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Vonnerstag den 21. October.
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berhessischer Anzeiger.
Inthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samßag.
teigerungstermin in den Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Amtlicher Theil.
Zetreffend. Die öffentliche Verfseigerung verfallener und nicht cenovirter Pfänder der hiesigen Pfand⸗
und Leihanstalt.
Friedberg den 19. October 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Sie, iusbesondere diejenigen von Ihnen, deren Angehörigen ein Interesse an der Pfänderversteigerung des hiesigen Pfandhauses haben,
welche von deren Verwaltung auf Donnerstag den 28. d. M. nach dem Oberh. Anzeiger anberaumt worden ist, werden beauftragt, den Ver⸗ Da dies seither öfter zum Schaden von Betheiligten nicht geschehen ist, dies uuch das Interesse des Pfandhauses erfordert, so erwarten wir pünktliche Befolgung auch bei späteren Versteigerungsterminen.
J. VBI d. K Haas, Kreis, Assessor.
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Diejenigen Herren Landwirthe des Kreises, welche durch Vermittlung des landw. Bezirksvereins im Frühjahr d. J. grüne und weiße
Friedberg den 19. Octeber 1869.
Saaterbsen, Runkelsamen, künstliche Dünger bezogen und die früher in den Sitzungen besprochenen Versuche im Kartoffelbau ausgeführt haben, werden hiermit ersucht, über die erzielten Erfolge bis zur nächsten Sitzung des landw. Bezirksvereins uns gefällige Mittheilung machen zu wollen.
Der Director des landw. Bezirksvereins des Kreises Friedberg Term a.
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2920 Es wird hiecmit zur Kenntniß aller in der Gemarkung Oppers⸗— hofen begüterten Grundbesitzer gebracht, daß die von der Commission entworfenen und ausgearbeiteten Pläne über die Güterzusammen— segung in der Gemarkung Oppershofen in der Flur I ein dem Wiesen⸗— district„im Giß, in der Flur IV in den Wiesendistricten„in der Breitwiese, und„in dem Mühlahlen« und über das Acker- und Wlesenfeld in den Fluren V, VI und VII am 11. und 13. d. M. nach Art. 21 des Gesetzes vom 24. Dezember 1857 von den sämmt⸗ lichen Commissions mitgliedern in allen ihren Theilen geprüft und ein— stimmig angenommen worden sind, und daß hieraufhin die in dem erwähnten Art, vorgeschriebene dreimonatliche Offenlegung dieser Pläne und aller sonstigen hierwegen erwachsenen Acten verfügt worden ist. Diese Offenlegung beginnt den 23. October 1869 und undigt den 22. Januar 1870 und können Reclamationen gegen diese „rojectirte Zusammenlegung innerhalb dieser Frist bei Großherzoglicher Zürgermeisterei Oppershofen zu Protocoll gegeben, oder auch schrift— ich eingereicht werden, welche dann nach Ablauf der Offenlegung von ser Commission in einem noch bekannt zu machenden Termine erledigt ud hierzu die Reclamanten zur Verhandlung besonders eingeladen
Da jedoch von fast sämmtlichen Grundbesstzern der Wunsch zusgesprochen worden, daß die neuen Grundstücke noch im Verlaufe
Herden sollen.
ape in Die Zusammenlegung der Srundstücke in der Gemarkung Oppersbo fen betreffend.
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dieses Winters und des nächsten Frühjahrs im Felde abgesteckt, aus⸗ gesteint und als Eigenthum überwiesen werden wöchten, so beabsichtigt die Commission eine, nach§. 33 der Instruction vom 30. Jan. 1866 erlaubte, Abkürzung der Offenlegungsfrist und zwar auf nur etwa vier Wochen lang, eintreten zu lassen, und werden deshalb sämmtliche betheiligten Grundbesstzer ersucht, schon von Montag den 25. d. M. an Einsicht von den Karten und den übrigen Acten zu nehmen und falls sie mit der neuen Lage ihrer Grundstucke, deren Flächengrößen, Geldwerthe ic. ꝛc. einverstanden sind, dieses durch Unterschreiben der bereit liegenden Protocolle zu erklären, andernfalls aber die hiergegen zu machenden Reclamationen innerhalb dieser Frist ebenfalls zu Protocoll zu geben, oder selbst schriftlich einzureichen, so daß dieselben sodann augenblicklich von der Commission erledigt oder die weiter gesetzlich vorgeschriebenen Verhandlungen eingeleitet werden können. Bemerkt wird noch, daß von dem 25. d. M. an der Großherzogliche Bürgermeister zu Oppershofen und an den meisten Tagen auch der Geometer auf dem Rathhause zur Ertheilung aller gewünscht werden⸗ den Auskunft und zur Entgegennahme der Erklärungen der Bethei— ligten anwesend sein werden. Friedberg den 19. October 1869. 5 Der Vorsitzende der Commission Trapp.
