Ausgabe 
16.10.1869
 
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1869.

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Samstag den 16. October.

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*% Sihält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. frech,

Oberhessischer Anzeiger.

Sritdberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samftag.

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Gonder N Das Großherzogliche Kreisamt Nachstehend theilen wir Ihnen eine von Großherzog! roßberzogliche Regierungsblat Nr. 47 zur öffentlichen Kenn

Jabrgaagtt.

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Die in dem Ausschrei alßer Wirksamkeit.

Be

Zufolge Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des G

Nin isteriums vom 24. Januar 1865(Reg. Bl.

nigegen das Sprunggeld, einschließlich der an die Landesge fl. 30 kr. erhöht werden, was hierdurch im Einverständniß mit Großherzog Darmstadt, den 28. September 1869.

Amtlicher Theil.

treffend: Das Landesgestüt, insbesondere das Fohlen⸗ und Sprunggeld.

Friedberg an die Großherzoglichen

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bags nnen a ch S. 33) eingeführte Fohlengeld für die vom 1. stütsdiener zu entrichtenden Gebühr lichem Minist

hetreffend: Die Prüfung und Ueberwachung von Dampfkesseln.

Das Großherzogliche Kreisamt Ein großer Theil von Ihnen befindet Nr. 111 des Anzeigers für Oberhessen und

Friedberg an sich noch im Rückstan wird solche ohne Verzug erwartet.

ichem Ministerium der Finanzen beschlossene Bekann tniß gebracht wird, im Abdruck zu ben vom 18. Februar 1865, Amtsblatt Nr. 2., bezüglich des Fohleng

n g. roßherzogs soll das nach der B

erium des Innern zur öffentlichen Kennt Großherzogliches Ministerjum der Finanzen.

die Großherzoglichen Bürg

de mit Erledigung der Auflage in un

Friedberg den 13. October 1869.

Bürgermeistereien des Kreises.

tmachung, welche durch das

r Nachricht mit.

eldes enthaltenen Bestimmungen treten hiermit Ter a p p.

ekanntmachung des unterzeichneten an fallenden Fohlen abgeschafft, vom 1. Januar 1869 an auf niß gebracht wird.

Januar 1870 von je 24 kr.

v. Schenck.

(gez.) Friedberg den 15. October 1869.

ermeistereien des Kreises. serm Aus schreiben vom 20. v. M. K r 0 bio

ö Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche legierungsblatt Nr. 47 enthält außer der bereits nitgetheilten Verordnung:

II. Bekanntmachung Gr. Ministeriums der Finanzen, is Landgestüt, insbesondere das Fohlen⸗ und das Sprung⸗ ld betreffend. Zufolge Allerhöchster Entschließung Seiner zöniglichen Hoheit des Großherzogs soll das nach der kanntmachung vom 24. Januar 1865 eingefübrte uhlengeld für die vom 1. Januar 1870 an fallenden wylen abgeschafft, dagegen das Sprunggeld, einschließlich ir an die Landgestütsdiener zu entrichtenden Gebühr von 2⁴ kr., vom 1. Januar 1869 an auf s fl. 30 kr. er⸗

ght werden.

III. Bekanntmachung der Großh. Commission für zost⸗Angelegenheiten, den Personenpostcours(hier die Per⸗ inengeldsätze) zwischen Brensbach und Dieburg betreffend.

Iv. Bekanntmachung derselben Behörde, die Personen⸗ zeostcourse(hier die Personengeldsätze) zwischen Breusbach ind Darmstadt, sowie zwischen Brensbach und Reichels⸗

