Ausgabe 
13.7.1869
 
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Dienstag den 13. Juli. 80.

her Anzeiger.

r. 77 8. ** Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. 5 Friedberger Inlelligenzblalt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. aei die b. 610 1 8 0 E ira Auf das III. Quartal l. J. kann man noch bei allen Poststellen 4 15 k. 9 1 0 1 7 M 8 77 1 2 7 K ür 38 kr., mit Bestellgeld für 47 kr. abonniren. * k die! S kr. die 1 r 4 1 K le Amtlicher Theil. N 2 1 Zetrefsend: Forsistrasen vom 3. u. 4. Quartal 1867 und vom 1. 2., 3. und 4. Quartal 1868. Friedberg den 6. Juli 1869. kr. die N 7 9 a 2 15 7* 7

16 kr. de Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg au die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 10 kr. die! Unter Mittheilung der Verzeichnisse uber die Forststrafantheile Ihrer Gemeinden vom 3. und 4. Quartal 1867 und vom 1, 2, 3. 1. das 8 und 4. Quartal 1868 in nachstehendem Abdruck, tragen wir Ihnen auf, die Beträge den Gemeinde-Einnehmern in Einnahme zu decretiren 2. 20 das S und controliren zu lassen.- N r bh. . Auszug aus dem Verzeichni f ü ber Forststrafen. nen, Iwill. Vom 3. Quartal 1867. * ben Flan Reichelsheim 1 fl. 47 kr. Weckesheim 1 fl. 20 kr. didiggen pre n Vom 4. Quartal 1867. 15 Reichelsheim 14 kr. Hurt a. N Vom 1. Quartal 1808.

Weckesheim 10 kr., Reichelsheim 15 kr.

Bom 2. ral 1898.

seinsten Desst 27 Bönstadt 31 kr., Assenheim 18 kr., Ilbenstadt 7 kr., Nieder Florstadt 2 fl. 1 fl. 12 kr. Hoch⸗Weisel 13 ke., Langenhain 24 kr. Ostheim 24 kr.,- Maibach 9 kr., 54½ kr., Butzbach 23 kr., Kirch⸗Göns 28 kr., Pohl⸗Göns ba kr., Nieder- Weisel 1 fl.] Mark Griedel 5 kt., Gambach 8 kr., Mark Trais⸗Münzenberg 2 kr., Södel 2 fl. 17 kr.,

3 kr., Wölfersheim 31 kr., Wohnbach 1 fl. 2 kr., Bodenrod 54 kr., Fauerbach v. d. H.] Ober-Rosbach 2fl. 3 tr., Nieder-Rosbach 8 kr., Ober⸗Möklen 44 kr., Reichelsheim 20 kr. Vom 3. Quartal 1868.

4 Bönstadt, 20¾ kr., Assenheim 9 kr. Nieder⸗Florstadt 1 fl. 48 ke., Ober- hain 12 kr., Maibach 18 kr., Gambach 2 fl. 44 kr., Mark Trais⸗Münzenberg 10 kr., Florstadt 2 fl. 20¼ fr., Butzbach 1 fl. 36 kr. Nieder⸗Weisel 26 kr., Pohl⸗Göns 1 fl. Mark Griedel 8 kr., Södel 1 fl. 42 kr., Wohnbach 24 kr., Wölfersheim 4 kr., Ober⸗ 232 kr., Kirch⸗Göns 24 kr., Fauerbach v. d. H. 32 kr., Hoch⸗Weisel 12 kr., Langen Mörlen 2 fl. 53 kr., Nauheim 2 fl. 49 kr., Reichelsheim 1 fl.

Vom 4. Quarral 1868. f Assenheim 10 kr., Nieder- Florstadt 6 fl. 54 le., Ober Florstadt 538¼ k., Rosbach 7 kr., Nieder⸗Mörlen 1 fl. 5 kr., Fauerbach v. d. H. 1 fl. 12 kr., Hoch⸗Weisel 1 fl. Langenhain 20 kr. Maibach 18 kr.,[Ilbenstadt 7 kr., Butzbach 29 kr., Kirch Göns 1 fl. Mark Griedel 6 kr., Gambach 5 kr., Mark Rockenberg 3 fl. 27¾ kr., Melbach 1 fl.] Weckesheim 1 fl. 8 kr. Beienheim 15 kr. Sboel 14 kr., Wohnbach 8 kr., Wölfersheim 7 kr., Nieder-Rosbach 6 kr., Ober

7

Kaffee geschun 6 Ober⸗Mörlen m 1 fl. 9 kr., Nauheim 17 kr.

18 kr., Pohl ⸗Goͤus 44 kr.

Hessen. Darmstadt, 7. Juli. Die 1. keine Folge gegeben. Zur Verhandlung kommt spricht. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung , 8706 Kammer ertheilte heute dem Finanzministerlum sodann eine Vorstellung des Stadt-Vorstandes von ist eine Recommunication bezüglich des Kritzler eetien n Decharge für die Rechenschaftsablage der Finanz- Friedberg, den Ersatz von Reisekosten nach Kassel] schen Antrags, die Aufbesserung der Gehalte der Gabrung. verwaltung in den Jahren, 1863¼65 und stimmtf gelegentlich. der Vorarbeiten zum Bau einer Eisen- älteren Volksschullehrer von 400 auf 500 fl. betr. 5 d Walli 14 Gesetzentwurf, die Einführung der für den bahn von Friedberg nach Hanau betreffend. Graf In dem durch den Abg. Kraft heute mündlich bar Norddeutschen Bund erlassenen Maß- und Ge- Görz, Freiherr Riedese! sprechen der Gemeinde serstatteten Bericht beantragt die Majorität des

