Ausgabe 
13.5.1869
 
Einzelbild herunterladen

1 bagt, sudtt

ik

Veitzel

danses u Judt wied, tage saatt⸗ tliche Schul⸗ L Jesrednet zuudurg und urd Ftt unde adtr.

or fand.

petg.

auf nahen Ir, zu einer laden.

llc.

ö

Zabtikgteisen, er Bremet

Weis.

1869.

Donnerstag den 13. Mai.

M 55.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnersiag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:

Nr. 13. Nr. 273.

Consularvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italien vom 21. Dezember 1868. Nr. 274.

Consulernennung betreffend.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 15 enthält:

I. Bekanntmachung Großb. Ministeriums den Innern, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr. Im Laufe des ersten Quartals 1869 sind von des Groß⸗ herzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behör- den zu deren Annahme ermächtigt worden: 1) 3 Stiftung der Freiherrlich von Wamboltischen Familie Ak' die kath. Kirche zu Groß-Umstadt, im Decanate Dieburg, im Betrag von 120 fl. für die jährliche Abhaltung von vier heiligen Messen für Friedrich Erwin Freiherrn Wambolt von Umstadt und dessen Ehefrau Adolphine Hubertine, geb. Freiin von Eynatten; 2) das Vermächiniß des Bene ficiaten Johann Lulay zu Kirschhausen, im Kreise Heppen heim, an die dortige Gemeinde im Betrag von 1000 fl. zur Erbauung einer Kapelle; 3) die Stiftung der Magdalena Kimpling zu Ebersheim an die kath. Kirche daselbst, im Decanate Nieder-Olm, im Betrag von 960 fl. für die Abhaltung von zwölf Segenämtern; 4) die Schenkung Ihrer Kaiserlichen Majestät der Kaiserin von Rußland im Betrage von 200 fl. an die Mathildenstiftung für die Provinz Starkenburg und im Betrag von 100 fl. an. die Kleinkinderschule zu Darmstadt; 5) das Ver mächtniß des zu Oppenheim verstorbenen Christian Naiser an den Hauptverein der Gustav-Adolph-Stistung im Großherzogthum Hessen im Betrag von 300 fl.; 6) das Vermächiniß des katholischen Pfarrers Valennn Schropp zu Nieder⸗Roden an die katholische Kirche daselbst, im Decanate Dieburg, im Betrage von 100 fl. behufs Ab⸗ haltung eines Jahrgedächtnisses, sowie zur Unterstützung der Ortsarmen; 7) die Vermächtnisse des zu Heppen⸗ heim verstorbenen emeritirten katholischen Pfarrers Joh. Seitz 1. an die katholische Kirche zu Wald-Michelbach, im Dekanate Heppenheim, im Betrage von a. 100 fl. behufs Abhaltung zweier Jahrtagsämter, b. 3000 fl. zur An⸗ schaffung von Katechismen ꝛc. für arme Kinder und Be⸗ streitung ber inneren Kirchenbedürfnisse aus den Zinsen dieser Summe, e 3500 fl. behufs Anschaffung des Deles für die ewige Lampe und Unterstützung armer Kranken aus den Zinsen dieser Summe, 4. 2035 fl. zur Verwen⸗ dung nach Disposition des katholischen Kirchenvorstandes zu Wald⸗Michelbach; 2. an die katholische Kirche zu Ast⸗ heim, im Decanale Darmstadt, im Betrag von 300 fl. behufs Abhaltung eines Jahrtagsamtes, sowie zur Unter stützung der Ortöarmen; 3. an die Landes⸗Waisen-Anstalt im Betrag von 200 fl.; 4. an die Waisen-Anstalt zu Neu⸗ stabt im Odenwalde im Betrag von 300 fl.; 8) die Vermächtnisse des zu Darmstadt verstorbenen Renkners Georg Siener: a. an die katholische Kirche zu Darmstadt, im Betrag von 150 fl. behufs Abhaltung eines jährlichen Seelenamles, b. an das barmherzige Schwesternhaus zu Dar mstabt im Betrag von 100 fl.; 9) die Vermächt⸗ nisse der zu Darmstadt verstorbenen Helene Happel: a. an das Mathilden⸗Landkrankenhaus zu Barmstadt im Betrag von 500 fl., b. an die Landes ⸗Walsenanstalt im Betrag von 500 fl., e. zu Gursten der Armen der Haupt- und Reßdenzstadt Darmstadt im Betrag von 500 fl.; 10) die Schenkung ber poliuschen Gemeinde Heldenbergen, im Kreise Vilbel, an die evangelische Kirchengemeinde daselbst im Betrage von 300 fl. zur Errichtung eines Thurm⸗ und Gleckenbaues auf ihrem Bethause; 11) die Schenkung des Bischofs von Mainz Frhrn. v. Ketteler an die kath. Kirche zu Kempten, im Delanale Bingen, bestehend in 3 Basreliefbilbern aus dem 17. Jahrhundert im Werih von 200 fl.; 12) die Schenkung bes katholischen Kirchenbauvereins zu Ossenbach an die dortige katholische Kirche im Betrag von 430 fl.; 13) die Schenkung des Ortsbürgers Adam Schmitt II. zu Ober-Olm an die katholische Kirche daselbst, im Dekanate Nieder-Olm, im Betrag von 120 fl. behufs Stistung zweier jährlichen Scelenämter für seine verstorbenen Ellern und Schwieger⸗ eltern; 14) bie Schenkung(ines Ungenannteu an die katholische Kirche zu Mörlenbach, im Dekanate Heppenheim, im Betrag von 100 fl. mit ber Bestimmung, daß die Zinsen durch den Ortsgeistlichen alljährlich an arme An⸗ gehörige der Pfarrei verthellt werden sollen; 15) die Schenkung ber Geschwister Kling zu Ocstrich an die kath. Kirche zu Frei⸗Weinheim, im Dekanate Ober- Ingelheim, für die Abhaltung von zwel Aemtern nebst Prebigten; 16) bas Vermächiniß des in Mainz verstorbenen Rentners Joh. David Weick an die Central-⸗Armen⸗Anstalt der Stadt

