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Diͤenstag den 14. September.
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berhessischer
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nzeiger.
Gbält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Für den Monat September kann
auf den Verlags- Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr, abonnirt werden.
„Oberhessischen Anzeiger“ bei der
FLetreffend:
Uebereinkunft vom 12. Mai 1869.
Amtlicher Theil.
Ausführung der zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italten wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst abgeschlossenen
Friedberg den 13. September 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg % Großherzogliche Polizeiverwaltung Nauheim, die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt. Indem wir im Abdruck nachstehendes Rescript Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 3. d. M. zu Nr. M. d. J. 8751 zur
—
öfentlichen Kenntniß bringen, geben wir Ihnen auf in vorkommenden Fällen sich genau darnach zu bemessen.
In Beurlaubung des Kreisrathes: Haas, Kreisassessor.
Jas Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter der Provinz Oberhessen und Großherzogliches
Kreisamt Mainz bezüglich der Gemeinden Kastel und Kostheim.
Indem wir Sie darauf aufmerksam machen, daß die zwischen urn Norddeutschen Bunde und Italien wegen gegenseitigen Schutzes de Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst unter zen 12. Mai d. J. abgeschlossene Uebereinkunft— Bundesgesetzblatt d. J. 1869 Nr. 28 S. 293 ff.— mit dem 28. August l. J. in Haft getreten ist, bemerken wir das Nachstehende:
1) Zu Art. 3 der gedachten Uebereinkunft.
Die von Italienischen Urhebern, ihren gesetzlichen Vertretern oder chtsnachfolgern in Berlin bei dem Königlich Preußischen Ministerium e geistlichen Angelegenbeiten angemeldeten und eingetragenen Werke wrden im„Leipziger Buchhändler⸗Börsenblatt“ regelmäßig bekannt gmacht werden.
2) Zu Art. 12 der gedachten Uebereinkunft.
Denjenigen innerhalb der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Gbietstheilen des Großherzogthums wohnhaften Verlegern und Sorti— umtshändtern, welche Italienische, noch nicht zum Gemeingut gewor— tene Werke in Abdrücken, Uebersetzungen, Nachbildungen ꝛc. veröffent— let, oder letztere zum Vertrieb übernommen oder mit der Veröffentlichung eder Herstellung solcher Werke begonnen haben, wird auf Grund der
im Art. 12 der Uebereinkunft vom 12. Mai d. J. getroffenen Abrede zur Erleichterung eines künftigen Nachweises der Rechtmäßigkeit der betreffenden Publicationen anheimgegeben, bis zum 28. Novem- ber 1869 diese Vervielfältigungen ꝛc. bei der zuständigen Großher⸗ zoglichen Bürgermeisterei, beziehungsweise der zuständigen Lokal-⸗Polizei⸗ behörde, anzumelden. Dieselbe wird, wenn sie sich von der Richtigkeit der gemachten Angaben überzeugt hat, die angemeldeten Exemplare von Büchern, musikalischen und artistischen Werken auf Verlangen mit einem Stempel versehen.
Ebenso wird den Inhabern von Cliches, Holzstöcken und ge⸗ stochenen Platten zu nicht autorissrten Vervielfältigungen Italienischer Werke anheimgegeben, dieselben bis zum 28 November 1869 ber der zuständigen Großherzoglichen Büͤrgermeisterei, bezw. der zuständigen Lokal⸗Polizeibehörde, anzumelden, welche sie in ein Verzeichniß ein⸗ tragen und eine Bescheinigung über den vollzogenen Eintrag ertheilen wird.— Die von den eingetragenen Clichés ꝛc. genommenen Abdrücke können bis zum 28. August 1873 eine Stempelung erhalten.
Darmstadt den 3. September 1869.
Dal wig f. Rautenbusch.
