Ausgabe 
17.8.1869
 
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die D

hen wirdz das Maul wird heiß, die Maul- Fleimhaut überzieht sich mit zähem Schleim, die hreßlust ist vermindert, das Wiederkauen unter- gochen; die Thiere spielen gerne mit dem Maule in Wasser. Nach 2448 Stunden bilden sich auf der Maulschleimhaut und der Zunge kleine bläschen, welche allmählig größer werden und ann platzen. Nach dem Ausbruch der Blasen ehmen die Thiere wenig oder gar kein Futter u sich, geifern stark und haben vielen Durst.

Bei der Klauenseuche stellt sich, nachdem einige lage Fiebererscheinungen zugegen waren, ver⸗ nehrte Empfindlichkeit, höhere Röthe und Schmerz in der Krone der Klauen, besonders im Klauen alt eines oder mehrerer Füße und in Folge sssen Hinken und Neigung zum Liegen, ein. nuch hier entwickeln sich zunächst kleine Bläschen, nelche größer werden, platzen und eine gelbliche lüssigkeit aussickern. In der Regel ist der kwankheitsverlauf innerhalb 14 Tagen beendet.

Unter ungünstigen Verhältnissen, z. B. in un⸗ inen Stallungen, bei unzweckmäßiger Behand- ung, oder wenn die Kranken auf eine Stoppel teide, über unebene, schotterige Straßen getrieben terden u. s. w. verbreitet sich die Entzündung af die sogenannte Fleischwand innerhalb der Lauenschuhe; es bilden sich daselbst Abeesse, die in günstigen Falle an der Krone durchbrechen, ii Fortdauer der Schädlichkeiten jedoch zur lestrennung eines größeren Theiles oder des tenzen Hornschuhes, zur Zerstörung des Klauen llenkes, zu brandigem Aufliegen führen und die Gdiung des Thieres nothwendig machen.

Eine eingreifende therapeutische Behandlung i in den meisten Fällen bei der Gutartigkeit des nidens nicht nothwendig. Bei dem Maulweh genügen gewöhnlich einfache Ausspielungen des Laules mit Salz- oder Essigwasser.

Beim Klauenweh hat man zunächst die Klauen gündlich zu reinigen, zu trocknen und trocken zu halten, am besten indem man gutes zartes

Werg(kein Hanf) öfter des Tages zwischen die Klauen steckt.

Die Kranken hält man in mäßig warmen Stallungen, setzt ihnen leicht verdauliches, weiches Futter,(gekochte Knollengewächse, Rüben, Schrot, weiches zartes Grünfutter; Schweinen saure Milch, Buttermilch oder Molken und Kleie) vor. In der Reconvalescens ist die Ueberfütterung zu vermeiden.

Da die Maul- und Klauenseuche meist weit verbreiteten miasmatischen Ursachen ihre Entstehung verdankt, so kann die selbststäudige Entwicklung derselben nicht hintangehalten werden.

Da sie jedoch als eine ansteckende Krankheit, auch in Ortschaften, wo die Bedingungen zu ihrer Selbstentwicklung fehlen, durch Vieh, welches mit derselben behaftet ist, eingeschleppt werden kann, so ist die genaue Beobachtung der im Allgemeinen geltenden Vorschriften gegen die Einschleppungs gefahr dringend nothwendig. Namentlich haben jene Ortschaften, welche öfters von Rindvieh-, Schaf⸗ und Schweineherden passirt werden, eine besondere Aufmerksamkeit auf solche Triebheerden zu wenden.

Der Abverkauf der an Maul- und Klauenweh leidenden Thiere jeder Art, sowie jener der mit ihnen in einem Stalle untergebrachten, ist für die Seuchedauer zu verbieten. Dee Genuß der Milch, der Butter und des Fleisches von Thieren die an dieser Seuche leiden, ist nicht zu gestatten, weil oft schon schädliche Folgen darnach sich einstellten.

In allen Fällen ist sofort die polizeiliche An- zeige zu machen oder ein von der Staatsbe hörde anerkannter Sachverständiger zuzrziehen.

(B. A.)

Dringende Bitte an alle Menschenfreunde.

Ein furchtbares bisher in Deutschland noch nicht dagewesenes Unglück hat sich leider abermals

im Königreich Sachsen zugetragen. Durch schlagende Wetter sind in den Kohlengruben des sogenannten Plauen'schen Grundes bei Potschappel über 300 Menschen fleißige arme Bergleute lebendig begraben worden. Eine Anzahl Mütter, Kinder, Greise 1c. sind durch diese gräß⸗ liche Katastrophe ihrer einzigen Ernährer beraubt, und stehen ein Bild herzzerreißendsten Jammers an der Unglücksstätte. Lauter denn je ruft hier die Noth zur Mildthätigkeit auf.

Der ganz ergebenst Unterzeichnete erlaubt sich bei diesem so furchtbaren in unserem Jahrhundert in Deutschland noch nie dagewesenen Ereignisse, an den bekannten und so oft bewährten Wohl⸗ thätigkeitssinn der Bewohner Fried bergs und Um⸗ gegend zu appelliren, und da nach den jüngsten Berichten die Noth an Ort und Stelle überaus groß ist, so istschnelle Hülfe doppelte Hülfe!

