rkapychen Volk.
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1869.
Jamstag den 23. Januar.
Friedberger Inlelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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sind zu publiziren:
Nr. 2. sud 1. Bekanntmachung, die Wablen für den Reichstag des Norddentschen Bundes in den nördlich des Malus gelegenen Gebietstheilen des Groß⸗ berzogtbums beir.— sub 2. Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung des Zettpunkles, von welchem an das Gesetz vom 9. Mai 1868 wegen Todeserklärung von Personen, die an dem Feldzuge des Jahres 1866 Tyeil genommen haben und vermißt werden, in Wirksamkeit zu kreten hat.— sub 3. Bekanntmachung, die Zoll- behandlung der mit der Post versendeten Pakete bett. i
Friedberg am 21. Januar 1869.. roßberzogliches Kreisamt Friedberg
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Betreffend: Landwirthschastliche Fortbüdungsschulen.
Zu Prämien für Lehrer, die landwirt' schaftlichen Fortbildungsunterricht ertheilen, hat der Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins
von Oberhessen einen Credit von vierhundert Gulden eröffnet. Lehrer, die im Laufe dieses Jahres solck unterricht ertheilen, werden aufgefordert, baldigst bei dem Unterzeichneten sich schriftlich zu melden,
eine Begutachtung der Leistungen der betreffenden Lehrer veranla sen wird, von deren Ausfall d 9 9 9
Laubach den 12. Januar 1869
en landwirthschaftlichen Fortbildungs⸗ worauf derselbe durch eine Conmission le Bewilligung der Prämien abhängig sein wird.
Der Prasident des landwirthschafttichen Vereins von Oberhessen Otto, Graf zu Solms-Laubach.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzog— liche Regierungsblatt Nr. 2 enthält(Schluß):
III. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Zollbehaudlung der mit den Posten versendeten Pakete betreffend. Nachdem mit der Wirksam⸗ keit vom 1. Januar 1869 ab zu Lauterbach ein Neben zollamt 2. Klasse errichtet worden ist, wird unter Bezug nahme auf das durch die Bekanntmachung vom 24. Juli v. J.(Regierungsdlatt von 1868 Seite 881) publicixte Regulativ über die zollamlliche Behandlung der mit den Posten eingehenden, ausgehenden oder durchgebenden Gegen— stände hierr urch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in dem Großherzogtbum zur Zeit bei den nachstehenden Zoll⸗ stellen die mit der Post aus dem Zollvereins- Auslande eingehenden Pakele revidirt und verzollt werden können: 1) Hauptzollämter: Darmstadt, Offenbach, Gießen, Mainz, Worms und Bingen, 2) Nebenzollämter 1. Klasse: Bens— heim und Alsfeld, 3) Nebenzollämter 2. Klasse: Friedberg, Lauterbach, Nauheim und Alzey. Für Pakete, die aus dem Zolsvereins⸗-Ausland mit der Post eingeführt werden, und nach andern, als den genannten Orten bestimmt sind, kann die Postbehörde die Stelle des Adressaten bei der Revision und Eingangsverzollung vertreten.
IV. Bekanmmachung der Großh. Ober- Rechnungs— Kammer, die Vergütung für die in 1869 in Geld zu berichtigenden Besoldungs- und Pensions-Naturalien beir. Aus den in 1868 vorgekommenen Fruchtverkäufen, welche nach der Verordnung vom 10. Dec. 1857 der vorgenannten Vergütung zur Grundlage dienen, ergeben sich als Durch⸗ schuitispreis eines Mallers von: n 15385½ Malter Waizen 13
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318%,„ Gerste. 1
C woraus sich der Werth von 100 fl. Naturalien auf 219 fl. 29 kr. berechne. Hiernach kommen für 1869 hinsichtlich derjenigen Besoltungen und Pensionen, auf welche oie oben angezogene Verordnung Anwendung findet, die Be— kräge von resp. 175 fl., 150 fl. und 115 fl., in Berechnung. ür die nach den früheren Grundsätzen zu behandelnden Penstonen sind für 100 fl. Naturalien 115 fl zu vergüten; sodann beträgt der nach der Verordnung vom 13. October 1840 und dem Tarif vom 22. Sept. 1868, Regierungs— blatt Nr. 57, zu leistende Zusatz für Holz von 100 fl. Pension 1 fl. 7 kr.
V. Concurrenz für: die evang. Pfarrstelle zu Kirch⸗ Höns mit einem Gehalte von 1398 fl. 39 kr.;— die bang. Pfarrstelle zu Badenheim mit einem Gehalte von 1033 fl. 37 kr.;— die katholische Schulstelle zu Appen⸗ heim mit einem Einkommen von 300 fl., nebst 35 fl. für Heizung des Schulsaals.