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schichtliche Mission des evangelischen Protestantismus
0 n borgelegt werden sollen, 670 ee Ehren
Vahlgesetzes.
Hessen. Darmstadt. Die Vorlesungen in dem hiesigen Polytechnikum haben nun sämmt- ich begonnen und zwar mit einer für den Anfang janz günstigen Anzahl Zuhörer, denn die Zahl er Studirenden in der allgemeinen Schule beträgt 9, diejenige der Studirenden in den Fachschulen 3. Die überwiegende Mehrzahl derselben widmet uch der Architektur und dem Ingenieurwesen. Die themisch⸗ technische Klasse ist sehr schwach besucht
% end die landwirthschaftliche Klasse zählt vorerst
zur einen Schüler.— Unsere übrigen Lehranstalten, wie Gymnasium und Realschule, erfreuen sich bei Neginn des neuen Schuljahres einer außerordent— lichen Frequenz, so daß namentlich in der Real— schule bei Ueberfüllung der meisten Klassen in der
gürze zur Errichtung von Parallelklassen wird
geschritten werden müssen.
— Von neuen Gesetzesvorlagen, welche dem in November wieder zusammentretenden Landtage bedingt das über die ue Ordnung des Gemeindebesteuerungswesens le Revision unseres auf dem Census basirten 5 Ein dahinzielender Gesetzentwurf sill nun vollständig vorbereitet sein. Von weiteren Vorlagen ist ein Gesetzentwurf über Zu— simmenlegung der Grundstücke für die Land—
wirthschaft wichtig und schließlich wird auch die Frage der Presbyterial- und Synodalverfassung, welche seither so lebhaft die protestantischen Ge— müther erregte, zum Austrage kommen.
* Friedberg. Herr Dr. Leonhardt aus Bönstadt, dermalen Kreis⸗Veterinärarzt in Gießen und zweiter Lehrer an der Veterinär-Anstalt da⸗ selbst, hat einen Ruf als ordentlicher Professor an die Universität Bern erhalten und denselben angenommen.
Friedberg. Wir wollen nicht unter— lassen, die Leser dieses Blattes auf eine soeben erschienene Broschüre, die als höchst zeitgemäß alle Beachtung verdient, aufmerksam zu machen, wir meinen die Broschüre von Professor Dr. K. Köhler:„Das Allgemeine Coneil und der Protestantismus. Betrachtungen aus Anlaß der Schrift des Herrn Bischofs von Mainz. Das allgemeine Coneil und seine Bedeutung für unsere Zeit.“— Mit gespannter Erwartung sehen Viele den Dingen entgegen, welche das von Papst Pius IX. noch für dieses Jahr berufene Coneil bringen wird. Wie tief eingreifend, vielleicht verhängnißvoll, wird es für uns werden, was haben wir von ihm zu erwarten? Und die weitere Frage erhebt sich an Alle, welche an die weltge—
glauben. Was haben wir Angesichts des Ent⸗ scheidungskampfes, der uns durch die Berufung des Coneils geboten ist, zu thun? Auf diese bei⸗ den Fragen ist der Inhalt der Broschüre von Professor Dr. Köhler gerichtet, dessen Stimme aus mehr als einem Grunde gehört zu werden verdient, namentlich aber auch darum, weil derselbe als Lehrer des Kirchenrechts an unserm evangelischen
Predigerseminar aus vollster historischer Sach— kenntniß heraus redef. 10 Preußen. Berlin. Um zu prüfen, ob
und in wie weit Auswanderungen Angehöriger des Norddeutschen Bundes benutzt werden, be— ziehungsweise benutzt worden sind, um sich der Ableistung der Militärpflicht zu entziehen, ist es für nothwendig befunden worden, von jeder Rück⸗ kehr eines aus norddeutschen Bundesstaaten früher Ausgewanderten alsbald Kenntniß zu erlangen. Deßhalb sollen namentlich die ländlichen Orts- behörden von jeder Rückkehr eines Auswanderers der bezeichneten Kategorie, gleichviel ob derselbe zur Zeit mit seinen Angehörigen oder für sich allein die Enllassung nachgesucht und erhalten hatte, in jedem einzelnen Falle dem Kreis- Land- rathe und auch dann eine besondere Anzeige


