rh 1869. Dienstag den 19. October. M 122.
e Oberhessischer Anzeiger.
tüchert ate die anilichen Eilose für ben Kreis ßiedberg. Sriedberger Intelligenzblalt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samßag.
slslüch Amtlicher Theil.
rteleg Preze 29 a Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:
Nr. 47. sub. 1. Verordnung, die politechnische Schule betr.— sub. 2. Bekanntmachung, das Landgestüt, ünsbesondere das Foblen- und Sprunggeld betr. Großberzogliches Kreisamt Friedberg
6 Friedberg den 15. October 1869. che b Ter a pep.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:
Ib Nertse Nr. 35. Nr. 343. Allerhöchster Erlaß vom 22. September 1869, betreffend die Aushebung der Oberpofidirectton in Bromberg und die Vereinigung des geschäftskreises derselben mit dersenigen der Oberpofldirection lu Posen.— Nr. 344. Bekanntmachung, betr. die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute auf deutschen bauffahrteischiffen. Vom 25. September 1869.— Nr. 345. Die Betordnuug von Vereinecontroleuren zu Hauptzollämtern betr.— Nr. 346—367. Die Bestellung von
ple oonsuln und Vice Consuln betr.
dele Dr. 0. e treffend: Die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes. Friedberg den 15. October 1869.
% Nr. 64. f 11.. ve 1 2 1 e . Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Indem wir Sie benachrichtigen, daß bei uns die Formulare für Servisliquidationen zu haben sind, weshalb Sie Ihren Bedarf bfort einberichten werden, erwarten wir die alsbaldige Einsendung der Liquidationen für alle an Militär stattgehabte Lieferungen, insofern
Lager nicht Baarzahlung stattgefunden hat. 2 e erreffend: Die Malhüdenfistung für verwahrloste Kinder im Kreise Friedberg. Irie derne Haien ee dusies Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des kreises.
—. Gelegentlich der auf Montag den 25. Oktober d. J., Vormittags die sich für diese wohlthätige Anstalt interessiren, und von welchen Blenor, Uhr, auf das hiesige Rathhaus anberaumten Generalversammlung eine Theilnahme zu erwarten steht, hierzu in unserem Namen einzu⸗
zes Mathildenstifts des Kreises Friedberg wird auch der Rechenschafts- laden. Zugleich empfehlen wir denjenigen von Ihnen, aus deren
—— ericht der Mathildenstiftung für verwahrloste Kinder im Kreise Fried-] Gemeinden die Beitrage zu der Stiftung noch ruͤckstehen, diese Beiträge
Coda erg von dem abgelaufenen Verwaltungsjahr erstattet werden. bei dieser Gelegenheit an den bestellten Rechner Herrn Beigeordneten Indem wir Sie zum Erscheinen hierbei auffordern, tragen wir[Steinhäuser dahier zu übermitteln. Ter a p p.
un Etre n ihnen zugleich auf, die Herren Geistlichen, Lehrer und andere Männer,
de Tar.
Cent Art bil!“— 7
er Schlof Ble fm a c un g. 1 0 1 Die Herbstcontrol-Versammlungen pro 1869 im Kreise Friedberg die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Bürgermeistereien:
ahnung 1. Compagnie 2. Bataillon 2. Landwehr⸗Regiment) werden in nach⸗ Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen,
Nan tehender Weise abgehalten: Hochweisel, Kirchgöns, Malbach, Münster, Münzenberg, Nieder⸗
en,, 25 Auf dem Burgplatz in Friedberg, e e Oppershofen, Pohlgöns, Rockenberg,
, nn.. a m. Oktober 1869, Vormittags 81 r. 8 0 5. 8 a
1 cähet 4 9 5 U Hierzu wird bemerkt, daß sämmtliche Mannschaften die in ihren
Hierbei haben zu erscheinen: sämmtliche zur Dis position ihrer Truppentheile beurlaubten Mann⸗
— Händen befindlichen Militärpapiere zur Stelle mitzubringen haben. stte schaften, die Reservisten und Landwehrleute aller Waffen, sowie un Weiß gin
Mannschaften, welche keine persönliche Aufforderung zum Erscheinen bei der Controlversammlung erhalten resp. nicht uͤberwiesen sind, haben
die zur Dispofition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften 8 l 0 lagbeh 0 af sich bei derselben anzumelden.
des Großherzogthums und des norddeutschen Bundes aus den
2* 1 5* 1. 8 Bürgermeistereien: Bauernheim, Beienheim, Bruchenbruͤcken, Dor— Jager,
heim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Nauheim, Niedermörlen, Nieder— Major und Bezirks, Commandeur.