Mainz, bestehend in zwei Stück K. K. Oesterreichischen 5 Proz. Obligationen über je 1000 fl.; 17) das Ver⸗ mächiniß des zu Mainz verstorbenen Rentners Johann David Wick an den Hospitenfonds zu Mainz zu Gunsten des St. Rochushospitals daselbst im Betrag von 14.000 fl. mit der Bedingung, daß aus den Zinsen dieses Kapitals eine lebenslängliche Rente von 600 fl. an seine Universal erbin Franziska Arnold aus Eltville zu zahlen ist; 18) die Schenkungen Ihrer Erlaucht der Gräfin zu Erbach-Fürstenau im Betrag von 200 fl. und Seiner Erlaucht des Grafen zu Erbach-Fürstenau im Vetrag von 100 fl. an die Kleinkinderschule zu Michelstadtz 19) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Bingen, im Dekanate Bingen, bestehend in einem Schutz überbau über ein Heiligenbild auf dem Rochusberge, im Werth von 950 fl.; 20) das Legat der Margaretha Weber in Nieder-Hilbersheim ay die katholische Kirche daselbst, im Dekanate Gau-Bickelheim, im Betrag von 100 fl. für tie Stiftung eines Jahrgebächtnisses für sich und ihre Erben; 21) das Legat der Johannes Steuer nagel's Eheleute zu Frankfurt a. M. zu Gunsten der Armen der Kreiestadt Offenbach im Betrag von 200 fl.; 22) die Schenkung der W. P. Heymann'schen Stiftung in Kopenhagen an die israelitische Religionsgemeinde zu Mommenheim, im Kreise Oppenheim, behufs Erbauung eines Frauenbades daselbst im Betrage von 350 fl. In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen zum ehrenden Andenken der Slüifter dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

II. und III. Uebersicht der für das Jahr 1869 ge nehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Offenbach und des Kreises Alsfeld.

IV. VI. Uebersicht der für das Jahr 1869 geneh⸗ migten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedärf nissen in den Gemeinden der Kreise Lauterbach, Friedberg und Bensheim.

Darmstadt, 10. Mai. Zweite Kammer! Nach längerer Unterbrechung fand heute wieder eine Sitzung statt. Von neuen Eingaben sind zu erwähnen: Gesetzentwurf, die Maaß- und Gewichts- ordnung im Großherzogthum betreffend, ein weiterer das Nehmen von Zinsen von vertragsmäßigen Zinsen betreffend, serner ein socher, die Gestattung von Fristen für die Gemeinden zur Zahlung der Summen für Ausgleichung der Kriegsschäden betreffend. Dum ont interpellirt hinsichtlich einer kürzlich in Bensheim stattgehabten Beschlagnahme der Frankfurter Zeitung, indem er in dieser Be schlagnahme eine Verletzung der hessischen Hoheits- rechte erblickt. In der darauf beginnenden Be rathung der Tagesordnung wurde zunächst die Wahl des Abgeordneten Kolb für die Kreisstadt Alsfeld genehmigt und darauf die Neubauten auf dem Häuser Hof mit 2000 fl. bewilligt. Die erste Kammer halte bei Berathung des neuen Einkommensteuergesetzes die Besteuerung der Aktien- gesellschaften abgelehnt, und wird diese Ablehnung auch heute wieder vom Regierungstische befür⸗ wortet, da zu befürchten stünde, daß das aus- wärtige Capital dadurch von unserem Lande ferngehalten werde. Nach kurzer Debatte beharrt die Kammer mit 29 gegen 11 Stimmen auf ihrem früheren Beschlusse. Die Heranziehung der Großh. Familie zur Einkommensteuer bildete be⸗ kanntlich ebenfalls einen Dissens zwischen den beiden Kammern. Die zweite gibt heute nach und besteuert die Mitglieder des Großh. Hauses nur, insoweit sie ein Diensteinkommen aus der Staatskasse beziehen.

