Ausgabe 
14.8.1869
 
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Samstag den 14. August. 6

M 94.

0 10 1869.

Oberhessischer Anz

eiger.

1 Nihon d. N Entbält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblalt. Erscheint jeden Dienslag, Donnerstag und Samfiag. 8 obe 1 ben e Für die Monate August und September kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der r beiter 1 Verlags Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden. 2

f dequfüzn , galls am nie wegen 8 Mittwoch den

Jereins

Friedberg am 12. August 1869.

1 S1. Be daln treffend: Die Sitzung des Bezirksratbs für den Kreis Friedberg in 1869. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom Gestrigen, in Nr. 93 des Oberhessischen Anzeigers, bringen wir zur öffentlichen

Amtlicher Theil.

baun n t em anacheen

Kuntviß, daß die Sitzung des Be zirksraths für den Kreis Friedberg nicht Donnerstag den 19. August d. August d. J., Vormittags 10 Uhr,

18.

af dem Rathhause zu Friedberg abgehalten wird.

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J., sondern eingetretener Hinder⸗

Großherzogliches Kreisamt Friedberg F AM np

Kum! um!

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog- ecruton sshe Regierungsblatt Nr. 37 enthält:

I. Gesetz, die Quartierleistung für die bewaffnete Macht . wgrend des Friedenszustandes betreffend. 8.

0 II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums ade Publihn de Innern, die Bestätigung einer Schenkung an die evan⸗ g glösche Kirche zu Jugenheim im Kr. Bensheim, betreffend. Ui Seiner Großherzogl. Hoheit dem Prinzen Alexander ve Hessen ist der evangelischen Kirche zu Jugenheim, im grise Bensheim, ein Tausstein von schwarzem Marmor in Werthe von 450 fl. zum Geschenke gemacht worden. Süne Königliche Hoheit der Großherzog haben diese Sgenkung Allergnädigst zu bestätigen geruht und wird nes, zufolge Allerhöchsten Auftrags, zur öffentlichen Kennt I gebracht.

III. Bekanntmachung, die Formirung der Landwehr sckeffend. Seine Königliche Hoheit haben mittelst Aller⸗ bier Entschließung vom 11. d. M. zu besehlen geruht; its die beiden Bezirksfeldwebel des Kreises Offenbach in Kreisstadt selbst stationirt werden und daß die 3. Com⸗ zegnie des 1. Landwehr⸗Regiments den Landbezirk, die 4 umpagnie dieses Regiments den Stadtbezirk des Kreises Venbach zu umfassen habe, und daß die Verlegung am November c. stattfindet. 9

IV. Ermächtigung zur Annahme fremder Orden. Seine Ichrot Iniigliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst ge⸗

ut: am 17. Juli dem Director der Saline Ludwigs- Hand e zu Wimpfen, Gräser, die Exlaubniß zur Annahme

l n zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kö⸗ ne von Württemberg verliehenen Ritterkreuzes des Fried⸗ ntgorbdens, an demselben Tage dem Consul des nord darschen Bundes zu Ragusa, Friedrich August Freiherrn vn Kchtenberg aus Mainz, die Erlaubniß zur Annahme uin zum Tragen nachstehender Orden und Ehrenzeichen,

Eggen

bitt Construb

feet Herten

baß eint ni lich: 1) des Johanniter- Ordens, 2) des Königlich Praßischen Kronen⸗Ordens 4. Klasse, 3) des Königlich

zuienischen Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens 3. Klasse,

Jes Königlich Griechischen Erlöser-Ordens 3. Klasse, ier ies Kaiserlich Türkischen Medschidie-Ordens 4. Klasse ö 6) des montenegrinischen Ehrenzeichens; am 24. 3 zl dem Postmeister und Overpostcommissär, Karl Frci⸗ Ting en v. Jungenfeld zu Mainz, die Erlaubniß zur An⸗ i ichme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät ett ee e Könige von Preußen verliehenen rothen Adler⸗Ordens testet. J flasse; am 26. Juli dem Ministerialsekretär 2. Klasse

el bem Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des tung. laßern, Karl Rothe, die Erlaubniß zur Annahme und un Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser Abel geböng Rußland verliehenen St. Stanislaus⸗Ordens 3. Klasse e E. 14d zu ertheilen. 57 74 nt rbb VI. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evan⸗ elsche Pfarrste lle 70 Langd, im Dekanate Nidda, mit rn Gehalt von 763 fl. 16 kr.; die erste evangelische zchulstelle zu Osthofen, im Kreise Worms, mit einem lielichen Gehalt von 535 fl. 24 kr., nebst einer Vergü⸗ un von 20 fl. für Heizung dee Schulsaals; die dengelische Schulstelle zu Selters, im Kreise Nidda, mit 1 um jährlichen Gehalt von 300 fl. nebst 6 ½ Stecken 0 leg zur deizung des Schullokals. bi Darmsladt. Nach einer Bekanntmachung % ele Vorstehers der Staats- Versicherunge- Anstalt

n 1 21 Stellvertretung im Militärdienste kommt nach

f Auen

1

ichogener Prüfung der Rechnung des Jahres ir der Kassenüberschuß in der Weise zur

1 Inheilung, daß jeder Versicherer dessen Ver-

ee 7 Jahre zu dienen haben würde, von

22 1

seiner Einlage 65 fl. 51 kr., und jeder Versicherer, dessen Versicherter 6 Jahre zu dienen haben würde, 56 fl. 27 kr. zurück zu erhalten hat. Diese Be⸗ träge können vom 16. August l. J. an von den hier wohnenden Versicherern bei der Versicherungs

kasse dahier, von den auswärtigen Versicherern,

dagegen bei den betreffenden Großherzoglichen Distriktseinnehmereien in Empfang genommen werden. Diejenigen, welche ihre Raten bis ein⸗ schließlich 15. November l. J. nicht erhoben haben, werden als darauf verzichtend angesehen.