— Ein auf Förderung einer verbesserten Ver- fassung der evangelischen Kirche des Großherzog ihums gerichteter Antrag der Abgg. Kraft, Heß, Wernher und Goldinann lautet nebst seiner Mo- nvirung:„Der erste Ausschuß hat in seiner Mehrheit auf dem vorigen Landtag einen Antrag auf ein Ersuchen an die Regierung gestellt, zur Aenderung der Verfassung der evangelischen Kirche mitzuwirken. Es ist aber von dem Ausschuß, an den derselbe verwiesen wurde, darüber nicht berichtet worden. Daß der Antrag ein zeitgemäßer war,
dafür geben Ereignisse der neuesten Zeit ein lautes Zeugniß; er bedarf daher Angesichts derselben einer näheren Begründung nicht. Nur das sei zur Beseitigung möglicher Zweifel bemerkt, daß eine Verbesserung der evang., Kirchenverfassung nur im Sinne einer die Selbständigkeit der Kirche fördernden und auf die Grundprincipien des Pro- testantismus gebauten Presbyterial- und od al; Verfassung gefunden werden kann, daß den Stän⸗ den aber in Beziehung auf diese Angelegenheit kein größerer Einfluß vindicirt werden soll, als den ibnen ihr Petittonsrecht gewährt. Diesen Antrag aufgreifend, richten wir denselben dahin: die Kammer wolle die Regierung ersuchen, ihrer— seits dahin zu wirken, daß durch zeitgemäße Aen— derung der Verfassung der evangelischen Kirche deren größere Selbständigkeit begründet und kirch— liches Leben gefördert werde.“
— Nach der„H L.“ fand am Abend des 17. d. im großen Ritsert'schen Saale zu Darm- stadt eine Bürgerversammlung zur Besprechung des Anschlusses an die Bestrebungen des Pro— testantenvereins auf Einführung einer Presbyterial— und Spnodalverfassung statt. Es hatten sich mehrere hundert Personen eingefunden, welche einem durchaus gediegenen Vortrage des Hof— gerichtsadvokaten Ohly über das Wesen einer wahrhaft liberalen Kirchenverfassung in größter Aufmerksamkeit und unter häufigen Beifallsbezeu- gungen folgten. Nach Schluß der Versammlung wurde die Adresse des Protestantenvereins an den Großherzog mit vielen Unterschriften bedeckt.
1 Friedberg. Das Göthe'sche Wort von dem Forterben von Gesetz und Recht gleich einer ewigen Krankheit läßt sich mit noch größerer Be— rechtigung auf gewisse nationale Irrthümer an— wenden, die sich mit um so größerer Hartnäckig- keit von Geschlecht zu Geschlecht fortpflanzen, je mehr sie der nationalen Eitelkeit schmeicheln. Ein Beweis dafür ist der französische Irrthum, als bilde der Rhein die natürliche Gränze zwischen Frankreich und Deutschland. Wir sagen absicht— lich Irrthum, obgleich uns nicht unbekannt ist, daß der Satz von der Rheingränze in den Zeiten deutscher Schmach als schamlose Luge in die Welt getreten und heute noch in dem Munde Vieler nur eine selche ist. Aber eine Lüge wird zum Irrthum, wenn sie fort und fort mit der Präten⸗ tion der Wahrheit gepredigt und von der unbe— fangenen Menge kritiklos aufgenommen wird.
die Jugend ein, in den Schulen wird sie gelehrt, in geographischen Handbüchern findet sie sich schwarz auf weiß. Da darf es denn nicht
Wunder rehmen, wenn selbst sonst vorurtheilslose Franzosen von dem Rechte Frankreichs auf das linke Rheinufer überzeugt sind. Und doch ist dieser Irrthum für Frankreich wie für Deutsch⸗ land gleich verhängnißvoll, denn so lange er in den Köpfen der Franzosen spukt, wird nimmer aufrichtiger Friede sein zwischen beiden Ländern. Um e bedauerlicher ist die Sprache eines Girardin, der keine Gelegenheit sich entgehen läßt, die Rhein⸗ gelüste wach zu rufen. So streut er der kaiser⸗ lichen Rede den dichtesten Weihrauch, wo sie von den militärischen Hülfsmitteln Frankrelths redet, welches von jetzt an auf der Höhe seiner Geschicke im Weltakt stehe, und fordert dabei die Gränzen von 1801 zurück, um„die Germanen auf das rechte, die Gallier auf das linke Rheinufer“ zu verweisen, damit„Jeder bei sich bleibe.“ Zu- fällig sind keine Gallier auf dem rechten, wohl aber Hunderttausende von Germanen auf dem linken Ufer, die dasselbe als deutschen Grund und Boden ansehen und der Meinung sind, Gallien gede erst da an, wo, wirklich Gallier wohnen, jenseits der Berge, nicht am deutschen Rhein. Diese linksrheinischen Germanen fühlen sich, wo sie sind, zu Hause und sind nicht gewillt, auf Girardins Geheiß auf die rechte Stromseite aus- zuwandern oder sich zu Galltern umstempeln zu lassen. Es ist peinlich, in Zeiten, wo die Völker zu begreifen anfangen, daß sie zu was Besserem da sind, als in bacbarischen Kriegen sich zu zer⸗ fleischen, auf solche Dinge hinweisen zu müssen; aber Deutschland wird auf derartige Provocationen stets mit Einer Stimme antworten, daß es keine Diskussion über ein Rheingränze duldet.
Preußen. Berlin. Die„Provinzial⸗ Corresponbenz“ sagt: Die Pariser Conferenz hat für die Friedenswünsche einen günstigen Verlauf gehabt. Es ist nicht zu bezweifeln, daß die ein⸗ müthige Erklärung der Conferenzmächte über die völkerrechtlichen Grundsatze auch bei der griechischen Regierung Aufnahme und Beachtung finden werde, von welcher eine Beilegung des schwebenden Streites zu erwarten ist. Dank der Conferenz erscheint die Hoffnung auf eine friedliche Ent⸗ wicklung jetzt noch sester als zuvor begründet. Dieser Friedenszuveisicht hat soeben auch die Thronrede des Kaisers Napoleon Ausdruck gegeben.
Frankfurt. Die projektirte direkte Ver
So erging es in Frankreich mit der Theorie von der Rheingränze. Mit der Muttermilch saugt sie
bindung des Main-Neckarbahnhofes mit der Hanau⸗