Preußen. Berlin. Der Reichstag hält die zweite Berathung des Gesetzenlwurfes über die Beschlagnahme des Arbeitslohnes.§. 1 des

Commissionsentwurfs(Vergütung für Arbeiten oder Dienste, welche auf Grund des Arbeiter verhältnisses geleistet werden, darf erst mit Beschlag belegt werden, nachdem die Arbeitsleistung erfolgt und der Tag abgelaufen, an welchem die Ver gütung zu entrichten war) wurde fast einstimmig angenommen; ebenso bei Fortsetzung der Berathung die§§. 25.

Im Reichstage wurde der Antrag Forcken beck's, die dritte Budgetberathung von der Tages- ordnung abzusetzen und bis nach der Erledigung der Steuergesetzvorlagen aufzuschieben, trotz des Widerspruchs Delbrück's angenommen. Nachdem der Antrag Forckenbeck's, die Berathung der Ein nahmen des norddeutschen Bundes und das Etat gesetz von der Tagesordnung abzusetzen u. s. w. angenommen, folgt die Berathung der Ausgabe Etats. Sämmtliche Ausgaben werden in dritter Lesung genehmigt, ebenso der Gesetzentwurf, den außerordentlichen Geldbedarf für die Bundes- marine und die Küstenvertheidigung betreffend. Das Cautionsgesetz für die Bundesbeamten wird in zweiter Berathung mit unwesentlichen Verän derungen, sowie ferner der Postvertrag zwischen dem norddeutschen Bunde und dem Kirchenstaate in erster und zweiter Lesung angenommen.

DieNationalzeitung, welche durch die vielen neuen Steuerprojekte in Aufregung versetzt ist, spricht namentlich ihren Unwillen darüber aus, daß die ehemals Reichs unmittelbaren in Preußen noch Freiheit von direkten Steuern, Porto- und Telegraphenfreiheit im ausgedehntesten Maße ge nießen, und verlangt, daß man zuerst diese Pri vilegirten zur Besteuerung heranziehe, ehe man dem Volke neue Lasten auflegt.Fremde Völker, sagt sie, werden Mühe haben, einen solchen Zu stand zu begreifen, und man muß auch bekennen, daß er in unserem Zeitalter seinesgleichen nicht mehr hat. Man muß bewundern, wie die preuß⸗ Regierung den Muth dazu finden kann, immer neue Steuerpläne zu entwerfen und jeden noth⸗ wendigsten Lebensgenuß mit Abgaben zu belegen, während sie daneben die anstößigsten und durch nichts in der Welt zu rechtfertigenden Steuer- freiheiten der wohlhabendsten Personen und Familien fort bestehen läßt.

DerBürger- und Bauernfreund meldet: In Königsberg kam es vor, daß man eine Wittwe, tine Christin, da nach dem Tode des Mannes kein Testament vorgefunden wurde, aufforderte, dem Gerichte einen Vormund für ihre Kinder in Vorschlag zu bringen. Sie nannte einen geachteten Mann, einen Freund ihres verstorbenen Mannes, der aber ein Jude war. Das Stadtgericht gab den Bescheid: da der Herr so und so offenbar mosaischen Glaubens, könne er nicht angenommen werden. In einer Beschwerde gab die Dame zu, daß der von ihr gewählte Vormund ein Jude, und bat nochmals ihn zu bestätigen, da sie zu ihm ein besonderes Vertrauen habe. Der zweite Bescheid lautete abermals ablehnend. Sonderbar! nicht wahr? Wie die Sache zu Ende gegangen sein wird, darüber werden wir später berichten.

Sachsen. Am 29. Juni findet eine von

der Gemeinde in Leipzig angeregte israelitische Synode daselbst statt, zu welcher schon zahlreiche