zzim betreffend. 1 Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben klergnädigst geruht: am 14. Sept. dem Schulamts⸗ Ispiranten Kerz aus Hechtsheim die erledigte 3. kathol. chulstelle zu Kastel zu übertragen; am 15. Sept. en Saalwärter Holdenreuter zum Hoflaquaien zu ernen⸗ en: am 18. Sept. den Schullehrer zu Worms, Joh. Nenges, mit Belassung in seinen bisherigen Dienst⸗ ind Gehaltsverhälinissen als städtischen Schullehrer zum inspektor der Stadtschulen zu Worms, den dermalen s Stationscontroleur des Zollvereins verwendeten Haupt⸗ llamts⸗Controleur, Zollinspektor Ruckelshausen, zum Fauptzollamts⸗Rendanten unter Belassung des ihm ver⸗ gehenen Charakters als Zollinspektor, zu ernennen, den Zauptzollamts⸗Assistenten 1. Klasse bei dem Hauptzollamt Jorms, Gölz, in gleicher Diensteigenschaft, unter Ver⸗ zihung des Charakters als Revisionscontroleur, an das auplzollamt Darmstabt zu versetzen, den dermalen ls Assistent bei dem vereinsländischen Hauptzollamt vamburg verwendeten Affistenten 2. Klasse, Süsbeck, zum 5 auptzollamts⸗Assistenten 1. Klasse, den Hauptzollamts⸗ issistenten 2. Klasse bei dem Hauptzollamt Mainz, Bischoff, um Hauptzollamts⸗Assistenten J. Klasse bei dem Haupl⸗ dlamt Offenbach, den Hauptzollamts⸗Assistenten 2. Alasse bet dem Hauptzollamt Mainz, Brunner, zum Hauptzollamts⸗Assistenten 1. Klasse bei diesem Hauptzoll⸗ amte, den Hauptzollamts⸗Assistenten 2. Klasse bei dem hauptzollamt Mainz, Grimm, zum Haupizollamts⸗Assi⸗ zenten 1. Klasse bei dem Hauptzollamt Worms, den berrechnungs⸗Revisor Hisserich zum Dirigenten ber ersten zustificatur-Abtheilung der Ober-Rechnungskammer, en Protocollisten bet dem Hofgerichte der Provinz Star⸗ zuburg, Schmitz, zum zweiten Reglstrator bei diesem zerichtshofe, mit Beibehaltung seiner Stelle als Proto⸗ ollist, zu ernennen, und dem Registrator bei der Ober⸗ zoll⸗Dixektion, Zollinspektor Eckhardt, die etatsmäßige iebenstelle eines Sekretärs unb Registrators bei der Münz⸗ zeputatton zu verleihen; an demselben Tage dem ezirksgerichtsrath und seitherigen ersten Untersuchungs⸗ ichter bei dem Bezirksgerichte Mainz, Friedrich Lehne,

Sprengel des genannten

ersten Untersuchungsrichters für den N chtsrath und seitherigen

Vezirks gerichts, dem Bezirksgeri zweiten Untersuchungsrichter bei dem Bezirksgerichte Mainz Ludwig Schön, unter Belassung seines Richteramts, die Funktionen eines zweiten Untersuchungsrichters für den Sprengel des genannten Bezirksgerichts beiden auf die Sauer von weiteren drei Jahren, vom 17. Oktober l. J. an gerechnet, zu übertragen; am 20. Sept. den Ministerialkanzlisten erster Klasse bei dem Ministerium des Innern, Metz, zum Mintsterialkanzleünspektor bei diesem Ministerium und den Mintsterialkanzlisten 2. Klasse dei dem Ministerium des Innern, Korn, zum Ministerial⸗ Kanzlisten 1. Klasse bei diesem Ministerium, und am 28. Sept. dem Schullehrer an der 4. kath. Schulstelle zu Gonsenheim, Grebner, die erledigte 3. kath. Schulstelle daselbst, am 29. Sept. dem Schulamtsaspiranten Berger aus Büches die evangelische Schulstelle zu Groß⸗ Steinheim zu übertragen; am 29. Sept. den Ministerial⸗ Protokollisten bei dem Ministerium des Innern, charak⸗ terisirten Ministerial⸗Registrator, Köhler, zum zweiten Ministerial⸗Registrator bei dem genannten Ministerium, und am 1. October den Stationsvorsteher der Station Frankfurt der Main⸗Weser⸗Eisenbahn, Lauteschläger, zum zweiten Registrator bei der Ober⸗Steuer-Direktion zu er⸗ nennen. Am 29. Sept. wurde der seitherige kathol. Pfarrer zu Ober⸗Ingelheim, Peter Koser, zum katholischen Pfarrer zu Gau⸗Algesheim ernannt.

VI. Charakterertheilungen. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 16. Sept. dem Spezerei⸗ und Colontalwaarenhändler Windecker zu Friedberg den Charakter alsHoflieferant, am 27. Sept. dem Weiß⸗ binder Fäller zu Langen den Charakter alsHosweiß⸗ binder und am 28. Sept. dem Möbelfabrikanten Nachmann zu Mainz den Charakter alsHofmöbelfabrikant zu verleihen.

