Ausgabe 
19.10.1869
 
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und Postvorschußsendungen unmittelbar nach der Ueber⸗ gabe an ihn, unter Ausfüllung der betreffenden Rubriken, einzeln einzutragen bat; will ein Correspondent die Ein⸗ tragung selbst bewirken, so hat der Landbriefträger dem⸗ selben das gedachte Buch zu diesem Behufe vorzulegen; bei Eintragung des Gegenstandes durch den Landbrief⸗ träger muß dem Absender durch Vorlegung des Buchs auf Verlangen die Ueberzeugung von der stattgehabten Eintragung gewährt werden. 8

Abänderungen des Reglements zu dem Gesetze über das Postwesen des Norddeutschen Bundes. 1. Der Ab⸗ satz II. des§. 22 Ort der Einlieferung erhält folgende veränderte Fassung: II. In die Briefkasten können nur gewöhnliche unfrankirte Briefe, insofern sie dem Frankozwange nicht unterliegen, ingleichen solche ge⸗ wöhnlichen Briefe, Drucksachen oder Waarenproben, für welche das Porto durch Postwerthzeichen entrichtet ist, gelegt werden. Es ist auch gestattet, dergleichen Sendungen den Condueteuren, Postillonen und Postfußboten(Beför⸗ derern der Botenposten), wenn dieselben sich unterwegs im Dienst befinden, zu uͤbergeben. 2. Dem§. 22 werden folgende Bestimmungen zugefügt: III. Den Landbrief⸗ trägern dürfen auf ihren Bestellungsgängen zur Abgabe bei der Post⸗Anstalt ihres Stationsorts oder zur Bestellung unterwegs die nachbezeichneten Gegenstände übergeben werden: Gewöhnliche Briefe, Drucksachen, Waaren⸗ proben, reeommandirte Sendungen, Postanweisungen, so dann Sendungen mit Werthdeclaration und Postvorschuß⸗ sendungen, im Einzelnen bis zum Werth⸗, beziehungsweise Postvorschußbetrage von 25 Thalern oder 438¾ fl. Eine Verpflichtung zur Annahme von Packetsendungen liegt den Landbriefträgern nicht ob. IV. Insofern in ein⸗ zelnen Bezirken die Mitgabe von Postsendungen in einem weiteren Umfange als im Absatz II. und im Absatz III. angegeben, gestaktet ist, bewendet es vorerst bei den des⸗ fallsigen besonderen Bestimmungen. V. Die Ertheilung eines Einlieferungsscheins über die von Landbriefträgern angenommenen Sendungen mit deelarirtem Werthe(F. 8 Absatz V.), recommandirte Sendungen(§, 16 Absatz II.) und Postanweisungen(§. 17 Absatz VII.) erfolgt erst durch den Beamten der Annahmestelle der Postanstalt; der Landbriefträger ist verpflichtet, den Einlieferungsschein dem Absender, wenn moglich beim nächsten Bestellungs⸗ gange, zu überbringen. Dieselben Grundsätze gelten auch in Betreff der bei Sendungen mit Postvorschuß nach F. 19 Absatz V. Anwendung findenden Bescheinigungen. III. Am Schlusse des F. 25 Einlieferungsschein tritt hinzu: In Betreff der Einlieferungsscheine über die von Landbriefträgern eingesammelten Sendungen gelten die Vorschriften im§. 22 Absatz V.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern: Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben in die Stadtkapelle zu Darmstadt eine Glocke aller gnädigst zu stiften geruht.

III. Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

IV. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Erbauung mehrerer Eisenbahnen in den Provinzen Starkenburg und Rheinhessen betreffend.

V. Bekanntmachung, die Personenposteourse(hier die Personengeldsätze) zwischen Fürth und Weinheim, sowie zwischen Mörlenbach und Wald-Michelbach betreffend.

Preußen. Berlin. Höherer Anordnung zufolge soll vor allen Agenten gewarnt werden, welche zur Auswanderung nach Amerika unter verlockenden Versprechungen verleiten wollen, ohne daß diese Agenten als zuverlässig bekannt und mit einer preußischen Regierungsconcession versehen sind. Es ist nämlich glaubhaft und amtlich fest⸗ gestellt, daß Agenten u. A. mittels der Texas⸗ Liverpooler Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft 50,000 deutsche Ansiedler werben wollen und nach Texas zu schaffen beabsichtigen. Dort aber sind die An⸗ siedler gezwungen, weil alle Versprechungen fehl⸗ schlagen, sich nach den früheren Sclavenstaaten zu verdingen, und hier finden sie durch übermäßige Anstrengungen und das ungesunde Klima bald ihren Untergang.

Im Abgeordnetenhause beautragen bei der

Debatte über die Kreisordnung Abg. Hoverbeck

und die gesammte Fortschrittspartei die Ueber⸗ weisung an eine Commission von 21 Mitgliedern des Hauses. Der Antrag der Abgeordneten

Miquel und Lasker auf Ausdehnung der Com peterz der Bundesgesetzgebung auf die gesammte

Civilgesetzgebung wurde zur Vorberathung gestellt.

