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berhessischer Anzeiger.
Friedberger Intelligenzblatt.
. detreffend: Den Abverdienst der Feldstrafen.
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Donnerstag den 23. September.
M111.
Githält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Mit dem 1. October beginnt ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“,
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welcher auch ferner wöchentlich dreimal
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Die Expedition.
Amtlicher Theil.
detreffend: Die Prüsung und Ueberwachung von Dampfkesseln.
Friedberg den 20. September 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 25 n Großherzogl. Polizeiverwaltung Nauheim, die Großherzogl. Bürgermeistereien und den Großherzog. Polizei⸗Commissär zu Wickstadt. Sie wollen baldigst ein Verzeichniß der in Ihrer Gemeinde vorhandenen Dampfkessel und zwar sowohl der eingemauerten, stationären,
es der für landwirthschaftliche und gewerbliche Zwecke dienenden Locomobilen,
unter Angabe der Namen der Besitzer an uns einsenden. In Beurlaubung des Kreisrathes: Haas, Kreis assessor.
Friedberg den 21. September 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt.
An Erledigung unserer Verfügung vom 20. v. M. Nr. 98 des Anzeigers innerhalb 8 Tagen erinnern wir hiermit bei Meidung der
Ssendung von Wartboten.
In Beurlaubung des Kreisrathes:
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netreffend: Die Definitorialprüfung der Schulamts⸗Aspiranten.
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Haas, Kreisassessor.
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Darmstadt am 6. September 1869.
Mit Bezug auf die in der Darmstädter Zeitung enthaltene Bekanntmachung vom 10. Juni d. J. benachrichtigen wir hiermit diejenigen Schul-
auts-Aspiranten, welche um Zulassung zur diesjährigen Desinitorialprüfung nachgesucht haben, daß diese 1 gehalten und am erstgenannten Tage Vormittags 8 Uhr in dem Realschulgebäude dahier beginnen wird.
Prüfung am H., 6. u. 7. October Großherzogliche Oberstudien Direction Kritz ler. Schüßler.
letreffend: Den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Kreise Frtedberg.
Friedberg den 22. September 1869.
Das Großherzliche Kreisamt Friedberg u Großherzogl. Polizeiverwaltung Nauheim, die Großherzogl. Bürgermeistereien und den Großherzogl. Polizei-Commissär zu Wickstadt.
Indem wir Sie benachrichtigen, daß zu Nieder-Woͤllstadt und zu gockenberg die Maul⸗ und Klauenseuche ausgebrochen ist, und eine neitere Verbreitung dieser Krankheit zu befürchten steht, beauftragen ner Sie bei dem ersten Erscheinen derselben nachstehende Maßregeln 1 Ausführung zu bringen:
1) Haben Sie ein genaues Verzeichniß des an der Maul- und auenseuche erkrankenden Viehes aufzustellen nach untenstehender Tabelle.
2) Das Austreiben des kranken Viehes an gemeinschaftliche kzrunnen, Weiden überhaupt an Orte, wo gesundes und krankes Vieh Verkehr kommen können, ist auf Grund des Art. 372 d. P.St.⸗G. zurch öffentliche Bekanntmachung zu verbieten.
3) Mist und Abfallstoffe aus Ställen, worin kranke Thiere sich Aifinden, sollen durch Pferdegespaͤnne auf den Acker gebracht und als— ald untergepflügt werden, bei Meidung der im Art. 372 d. P.⸗St.-G. ungedrohten Strafe.
4) Sind die kranken Thiere von gesunden getrennt aufzu⸗ üllen und sorgfältig zu reinigen und zu pflegen.
5) Das Einstellen von Vieh derselben Gattung kann nur nach
bei uns eingeholter Genehmigung erlaubt werden und wird im Unge⸗ horsamsfalle auf Grund des Ark. 370 d. P.⸗St. G. bestraft.
6) Den Fleischbeschauern ist einzuschärfen das Schlachtvieh genau zu untersuchen und krankes Vieh nicht schlachten zu lassen.
7) Ist vor dem Genuß von Milch von kranken Thieren, als gesundheitsschädlich, insbesondere für kleine Kinder, zu warnen.
Sofort wollen Sie öffentlich bekannt machen lassen, daß ein jeder Viehbesitzer verpflichtet sei, Erkrankungen Ihnen und dem Thier⸗ arzte anzuzeigen, widrigenfalls er auf Grund des Art. 369 d. P. St.G. bestraft würde.
Von etwaigen Erkrankungsfällen haben Sie uns sofort bericht liche Anzeige zu machen und die Polizeiofficianten nach Vorstehendem zu instruiren, ihnen strengstens dessen Beachtung und in geeigneten Fällen die Erhebung von Polizeianzeigen zur Pflicht zu machen. Von Ihnen versehen wir uns der groͤßten Aufmerksamkeit und Ueberwachung, da nur bei genauer Anwendung obiger Maßregeln der Epidemie gesteuert werden kannn.
Der Befolg obiger Auflage ist anzuzeigen.
In Beurlaubung des Kreisrathes: Haas, Kreisassessor.
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