VII. Dienstentlassungen. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 17. August den ordent⸗ lichen Professor in der evangelisch⸗theologischen Fakultät der Landes⸗Universität, Dr. Dillmann, auf sein Nachsuchen, von seinem Dienste vom 30. Sept. d. J. an, zu entlassen; am 14. Sept. den evang. Pfarrer zu Nieder-Florstadt, Görtz, von der Verwaltung des Dekanats Friedberg, auf sein Nachsuchen, zu entheben.

VIII. Versetzungen in den Ruhestand. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht; am 15. Sept. den Sberförster der Oberförsterei Mombach, Heimburg, auf sein Nachsuchen und mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit, am 18. Sept. den Oberförster der Ober⸗ försterei König, Loos, temporär und bis zur Wiederher⸗ stellung seiner geschwächten Gesundheit, den Forstwart der Forstwartei Jägerhaus, Wildmeister Kreuter, auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste, am 20. Sept. den Ministerial⸗ kanzleiinspektor bei dem Ministerium des Innern, Kanzlei⸗ rath Schneider, auf, sein Nachsuchen, mit Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit und unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, am 25. Sept. den Hof⸗ offizianten Stürz, und am 29. Sept. den Ministerial⸗ Registrator bei dem Ministerium des Innern, Wilhelm Reuling, auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner

enter Belassung seines Richteramts, die Funktionen eines

langjährigen treuen Dienste, in den Ruhestand zu versetzen.

IX. Concurrenz für: die epangelische Schulstelle zu Groß-Eichen mit einem Gehalt von 378 fl. 49 kr. nebst 4 Stecken Buchen⸗Scheitholz zur Heizung des Schullokals; die evangelische Pfarrstelle zu Schwickartshausen mit einem Gehalt von 1491 fl. 49 kr., auf welchem eine Be⸗ soldungsabgabe von jährlich 100 fl. ruht, die jedoch durch Mehrerlös aus der Verpachtung von Pfarrgelände gedeckt ist; die evangelische Pfarrstelle zu Wald⸗Uelversheim mit einem Gehalte von 792 st. 25 kr.; die evangel. Pfarrstelle zu Hofheim mit einem Gehalte von 582 fl. 5 kr.; die evangelische Pfarrstelle zu Rothenberg mit einem Gehalte von 1085 fl. 59 kr., dem Herrn Fürsten zu Leiningen steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die erste evangelische Knabenschulstelle zu Langen mit einem Gehalte von 622 fl.

X. Gestorben: am 20. Juni der Rabbiner des Rab⸗ binats Bingen Dr. Sobernheim in Bingen; am 13. Aug. der pensionirte Schullehrer Berntheusel zu Bingenheim; am 19. Sept. der Schullehrer Probst an der 1. kath. Schule zu Budenheim; am 22. Sept. der Landgerichts⸗ diener und Gesangenwärter Andreas in Bad Nauheim; am 29. Sept. der Großh. Medicinalrath Dr. Neu⸗ schäfer zu Grünberg; am 1. Oct. der Schullehrer Kühn zu Arheilgen.

Die neue Eisenbahnstrecke Worms⸗Bens⸗ heim wird dem Vernehmen nach am 20. Oktober

dem Verkehr übergeben.

Preußen. Berlin. Im Abgeordneten⸗ hause schlug Braun vor, die Staatsregierung auf zufordern, ein Gesetz betreffs der Beseitigung des

Concessionswesens für Prämienanleihen innerhalb

des norddeutschen Bundes einzubringen. Der Finanzminister erklärte, er sei gleichfalls für eine gesetzliche Regelung dieser Angelegenheit. Die

Regierung habe ihre Bedenken gegen die Prämien⸗ anleihen fallen lassen, um die preußischen Papiere an die ausländischen Börsen zu bringen, Die Staatsregierung werde das Landtagsvotum ge⸗ bührend berücksichtigen.

Von Seiten der Fortschrittspartei wird im Abgeordnetenhause ein Antrag auf Reform des Preßgesetzes eingebracht werden, wonach die Ver⸗ pflichtung von jeder Zeitung vor der Ausgabe ein Exemplar bei der Ortspolizeibehörde hinter- legen zu müssen und die Stellung einer Caution bei Herausgabe eines Blattes aufgehoben werden soll. Ferner sollen Platten und Formen nicht mit Beschlag belegt werden dürfen, auch die Ent⸗ ziehung der Befugniß zum selbständigen Betriebe eines Preßgewerbes durch richterliches Erkenntniß nicht mehr stattfinden. Ebenso wird die Verweisung der politischen und Preßvergehen an die Schwur⸗

gerichte verlangt. Der Antrag wird zwar erfolgen,