U rosbach, Obermörlen, Oberrosbach, Oberwöllstadt, Ockstadt, Ossen— l N 3. 5 95 E 1 heim, Rödgen, Schwalheim, Wisselsheim. Die Großherzoglichen Bärgermeistereien werden angewiesen, vor— e 2 8 l stehende Bekanntmachung nicht allein in Ihren Gemeinden zu ver— n lain m 25. Oktober 1869, Vormittags 11 Uhr, offentlichen, sondern auch den betreffenden Reservisten, den Landwehr—
dorn, Tu tie Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Bürgermeistereien:[leuten sowie den zur Disposstion der Exsatzbehörden und den zur uch Ane Bönstadt, Dornassenheim, Ilbenstadt, Langenhan,[Disposition der Truppentheile beurlaubten Maunschaften des Groß—
esllch. N Melbach, Niederflorstadt, Niederwöllstadt, Oberflorstadt, Reichels-herzogthums und des Norddeutschen Bundes noch speziell bekannt een heim, Staden, Steinfurt, Södel, Weckesheim, Wickstadt, Wölfers⸗] machen zu lassen.
60 1 heim, Wohnbach, Ziegenberg. Friedberg den 18. Oktober 1869.
dane de p B. Auf dem kleinen Exereierplatz bei Butzbach, Großherzogliches Kreisamt Friedberg
UN am 25. Oktober 1869, Nachmittags 4 Uhr,.
natrinlel E
Ak Einladung.
— Montag den 25. October d. J., Vormittags 9 Uhr, findet die 4) Festsetzuug des Voranschlags für 1870.
2 ta!“ 0 latutenmäßige Generalversammlung des Mathildenstifts auf dem 5) Ergänzung des Vorstandes ꝛc. ꝛc.
—* Rathhause dahier statt. Zur Verhandlung kommen: Die Mitglieder des Vereins, namentlich die Herren Bürger— 1 20 1) Rechnungsablage. meister des Kreises, werden zu recht zahlreicher Betheiligung hiermit
Zilb 1 N 2) Definitive Verwilligung der vorgesehenen Beträge fur die eingeladen. Till“ zn dustrieschulen für 1869. b ö Friedberg den 17. Oktober 1869. f
asti. 3) Erstattung des Verwaltungsberichts der Mathildenstiftung Der Präsideut des Mathildenstifts des Kreises Friedberg
ür verwahrloste Kinder im Kreise Friedberg. 1 0
unn bl Hessen. Darmstadt. Das Großherzog 0 0 un. 0 en en dem enahme des ee ee durch die Post und Be— n e be, a zit: esetze über das Postwesen des Norddeutschen Bundes, kanntmachung gleichen Betreffs vom 11. März, 186 ihre liche Regierungsblatt Nr. 48 enthält: welche mit dem 15. d. M. in Wirksamkeit treten, zur Gültigkeit und kommen folgende Bestimmungen zur An— I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des öffentlichen Kenntniß gebracht. Von dem naͤmlichen Zelt- wendung: Jeder Landbriefträger muß auf seinem Be⸗
„„ Hhbroßherzoglichen Hauses und des Aeußen, einige Abände- punkte an verlieren die bezüglich der Erthetlung von stellungsgange ein paginirtes Buch mit sich führen, in „ungen des Reglements zu dem Gesetze über das Postwesen] Interimsscheinen Seitens der Landpostboten bestehenden welches er die von dem Correspondenten übernommenen es Norddeutschen Bundes betreffend. Dieselbe lautet: Vorschriften(§. 10 des durch Bekanntmachung vom recommandirten Sendungen, Postanwelsungen, Packete ohne in Verfolg der Bekanntmachung vom 24. v. M. werden. Februar 1861 veröffentlichten Vertrags wegen Ueber- Werthsdeelargtlon, Sendungen mit Werthsdeelaration
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