Ausgabe 
10.7.1869
 
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eben 1869. Famstag den 10. Zuli. M 79.

berhessischer Anzeiger.

ele Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblalt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstiag und Samfag. g un; donäͤth 2 0 * geschnitten 2 1 e e, Amtlicher Theil. »daug, Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:. 3 Nr. 30. sub. 1. Bekanntmachung, die Besteuerung des Zuckers betr. sab. 2. Bekanntmachung, die Besleuerung des Branntweins beir. . Friedberg den 6. Juli 1869. Großherzogliches Kreisamt Friedberg ge! Betreffend: Das Gemeinde Rechnungswesen, hier die Einsendung von Handbuchsauszügen für 1869. Friedberg den 8. Juli 1869. . N 5 2 2** 7 77 7* 7 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Da bis jetzt nur wenige von Ihnen unserer Verfügung vom 3. Mai d. J. entsproch en haben, so bringen wir dieselbe hiermit in Erinnerung Ute und erwarten sofortige Erledigung. 44 0 Tur a pp. Zetreffend: Die Regulirung der Ortsuhren. 8 Friedberg den 8. Juli 1869. in der pol Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Da die in obigem Betreff bestehenden Bestimmungen enthalten in Nr. 49 des Intelligenzblattes von 1855 nicht überall pünktlich

rover Junse ingehalten werden, obwobl wir durch Ausschreiben vom 8. October 1861 und 27. Januar 1866 in Nr. 80 des Intelligenzblattes von 1861 und

Segen en Nr. 10 von 1866 dieselben in Erinnerung gebracht haben, so lassen wir solche abermals in Abdruck unter dem Anfügen nachfolgen, daß wir ei gegen Verhoffen wieder eintretenden Versäumnissen gegen die Schuldigen mit Dieciplinstrafen vorgehen werden.

Hinkel i. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der dem Kreise Friedberg neu einverleibten Gemeinden wollen sich mit diesen Bestimmungen auch ekaunt machen und in ihren Gemeinden das Nöthige wegen der genauen Einhaltung anordnen. 8 Trapp.

g Cut Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter in den Ptovinzen Starkenburg und Oberhessen. 1 Darm stadt den 26. Mai 1855. ietalwass⸗ Nachdem die Einrichtung getroffen ist, daß die Uhren sämmtlicher 5) An den Orten, wo sich keine Eisenbahn⸗Stationen, wohl aber n neben, Stationen der Main-Neckar⸗ und der Main- Weser-Eisenbahn täglich mit] Poststationen befinden, find die Orts⸗Uhren zweimal wöchentlich, Dienstags Hülfe der Bahntelegraphen und, soweit eine telegraphische Correspondenz und Freitags, nach den Uhren der Postbureaus zu richten, bei welchen awasset nuit einzelnen jener Stationen nicht besteht, auf andere geeignete Weise jedesmal die Zeit durch die mit Beaussichtigung der Ortsuhren beauf- n übereinstimmendem Gang nach Frankfurter Zeit erhalten werden, so soll tragten Beamten an den genannten Tagen zu erheben ist. siese Einrichtung dazu benutzt werden, eine periodische Regulirung 6) An den Octen, wo sich weder Eisenbahnstationen noch Post⸗ er Ortsuhren in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen herbeizu⸗ stationen befinden, sind die Orts⸗Uhren ebenfalls nach den Bureau⸗Uhren zen führen. Zu diesem Behufe sind in Uebereinstimmung zwischen den Groß- der betreffenden Poststationen zu richten. Zu diesem Behufe haben die

rei ins Paub.

erzoglichen Ministerien des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern von einer Poststelle abgehenden, oder bei ihren Rundgängen einen Postort und des Innern folgende Bestimmungen getroffen worden, zu deren Voll- berührenden Bezirksboten, insofern sie mit Uhren versehen sind, diese bei

., in größen a. 5 ee 5 g 5 a 5 2. * ug, insoweit sie Vorschriften für die Postbeamten enthalten, diese die er- ihrem jedesmaligen Ab- oder Weitergehen in ihrem Bestellbezirk nach der

Schimpf. zorderlichen Weisungen unverzüglich erhalten werden. Uhr des Postbureaus zu richten und hiernach an jedem Orte des Rund⸗ 1) Die Postbureaus an Orten, wo sich Eisenbahnstationen befinden, gangs der von der Ortspolizeibehörde dazu bestimmten Person, welche sich i se. gaben täglich nach zwölf Uhr Mittags die Postbureau-Uhren nach den Eisen- zu diesem Endzwecke auf dem Bürgermeisterei-Bureau einzufinden hat, die 8 ahnstations-Uhren richtig zu stellen. richtige Zeit zum Behufe der Richtung der Orts-Uhren mitzutheilen.

h f 0% 2) Bei den Postbureaus, von welchen Eilwagen oder Reitpost 7) An denjenigen Orten, welche von einer Post passirt werden, in 3 e Sourse abgefertigt werden, hat der Post⸗Expeditionsbeamte die von dem welchen sich aber keine Postexpedition befindet, hat sich eine von der Orts-