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wichtsordnung in den südlichen Provinzen

des das Recht zu, in ihrem eigenen Interesse,

Großherzogthums bei. Aus der weiteren Berathung wenn es ein verfehlter Schritt sei, derartige Sen

der 14 Nummern umfassenden Tages ordnung heben dungen vorzunehmen, w wir nur noch hervor, daß hinsichtlich einer Be

schwerde der Gemeinde Ülphe einem in der 2. Kammer von dem Abg. Zimmer gestellten An- trage beigestimmt wird, die Regierung zu ersuchen, iin Erwägung zu ziehen, ob der Bahn von Gießen mach Gelnhausen nicht eine mehr im Interesse der Wemeinde Utphe liegende Richtung gegeben werden könne. Der Antrag des Abg. Möllinger auf Erlaß eines Vicinalwegbaugesetzes wird in Ueber- einstimmung mit zweiter Kammer abgelehnt. Was den dringlichen Antrag der Abgg. Fink und Goldmann, die Heranziehung von Militär

versonen zu den Communallasten betr., angeht,

o hat das Haus zwar keine Bedenken, auf

Zurücknahme der Verordnung zu dringen, dagegen

kann es sich nicht entschließen, der Verordnung keine Folge zu geben, wünscht also nur Verhand⸗ lungen mit der preußischen Regierung. Hinsicht

lich der Hundesteuer soll eine Communalumlage

won 12 fl. erhoben, Hirtenhunde jedoch nur mit

einem Zuschlage von 15 kr. herangezogen werden.

10. Juli. Die erste Kammer beschäftigte

sich heute zuerst mit dem Gesetzentwurf, die Ent

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richtung von Zinsen von vertragsmäßigen Zinsen betreffend, welcher einstimmig abgelehnt wird. Der Beschwerdevorstellung des Stadlvorstandes

der Stadt Offenbach, das Präsentationsrecht des

Fürsten von Jsenburg-Birstein zu den Stellen der höheren Töchterschule in Offenbach betreffend wird

und Freiherr Schenk verlangen, Friedberg erst dem Kreisamte die Motive zu der Reise mitzutheilen hätte. Die Abstimmung ergab 6 gegen 6 Stimmen. Die Vorstellung von Be⸗

und Zusammensetzung das Gerichtsverfahren betr. wird der Regierung zur überwiesen. Letzter Gegenstand ist die Mittheilung der zweiten Kammer hinsichtlich der Anträge, die Verfassungsreformen der evangel. Kirche betr.

9. Juli. Die zweite Kammer beschäftigt sich mit Recomunicationen aus dem anderen Hause, und zwar zuerst bezüglich des Hauptvor anschlages der Staatsausgaben für die Finanz periode 1869/71 und beharrt meist auf ihren früheren Beschlüssen. Erwähnenswerth ist dabei nur eine durch Geh. Staatsrath Frank vom Regierungstische verlesene Erklärung, wonach auf angestellte Recherchen die Beamten in Marien schloß erklärt hätten, daß der von dem Abg. Dernburg erwähnte Vorfall, als bätte ein Sträfling in seiner(des Abg. Dernburg) Gegen: wart sein Verbrechen, Muttermord, auf die pöpel hafteste Weise den anderen Gefangenen erzählt, der Wahrheit nicht entspreche. Abg. Dernburg versucht seine Behauptung aufrecht zu erhalten, worauf der Regierungscommissär eine strenge Untersuchung zur Feststellung der Wahrheit ver

ährend v. Stark, v. Bechtold zu dem Beschlusse der ersten Kammer. daß die Stadt macht darauf aufmerksam, daß es schwer halten

wohnern der Provinz Rheinbessen, die Bildung können. der Ständekammern und Metz vom fortschrittlichen Standpunkt die Auf⸗ in politischen Prozessenbesserung, während Schäfer dem ganzen Stand Kenntnißnahme gegenüber die Politik aus dem Spiele läßt und

auf, fest zu bleiben, was sie mit allen gegen

selbst Ausschusses, wie früher, im Hinblick auf die Finanzlage des Landes, Ablehnung, resp. Beitritt

Kritzler

werde, in der Zukunft tüchtige Kräfte für den Lehrerstand zu gewinnen, wenn man es nicht den Lehrern möglich mache, überhaupt noch leben zu Curtman bewilligt vom conservativen,

ihm nur gerecht werden will. Hunsinger halten finanzielle Gründe von der Bewilligung ab, um so mehr, als, wenn die erste Kammer nicht zustimme, die Regierung ja doch den Posten nicht in's Budget setzen könne. Dasselbe betont Fink, worauf K. J. Hoffmann hervorhebt, daß das Beharren bei dem früheren Beschlusse immerhin einen bedeutenden Werth sür die Zukunft habe. Auch Hallwachs fordert die 1 0 Stimmen thut, also das Ersuchen um Aufhesserung erneuert.

10. Juli. Die zweite Kammer erledigte den Gesetzentwurf, die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes betr., die Vorlage des Justizministeriums, die Benutzung des ersten Theils der älteren Grund- bücher zur Eintragung der neuen Erwerber betr. Aus den Verhandlungen heben wir hervor, daß Dumont bei dem ersten Gesetzentwurf die wohl erworbenen Rechte der Mainzer Bürgers auf die