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Donnerstag den 21. Januar. 28
1* ira 4 . 0 6 0 * 7 11 9 5 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Inkelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Uhr*——— 11
b Amtlicher Theil.
Betreffend: Den unbekannt wo ab wesenden Johannes Sulzbach J. von Oppershofen, zuletzt
f wobnbaft in Butzbach.
g. 5 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogliche Polizeiverwaltung Nauheim, die Großherzoglichen Bürgermeistereien, den Großherzoglichen Polizei-Commissär
l zu Wickstadt und die Großherzogliche Gensdarmerie des Kreises.
5 g herzog
Johannes Sulzbach J. von Oppershofen, in Butzbach wohnhaft, ist am 17. Dezember v. J. nach erst gegangen, hat sich auch am Abend wieder auf den Heimweg nach Butzbach begeben und wird seit dieser Zeit vermißt. 1 Sie wollen Nachforschungen über den Verbleib des Sulzbach anstellen und das Resultat binnen 8 Tagen einberichten. 5 ü S igen ae un en t. Alter 62 Jahre, Größe 6“ 8“, dunkelbraune Haare, hohe Stirne, kleine
Friedberg den 18. Januar 1869.
AN Ort zur Arbeit
unangenehmes Aussehen.
Nase, gewöhnlichen Mund, blaurothes pockiges Gesicht und
l J. Haas, RegierungsAccessist.
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enthält:
Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 14. d., die Wahlen für den Reichstag
des horddeutschen Bundes in dem nördlich des Mains gelegenen Gedietstheilen des Großherzogthums betreffend. Dieselbe lautet:
Mit Allerhöchster Ermächtigung K. H. des Groß⸗ berzogs werden die in§. 10, 12 und 20 der Bekannt machung vom 18. Dezember 1866, die Wahlen für den Reichstag des norddeulschen Bundes in der Provinz Ober⸗ hessen betreffend(Regierungsblati Seite 542) enthaltenen Bestimmungen hiermit aufgehoben und durch nachstehende Vorschristen ersetzt:
un Regierungsblatt Nr. . Bekanntmachung
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1 4 2§. 10. Das Wahlrecht wird in Person durch verdeckte dand⸗ nun eine Wahlurne niederzulegende Stimmzettel ohne Unter—
schrift ausgeübt. Die Stimmzertel, mittelst deren die Wahl erfolgt, müssen von weißem Papier und dürfen mit det keinem äußeren Kennzeichen versetzen sein. Sie sind außer⸗ halb des Wabllokals mit dem Namen des Candidaten, welchem der Wähler seine Stimmen geben will, aus⸗ zufüllen. 0§. 12. Der Wähler übergibt in dem Wahllokal, so· Ust bald sein Name in der Wäghlerliste aufgesunden worden it, seinen Stimmzeltel dem Leiter der Wahlcommission ober dessen Vertreter, welcher denselben uneröffnet in den verschlossenen Stimmkasten legt. Der Stimmzettel muß bverart zusammengefaltet sein, daß der auf demselben ver⸗ zeichnete Name verdeckt ist. Stimmzettel, bei denen hier⸗ gegen verstoßen ist, oder welche nicht von weißem Papier oder mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind, hat der t eiter der Wahlcommtission zurückzuweisen. Insbesondere
hat derselbe auch darauf zu achten, daß nicht statt eines 2 mehrere Stimmzettel abgegeben werden.—— 1 11§. 20. Wird eine Wahl abgelehnt, oder wird für ein c a ausgeschiedenes Reichstagsmilglied eine Ersatzwahl erforder— aus lich, so wird das Ministerium des Innern eine neue lang Wahl veranlassen, welche auf Grund ber für die erste
Wahl aufgestellten Listen und ertheilten Vorschristen stait⸗ * findet. Tritt dieser Fall jedoch später als ein Jahr nach
zen allgemeinen Wahlen ein, so müssen die gesammten Wahl vorbereitungen mit Einschluß der Aufstellung und Auslegung der Wahlerlistan erneuert werden.
II. Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung des Zeitpunktes, von welchem an das Gesetz vom 9. Mai 1868 wegen Todeserklärung von Personen, die an dem Felozuge des Jahres 1866 Theil genommen haben und vermißt werden, in Wirksamkeit zu treten hat. Nachdem von Großherzoglichem Kriegsministerium die Vorladung, wie sie im§. 109 des in Nr. 56 des Gr. Regierungsblatts see von 1868 publicirten Militärstrafgesetzes angeordnet ist, und die festgesetzte Frist von drei Monaten, ohne daß ain Vermißter bei den Commandossellen sich angemel⸗ bort hat, verstrichen ist,— so wird in Gemäßheit des Art.
10 des Gesetzes vom 9. Mal v. J., die Todeserklärung
zon Personen, die an dem Feldͤzuge des Jahres 1866
Theil genommen haben und vermißt werden, betreffend, srmit bestimmt: daß dieses Gesetz am Ersten k. M. in
Witksamkeit treten soll.(Schluß folgt.)
0— Nach Mittheilung der„Evangelischen Blätter“, hat auch der neu gegründete hiesige N„Evangelische Verein“ eine Adresse an Se. kön. Do. den Großherzog gerichtet, in welcher um Begründung selbstständiger Stellung der evangeli⸗ chen Kirche und um Einführung einer Presby- kdilal- und Synodalverfassung gebeten wird.
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lung der verschiedenen Feuerversicherungsgesell— schaften zu erwarten, nach welchem auf dem Wege der Verordnung sämmtliche Gesellschaften gleich- gestellt und zu einer Abgabe von 5 pCt. des Ueberschusses ihres Gewinnes an die Staatsregierung
legirten Gesellschaften zahlten von ihrer Brutto— Prämien⸗Einnahme per Jahr durchschnittlich eben— falls 5 pCt. und werden daher diese älteren Gesellschaften den neuen vollständig gleichgestellt sein.
Gießen. Der Professor am hiesigen Gym— nasium Dr. Ludwig Soldan, Landtagsabgeord— neter für Alefeld, ist am 10. 0. bahier gestor ben. Soldan war, bei seiner großen Lehrgabe, seinen gediegenen Kenntnissen und seinem anerkannt ehren werthen Charakter, ein durchaus deutscher Mann im besten Sinne des Wortes. Er war längere Zeit erster Präsident der zweiten Kammer und wußte sich in dieser Stellung durch seine besonnene und maßvolle Leitung die allgemeine Achtung seiner Freunde wie seiner Gegner zu sichern.
Gießen. Das„Fr. J.“ berichtet: Die Hoffnung, daß die Lenne-Lahnbahn direkt von Gladenbach auf Gießen gebaut werde, nicht getäuscht zu werden. Zwar hat die Heneral— versammlung der Actionäre der bergisch⸗märkischen Bahn am 9. Janvar zu Elberfeld keinen Beschluß fassen können, weil nicht die erforderliche Zahl Actien vertreten war; indessen ist doch die Ansicht der leitenden Persönlichkeiten wie der Versamm- lung im Ganzen dahin gegangen, daß nur ein direkter Bau auf Gießen(mit einer Seitenbahn nach Cölbe) zum direkten Anschluß an die ober— hessischen Bahnen allen in Frage kommenden In- teressen entspreche. Es ist eine zweite Gencral— versammlung der Actionäre auf den 20. Februar zu Elberfeld angesetzt worden, die einen gültigen Beschluß fassen kann.