1 dane 9 b ö Sonducteur oder Postillon mitzunehmende Cours-Uhr, nachdem er solche polizeibehörde dazu bestimmte Person wöchentlich zweimal(Dienstags und 1. 7 1 risch aufgezogen, kurz vor dem Abgange dieser Fahrten nach dem neuesten[Freitags) entweder bei der Personen⸗Annahmestelle des Orts, oder an e., Stand der Postbureau- Uhren zu reguliren. der Stelle, wo im Vorbeifahren ständig Zeitungen oder Briefpackete ab⸗

*

. 1 1 3) Die Posteonducteure haben sofort die Burkau-Uhren sämmt- gegeben werden, oder falls auch eine solche Stelle sich nicht an dem Orte 3 f, Ken Icher Poststationen der von ihnen befahrenen Route in ihrem Beisein nach befindet, an einer an der Poststraße liegenden, von der Polizeibehörde zu e er Cours-Uhr richten zu lassen. In den Fällen, in welchen die Post⸗bestimmenden und der Postverwaltung zu bezeichnenden Stelle einzufinden, per 100 Gchund⸗ vagen nicht von Conducteuren begleitet sind, sondern die Postillons die] um von dem Conducteur oder Postillon nach der bei dem Wagen befind- Sours-Uhren mit sich führen, haben die auf der Fahrt berührt werdenden] lichen Postuhr die richtige Zeit zu erfragen und hiernach alsbald die b Expeditionen die Bureau Uhren nach den bei den Postwagen befindlichen[Orts-Uhr zu richten, oder richten zu lassen. Scheaul. Fours Uhren zu richten. Indem wir Sie von diesen Bestimmungen in Kenntniß setzen, be⸗ 4) An Orten, wo sich Eisenbahn⸗Stationen befinden, sind die Orts- auftragen wir Sie hiernach den Ortspolizeibehörden die erforderlichen 188117. Uhren mindestens zweimal wöchentlich, Dienstags und Freitags, einige[Weisungen zugehen zu lassen und den richtigen Vollzug derselben gehörig

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4% Minuten nach 12 Uhr Mittags nach der Eisenbahnstations-Uhr durch zu überwachen. f 5

8675 vie mit Beaufsichtigung der Orts⸗Uhren beauftragten Beamten zu richten. Wee v. Lehmann.

* 1 N*

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N s Hessen. Darmstadt, 8. Juli. Zweite Daß aber ein preußischer Commandeur diesesf George, verschiedene Bestimmungen der Trank⸗ (. Fammer. Der Gesetz- Entwurf, die Folgen Correktionsmittel bei gemeinschaftlichen Massen steuergefetzgebung betr., findet seine Erledigung

50% b. zer wegen gemeiner Vergehen gegen Militär- übungen verhänge, sei allerdings nicht ausgeschlossen.] dahin, daß die Regierung ersucht wird, eine 170%. PVersonen erkannten Strafen betreffend, bildet[ Dumont erhebt Protest hiergegen und will das Aenderung des Tranksteuergesetzes dahin zu ver⸗ 2. leute den ersten Gegenstand der Berathung Kriegsministerium dafür verantwortlich machen, anlassen, daß bei Wirthen und Weinproduzenten, ind kommt hierbei die unglaublich klingende wenn eine körperliche Züchtigung über einen hess. welche zugleich Weinhändler sind, der Füllwein . E Thatsache zur Sprache, daß damit die gesetzlich Staatsbürger verhängt werde. Es laufe dies der in einer dem wirklichen Bedarf entsprechenden a 1 inzulässige Prügelstrafe für unsere Soldaten wieder hessischen Verfassung zuwider und habe das Kriegs- Weise berechnet wird. Schließlich wird nach 1 · angeführt werden soll. Abgeordneter Dumont Ministerium die volle Verantwortlichkeit einer einem Antrag des Abg. Freiherrn Riedesel 3 5 achtet die Frage an die Regierungscommissäre, Verletzung derselben zu tragen. Das Resultat das Fohlengeld aufgehoben und das Sprunggeld 1 41 ub die einzuführenden preußischen Gesetze eine der Abstimmung ist Annahme des Gesetzentwurfs auf 3 fl. 30 kr. erhöht.

g 2 Psrperliche Züchtigung erlaubten? Er erhält hier- also Prügelstrafe! nur 6 Abgeordnete gebenFriedberg. Des Großherzogs K. p., . auf von Stabsauditeur Verbier die Antwort, ihre Stimme dagegen ab. Die Kammer geneh- dessen Anwesenheit in hiesiger Stadt wir uns seit daß eine solche allerdings nicht ausgeschlossen, infmigte sodann die Verwendung von 30,000 fl. dem 16. v. M. schon erfreuen, begab sich am

der letzten Zeit in Preußen aber beinahe nichts gegen 4 Stimmen für Umbau des Gymnasiums Morgen des 8. d. nach Darmstadt zur. 15 zorgekommen sei und ein hessischer Commandeur und verwarf die Bewilligung von 120,000 fl. der dortigen beiden Infanterie⸗Regimenter, 18 ede 772 ne solche Strafe gewiß nicht verhängen werde. für einen Neubau. Ein Antrag des Abgeordneten auf dem Ererzierplatze vorgenommen wurde. en