Ausgabe 
17.6.1869
 
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Donnerstag den 17. Juni.

N 69.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnersiag und Samstag.

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Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:

Ne. 21. sub. 1. Bekanntmachung, die zwischen Hessen und Bayern behufs Herstellung von Eisenbahn-Verbindungen in den beiderseitigen Rheinprovinzen abge bblossenen Vereinbarungen betr. sub. 3. Bekanntmachung, die Correspondenz mit dem Kirchenstaat betr. N

Friedberg den 14. Juni 1869

Großherzogliches Kreièamt Friedberg Ter a p p.

Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:

Nr. 16. . Nr. 18. Nr. 298. Allerhöchster Erlaß vom 26. Mai 1869 beir.

569, Maasregel gegen die Rinderpest betr.

Nr. 289. Gesetz, die Portofreiheilen im Gebiete des Norddeutschen Bundes vom 5. Juni 1869. betr. Wahlgesetz für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 31. Mai 1869 betr. Die Genehmigung der Justruction zur A isfüyrung des Bundesgesetzblattes vom 7. April

detreffend: Die den Industrieschulen des Kreises Frledberg aus dem Matbildenstifte für 1868 ver

willigten Summen.

Nr. 290296. Die Bestellung von Consuln betr.

Friedberg den 15. Juni 1869.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Ortsschulvorstände des Kreises.

Sie wollen uns nach Maßgabe des Ausschreibens vom 27. Mai v. J.(in Nr. 64 des Anzeigers für Oberhessen v. J.) über die berwendung der nach dem Ausschreiben vom 12. October v. J.(in Nr. 123 des Anzeigers für Oberhessen v. J.) den Gemeinden aus dem

Mathildenstifte für die Industrieschulen überwiesenen Summen binnen 8 Tagen Vorlage machen.

Letreffend: Die öffentlichen Schulprüsungen.

Ter a p p.

Friedberg den 15. Juni 1869.

Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an die Ortsschulvorstände des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche mit Erledigung der Auflage vom 1. April l. J.(in Nr. 38 des Oberhessischen Anzeigers) noch im ückstande sind, werden erinnert, solche unverzüglich eintreten zu lassen.

detreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler für 1869.

Trapp.

Friedberg den 14. Juni 1869.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir sehen der sofortigen Einsendung der Verzeichnisse über die bedeckten Stuten oder Bericht, daß solche nicht bedeckt worden sind,

entgegen. Ter a pp. Hessen. Darmstadt, 12. Juni. Zweite Verhandlungen hatten indessen nicht den beabsich 15. Juni. Die 2. Kammer nimmt den sammer. Bei der fortgesetzten Budgetberathung tigten Erfolg und kamen nicht zu einem förmlichen Antrag des Abg. Volhard auf Zuziehung der

erden dem Justizministerium 35,000 fl. für Er⸗ bauung eines neuen Bezirksgefängnisses zu Butzbach, des zu hoch gegriffen, verweigert, dagegen für ein ches in Groß-Gerau 15,923 fl. bewilligt, tlenso für Herstellung des Assisenlocals ꝛc. im gustizgebäude zu Mainz 3000 fl. Ferner werden bwilligt: Für das Cameralbauwesen zu Unter⸗ heltungsfosten 20,000 fl., mit dem Ersuchen, die herher gehörigen Gebäude ꝛc., die überflüssig sind und keinen Reinertrag abwerfen, zu veräußern, sener für Neubauten und größere Herstellungen af dem Hainauer Hof 4500 fl., auf dem Hof Schönau 550 fl., in dem Amtshaus zu Zwingen arg 3000 fl., auf dem neuen Hof zu Merlau 750 fl., in der Rentamtswohnung zu Bingenheim 4900 fl. und auf dem Hofe zu Rockenberg 1700 fl. Für das Forstbauwesen werden ver⸗ villigt: Zu Unterhaltungskosten 13,000 fl., zu Neubauten und größeren Herstellungen in dem Jorsthaus Koberstadt 600 fl., in dem Forsthaus zu barreshausen 700 fl., in dem Forsthaus zu Ernst⸗ sofen 720 fl., und in dem Forsthaus zu Graben hain 960 fl. f 0 14. Juni. In der heutigen Sitzung der 2. Kammer kam folgende Antwort auf die bereits uwähnte, die Convention mit dem Bischofe von Nainz betr. Interpellation des Abg. K. J. Hoff⸗ nann zur Verlesung: Der unterzeichnete Minister beehrt sich, die ihm durch gefälliges Schreiben zom 10. d. M. mitgetheilte Interpellation des Abg. Karl Johann Hoffmann II., die Convention zwischen der Gr. Regierung und dem Bischof von Mainz, die Regelung der Verhältnisse des Staats zur katholischen Kirche betr., in Folgendem er⸗ gebenst zu beantworten: Als man die vorläufige lubereinkunft vom 23. August 1854 zur Kennt- niß der Stände brachte, erklärte man gleichzeitig, daß die Sache noch nicht erledigt sei, daß noch weiter darüber verhandelt werde. Diese weiteren