Hinsichtlich der Manöver der hessischen (25.) Division und der preußischen 21. Diviston bei Bergen wird derFr. Ztg. mitgetheilt, daß den getroffenen Disposttionen gemäß am 1. und 2. September die hessische Division unter Prinz Ludwig gegen die preußische Division unter General v. Boyen manöverirt, am 3. September aber beide Divisionen, unter dem Befehl des Commandeurs des 11. Armeecorps, General von Plonski, gemeinschaftliche Operationen vornehmen werden. Die Truppen haben dabei vom 1. bis 3. Sept. vollkommen kriegsmäßig zu bivouakiren; sie sind angewiesen die Felder nach Möglichkeit zu schonen und wird nur für Flurschäden, die im unmittelbaren Gefecht verursacht werden, Entschä digung geleistet. Die an den Manövern Theil nehmenden Truppen bestehen aus 8 Regimentern Infanterie, 2 Jäger-Bataillonen, 1 Bataillon Unteroffiziers⸗Schule, 4 Reiter-Negimentern, 15 Batterien Artillerie mit 60 Geschützen, 5 Comp. Pionniere nebst entsprechendem Train und wird sich ihre Gesammtstärke, da alle möglichst voll- zählig auszurücken haben, aber auch die nöthige Mannschaft für den Garnisonsdienst in Abzug zu bringen ist, auf etwa 15,000 Mann berechnen.

Eine Bekanntmachung der betreffenden Großh. Direktion bestimmt die vollständige Er öffnung und den Anfang des Jahreskursus der polytechnischen Schule zu Darmstadt auf Montag den 11. Oct. d. J. Von Montag den 4. Oct. bis Samstag den 9. October werden die Auf nahmsprüfungen abgehalten, es wird deßhalb als wünschenswerth bezeichnet, daß die Anmeldungen längstens bis Mittwoch den 29. September erfolgen. Die polytechnische Schule ist bestimmt für den technischen Beruf vollständige wissenschaftliche, so⸗ wie die erforderliche künstlerische Ausbildung, unterstützt durch die geeigneten praktischen Uebungen, zu gewähren. Insbesondere soll die Anstalt Ge legenheit bieten zur Ausbildung von Architekten, Ingenieuren, Maschinen- und chemischen Technikern, Fabrikanten, Gewerbtreibenden und Landwirthen. Zugleich wird sie auch Andern, wie Pharmaceuten, Geometern u. s. w. zur Erwerbung der erforder⸗

lichen Kenntnisse behülflich sein und besteht aus folgenden Abtheilungen: 1. der allgemeinen Schule, 2. der Bauschule, 3. der Ingenieurschule, 4. der Maschinenbauschule, 5. der chemisch⸗technischen Schule und 6. der landwirthschaftlichen Schule.

Preußen. Berlin. Der nunmehr im Druck erschienene Entwurf des Strafgesetzbuches für den norddeutschen Bund hält die Todes- strafe aufrecht, beschränkt dieselbe jedoch auf die drei Verbrechen: 1) des Mordes, d. h. die vor⸗ sätliche und mit Ueberlegung verübte Tödtung eines Menschen; 2) des Hochverraths, der darauf abzielt, den Landesherrn eines norddeutschen Staates zu tödten, gefangen zu nehmen, oder zur Regierung unfähig zu machen; 3) und der schweren Thätlichkeit gegen die Person eines nord- deutschen Landesherrn. Berliner Blätter sprechen sich dahin aus, daß man glaubte den Wegfall der Todesstrafe erwarten zu dürfen und enin- nern an die Thatsache, daß in Preußen die Todesstrafe bereits einmal abgeschafft worden ist, nämlich 1848 auf Grund eines Referats des da maligen Justizministers Märker, wie denn auch das Reichsparlament die Abschaffung dieser Strafe als im Widerspruche mit dem modernen Volks- bewußtsein in den Grundrechten aussprach.

DieProv. Corresp. sagt: Die Regierung Preußens fordert das Wiener Cabinet in unzwei⸗ deutiger Weise auf, das gesammte Beweismaterial für die Behauptung des Grafen Beust, Preußen vereitle die Annäherungsversuche Oesterreichs, zu veröffentlichen.

DerStaatsanzeiger veröffentlicht einen allerhöchsten Erlaß, der die Berufung einer außer- ordentlichen Provinzialsynode des Regierungsbezirks Kassel verfügt, um eine presbyterial- synodale Kirchenverfassung auf Grundlage kirchlicher Frei⸗ heit zu berathen. Die Synode wird in Marburg stattfinden.

Von gut unterrichteter Seite wird mit Bestimmtheit versichert, daß die von mehreren Zeitungen gebrachte Nachricht: das Kriegsmini sterium werde vor den nächsten Reichstag mit einer Nachtragsforderung von fünf Millionen Thalern treten, alles Grundes entbehre.

DieKreuzztg. schreibt:DieSächsische Ztg. enthält einen angeblichen Brieswechsel Sr. Majestät des Königs mit Sr. Maj. dem Kaiser von Oesterreich aus dem Jahre 1866. Obwohl es für jeden einsichtigen Leser aus den vermeint lichen Schreiben selbst unzweifelhaft bervorleuchtet, daß dieselben nicht echt sein können, wollen wir hiermit als unbedingt glaubwürdig versichern, daß die von dem welsischen Blatte publieirteu Schrift- stücke absolut erlogen sind.