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Nienstag den 20. April.

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samftag.

Umtlicher Theil.

Betreffend: Die Unterstützung der Volksschullehrer aus den Provinzialschulfonds.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Friedberg an die Ortsschulvorstände.

Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in dem Ausschreiben Großherzoglicher Oberstudien-Direction vom 30. April 1868(Nr. 23

des Amtsblattes dieser Behörde) von welchem

haben, machen wir Ihnen bemerklich, daß diejenigen Lehrer, welche Remuneration aus dem Provinzialschulfond einreichen wollen, solche an uns richten, sie aber Ihnen einhändigen müssen, damit Sie über die Punkte, welche in dem

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etwa Gesuche um Unterstützungen oder

Sie Abdrücke erhalten äußern.

mehr finden.

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Sie wollen sich hiernach vorkommenden Fällen bedeuten.

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Friedberg den 17. April 1869.

Ausschreiben und der demselben beigefügten Tabelle für Beurtheilung des Gesuchs erheblich sind, unter Vorlage der Gesuche sich berichtlich Gesuche, welche nach dem 20. Mai resp. 20. November eines jeden Jahres bei uns eintteffen, können keine Berücksichtigung

7 genau bemessen, auch die Lehrer in Trapp.

9.

Margarethe Fritzgen von Feldkrücken ist aus diesseitigem Kreise ausgewiesen worden.

Friedberg den 16. April 1869.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg a Ter a p p.

Hessen. Darmstadt. Die nächste Sitzung der ersten Kammer der Stände findet am Sams nag den 24. d. Vormjttags halb 10 Uhr statt. Die Tagesordnung führt auf: Berathung und Abstimmung über: 1) den Hauptetat der Militär⸗ werwaltung für die Finanzperiode für 1869 71; 2) die Beschwerde der Dampfmaschinenbesitzer zu Oppenheim, Beseitigung der kreisamtlich verfügten zwangsmäßigen Reinigung ihrer Dampfkesselkamine durch Schornsteinfseger betr.; 3) den Antrag der Abgg. Kraft und Hunsinger, auf Erlaß einer Bergordnung; den dringlichen Antrag des Abg. Metz, die endliche vollständige Genehmigung der derschiedenen Eisenbahalinien betreffend.

Behufs möglichster Erleichterung des Ver ehrs sind die Großherzoglichen Kreisämter er mächtigt worden, vom 1. Mai l. J. an Reisepässe zicht nur, wie bisher, nach den deutschen Staaten und Oesterreich, sondern ohne Beschränkung in Beziehung auf den Bestimmungsort auszustellen. Die Großherzogliche Ministerial-Paß-Expedition

ahier bleibt jedoch auch fernerhin zur Ausfertigung

von Reisepässen befugt, und sind alle Reisepässe nach Frankreich und Rußland behufs Einholung es dermalen noch erforderlichen Visas der betr. Besandtschaften an dieselbe einzusenden. Gleich- eitig werden vom 1. Mai l. J. an in den nicht um norddeutschen Bunde gehörigen Theilen des Broßherzogthums neue Paßformularien, ähnlich zen im norddeutschen Bundesgebiete eingeführten, zur Anwendung kommen.

S. K. H. der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 14. d. M. geruht: tem Oberstlieutenant z. D. und Bezirks⸗Comman teur des 1. Landwehr-Regiments Pabst den Charakter als Oberst zu ertheilen, sodann den Hauptmann und Batteriechef Kolb vom Groß berzoglichen Artillerie-Corps unter Versetzung in die Train-Abtheilung zum Major und Comman⸗ trur der letzteren mit Beibehaltung seines bisherigen Gehalts und seiner bisherigen Uniform; den Nittmeister und Schwadron ⸗Chef Freiherrn von Picou im 2. Reiter-Regiment zum Major mit Beibehalt der Schwadron und seines bisherigen Gehaltes; den Rittmeister und Schwadron Chef Sanders im 1. Reiter-Regiment zum Major nit Beibehalt der Schwadron und seines bisherigen hehaltes; den Oberlieutenant Hanesse im 2. gägerbataillon zum Hauptmann in demselben mit beibehalt seines bisherigen Gehaltes; den Ober- hutenant und Bataillons-Adjutant Balser im

bhef im 2. Infanterie-Regiment mit Beibehalt

seines bisherigen Gehaltes zu ernennen; ferner den Oberlieutenant Reuling vom 3. Infanterie Regiment in's 2. Jägerbataillon; den Oberlieu tenant Glock vom 3. Inf.-Reg. in's 4. Inf. Reg.; den Oberlieutenant Scheich vom 4. Inf. Reg. in's 3. Inf.-Reg. zu versetzen.

Landrichter Dr. Heyer in Wimpfen wurde auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt unter Anerkennung seiner langjährigen treu gelei steten Dienste und unter Verleihung des Ritter kreuzes I. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen. Zugleich wurde Landrichter Ceßner zu Ulrichstein in gleicher Eigenschaft an das Landgericht Wimpfen versetzt.