DieNordd. Allg. Zig. dementirt die An- gaben einiger Blätter, die Regierung habe sich in Bezug auf die Prämien-Anleihe schon so sehr gebunden, daß sie die Anleihe nicht mehr versagen könne; die Regierung habe vielmehr nach keiner Auch liege die Angelegenheit noch nicht im Cabinet des Königs vor und die Regierung sei daher nicht

Seite hin Verpflichtungen übernommen.

verhindert, ihre Bewilligung zu versagen.

Das Herrenhaus wird seine Sitzungen erst

Miite November wieder aufnehmen. Celle.

DieZtg. für Norddtschl. erzählt

folgenden Vorfall:Das kürzlich auf demKreise aufgestellte Langensalza- Denkmal wurde dieser Tage von einer dazu commandirten Abtheilung Militär niedergerissen. Zwei bei der Aufstellung mit be⸗ theiligt gewesene Herren, Advokat Kirchhoff und Kaufmann Winzler, erhielten Tags vorher ein Schreiben vom hiesigen Garnisons-Commando, welches sie im Namen des königl. General-Com- mandos des 10. Armeecorps aufforderte, das von ihnen, resp. auf ihre Veranlassung auf dem früheren Kanonenplatze ohne Genehmigung der Militär- Behörde errichtete Denkmal binnen 24 Stunden von dem besagten, dem Militär-Fiscus gehörenden Platze zu entfernen. In dem erwähnten Schreiben war bemerkt, daß die Fortschaffung des Denkmals Donnerstag den 14. d. M., Mittags 12 Uhr, erfolgt sein müsse, widrigenfalls das Garnisons- Commando zufolge erhaltenen Befehls die Fort schaffung selbst veranlassen werde. Dieß geschah denn auch wie oben bemerkt und das Denkmal liegt umgerissen und stark beschädigt an der Stelle, auf welcher es gestanden.

Sachsen. Dresden. Für die Hinter⸗ lassenen der verunglückten Bergleute im Plauen: schen Grunde ist, wie bereits gemeldet, die höchst bedeutende Summe von 360,000 Thalern ein: gegangen. Das Vertheilungscomite hat in diesen Tagen seinen Plan festgestellt, und dem Vernehmen nach besteht dieser in Folgendem: Es wird mit der Sächsischen Rentenbank ein Abkommen getroffen, wonach diese die obige bei ihr in Renten angelegte Summe außerordenklicherweise mit 4 oder Prozent verzinst. Dadurch wird sich das Ver hältniß so stellen, daß jedes Kind unter 14 Jahren jährlich 36 Thlr. erhält, bei Erreichung des 14. Jahres 20 Thlr. auf einmal und bei Mündig⸗ werden noch 100 150 Thlr. jede Wittwe lebens- länglich eine Jahresrente von 7080 Thlrn. Außerdem ist für solche Fälle, wo die Verfügbar⸗ machung einer größeren Summe wüuschenswerth wäre(z. B. bei beabsichtigter Auswanderung oder dergleichen) eine Ablösung der Renten(Verwand lung in Capital) vorbehalten.

In der Abgeordnetenkammer erklärte der Minister des Innern, die Regierung werde dem nächsten Landtage ein Organisationsgesetz vor legen, welches die Ortspolizei an Organe der Selbstverwaltung überträgt und Bezirksvertretungen einsührt. Biedermann und andere Liberale er klären, daß ein solcher Entwurf, wie ihn der Minister in Aussicht gestellt hat, den Wünschen des Volkes nicht genüge, und behalten sich weiter- gehende Anträge vor.

Baden. Karlsruhe. Die erste Kammer stimmte dem von der Regierung vorgelegten Ver- trag über die militärische Freizügigkeit einhellig bei. Oesterreich. Wien. Eine angeblich offi⸗ ziöse Mittheilung meldet, daß der Kronprinz von Preußen bestimmte Vorschläge zu einer definitiven Verständigung in Aussicht gestellt habe. Der Kaiser habe hierauf erwidert, er sehe den betreffen⸗ den Schritten mit dem lebhaftesten Interesse ent- gegen; er und seine Minister acceptirten rückhalt⸗ los die durch die Ereignisse geschaffene Situation und würden den Augenblick segnen, in welchem Oesterreich mit vollem Vertrauen die alten freund⸗ schaftlichen Beziehungen zu Preußen auf einer neuen Grundlage befestigen könne. Thatsache ist,

reichische und preußische Kugeln einander mehr begegnen werden.

nach Berlin begeben. Schweiz. Bern.