Mainz. Im Monat Dezember v. J. betrugen die Einnahmen der Hess. Ludwigsbahn 320,474
Gulden gegen 293,603 Gulden im Dezember des Jahres 1867, mithin beträgt die Mehrein- nahme 26,871 Gulden,
— Dem„Fr. J.“ wird von Mainz gemeldet, daß nach Privatnachrichten aus Rom die äußeren Vorbertitungen für das Concil bereits beginnen. Es wird in dem großen Querschiff der Basilica St. Peter tagen. Als ersten und vornehmsten Gegenstand scheint man die Misstonethätigkeit an— zusehen. Von den 1200 Mill. Erdenbewohnern ist nur ein Driitheil den christlichen Lehren zuge⸗ wandt, und auch von dieser Zahl bildet die römische Kirche die Minderheit mit kaum 180
Millionen Katholiken. Ueber 100 Mill. gehören
— Wie man vernimmt, steht in der Kürze f den protestantischen Consessionen, 16 Mill. anderen
verpflichtet sein sollen. Die bisberigen sog. privi-⸗
scheint
Hessen. Darmstadt. Das Großberzogliche die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Gleichstel- christlichen Bekenntnissen an, und die griechische
Kirche gebietet über 96 Mill. Seelen. Es ist also eine ungeheure Aufgabe, welche des Concils wartet, wenn es die„entfremdeten“ Kinder der „wahren Mutter“ zuführen will.
Preußen. Berlin, 16. Jan. Das Ab⸗ geordnetenhaus genehmigte in der heutigen Sitzung das Budgetgesetz mit allen gegen die eine Stimme des Abgeordneten Jakoby. Derselbe motivirte seine Abstimmung mit folgenden Worten: Wie in der vorigen Session, so werde ich jetzt von dem Rechte des Abgeordneten, das Budget zu ver⸗ werfen, wieder Gebrauch machen. Ich thue dies deßhalb, weil ich der Ueberzeugung bin, daß das ganze Spstem der inneren, wie der äußeren Politik dieses Ministeriums ebenso verwerflich, als ver— derblich ist.(O! O! rechts.) In unserem Staate herrscht das eines selbstbewußten Volkes summürdigz Sysiem der bureaukratischen Bevor⸗ mundung. In der Etatsberathung ist dies aber— mals hervorgetreten in den Reden der Minister; in Allem, was wir über die Vorgänge in und außer dem Hause gehört(O! O) sehen wir, was von einer freien Entwicklung von diesem Ministerium noch zu erwarten ist. Und wie die innere Politik, so widerstreitet auch die auswärtige den Grundsätzen der Freiheit und der Gerechtig- keit.(Murren rechts.) Mit jedem Tage zeigt es sich deutlicher, daß Großmachtspolitik und Völkerfrieden unvereinbare Gegensätze sind, daß die gewaltsame Vergrößerung des Staates nur eine Stärkung der Hausmacht der Krone und nicht das geeignete Mittel ist, die Freiheit des deutschen Vaterlandes herzustellen.
— Der Preßprozeß gegen den Redakteur des Kladderadatsch, Rud. Löwenstein, wegen einer Illustration des genannten Blattes, welche den Finanzminister in zerrissenem Rocke darstellte, endete
nach einer Vertheidigungsrede des bekannten Humoristen mit Freisprechung. Kiel. Die„Kieler Ztg.“ meldet, daß die
Bohrungen bei Segeberg ein bedeutendes Salz- lager ergeben haben. Die Bevölkerung ist darüber in großem Jubel.
Wiesbaden. Zum Capitel„von den Gerichtskosten“ wurden der„Mittelrhein. Ztg.“ weiter folgende Fälle mitgetheilt:„Neulich wurde ich wegen Auslaufens meiner Dunggrube von der Polizei zu 10 Thlr. Strafe verurtheilt. Ich remonstrirte gegen die Strafe, in Folge deß die
Strafe von 10 auf 3 Thlr. herabgesetzt wurde. Vor einigen Tagen aber mußte ich wegen dieser drei Thaler Strafe zwei Thaler Gerichtskosten bezahlen. Ferner mußte ich wegen 13 fr. Zehnt—
annuität erst zwei und dann vier Groschen, zu- sammen sechs Groschen, Mahngebühren bezahlen.“


