. Friedberg. Der Antrag der Ab. geordneten Goldmann, Fink und Hallwachs auf
Erlaß eines Pensionsgesetzes für die Lehrer 377 denkt.
Volksschulen muß, wenn überhaupt noch in dieser Kammersaison, demnächst in unserer 2. Kammer zur Verhandlung kommen. Wird dieselbe diesem Antrag Folge geben? Es iß kaum daran zu zweifeln. Durch Volksbildung zur Volkswohl⸗ fahrt, geistiger wie materieller! Dieser Satz sieht voran im Katechismus der Staatsweisheit; durch⸗ drungen von der Wahrheit desselben haben edle Männer wie Pestalozzi ihr Leben daran gesetzt, durch Verbesserung und Verallgemeinerung des Unterrichts die Kinder des Volkes aus dem Sumpf leiblicher und geistiger Noth zu einem menschenwürdigeren Dasein emporzuziehen, haben erleuchtete Regierungen aller Orten Schulen ge- gründet und gepflegt, und setzen civilisirte Staaten ihre Ehre darein, durch eine tüchtige Volksschule die Volksbildung je mehr und mehr zu heben und zu förderg. Aber selbst in dem System des eng- herzigen, selbstsüchtigen Politikers ist heutzutage eine tüchtige Volksbildung nicht zu entrathen. Der Staat will vor allen Dingen existiren. Dazu bedarf er gegenwärtig so außerordentlicher Mittel, die Opfer, die das theure Vaterland von seinen Bürgern heischt, sind so enorm, daß nur ein gut geschultes, im Denken geübtes und zur Beurtheilung der den Einzelnen umgebenden Verhältnisse und zum rationellen Betrieb jedweden Erwerbszweiges geschicktes Volk unter dem Druck der allseitig an⸗ gesetzten Steuerschraube nicht völlig zu Grunde geht.
Aber was hat all' Das mit einem Pensions⸗ gesetz zu schaffen? Ist ein Lehrer alt und unbrauch⸗ bar geworden, weg mit ihm! Man gibt ihm, was beliebt und setzt eine junge Kraft an des Abgetricbenen Stelle.— Gemach, so liegt die Sache nicht. Lassen wir einmal Billigkeit und Gerechtigkeit ganz aus dem Spiel. Freilich sprechen sie allein schon laut genug für das Be dürfniß eines Pensionsgesetzes für Volksschullehrer in einem Staat, wo die Pensionirung aller Staatsbediensteten gesetzlich geregelt ist und man für den Ruhestand noch junger, rüstiger Militärs so große Summen hat. Allein in der Sache selber liegende Gründe sprechen noch lauter dafür: nicht um der Lehrer, sondern um der Schule willen ist ein Pensionsgesetz nothwendig.
Der Lehrerberuf ist ein anstrengender, Kraft und Gesundheit aufteibender; die Statistik weis't bei Aerzten und Lehrern die kürzeste Lebensdauer nach. Will er seiner Pflicht ganz und voll nach⸗ kommen, so muß der Lehrer Körper- und Geistes⸗ kräfte rückhaltlos an seigen Beruf hingeben. Nach so und so viel ermüdenden Schul⸗ und zur Fristung seines und des Lebens der Seinigen meist nöthigen
Nebenstunden muß er, wenn Andere Erholung suchen, noch Zeit finden, sich für den Unterricht
vorzubereiten und durch Lektüre und Studium zu vervollkommnen und geistig frisch zu erhalten.
Wer es nicht thut, erstarrt und verknöchert, sein
Unterricht wirkt nicht anregend, Leben weckend, sondern abstumpfend, geisttödtend. man, kann solch' ein begeistertes Aufgehen im
Beruf auch nur annähernd allgemein vorauegesetzt
werden, wenn das bleiche Gespenst der Sorge den
Mann verfolgt: Was soll aus dir und deiner Familie werden, wenn Krankheit, Dienstunfähig⸗ keit, Alter sich einstellen! Der Lehrer ist auch ein Mensch, und wenn ich weiß, daß ich nicht die Mittel habe, meine Blöße zu bedecken, wenn mein Kleid zerrissen ist, so lehrt der Selbsterhaltungs⸗ trieb— unter Umständen ein schlimmer Geselle Man muß sparen! Ex denkt dabei ö Widerlegt will er nicht sein; er schneidet eine Grimasse und ent⸗
— es sorgsam zu schonen. hör' ich einen Spottvogel sagen. an die Größe der Besoldungen.