Die Expedition des Oberhessischen Anzeigers ist gerne bereit auch die geringsten Liebesgaben dankbar in Empfang zu nehmen.

Frankfurt a. M. den 14. August 1869.

Der Königl. Sächs. Generalconsul Ger

Indem wir über nachstehende uns bereits zugekommene Beträge dankend quittiren, bitzen wir um Zusendung weiterer Gaben für die Unglücklichen. Wir empfingen von Pf. B. in Fbch. 30 kr., Gebr. Löb 1 fl., H. B. 1 fl. 45 kr., von Decan Görtz in Nieder- Florstadt ges. 4 fl., J. P. Schäfer 30 kr., Ungenannt 30 kt., Tbstlehrer Rühl 1 fl., Frau Schimpff 2 fl.

Die Expeditton.

Jür die Wittwe und Kinder

des verunglückten Justus Seifert sind eingegangen bei Pfarrer Baur von Verwalter Gatzert 30 kr., von K. B. 30 kr. Bei Adam Rausch II. von H. Grödel 18 kr., A. R. 30 kr., W. Kreuter 12 kr., J. Bender 18 kr. Bei der Expedition gingen ferner ein von Frau Dr. Schäfer 1 fl., H. Flaschenträger 1 fl. Ungenannt 30 kr., J. P. Schäfer 30 kr., Revierförster Kirchner von Ziegenberg 1. fl., Tostlebrer Rühl 1 fl.

Deffentliche Aufforderung.

zus Forderungen und Ansprüche jeder Art an den

Juchlaß des am 9. November v. J. im Löwenthal dei

Lisselsbeim verstorbenen Freiherrn August Löw von

ud zu Steinfurth, welcher von dessen Sohn erster

te, Max, ausgeschlagen, von dessen Tochter zweiter

te, Klara, aber nur unter der Rechtswohlthat des

ndentars angetreten worden ist, find sogewiß im

zumine

Freitag den 10. September d. J.,

Vormittags 9 Uhr,

ler anzumelden und zu begründen, widrigenfalls

ace bei der Feststellung und Auseinandersetzung des

kweichneten Nachlasses unberücksichtigt bleiben.

Bad Nauheim am 12. August 1869. Großherzogliches Landgericht Nauheim HI i ch,

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2.9 Von nachstehenden zum Nachlaß der Conrad J llers Eheleute von Kirch⸗Göns gebörigen Liegen⸗ schaften in dasiger Gemarkung Flur I. Nr. 309 u. 310, vache dem Conrad Zöller im Flurbuch zugeschrieben ir und Flur XV. Nr. 219, welches auf den Namen ie Gemeinde eingetragen ist und von dieser an Conrad ziller verkauft worden sein soll, kann das Eigenthum ulundlich nicht nachgewlesen werden.

Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigentbums⸗ irsprüche an diese Parzellen bilden zu können glauben, ulderen Geltendmachung binnen 4 Wochen unter dem zulügen hiermit aufgefordert, daß nach deren Ablauf 0 Kaufbriefe über solche gerichtlich beftätigt werden len.

Butz bach den 14. August 1869.

Großherzoaliches Landgericht Butzbach Dr. Gil mer.

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Activstand des Vermögens nach 8. 37 der Kassenverkehr 9 927 700 fl.

Ertrag der Neben-Anstalten beiläufig 30.000 fl. Reiner Einnahmsüberschuß beiläufig 50.740 fl.

stand 6,536 382 fl.

Jahl der Thetleinlagen 11844. Renten 7 fl. 3000 fl zuzahlenden Renten 311,071 fl.

Versorgungs verträge. Renten und Kapitalien verträge. Zahl der Dividende 2241 pCt. ves Deckungscapitals. Lebensversicherungs-Verträge 1713.

44 pCt. der Prämie.

Sparkasse. Zabl der Bethetligten 972. Hinterlegungskasse. Tontinenvere ne.

Versorgungsverträge. Nach den Rechnungs Ergebnissen wachsende Leibreuten.

Versichertes Capital 3,462.692 fl. 1 K. Dividende 15 pCt. des Deckungs Capitals, das ißt bet der einfachen Lebensversicherung durchschnittlich

Allgemeine Versorgungs⸗Anstalt im Großherzogthum Baden. Rechnungs-Ergebniß des Jahres 1868.

Statuten gesichert angelegt 8,889,427 fl. Verwaltungs Aufwand 210 pCt. der laufenden Einnahmen.

Vermögen⸗

Zahl der vollen Einlagen 18,869. Nachzahlungen und Gutschriften 110,852 fl. aus einer vollen Einlage von 200 fl. Summe der für 1869 aus

in vorausbestimmten Beträgen und Aussteuer⸗

Verträge 367. Verfichertes Capital 139,202 fl. Versicherte Rente 13,187 fl

Versicherte Rente 3633 fl

Capftal 132.568 fl. b

Zabl der bestehenden Hinterlegungoscheine 2671 mit einem Capital von 1,746,668 fl. Zahl der Ein zeschriebenen 802 mit 1435 Elufagen.

Ausführlicheres enthält der Recheuschaftsbericht für 1868, welcher auf unserem Büreau zu Karls- ruhe und auswärts bet unseren Agenten und Geschäftsfreunden erhoben werden kann. Anstaltsstatuten und Prospeete abgegeben und Beltrittserklärungen zu neuen Verträgen entgegengenommen.

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