Gießen. DasFr. J. bringt folgende Mittheilung: Ein Schrei der Entrüstung ging am 16. d. Morgens durch unsere Stadt, als sich die Nachricht verbreitete, daß zwei durchaus un scholtene und als sehr friedlich bekannte hiesige Studenten von zweien ihrer Commilitonen in der vorhergehenden Nacht derart durch Dolchstöße verwundet worden seien, daß man an ihrem Auf kommen zweifeln muß und daß dieselben jedenfalls mehrere Wochen an den erhaltenen Verletzungen zu leiden haben werden. Als Thäter sind bereits zwei hiesige Studenten, welche den CorpsTeu tonia undStarkenburgia angehören, gefäng lich eingezogen; die eingeleitete Untersuchung wird das Nähere ergeben.

Preußen. Berlin, 16. April. Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Reichs tages steht der Twesten⸗Münster'sche Antrag auf Schaffung verantwortlicher Bundesministerien. Der sächsische Staatsminister Frhr. v. Frlesen bekämpft in längerer Rede den Antrag, welcher die einzelnen Staaten beeinträchtige und Competenzceonflikte heraufbeschwöre. Der Bundeskanzler Graf Bis marck sieht in dem Antrage ein Mißtrauens votum gegen die bestehenden Zustände des Bundes. Der Antrag würde die Ausschüsse des Bundesraths wie das Bundeskanzleramt beseitigen, welche gegen- wärtig in bester Ordnung die Functionen von Bundesministern versehen. Der Antrag wolle die Organe des Bundes schmälern, ein gleicher An- trag auf Schmälerung der Befugnisse des Reichs- tags würde einen Sturm hervorrufen.Der Antrag, fährt der Bundeskanzler fort,richtet aber auch ein Mißtrauen gegen Süddeutschland, auf welches man nicht zu rechnen scheint, und schärft den Gegensatz zwischen dem Norden und dem Süden, wo der Zug nach dem Einheitsstaate

2 Jägerbataillon zum Hauptmann und Compagnie sehr schwach ist. Ich habe das Bundeskanzleramt,

wie es ist, übernommen, ein Ministercollegium

müßte mein Nachfolger übernehmen. Die Centra lisation des deutschen Staates ist ohne einen tiefen, alle Verhältnisse schädigenden Bruch nicht möglich; lasse man der Bundes verfassung Zeit, sich zu entwickeln, decentralisire man, statt centra lisiren zu wollen! Unser ZielDeutschlands Größe ist dasselbe, unsere Wege aber sind verschieden, erschweren Sie uns die Aufgabe nicht durch die Forderung des Unerreichbaren.(Bei- fall rechts.) Der Abg. Lasker erklärt darauf in längerer Ausführung, der Antrag wolle nicht dem Bundeskanzler Collegen an die Seite stellen, son dern der Bundeskanzler soll die Fachminister er nennen und darüber wachen, daß sich Keiner dem leitenden Geiste des Ministeriums entgegenstelle. Nach dieser Rede erklärt der Bundeskanzler Graf Bismarck, daß ihn diese Auffassung dem Antrage bedeutend näher bringe, dies würde mit den Ver hältnissen des jetzigen Bundeskanzleramtes über eintreffen, es fehle nur an einigen Ministertiteln, auf die es nicht ankommen werde. Der Antrag wird darauf bei namentlicher Abstimmung mit 111 gegen 100 Stimmen angenommen.

Zur Ueberwachung des Kirchengebets für den König von Preußen sind in Hannover die Landgendarmen beauftragt. DieAllg. evangel. lutherische Kirchenzeitung meldet, daß in Folge dessen eine ziemliche Anzahl von Denunciationen eingelaufen seien und der Cultus minister sich ver anlaßt sehe, gegen die hannoverschen Geistlichen, welche jenes Gebet unterlassen haben, amtlich

einzuschreiten. Bockenheim. Man spricht davon, daß unsere Stadt eine Garnison bekommen solle,

wenigstens ist gewiß, daß von zuständiger Stelle die entsprechenden örtlichen Erhebungen bereits gemacht worden sind. Ein Entgegenkommen von Seiten der städtischen Verwaltung ist zu erwarten.

Baden. Aus Heidelberg meldet man, daß Dr. Reckendorf, Vorstand einer Privat Erziehungsanstalt in Heidelberg, öffentlich den Vorschlag gemacht hat, den freien Mittwoch Nach- mittag der Schulen aufzuheben und dagegen auf den Samstag Vormittag zu verlegen, damit die israelitischen Schüler nicht vor die Alternative gestellt seien, entweder die Schule oder die Sab bathfeier zu versäumen. Hiergegen hat sich nun in der liberalen Presse Opposition erhoben zumeist aus pädagogischen Gründen, die zwei schulfreie Tage(Samstag und Sonntag) nicht für ersprieß⸗ lich erklaren. Die elericale Presse dagegen findet den Vorschlag sehr gut, indem sie daraus ein Argument gegen die Thunlichkeit der gemischten