fernt sich.—
Zwar haben menschenfreundliche Behörden und 0 auch ohne Pensionsgesetz oft schon Mittel und Wege gefunden, für den Lebensrest eines dienstunfähig gewordenen Lehrers einen entsprechenden Ruhegehalt zu be— schaffen; aber, du lieber Gott, von andern Fällen Nur so viel meldet sie,
dankbare, edeldenkende Gemeinden
schweigt die Geschichte. daß man nicht nach Frankreich zu gehen braucht,
Nun bedenke
um solche aufzufinden. Gar manchem Lehrer
Daraus folgt aber ein anderer, größerer Uebelstand. In den vereinigten Staaten von Amerika, wo das Schulwesen im Staatsbudget mit den höchsten Posten figurirt, und wo man bei Gründung neuer Staaten zur Dotirung der Schule vorweg ausgedehnte Län⸗ dereien anweis't, ist man der Ansicht: der Kinder⸗ lehrer muß jung, kräftig, frisch sein. Ist er ein⸗ mal über die vierzig hinaus, so taugt er nichts mehr. Kostet seine Pensionirung auch Geld, thut nichts; es kommt den Kindern zu gut, und da darf nicht gespart werden. Hier zu Lande hält man diese Ansicht für übertrieben. Reichere Er⸗ fahrung im Erziehungs- und Unterrichtswesen, geläuterte Lebensanschauung, mildere Gesinnung sind bei dem älteren Lehrer ein kostbarer Ersatz für den Mangel an Jugendfeuer, und daß er trotz vorgerückter Jahre leidlich geistig frisch bleiben kann, dafür haben die Verhältnisse am meisten zu sorgen. Indessen hat Alles seine Gränzen. Hat der Mann einmal die sechzig hinter sich, hat seine Kraft vierzig Jahre lang im Nerven— anspan⸗ nenden und aufreibenden Schuldienst vorgehalten — der heutige Unterricht ist anstrengender als der frühere, der hauptsächlich im Aufgeben und Ab⸗ hören bestand— nun dann wird er, waren seine Nerven nicht von Eisen, stumpf sein. Die be— lebende, stets treibende Kraft geht ihm ab, sein Unterricht wird schläfrig, die kleinen Ungehörig- keiten und Unarten der ihn umgebenden lebens: frischen Jugend entgehen hundertfach seiner Auf⸗ merksamkeit, und so geht allmählich Alles aus Rand und Band. Der gute Mann merkt das wohl mit schmerzlichem Bedauern, auch der vor⸗ gesetzten Behörde bleibt es nicht verborgen; allein sie ist human und drückt ein Auge zu. Soll sie den im Amte grau gewordenen Mann jetzt mit seiner Familie dem Elende preisgeben? Kann sie ihm eine hinreichende Pension verschaffen? Wird der betreffende Gemeindevorstand, der leider Gottes oft trostlos wenig sich um seine Schule kümmert, in rechter Einsicht von dem, was der Jugend frommt, geneigt sein, sich in angemessener Weise bei der nothwendigen Pensionirung zu betheiligen? Angesichts dieser Fragen, auf die man keine Ant⸗ wort hat, bleibt oft der Lehrer im Amt, so lang er Buttermilch kauen kann, zum unsäglichen Schaden für die nachwachsende Generation. Man hat gespart.
Diese Uebelstände haben in den verschiedensten deutschen Staaten Pensionsgesetze für Volksschul⸗ lehrer in's Leben gerusen, so in Württemberg, im Herzogthum Gotha, dem vormaligen Herzogthum Nassau u. a. Unser Großherzogthum wird nicht zurückbleiben, wo es sich um das Wohl der Bil dungsstätte für den größten Theil seiner An- gehörigen, um Förderung der Volksbildung handelt.
Hessen. Darmstadt. Da nach dem neuen Militärreglement schon im Frieden alle die⸗ jenigen Personen bestimmt sein müssen, welche im Kriegsfalle mit in's Feld zu ziehen haben, ist von dem Bischof in Mainz Kaplan Sickinger für den Fall eines Krieges zum kath. Feldgeistlichen der Gr. Hess. Division ernannt worden.
— Oberst Hartmann von der Großherzogl. Feldartillerie ist zum Vorstand des Artilleriedepots ernannt und Oberstlieutenant Scholl von diesen Funktionen entbunden und zur Feldartillerie zurück⸗ versetzt worden. Major v. Hesse, nach Berlin zur Dienstleistung bei dem 2. Garde Regiment zu Fuß commandirt, hat seine Mission beendet und ist wieder dahier eingetroffen.
