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Dienstag den 22. Juni.
N71.
1869.
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essischer Anzeiger
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Inkelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Abonnements ⸗ Einladung.
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Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Das Abonnement beträgt bei den Poststellen vierteljahrlich 38 kr., mit Bestellgeld 47 kr.— Bei der Vexlags⸗
expedition kostet das Blatt halbjährlich 1 fl. Auswärtige Abonnenten sind gebeten ihre Bestellungen bei den Poststellen oder Posthoten baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt und
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Die Expedition.
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Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß während der Anwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs die Musik des hier garnisonfrenden Großh. J. Jaͤger-Bataillons jeden Mittwoch Nachmittags von 6 bis 7 Uhr in dem hiesigen Burggarten splelt and der Zutritt durch den Burghof und das große hintere Thor des Burggartens dem Publikum gestattet ist.
Friedberg den 21. Juni 1869.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Tria v.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 22 enthält:
I. Die revidirte Rheinschissfahrtsacte vom 17. October 88 sammt Schlußprotokoll. Die Bestimmungen derselben teten in Gemäßheit des Art. 48 der Acle mit dem . Juli 1869 in Wicksamkeit.
II. Uebeisicht der sür das Jahr 1869 genehmigten Umlage zur Besireitung der Kriegsausgleichungskosten der Semeinde Wimpfen.
III. Bekanulmachung, die Erhebung einer Umlage in en Gräflich Görlitz'schen Waldgemarkungen I- VII. beir. 8 IV. Abwesenheilserklärung. Durch Urtheil Großh. Zezirksgerichts Mainz vom 22. Mai 1869 ist zur Con tatirung der Abwesenheit von Anton Becker VII. Ackers mann aus Gonsenheim die im Art. 116 des Civilgesetz nuchs vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.
— Die 1. Kammer beschloß in ihrer Sitzung am 18. d. wiederholt die Ablehnung des Be— chlusses der zweiten Kemmer, nach welchem die Actiengesellschaften zur Einkommensteuer hinzu— gezogen werden sollen.
— Zum Zwecke der Ermittlung des pecuniären Aufwandes bezüglich des zu erlassenden Lehrer— hensionsgesetzes haben die großherzoglichen Kreis imter in Folge Weisung des Ministeriums des Innern an die Schulvorstände die Aufforderung rlassen, innerhalb 8 Tagen folgende Verzeichnisse zufzustellen und einzusenden: 1) Verzeichniß sämmt⸗ icher Schulstellen mit Angabe der Größe der Sehalte derselben nach den Besoldungsnoten; 2) deßgl sämmtlicher pensionirten Schullehrer mit Angabe des Datums ihrer Pensionirung und des Dienstalters, welches sie zur Zeit derselben hatten, der Gehalte der betreffenden Schulstellen, der Beträge der Ruhegehalte im Ganzen und mit spezieller Bezeichnung der Cassen, aus welchen und in welchen Beträgen solche geleistet werden; 3)
deßgl. der Gehalte, welche dermalen die Schul—
gehülfen, welche dienstunfähigen Schullehrern bei— gegeben sind, beziehen, mit Angabe der einzelnen Beträge, welche von den Schullehrern, aus den
Gemeindekassen und aus der Staatskasse geleistet
werden.
— Unterm 15. l. M. ist dem General Aaron Seeley aus New-Nork, welcher von dem Präsi— tenten der Vereinigten Staaten von Amerika mittelst Patents vom 21. Apeil l. J. an Stelle tes Consuls William Walton Murphy in Frank— furt a. M. zum Consul für das Großherzogthum Hessen und zwar mit dem Sitze in Darmstadt ernannt worden ist, Seitens der Gr. Regierung Exequatur ertheilt worden.
.. Friedberg. Ueber die Zusamuen⸗ Grundstücke hat bekanntlich
cuch in unseren Blättern eine ausführliche Er- verletzt seither gegoltene Rechte.
örterung stattgefunden. Es handelt sich hier um einen außerordentlich wichtigen Gegenstand. Derselbe bildet für die Landwirthschaft einen wesentlichen Fortschritt. Doch erst mit der Zeit, allmählig, wird er die rechte Anerkennuneg finden. Nothwendigkeit und Erfahrung werden auch hier,
wie überall, ihre unwiderstehliche Lehrwirksamkeit
erst bethätigen müssen.
Im Anschlusse an jene Erörterungen in 1868
wollen wir unsern Lesern weitere
Mittheilungen machen:
In den neuen preuß. Provinzen geschieht hin— sichtlich der Zusammenlegung sehr viel. Auf dem Westerwald, also selbst in Gebirgsgegenden, haben sich durch die Verkoppelung die landwirthschaft— lichen Erträge außerordentlich gesteigert. Auf Ver— langen der Gemeinden legt die Regierung die Kosten vor.
