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1869
Donnerstag den 10. Juni.
M 66.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Inkelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Betteffeno: Die amilsche Benennung der Stadt Nauheim im Kreise Friedberg.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allerhöchstsich bewogen gefunden zu bestimmen, daß die Stadt Nauheim im Kreise Friedberg künftig die amtliche Benennung„Bad Nauheim“ führen soll. Wir beauftragen Sie dies öffentlich bekannt machen zu lassen.
Friedberg den 7. Juni 1869.
Den K.: ans, Kreisassessor.
Hessen. Darmstadt, 7. Juni. Zweite Kammer. Von neuen Eingaben erwähnen wir eine Vorlage des Kriege ministeriums, die Quar- ierleistung der bewaffneten Macht während des striegszustandes betreffend, weiter einen Antrag des Abg. Edinger auf Modifikation des Schul gesetzets vom Jahre 1820 und schließlich einen solchen von Edinger und Schäfer hinsichtlich der Herabsetzung der Brückenabgabegebühren. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Be- rathung über den Gesetzentwurf, die verbindende Kraft der Immobilienveräußerungs⸗Verträge betr. Es handelt sich hauptsächlich darum, daß derartige Verträge erst dann Gültigkeit erlangen sollen, wenn sie am Ortsgericht angezeigt und protokollirt ind und wird der Gesetzentwurf, in diesem Sinne amendirt, angenommen. Die Kammer beräth sodann über den Antrag des Abg. Dernburg, dahin lautend:„Hohe Kammer wolle die Großh. Staatsregierung ersuchen, den Vorbehalt des Widerrufs bereits erfolgter Anwaltsernennungen aufzüheben und bei künftigen Anwaltsernennungen nicht mehr zu machen.“ Der Ausschuß beantragt, den gestellten Antrag außer Berücksichtigung zu lassen. An der Discussion betheiligen sich die Abgg. K. J. Hoffmann, Curtman, Becker, Hallwachs und Volhard, und sind, wenn auch aus verschiedenen Motiven, für den Antrag, dagegen sprechen der Justizminister und der Bericht- erslatter Abg. Wirth. Schließlich wird der Dernburgsche Antrag mit 17 gegen 15 Stimmen angenommen. Es folgt hierauf der Bericht über den Antrag des Abg. Metz auf zeitgemäße Revision des Preßgesetzes vom 1. August 1862, erstattet von dem Abg. Hallwachs. Der Ausschuß richtet, unter ausdrücklichem Vorbehalte der abweichenden Ansichten seiner Mitglieder über einzelne Punkte, seinen Antrag dahin: die Kammer wolle Großh. Staatsregierung etsuchen, cine Revision des Preßgesetzes eintreten zu lassen und den Ständen deßfallsige Vorlage baldigst zu machen. Aus einer dem Bericht an- gesügten Erklärung der Regierung geht hervor, daß dieselbe die Gesetzgebungsarbeiten im Nord- deutschen Bunde erst abzuwarten gemeint ist und ihr die Revision nicht als dringlich erscheint. Die Rammen nahm indeß den Antrag des Ausschusses an.
— Die Rekruten Aushebung im Bezirke der Or. 1. Jafanterie- Brigade wird am 11. Sept. beginnen und in den einzelnen Aushebungsstationen, den Kreisstädten innerhalb des Bezirkes, an den nachbenannten Tagen stattsinden: Gießen 11. bis 13 September, Grünberg 15., Alsfeld 16. und 17., Lauterbach 18. bis 20, Schotten 22., Nidda 24. und 25., Büdingen 27., Friedberg 29. und 30. September, Vilbel 1. und 2. Oktober, Offen- bach 4. und 5., Dieburg 7. und 8., und Darm- stadt 11. und 12. Oktober.
— Der frühere Redakteur der„Hess. Landes- zeitung“, H. Becker, hatte den früheren Eigen— thumer dieser Zeitung, C. Leeke, wegen zugesicherten Verkaufsrechts genannter Zeitung des Vertrags-
und der„Mainzeitung“ beschuldigt.
bruchs sowie verächtlicher Eigenschaften und Ge—
sinnungen durch Inserate in den„Hess. Volksbl.“ Leske erhob deßhalb Klage. Die dieser Tage stattgehabte Ver- handlung vor Großh. Bezirksstrafgericht ergab jedoch, daß die von dem Angeschuldigten behaup— teten Thatsachen im Wesentlichen richtig standen, so daß Freisprechung Beckers und seiner Mitan— geklagten erfolgte.
* Friedberg. Nach zwölftägigem Aufent— halte dahier hat sich S. K. H. der Großherzog am 5. d. wieder nach Darmstadt begeben. Wie verlautet, werden indeß im hiesigen großherzoglichen Schlosse alle Vorbereitungen für einen mehr— wöchentlichen Aufenthalt des Landesfürsten getroffen und soll derselbe schon Ende dieser Woche zurück— erwartet werden.
Nauheim. Eine hier eingetroffene groß— herzogliche Verfügung bestimmt, daß unsere Stadt künftig die amtliche Benennung„Bad Nauheim“ zu führen hat.— Dem hiesigen Badearzte Dr. Ebrhardt wurde kürzlich der Charakter„Me dicinalrath“ verliehen.