* Friedberg. Die durch Verordnung des Buadesprésidiums v. 22. Dez. 1868 auf den ganzen Norddeutschen Bund ausgedehnte Befreiung des Militärs von den Communallasten ist in den Bundesstaaten, namentlich auch in dem größten, in Sachsen, sehr mißmuthig aufgenommen worden, nicht allein, weil den dortigen Gemeinden die Be⸗ freiung an sich ungerechtfertigt erscheint, sondern noch mehr, weil dieselbe den ersten Versuch einer besonderen Gesetzgebung auf nicht verfassungs- mäßigem Wege, d. h. eine Gesetzgebung ohne
gruselt es, wenn er daran und an seine eigene
Zustimmung des Reichstages, bildete. Diese An⸗ gelegenheit wird demnächst sowohl im
ö Reichstage zur Verhandlung kommen, als auch in unser zweiten Kammer zu lebhaften Erörterungen Ver⸗ anlassung geben können. Zu wel 17 chlusse der
n
Reichstag trotz des Hagen'schen Antrags die Ver⸗ ordnung für rechtsunverbindlich zu erklären,„weil sie ein eigenmächtiger Eingriff des Bundespräst⸗ diums in die Gesetzgebung sei,“ gelangen wird, ist im Voraus nicht zu bestimmen. Weniger zweifelhaft erscheint das Verhalten unserer zweiten Kammer, welche sich wohl mit den Anträgen der Abgg. Fink und Hallwachs und des betreffenden Ausschusses einverstanden erklären wird, daß die Heranziehung der Militärpersonen zu den Com- munallasten gar nichts mit der Einführung der preußischen Militärgesetzgebung zu thun habe, daß diese Heranziehung vielmehr im engsten Zusammen⸗ hang stehe mit unserer durch die Verfassung garan- tirten Gemeindegesetzgebung. Unsere Verfassung kenne keine Steuerprivilegien mehr und dürfe nimmermehr auf Grund preußischer, noch dazu vor schon 47 Jahre erlassener, also antiquirter Verord⸗ nungen alterirt werden. Der Ausschuß beantragt daher, den Anträgen der Abgg. Fink und Gold- mann Folge gebend, die Regierung zu ersuchen: „1) mit aller Entschiedenheit auf Zurücknahme der fraglichen Verordnung hinzuwirken, 2) die Behörden anzuweisen, der Verordnung vorerst keine Folge zu geben, 3) von dieser Weisung an die Behörden dem Großh. Kriegsministerium zur Be⸗ deutung der Offiziere ꝛc. Kenntniß zu geben.“ Mainz. Das neue städtische Anlehen soll, da sich in Folge der Kriegskosten von 1866 ein Manco von 31,522 fl. ergibt, statt 100,000 fl. zu betragen, auf 130,000 fl. erhöht werden, wo⸗ mit der Gemeinderath sich einverstanden erklärte. Das Anlehen soll in 4½prozentigen Obligationen in Stücken von 100, 500 und 1000 fl. auf dem Wege der Submission an den Meistbietenden ver-
geben und sollen jährlich 1500 fl. getilgt werden.
Preußen. Berlin. Der König hat die Reise nach den neuen Provinzen, welche nächsten Sonntag angetreten werden sollte, auf acht Tage verschoben.
— ueber die Dauer der Reichstags Session ist jetzt Beschluß gefaßt. Dieselbe soll am 5. Juni ihr Ende finden und der feierliche Schluß am 6. erfolgen; gleich darauf steht die Eröffnung des Zollparlaments bevor, so daß das Ende der sämmt⸗ lichen parlamentarischen Arbeiten etwa mit dem 20. Juni oder doch in der dritten Juniwoche, also jedenfalls nur um einige Tage später, als im vorigen Jahre zu erwarten steht.
— Im Reichstage gedenkt Simson des ver⸗ storbenen Abgeordneten Vincke-Olbendorff. Der Gesetzentwurf, die Cautionen der Bundesbeamten betreffend, und der Antrag Grumbrechts, wegen eines Zusatzes zu dem Art. 4 der Bundesverfassung, werden in dritter Lesung angenommen. Der An⸗ trag Buttkammer's wegen der Vorlage eines Ge⸗ setzentwurfes über den Erwerb und Verlust des Staatsbürgerrechts wird angenommen. Delbrück erklärt, die Vorlage werde in nächster Session erfolgen. Der Antrag Harkort's betreffs der Haftpflicht der Eisenbahnen wird ebenfalls vom Hause genehmigt.
— Unter die Mitglieder des Reichstags wurde eine Denkschrift des preußischen Finanzministers vertheilt. Danach betrug das Defizit Preußens im letzten Jahre 9,863,434 Thlr. Für 1869 und 1870 ließe sich ebenfalls kein Gleichgewicht des Budgets herstellen, falls der Reichstag die unerläßlich nothwendigen Bundessteuern nicht be · willige. Zu den bekannten Steuerprojekten tritt nun hinzu eine Besteuerung der Eisenbahnfahr⸗ karten. Der Gesammtertrag der Steuern ist auf 11,268,000 Thaler veranschlagt. Davon fielen auf den preußischen Antheil 9,544,780 Thaler, womit annährend das Gleichgewicht hergestellt wöre. Die Denkschrift hofft auf die Mitwirkung des Reichstags, damit es Preußen möglich sei, seinen Verpflichtungen dem Bunde gegenüber nach- zukommen.
Wiesbaden. Dem Antrage der Abgg. Born und Knapp entsprechend, hat die Regierung die
14
vuigzen Anögl Quell
liche E 7 fanden Wahl tall die N Ebense tement
von 3 vor d Bourt in Co diesel jedoch guch
gemel
13³ dc Die den Vera lich! ange gehen G deröff dalirt andi wird voft. den f Sum Union worde rie l 0 der! in d daß


