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1869.
Donnerstag den 18. November.
M135.
Oberhessischer Anzeiger.
anthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Jnkelligenzblall.
Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Für die Monate November und Dezember kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Reglerungsblatte sind zu publieiren:
Nr. 54. Frledberg am 15. November 1869.
sub. 1. Edikt, die Fortsetzung des XX. Landtags betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg o
Zetrefsend: Die Ausführung des Gesetzes vom 6. Junk 1853, die Verfiherung der Gebäude gegen
Feuersgefahr und die Vergülung der Brandschäden.
Fiedberg am 15. November 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die oßherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 28. Dez. 18 5, Int.-Blatt Nr. 1 von 1856 und den§. 1118 von Küchler's Handbuch . Aufl., beauftragen wir Sie, diejenigen Geschäfte, wenn es noch nicht geschehen sein sollte, mit dem Gemeinderath alsbald vorzunehmen, ie Ihnen der Art. 11 des rubricirten Gesetzes übertragen hat. Binnen icht Tagen sehen wir Ihren Anträgen oder Berichten, daß keine zu
Weise zu veröffentlichen, damit diejenigen, die es berührt, sich vor Strafe schützen können..
Art. 178. Die Eigenthümer der Gebäude find verbunden, bis zum 1. Dez. des Jahree, in welchem der Bau vollendet wurde, oder wenn der Bau erst im Dezember vollendet wurde, bis zum Ende des Jahres sowohl die Aufnahme neu errichteter Gebäude in die Brandversicherung, als, wenn die Hauptdimenfionen der Gebäude wesentlich erweitert oder verringert worden sind, die angemessene
Oberst v. Frankenberg⸗Ludwigsdorf, ist
Dberst v. Lyncker, Oberstlieutenant Stamm
lellen sind, entgegen.
Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, den nachstehend abgedruckten Art. 178 des Polizeistrafgesetzes in Ihren Gemeinden auf geeignete
getreffend: Die Beltretbung der Gemeindeintraden in den Gemeinden des Kreises Friedberg für 1869.
— Vergl. Gesetz vom 6.
Revision des Versicherungsanschlags zu btantragen.“ Die Unterlassung dicser Anzeige ist mit einer Strafe von 1 dis 3 fl. zu ahnden.
Juni 1853(S. 453 des Regbl., insbesondere Art. 10.)
Friedberg am 15. November 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Hinweisung auf unser Ausschreiben vom 26. August 1852, Amtsblatt Nr. 2, und 25. März 1854, Amtsblatt Nr. 7, sehen wir innen 8 Tagen Ihren Berichten, nach Vernehmung des Gemeinde
innehmers, darüber entgegen, ob nunmehr
Rückstände der Gemeinde das Beitreibungs verfahren eingeleitet worden st oder nicht, und letzteren Falls warum nicht.
oder gicht. Nachlässigkeiten
auf die sämmtlichen
Sie werden sowohl im Mahn- als im Pfandhefehl die Verfall— zeit der einzelnen Gefälle angeben lassen, damit wir controliren konnen, ob das Zwangsverfahren zu
rechter Zeit eingeleitet worden ist in dieser Beziehung müßten wir strenge rügen. Tra ip.
Hessen. Darmstadt. Nach der„N. Pr. Ztg.“ ist Generalmajor und Chef des General- abes 8. Armee⸗Corps, Frhr. v. Schlotheim, ehufs Uebernahme des Commandos über die Froßh. Hess. Cavallerie-Brigade nach Darmstadt ommandirt worden
— Der bisherige interimistische Commandeur es Großh 1. Inf.⸗Regts., der Königl. Preuß.
um Commandeur des 1. Westphäl. Inf.⸗Regts. Nr. 13 ernannt worden.
— Von den zur Dienstleistung in der preuß. Armet commandirten hessischen Stabsofsizieren sind
ind Major Bechstatt zurückbeordert und Oberst⸗ jeutenant v. Gründler zu einem preußischen Regiment commandirt worden.