Bezüglich des Regierungsbezirks Kassels ent— nehmen wir aus der hess. Morgenzeitung, dem Organ der Fortschrittspartei in Kurhessen, Fol— gendes: 150 Gemeinden haben sich bereits für die Zusammenlegung der Grundstücke ausgesprochen Die Majorität, der Morgenzahl nach, entscheidet. So muß es auch sein. Denn sehr viele Grund— besitzer, besonders die Leute mit nur wenigen Morgen Land, wollen sich nicht davon überzeugen, daß die Verkoppelung Jedem, nach Verhältniß seines Grundeigenthums, zu Gute kommt. Die Kosten sind in Wirklichkeit geringer als ihre ge— wöhnliche Vorannahme, Dieselben werden unter alle Theilnehmer nach Verhältniß des Vortheils, der einem Jeden aus der Verkoppelung erwächst, vertheilt. Wer z. B. 100 Morgen hat, muß doppelt so viel bezahlen als der Besitzer von 50 Morgen. Die Verkoppelung ist gewissermaßen eine Association. Eine jede Association vertheilt auf ihre Theilhaber, im Verhältniß von deren Leistungen, nicht nur Vortheile, sondern auch Lasten und Nachtheile. Zu letzteren gebört auch das Aufgeben des starren Eigenthumsrechts. Denken wir hier z. B. an die Vorschußvereine. Die Mitglieder derselben verlieren das Dispositions— recht über ihre Stammantheile, ihr Eigenthum. Wenn immer an dem Eigenthumsrecht festgehalten und dieses für heilig, unverletzlich erklärt worden wäre, dann hätten wir keine Straßen, keine Eisen— bahnen, keine Baulinien und vieles Andcre nicht, was nothwendig und heilsam ist. Ein jedes Ver- bessern und Vorankommen, also jeder Fortschritt
nachstehende
regulirung gewähren
Wer bei der Zusammenlegung schlechtere Stücke erhält, muß dafür entschädigt werden. Oft verzichten die Be— sitzer auf solche Entschädigungen, weil ein un— günstiger Tausch in der einen Gewanne durch günstigere Lagen in anderen Gewannen hinläng— liche Ausgleichung findet. Die allgemeinen Vor— theile der Aecker⸗Zusammenlegung und Wege— reichen Ersatz und volle Eutschädigung für jeden Verlust und Verdruß. Allein, und dieses ist der große Nachtheil wie bei vielen Verbesserungen, so auch bei der Zusammen— legung, Einsicht und Anerkennung, durch Eng— herzigkeit und Selbstsucht aufgehalten, kommen spät und langsam nach.
Letztere Thatsache veranlaßte une im Ober— hessischen Anzeiger mitzutheilen, welche Fortschritte die Aeckerzusammenlegung in unserer Nachbarschaft fort und fort macht,
Mainz. Nicht nur die Großh. Hessischen Pioniere kommen nach Castel, sondern auch ein Theil des Artilleriecorps, um Festungsdienst ꝛc. zu lernen. Pferde und Mannschaften werden theil— weise in Castel, theilweise in Kostheim einquartiert.
Preußen. Berlin. Das Zollparkament nahm mit unwesentlichen Modiffcationen die Zucker— besteuerungsbill an, nebst einem Zusatzantrag Lasker's, wonach das Zuckersteuergesetz gleich— zeitig mit dem Gesetze über Abänderung des Ver— einszolltarifs in Kraft tritt.
— 18. Juni. In der beutigen Zollparla⸗ mentssitzung wurde der Antrag des Abg. Metz I., der Bundesrath möge dem gleichzeitigen Tagen des Zollparlamenis und der Landtage der einzel- nen Staaten entgegenwirken, fast einstimmig an— genommen, nachdem auf den Wunsch des Fürsten Hohenlohe die Motivirung des Antrags durch das augenblickliche Tagen der hessischen Ständever— sammlung weggefallen war. Der hessische Com- missär Hoffmann sprach sich entgegenkommend für den Antrag aus. Auch der Antrag des Abg. v. Stauffenberg: die Vorlagen möchten den Mit— gliedern des Zollparlaments zwei Wochen vor der Einberufung des letzteren mitgetheilt werden, wurde angenommen. Präsident Delbrück verhieß das Entgegenkommen der Bundesregierungen. Eine Interpellation Hinrichsen's, ob mit Mexico Ver— handlungen wegen eines Handelsvertrages eingeleitet worden seien, wurde vom Präsidenten Delbrück dahin beantwortet, daß der Zollbundesrath im Begriffe sei, commereielle Verhandlungen mit