Frankreich. Paris. Der

daß der preußische Thronfolger gegenüber der Deputation seines österreichischen Regiments geäußert hat, er sei von seinem Vater, dem König, in einer Freundschaftsmission nach Wien gesendet worden, und er hege die Ueberzeugung, daß öster⸗ nicht Der österreichische Ge sandte, Graf Wimpffen, wird sich demnächst wieder

Bundesrath Knüsel hat von der Regierung die Ermächtigung erhalten, mit Baden, Württemberg und Hessen eine Literar Convention abzuschließen, welche mit der mit dem norddeuischen Bunde abgeschlossenen übereinstimmt. Constitu⸗ tionnel kommt in einer Note noch einmal auf die französisch⸗belgische Eisenbahnconvention zurück, um zu versichern, daß, welches auch der Ausgang

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dischen Gesellschaft sein werde, die durch die Co, vention der französischen Ostbabn zugestandeng

DerPatrie versichert man, daß der Sulsch aus Courtoisie für seine erlauchten Gäste gene sei, sich selbst in Begleitung des Großveziers un eines zahlreichen Gefolges nach Aegypten zu h, geben und der Einweihung des Suezcanals präsidiren.

Von drei öffentlichen Versammlungen, 5 am 14. d. stattfanden, ist eine in Folge eing persönlichen Streites zwischen Hrn. Maurice Jog und dem Vorsitzenden Hrn. Millière, welcher einen allgemeinen Tumult ausartete, polizeill aufgelöst worden. Die beiden andern gingen aller Ordnung und selbst ohne eine Verwarnun des Polizeibeamten von statten.

Fürst Meiternich ist in einem Duell n dem Grafen Beaumont, welches auf badische Gebiet stattfand, am Arm verwundet worde, Briefe sehr delicaten Inhaltes, welche Für Metternich an Frau Marquise Beaumont richsen und welche dem Herrn Gemahl zukamen, solle die Veranlassung des Duells gewesen sein. Man spricht von einem neuen Programm in Betref künftiger ministeriellen Modifikationen.

DasJournal offiziel veröffentlicht eine Bericht über die Vorgänge in Aubin. Dana hätten die Soldaten nur in Folge heftiger Angriff

DerConstitutionnel dementirt das Gerücht von Modifikationen im Ministerium.

Bezeichnend für die in Paris herrschend. Stimmung gegen Napoleon und sein Regimen dürfte eine don derReform gebrachte Kund⸗ gebung sein, welche die Resolution des Senat vom 2. April 1814 abdruckt, durch welche No poleon I. und seine Erben des Thrones verlussig erklärt wurden, und für den 26. Oktober eim Entschließung beantragt, in welcher Kaiser Napa,

liche Genehmigung eingeführt, durch Auflösum des gesetzgedenden Körpers und die Nichtberufun innerhalb seche Monaten die Verfassung verseß und die Presse der Willkür seiner Polizei une worfen zu haben. Sodann heißt es in den Antrage weiter:Napoleon III. hat Mißbrauch mit allen Mitteln getrieben, die ihm an Manm⸗ schaften und an Geld anvertraut wurden. Ci hat Hunderttausende von Menschen und Milliontn von Franken in Mexiko verschwendet, um di Rückzahlung einer Schuld von einigen Millionen zu erwirken, deren größter Theil unter der Han! von seinem vertrauten Minister und Herzens freund Morny aufgekauft waren. Napoleen III han Verwundete ohne Pflege im Stich gelassen, namen lich bei Solferino, wo der Ambulanzdienst ss schlecht organisirt war, daß viele Verwundete üben 24 Stunden auf dem Schlachtfelde und über 4 Stunden in den Hospitälern liegen blieben, ohn! von den Aerzten besichtigt zu werden. n Erwägung, daß der offenbare Wunsch des frau zösischen Volkes nach einer anderen Ordnung dan Dinge verlangt, welche den allgemeinen Frieden wieder herstelle und die Abschaffung der permn⸗ nanten Armeen gestatte, welche über 600 Millionen jährlich verschlingen, während der öffentliche Unten⸗ richt, das wahre Budget des Volkes nur 15 Mill, zu seiner Verfügung hat; in Erwägung, daß Napoleon III. seine eigene Verfassung verletzt hall sind Diejenigen, welche ihm den Eid geleißke haben, ihrer Treue entbunden und werden bol Forcade la Roquette, Magne, Leboeuf, Riga de Genouilly, Leroux, Delangle(Duvergier d, Bourbeau, die verantwortlichen Minister Napo, leon's III., welche stets nur den Willen Naps⸗ leons III. thaten und thun durften, welche val Napoleon III. allein verantwortlich und vor seche Monaten von Napoleon III. ernannt worden waren, welcher seit 18 Jahren regiert,.. für alle von Napoleon III. begangenen Akte t Anklagezustand versetzt.

Spanien. Madrid. Die Insurgenten⸗ führer Paul und Salvochia haben Carthagena il Brand gesteckt. Die Cortes haben die Tribunal

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und um sich nicht entwaffnen zu lassen, gefeuenn

der schwebenden Unterhandlungen mit der oll.

Vortheile unwiderruflich gewonnen bleiben.

leon III. beschuldigt wird,Steuern ohne geseg

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