Laubach. Der Abgeordnete des dritten oberhessischen Wahlbezirks zum norddeutschen Bunde, Ditto Graf zu Solms-Laubach, hat das Mandat mit folgender, an seine Wähler gerichteten eklärung niedergelegt:„Nachdem ich das steben— igste Lebensjahr zurückgelegt habe, fand ich, mit Rücksicht auf die fühlbare Abnahme meiner Kräfte, aach reiflicher Prüfung mich verpflichtet, unter den 23. Oktober d. J. Großherzogliches Ministerium des Innern davon in Kenntniß zu setzen, daß ich nein Mandat zum norddeutschen Reichstag und um Zollparlament nieperlege und das Ministerium u ersuchen, eine Neuwahl zu der nächst bevor⸗ ehenden Versammlung des norddeutschen Reichs. ages und des Zollparlamentes für den dritten oberhessischen Wahlkreis anordnen zu wollen.— Ich halte mich nunmehr noch für verpflichtet, den- enigen meiner Mitbürger, denen ich die mir zu Theil gewordene ehrenvolle Auszeichnung zu danken hatte, unsere Provinz Oberhessen im norddeutschen Reichstag und im Zollparlament mit zu vertreten,
meinen innigen Dank für das mir bewiesene Ver- trauen auszudrücken.— Indem ich von der Theil- nahme an dem öffentlichen Leben zurücktrete, habe ich nur den Wunsch, daß die durch die Verhält- nisse herbeigeführte Neugestaltung des Vaterlandes dereinst die Wiedervereinigung ganz Deutschlands unter einer, die wahre Freiheit und Einigkeit der beutschen Volksstämme begründenden Verfassung herbeiführen möge.— Gott segne die Provinz Oberhessen, das ganze Großherzogthum und unser großes, gemeinsames Vaterland.“
Preußen. Berlin. Im Herrenhaus
wurde bei der Schlußberathung des Gesetzentwurss
über das Großjährigkeitsalter§. 1, das Groß— jährigkeitsalter auf das 21. Jahr festsetzend, nach der Regierungsvorlage übereinstimmend mit dem Abgeordnetenhaus angenommen. F. 2 mit Amen dement Goßler, wonach das Gesetz mit dem 1. Juli 1870 in Kraft tritt, angenommen.
— Das Herrenhaus nahm den Antrag des Grafen Münster(die Ertheilung der Concession zu einer Prämien- Anleihe ist mit dem Staats- wohle unvereinbar) in der Schlußberathung an. Der Finanzminister hielt das Prinzip aufrecht, daß der Staat zur Ertheilung der betreffenden Concession berechtigt sei.
— Die Gesetzentwürfe, betreffend die Auf— hebung besonderer Vorschriften bei der Intercession der Frauen und betreffend die Verpflichtung der Gemeinden zum Ersatz des bei öffentlichen Auf— läufen verursachten Schadens in den neuen Pro— vinzen, werden pleichfalls angenommen.
— Dem Abgeordnetenhause überreichte der Finanzminister einen Gesetzentwurf, betreffend die Consolidation preußischer Staatsanleihen, ferner einen Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Mahl— und Schlachtsteuer in mehreren Städten.
0— Ueber die Verschlimmerung des Gesundheits⸗ zustandes des Grafen Bismarck bleibt die„A. Z.“ trotz aller Dewentis bei ihren ersten Mittheilungen. Sie tritt jedoch auch mit versteckten Anklagen über schwere Pflichtvernachläßigung des Grafen hervor, welche eine Verstimmung in den böchsten Kreisen gegen den Bundeskanzler erkennen lassen. Es sei dort die Ansicht zum Durchbruch gekommen, daß zwischen dem Ausscheiden des Grafen aus dem preußischen Ministerium und zwischen der Leitung des Staates von Varzin aus die Entscheidung hunaufschiebbar sei. Als eventueller Nachfolger wird Graf Eulenburg bezeichnet.
— In Kurhessen nimmt der Synodal— streit größere Aufmerksamkeit in Anspruch. Der kürzlich vom Amte suspendirte Pfarrer Vilmar in Melsungen, dem gleichzeitig alle kirchlichen Funktionen untersagt wurden, stellt sich auf den Boden des Vereinsrechtes und kündigt Vorlesungen an, um so seine Anhänger um sich zu versammeln. In Kassel hat der Consistorialrath Hoffmann seine Stelle als Consistorialrath niedergelegt und als Motiv dafür angegeben, daß er die Verant— wortlichkeit für die erfolgten Suspendirungen nicht mit übernehmen könne.
Sachsen. Dresden. Das„Dresdener Journal“ bezeichnet es als unbegründet, daß vor— behaltlich der ständischen Ermächtigung mit einem Consortium bereits ein Uebereinkommen wegen Uebernahme des Restes der 5 Proz. Anlsihe vom Jahre 1866 abgeschlossen sei.
Bayern. München. Der„Don.⸗Ztg.“ wirt geschrieben: die in Fulda versammelt gewesenen deutschen Bischöfe hätten ein geheimes Memorandum an den Papst gerichtet, in welchem sie ihn be— schwören, von weitgehendan Planen abzustehen. Unterschrieben hätten dieses Memorandum nicht: die Herren Bischof Martin von Paderborn, Bischof
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