Ausgabe 
15.5.1869
 
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Bailly.

1869.

Samstag den 15. Mai.

M 56.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren: Nr. 15. snd. 5. Uebersicht der für das Jahr 1869 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Friedberg betr.

Friedberg den 13. Mai 1869.

Betreffend: Die Communalumlagen in den Gemeinden des Kreises Friedberg für 1869.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Sie werden, da Ihnen die Communalsteuerregister unter Couverte] gegen die in den Hebregistern enthaltenen Ansätze binnen der ersten

zugehen, mit Bezug auf das Ihnen unterm 26. März 1853, Int. Bl. Nr. 27, mitgetheilte hochste Ausschreiben Großherzogl. Ministeriums des Innern vom 3. September 1852 alsbald bekannt machen lassen, daß die Communalsteuerregister zu Jedrrmanns Einsicht 8 Tage in Ihren Gemeinden offen liegen, unter dem Anfügen, daß Beschwerden

Groß herzogliches Kreis amt Friedberg. Trapp.

Friedberg den 12. Mai 1869.

4 Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei uns angebracht werden müßten, und daß später vorgebrachte Beschwerden keine Berücksichtigung finden könnten. Ueber die erfolgte Bekanntmachung werden Sie eine Notiz in der Registratur niederlegen.

Ter a p p.

Hessen. Darmstadt, 11. Mai. Zweite Kammer. Eine Vorlage großh. Ministeriums des Innern um Bewilligung von 120,000 fl. für Neubau eines Gymnasiums in Darmstadt ist ein- gelaufen. Gegenstand der Berathung ist der Gesetzentwurfdie Pensionsgesetze der Offiziere und oberen Militärbeamten betr. Art. 1 des Gesetzentwurfs zählt die dermalen in Preußen geltenden Normativbestimmungen auf, welche nun⸗ mehr für die Offiziere und höheren Militärbeamten unserer Division in Wirksamkeit treten sollen. Nach Antrag des Ausschusses wird Art. 1 mit 31 gegen 6 Stimmen angenommen, dabei jedoch der Vorbehalt gemacht, daß die erwähnten Be⸗ stimmungen im Anhang des Gesetzes abgedruckt werden. Art. 2 bestimmt, daß diejenigen Ossiziere und Militärbeamten, welche, wenn ihre Pensioni⸗ rung vor Publication des Gesetzes ersolgt wäre, einen höheren Pensionsbetrag als nach dem nun einzuführenden Gesetz erhalten hätten, auch diesen höheren Satz bekommen sollen. Zu diesem Artikel sind von Seiten verschiedener Ausschußmitglieder verschiedene Anträge gestellt. Einstimmig beantragt der Ausschuß die Ablehnung des Artikels in der Form der Regierungsvorlage. Nach längerer Debatte, in welcher die Regierungscommissäre Verdier und v. Herget für die Vorlage der Re- gierung sprachen, die Abgg. Volhard, Dumont und K. H. Hoffmann II. gegen dieselbe, werden bei der Abstimmung Art. 2 in der Regierungsvorlage, sowie alle Amendements verworfen; demnach haben also bloß die Preußischen Penstonssätze Geltung. Art. 3 bestimmt, daß, wo in den einzuführenden preußischen Bestimmungen dem König das Recht der Entschließung vorbehalten werde, bezüglich der hessischen Pensionäre der Landesherr zu entscheiden habe. Der Artikel wird angenommen. Art. 4 hebt die dem neuen Gesetz entgegenstehenden hessischen Bestimmungen auf; derselbe wird mit einigen Aenderungen des Ausschusses gegen 8 Stimmen angenommen, in der Fassung der Re- gierung verworfen. Das von dem Ausschuß beantragte Ersuchen an die Regierung wegen Classificirung der Militär⸗Veterinär⸗Aerzte in dem Penstons tarif das Erforderliche vorzukehren, wird gegen 6 Stimmen angenommen.

13. Mai. In der heutigen Sitzung der 2. Kammer wurde zunächst der neugewählte Ab- geordnete der Stadt Alsfeld, Justizrath Kolb, vereidigt, und nahm derselbe seinen Sitz ein. Unter den neuen Eingaben erwähnen wir eine solche des Landes lehrervereins, die, Bezug nehmend auf den Antrag der Abgg. Goldmann, Fink und Hallwache, die Kammer ersucht, bei Gr. Regierung auf Vorlage eines allgemeinen Schullehrer-Pen⸗

sionsgesetzes hinzuwirken. Es beginnt sodann die

vollständig ausgebeutet sein wird und es geboten

Berathung über die den Hauptetat der Militär- erscheint, die dortige Gegend fernerhin mit Brenn-