Abschlusse. Die Uebereinkunft von 1854 blieb deßhalb bestehen und in fortdauernder Wirksamkeit, bis sie im Jahre 1866 aufgehoben wurde. Darm stadt, den 12. Juni 1869. Der Gr. Minister des Innern gez. v. Dalwigk. Der Inter- pellant findet es sehr auffallend, daß der unter bischöflicher Autorität stehende Seminardirektor zu Mainz eine dieser ministeriellen Mittheilung gradezu entgegenstehende Aeußerung habe thun können und behält sich vor, bis zu weiter einge zogenen Erkundigungen, einen Antrag zu stellen. Die Kammer fährt hierauf mit der Berathung des Budgets fort. Bei dem TitelUnterhaltung der Staats- u. Provinzialstraßen werden nachdem ver schiedene Destderien der Regierung zur Berücksich tigung vorgetragen worden, im Ganzen 372,603 fl. bewilligt, darunter sind ausdrücklich 1667 fl. für die Gemeinde Virnheim vorgesehen. Für Terri torial-, Fluß- und Dammbaukosten erhält die Regierung 105,000 fl.; für die Brücken zu Mainz, Oppenheim, Gernsheim, Worms und Kostheim 72,000 fl.; das Münzwesen schließt mit 3600 fl. ab, Land esvermessung und Verfertigung definitiver Kataster mit 24,000 fl. Den sechs dienstältesten Revisoren wird die Gehaltserhöhung von je 200 fl. und 30 fl. Naturalvergütung auch ferner be willigt, sowie endlich eine Regierungsvorlage auf Verleihung von Zulagen von je 200 fl. und 30 fl. an die vier weiteren dienstältesten Revisoren angenommen. Zum Schluß wird hinsichtlich einer Vorstellung des Ortsvorstandes der Gemeinde Ruttershausen(Kreis Gießen), eine daselbst über die Lahn zu erbauende Brücke betr., der Regie rung empfohlen, den berührten Gegenstand unter Benehmen mit der preußischen Regierung auf dem Vergleichswege mitlelst eines Beitrags der Main Weserbahn-Baukasse zu den Kosten eines Neubaues der alten schadhaften und unbrauchbaren Brücke zu erledigen.

Ausmärker zu den Gemeindebedürfnissen 2. und 3. Klasse an. Der Antrag der Abgg. Edinger, Goldmann und Heß, die Vergütung für Ein⸗ quartierung der Großh. Truppen betreffend, wird abgelehnt, dagegen das Ersuchen an die Regierung gerichtet, eine Vorlage wegen Errichtung von Massequartieren für diejenigen Soldaten, welche keine Unterkunft in den Kasernen finden, noch diesem Landtage zu machen. Weiter wird der Antrag der Abgg. A. v. Löw und Hallwachs auf Vorlage eines Gesetzesentwurfs, welcher den Interessen der Quartiergeber mehr Rechnung trägt, als die jetzt geltenden preuß. Verpflegungssätze, angenommen. Es folgte sodann der Antrag des Abg. Kritzler auf Erhöhung der Maximalgehalte der Lehrer von 400 fl. auf 500 fl je nach dem Dienstalter. Außer dem Antragsteller sprechen sich sehr warm und entschleden für die Annahme des Antrags aus die Abgg. Curtman, Edin ger, Kolbe, Schäfer und Volhard. Gegen die Annahme ist der Abg. Wernher in längerer Auseinandersetzung seiner Ansichten und Bedenken, ohne von irgend einer Seite unterstützt zu werden. Der Berichterstatter Abg. Kraft spricht zwar auch gegen die Annahme, aber nur aus finanziellen Gründen, der Antrag wird jedoch schließlich angenommen. Hierauf genehmigte die Kammer einen Gesetzentwurf die Ausdehnung der norddeutschen Maß- und Gewichtsordnung auf die südhessischen Provinzen mit dem Ersuchen, für die Gültigkeit der in Südhessen ersolgenden Eiche im norddeutschen Bundesgebiet wirken zu wollen.

Der Abg. Hallwachs beantragt eine Gesetzesvorlage auf Haftverbindlichkeit der Eisen⸗ bahnen in Bezug auf Unglücksfälle oder Unregel⸗ mäßigkeiten sowohl dem Publikum, wie den Bahn beamten gegenüber.

Die neugewählte Direktion der Renten- und Lebensversicherungs-Anstalt hat eine Bekannt-