimmungen im 8. 3 leistet, zoll gestattet sein, die Maischbotlich⸗ oder Branntwein⸗ malerialsteuer, statt am Ende des Monats, an welchem sie fällig ist, erst zwei Monate später zu zahlen. Brennerei⸗ Inhabern, die jährlich wenigstens 1000 fl. an Maischbonlich⸗ oder Branntwelnmaterialsleuer entrichten, kann von der Hroßherzoglichen Ober⸗Sleuer⸗Direkiton ein Credit auf die zu entrichtende Steuer für die Zeit vom 1. October des
einen bis zum 30. September des folgenden Jahres ge⸗ währt werden, dergestalt, daß sie die ganze Steuer aus dieser Jahresperiode erst an dem bezeichnelen Endtermin zu entrichten brauchen. Bet neu entstehenden Brennereien kann dieser Credit bewilligt werden, wenn nach der Ein⸗ richtung der Brennerei und den Mitteln des Besitzers an⸗ zunehmen ist, daß die Bedingung der Entrichtung von wenigstens 1000 fl. Steuer im Laufe der Jahresperiode werde erfüllt werden. Die Bewilligung des Credits nach §. 2 fetzt Leistung vollständiger Sicherheit voraus. Die⸗ selbe kann nach den deßfalls ertheilt werdenden näheren Vorschristen geschehen: 1) durch Deponirung von Werth⸗ papieren auf Inhaber; 2) durch, mit guten Unterschriften versehene Wechsel; 3) durch Bestellung eines Faustpfands an einem unter sicheren Mitverschluß der Steuerbehörde gesetzten Branntwein-Quantum; 4) auf andere aunehm⸗ bare Weise nach dem Ermessen der Großherzoglichen Ober— Steuerdirektion.
IV. Bekann machung besselben Ministeriums, die Steuerkückvergütung bei der Ausfuhr von Bier betreffend. Mit Bezug auf die Verordnung vom 19. Mai d. J., die Besteuerung des Biers betr., wird zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht, daß die Gewährung der Steuerrückvergütung für ausgeführtes Bier, welchen nach dem zweiten Absatz des§. 1 der gedachten Verordnung bei der Ausfuhr nach den daselbst bezeichneten Ländern fernerhin nach dem be⸗ stehenden Rückvergütungssatz von 1 fl. 5 kr. für die Ohm stallfinden kann, nur bei der Ausfuhr solchen Biers An⸗ wendung findet, welches im Großherzogthum bereitet und versteuert worden ist.
V. Uebersicht der für das Jahr 1869 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Alzey.
VI. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäß⸗ heit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs im Regierungsblatt bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Rheinhessen.
VII. Namens veränderungen. S. K. H. der Groß— herzog haben allergnädigst geruht: am 20. Januar l. J.
dem Wilhelm Uhrig zu Fauerbach v. d. H. zu gestatten, künftighin statt seines bisherigen Familiennamens den Familiennamen Will,— und am 26. Mai der Maria Holderieth zu Effolderbach zu gestatten, statt ihres bis⸗ herigen in Zukunft den Familiennamen Plößer zu führen; — am 30. Mai dem Kaufmann David Leoni zu Mainz zu gestatten, daß derselbe seinem Vornamen David künftig den Vornamen Karl beisüge;— dem Adam Schad zu Nauheim, Kreises Groß-Gerau, zu gestatten, daß derselbe künftig statt seines bisherigen den Familiennamen Klink führe und— der Marie und dem Johann Philipp Feuer⸗ bach von Rodheim v. d. H. zu gestatten, daß dieselben stalt ihres bisherigen Familiennamens Feuerbach künftig den Familiennamen Schmidt führen.
VIII. Dienstnachricht.
IX. Concurrerz für: die zweite evang. Schulstelle zu Sauer⸗ Schwabenheim mit einem Gehalte von 300 fl. nebst 35 fl. Heizungsentschädigung; die evang. Pfarrstelle zu Hortweiler mit einem Gehalte von 1050 fl.
Preußen. Berlin, 21. Juni. Im Zoll⸗ parlament wurde die Vorlage, betresfend die Sicherung der Zollgränze der Hamburg'schen Gebietstheile, in der Schlußberathung angenommen. Hierauf folgte die Tarifdebatte. Der Abg. von Blanckenburg beantrage die Wiederaufnahme des Petroleumzolls in den Tarif. Auf Antrag des Abg. Hennig wurde zuerst über den Petroleum⸗ zoll debattirt. Die Abgg. Oehmich und Schleiden sprachen dagegen. Nach ihnen ergriff Graf Bis- marck das Wort. Er sagte: Wenn wir nach Finanzzöllen streben, so müssen wir nach den geeig⸗ netsten Gegenständen für solche suchen. Das Pe- troleum erscheint als ein solcher. Die Zollgesetz— gebung und die Gesetzgebung indirekter Steuern müssen ineinandergreifen. Wollen sie Zollermäßi⸗