Hessen. Darmstadt. Der Großherzog ha am 20. Juli den Ministerialrath in Pension, Friherrn v. Preuschen, auf sein Nachsuchen von de Funktionen eines Mitgliedes des General— Awitoriats enthoben; am 21. Juli: den Mini- stenalsekretär 2. Klasse Schenck zum Stabsauditeur mer Vorbehalt demnächstiger Festsetzung seiner Miennetät als solcher ernannt; am 30. Juli be— U daß der Secretär des General-Auditoriats
ever, wegen Verminderung des Personalbestandes eu Militär- Justizbeamten, unter Verleihung des hnrakters als Auditeur und Festsetzung seiner Aiennetät als solcher auf den 3. Juni 1868 olle Penston zur Disposition gestellt werde, sowie uf der überzählige DivisionsAudileur Schenck aten seiner Dienstleistung bei der Division die Funktionen eines Sekretärs des General⸗Audito⸗ tas übernehme; ferner an demselben Tage: den Krüsveterinärarzt des Kreisveterinäramtes Erbach, Ir Rudolph Güngerich, zum Assistenz-⸗Veterinär⸗ a im 1. Reiter⸗Regiment ernannt; am 2. Aug.: din Commandanten der Residenz, Oberst Kehrer, it Pension und Beibehaltung seiner seitherigen Fuktionen zur Disposition gestellt und demselben, ter Versetzung zur Suite der Infanterie, den Grrakter als Generalmajor verliehen; den Lieu— nent Scholl im 2. Reiter-Regiment zum Ober— tuenant in diesem Regiment, den Hauptmann herrn v. Schäffer⸗Bernstein in der Feldartilletie an Batteriechef ernannt, den Oberlieutenant Laurer in der Feldartillerie zum Hauptmann, den
Iantenant Arnold und den Lieutenant Rothe,
beide in der Feldartillerie, zu Oberlieutenants he ⸗ ihm bewilligt und sind seine deßfallsigen Funk⸗
fördert; die Vicefeldwebel Möser vom 1. Land— wehr⸗Regiment, Schünemann vom 1. Landwehr— Regiment, Grodhaus vom 1. Landwehr ⸗Regiment, Sponagel vom 4. Landwehr Regiment, zu Lieu⸗ tenants der Reserve der Feld-Artillerie ernannt; am 20. August: dem Oberstabsarzt Dr. Plagge den Rang des Majors verliehen; am 26. Aug.: den Ober-Appellations⸗ und Cassations-Gerichts⸗ Rath Dr. Zentgraf zugleich zum Mitglied und Rath des General-Auditoriats ernannt; am 1. Sept. die nachgesuchte Enthebung des Majors Schenck von seiner gegenwärtigen Stelle als Commandeur des 1. Bataillons 4. Landwehr⸗Regiments geneh- migt, denselben unter Rückversetzung in den Ruhe- stand zur Disposttion gestellt und ihm die Er— laubniß ertheilt, seine seitherige Uniform weiter zu tragen, sodann Hauptmann v. Wachter vom 1. Jäger ⸗ Bataillon unter Commandirung zum 4. Landwehr Regiment mit der Führung des 1. Bataillons dieses Regiments beauftragt, demselben den Charakter als Major verliehen und ihm ge⸗ stattet, die Uniform des 4. Landwehr Regiments zu tragen.
— Wie die„Franks. Zig.“ aus guter Quelle hört, hat der hessische Gesandte in Berlin, geh. Legationsrath Hofmann, der zugleich in Gemein- schaft mit dem geh. Steuerrath Ewald Hessen⸗ Darmstadt im Zollbundesrath und resp. Reiche— rath vertritt, mit Rücksicht auf die colossale auf ihm ruhende Geschäftslast um Entbindung von der letzterwähnten Stelle gebeten. Sein Gesuch ist
tionen Hrn. Ewald übertragen worden.
* Friedberg. In einer ihrer letzten Num- mern bespricht die„Main⸗Zeitung“ die von Seiten des Herrn Regierungsrath Trapp dahier gelegent- lich des Scheidens S. K. H. des Großherzogs aus Oberhessen an die Bewohner des Kreises ge— richtete Veröffentlichung und nimmt Veranlassung sich über die Fassung derselben mit wahrhaft kin⸗ dischem Gebahren aus zulassen. Wir glauben dem für längere Zeit beurlaubten Herrn Regierungsrath Trapp es schuldig zu sein, hier einfach darauf aufmerksam zu machen, daß genanntes Blatt die erwähnte Veröffentlichung gänzlich sinnentstellend gebracht hat und gerade an die unvollständig gegebene Stelle ihre albernsten Bemerkungen knüpft, welche nach Vorstehendem gänzlich ohne alle Berech⸗ tigung und Begründung erscheinen und nur auf die Redaktion genannten Blattes zurückfallen müssen, die für derartigen lächerlichen Klatsch ihre Spalten offen hält.— Die meisten Leser des„Oberh. Anz.“ werden wohl noch in der Lage sein die erwähnte Veröffentlichung des Herrn Regierungsrath Trapp in der Nummer vom vorigen Dienstage nachlesen und sich überzeugen zu können, wie vollständig unbegründet und unzutreffend sich alle von der Main-⸗Zeitung ausgehenden faden Bemerkungen und Ransdglossen erweisen. Auf diese näher ein— zugehen, dünkt uns nach vorstehend Bemerktem durchaus überflüssig; erwähnen wollen wir nur noch, daß wir der Redaktion der Main-Zeitung
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