Preußen. Berlin. Im Zollparlamente wurden mehrere in den süddeutschen Staaten voll- zogene Neuwahlen für gültig erklärt. Demnächst führte der bayerische Ministerpräsident Fürst Hohenlohe aus, weßhalb die baherische Regierung den Beschlüssen des Zollparlaments in Betreff der bayerischen Wahlgesetze nicht sofort nachgekom- men sei. Nach dem nunmehr erfolgten Zustande⸗ kommen des Wahlgesetzes für den Reichstag werde die bayerische Regierung dem Landtage ein adä— quates Gesetz vorlegen.(Beifall.) Es wird darauf bezüglich der geschäftlichen Behandlung der Vorlagen über die Verträge mit der Schweiz und Japan die Schlußberathung, über das Zucker- Besteuerungs⸗Gesetz die Plenarvorberathung ge— schlossen.
— Nach den getroffenen Dispositionen soll die Sitzung des Reichstags am 5. d. die letzte sein in dieser Sesston. Die Regierung will sich jedoch die Möglichkeit offen halten, eine Sitzung des Reichstags, wenn sich eine solche als wün⸗ schenswerth erweisen sollte, in den nächsten Wochen noch veranlassen zu können, und der offizielle Schluß wird daher mit demjenigen des Zollpar⸗ laments zusammenfallen.
— Nach hiesigen Blättern soll die vom Grafen Bismarck im Reichstag gemachte Drohung in Betreff der Sistirung nützlicher Ausgaben nun in der That zur Wahrheit werden, indem bei der schon jetzt in Angriff genommenen Etats-Aufstellung namentlich die Ausgaben für Bauten möglichst zusammengestrichen wurden. Selbstverständlich werden davon die Casernenbauten nicht berührt.
— Zu dem Satze des Reichstagsabgeordneten v. Moltke, daß der Militärstand nicht der Commune, wohl aber diese seiner bedürfe, liefert nachstehende Notiz, die man von Graudenz aus der„Volkszeitung“ mittheilt, eine recht augen- fällige Illustration. Man schreibt naͤmlich:„Zu den Militärlasten, welche die Communen tragen
müssen, ohne daß davon viel geredet wird, gehört die ihnen auferlegte Verpflichtung, gewisse Com- munalämter mit civilversorgungsberechtigten Militär- personen zu besetzen. Die hiesige Stadt ist durch die Regierung genöthigt worden, einem Kanzlisten, einem Boten und zehn Nachtwächtern zu kündigen (I und deren Stellen an civilversorgungsberech⸗ tigte Militärs auszubieten.“ Das stolze Wort des militärischen Volksvertreters:„Wir brauchen Ihre Nachtwächter nicht“ scheint also doch einer Reserve zu bedürfen!
— Angesichts des Deficits und der neun Steuervorlagen und in Erinnerung an die Er⸗ klärung den Herren Roon und Moltke vom Mitki⸗ tärstaate, frommt es immerhin, an keiner statisti⸗ schen Notiz vorbeizugehen, die klar machen hilft, was dieser Militärstaat, der das„Recht zu existiren“ und darum die Communalsteuerfreiheit für sich reclamirt, dem Volke alljährlich kostet. So bat nach den im Marineministerium gemachten Ab⸗ schlüssen die Panzer Fregatte„König Wilhelm“ 2,702,438 Thlr. 29 Sgr. 10 Pf gekostet. Von den beiden anderen Panzer-Fregatten kostete„Kron⸗ prinz“ 1,923,800 Thlr. 21 Sgr. 2 Pf.,„Fried- rich Karl“ 1,990,533 Thlr. 25 Sgr. 4 Pf., so daß für die drei eben genannten Panzer-Fregatten 6,616,793 Thlr. 15 Sgr. 4 Pf. verausgabt worden sind. Die Summe sämmtlicher bis Ende vorigen Jahres für den Schiffsbau aufgewandten Kosten beläuft sich auf 15,764,014 Thlr. 13 Sgr. 11 Pf. Was wäre mit der halben Summe auf den Etat der Volksschule zu schaffen gewesen!
— Der Zollparlamentsabgeordnete Freiherr Karl v. Rothschild aus Frankfurt a. M. bat eine der kostbarsten Baustellen, die in Berlin zu haben sind, angekauft, um einen Prachtbau auf derselben ausführen zu lassen. Der Kaufpreis dürfte der höchste sein, der bis jetzt in Berlin freiwillig für Grund und Boden gezahlt worden ist. Er beträgt für 120[J Ruthen 200,000 Thlr., die Ruthe kosset somit 1666⅝ Thlt.
— Der Vicekönig von Aegypten ist am 7. d. dahier angekommen und im königlichen Schlosse abgestiegen.
— Das„kirchliche Wochenblatt“ für die evangelische Gemeinde in Schweidnitz bringt fol⸗ gende Bekanntmachung des evangelischen Kirchen ⸗ ministeriums:„Nach einer von dem evangclischen Oberkirchenrathe bestätigten Anordnung des lönigl. Consistorii für die Provinz Schlesien sollen künftig die Aufgebote derjenigen Brautpaare, von welchen der evangelische Bräutigam das Versprechen der katholischen Kindererziehung gegeben hat, abgeson⸗ dert von den übrigen Aufgeboten und nach dem üblichen Segenswunsche mit Anwendung solgenden Formulars erfolgen:„Da bti Schließung dieser Ehe der evangelische Bräutigam durch das Ver⸗ sprechen, resp. den Entschluß, sämmtliche Kinder, welche in derselben geberen werden möchten, der katholischen Kirche zuzuführen, sich der Verletzung der Treue gegen seine Kirche und der Verleugnung des evangelischen Glaubens schuldig gemacht hat,
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