Verwaltung für die Finanzperiode 1869/71 be lreffende Recommunicalion der 1. Kammer. Das Haus beschloß bei den das Kriegsministerium be treffenden Tit. 1, 2 und 3 mit allen gegen 9 Stimmen dem Beschlusse der 1. Kammer(Ver⸗ willigung einer runden Summe von 25,000 fl.) beizutreten. Bei Tit. 4Kriegszahlamt wurden die angeforderten 4035 fl. in Uebereinstimmung mit der 1. Kammer gegen 14 Stimmen verwilligt, und war dieser, dem früheren enkgegengesetzte Be schluß hauptsächlich durch die Erwägung veranlaßt, daß die Beamten dieser Behörde nach dem neuen Pensionsgesetze auf die preußischen Pensionen an gewiesen sind, und demgemäß auch die preußischen Gagen und Servissätze beziehen müssen. Bezüg- lich der Tit. 9 und 10Militärjustizverwaltung befinden sich beide Kammern in Uebereinstimmung. Zu Tit. 12 und 13Besoldung des Comman danten und Platzmajors der Residenz Darmstadt beharrte die Kammer gegen 14 Stimmen auf ihrem früheren Beschlusse(Verwilligung von nur 1400 fl. und Servis für einen Platzmajor und von 525 fl. für sachliche Ausgaben.)

In der Einleitung zu dem Rechenschafts bericht über die abgelaufene Finanzperiode spricht sich Abg. Wernher in nachfolgender Weise über die finanzielle Lage des Großherzogthums aus: Mit 1865 endigt sich die volle Selbständigkeit der Finanzverwaltung des Großherzogthums, für deren Erfolge und Mißerfolge wir bis dahin allein verantwortlich waren. Der Friedensver⸗ trag vom September 1866, der Eintritt der Provinz Oberhtssen in den norddeutschen Bund mit seinen Consequenzen, die Uebergabe der Post und theilweise des Telegraphen an die Krone Preußen, die Militärconvention, der Steuervertrag über die Besteuerung von Bier und Branntwein, die gemeinsame Besteuerung des Tabaks, Salzes und Zuckere im Zollverein, die Fesisetzung der Gränzzölle nach den mit Majorität gefaßten Be schlüssen des Zolltages, der Verzicht Hessens auf das Rheinschifffahrtsoctroi und die Mainzölle haben den Händen der Regierung und Stände des Großherzogthums die alleinige Selbstbestim- mung über die wichtigsten Einnahmen und Aus- gaben entnommen und die Perantwortlichkeit für diese Ausgaben und Besteuerungen, sowie deren Folgen auf die Schultern derjenigen hohen Per- sönlichkeiten und Corporationen gelegt, welche darüber, diesen Verträgen gemäß, künftig zu ent scheiden haben.

DieMain-Zeitung berichtet: Da in nächster Zeit das Dorheimer Braunkohlenlager

material zu versorgen, so will die Regierung in der Gemarkung Melbach ein etwa 1200 Klafter langes und 2559 Fuß mächtiges Braunkohlen⸗ lager für Rechnung der Staatskasse in Angriff nehmen und verlangt zu diesem Zweck einen Credit von 37,000 fl.

Die Bahnstrecke Worms⸗Darmstadt, resp. Worms Gernsheim wird schon am 28. d. M. dem Verkehr übergeben.

Der Lehrer an der Königlich Preußischen landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf und Privatdocent en der Königlich Preußischen Universität Bonn, Dr. Hugo Thiel, ist zum ordentlichen Professor an der polßtechnischen Schule insbesondere für das Lehrfach der Land- wirthschaft ernannt worden.

Preußen. Berlin. In dem Reichstage wurde der Antrag Waldeck's auf Gewährung von Diäten für die Abgeordneten in dritter Lesung bei Namensaufruf mit 110 gegen 100 Stimmen verworfen.

In der Reichstagssitzung sand die dritte Berathung über das Portofreiheitgesetz statt. Das⸗ selbe wird mit einem Amendement, welches auch den Gemahlinnen und Wittwen der regierenden Fürsten Portofreiheit zugesteht und der Resolution Forkel's, welche die Vorlage eines Gesetzentwurfs fordert, der die Befreiung von Telegraphengebühren nach den Grundsätzen des Portofreiheitsgesetzes regelt, angenommen.

Schleswig. Den H. N. wird geschrieben: Die Auswanderung nimmt in unserer Provinz ungemein zu; in den letzten drei Monaten sind von der Regierung 700 Auswanderungs⸗Erlaub⸗ nisse an Einzelne und ganze Familien ertheilt worden.

Kassel. Der deutsche Volksverein hat eine Einladung zu einer Versammlung auf den 21. d. erlassen,welche an erster Stelle über die Mittel und Wege berathen soll, die geeignet sind, den Fortbestand der Landescreditcasse in ibren bis⸗ herigen wesentlichen Grundlagen zu sichern.

Frankfurt. Die hiesige Handelskammer hat in einer am Samstag Abend abgehaltenen Sitzung beschlossen, eine geeignete Persönlichkeit nach Berlin zu schicken, um dort Vorstellungen gegen die Ein- führung einer Wechselsteuer zu machen. Ihre Wahl ist auf einen der Landtags- Abgeordneten von Frankfurt, Herrn Dr. Ebner, gefallen, der denn auch ausgerüstet mit einem reichen Material, das die Unzweckmäßigkeit und die Schäden jener Steuer in überzeugender Weise darthun soll, nach Berlin abgereist ist.

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