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1869.- Nes
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Dienstag den 9. November.
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inthält bie amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Oberhessist
er Anz
Friedberger Zutelligenzblalll
Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag unb Samstag.
17* 5 Für die Monate November und Dezember kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden.
Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt.
etreffend: Gesuche um Beurlaubung von Soldaten.
In obigen Betreffe hat Großherzogliches Ministerium des Innern
Friedberg am 4. November 1869.
die im Abdruck nachfolgende Verfügung erlassen. Indem wir
ynen dieselbe zur pünktlichen Darnachachtung, insoweit Sie es angeht, mittheilen, und zugleich auf unser Ausschreiben vom 6. August 1868
Nr. 93. des Anzeigers für Oberhessen Bezug nehmen, gewärtigen wir uns, daß Sie die bei Ihnen vorgebracht Beurlaubung von Soldaten längstens bis zum 15. Juli jeden Jahces vollständig begründet an uns einsendenz
trist einhalten können.
werdenden Gesuche um damit wir die festgesetzte Ter a p. p.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.
Nach einen Mittheilung des Commando's der Großherzoglichen iwision werden am allgemeinen Entlassungstermin der Reserven im erbste jeden Jahres von den Regimentern ꝛc. auch eine Anzahl von daunschaften, welche ihre dreijährige Dienstzeit noch nicht beendigt aben, zur Disposition der Truppentheile beurlaubt.
Bei diesen Beurlaubungen werden zunächst die am besten Aus— bildeten berücksichtigt. Es können aber auch, wenn darum nachge— cht wird, solche Mannschaften Berücksichtigung finden, deren An— esenhelt zu Hause häuslicher Verhältnisse halber dringend wünschens— erth erscheint.
Die deßfallsigen Gesuche sind jedoch nicht bei dem betreffenden Zegiment, sondern bei der Bürgermeisterei der Wohnorte der Bitt— eller einzureichen oder von der letzteren zu Protokoll zu nehmen. Perden dergleichen Gesuche unmittelbar bei dem Regimente eingereicht,
werden sie von diesem künftig zurückgewiesen werden.
In den Gesuchen ist das Regiment ꝛc., in welchem der betreffende Soldat dient und seit wann derselbe im Militär überhaupt dient, zenau zu bemerken und sind die Gründe bestimmt und deutlich anzu— ben, aus welchen die Anwesenheit des Soldaten zu Hause dringend othwendig erscheint.
Die Bürgermeisterei hat sich zunächst über die Richtigkeit der ur Begründung des Gesuchs angeführten Thatsachen genau zu ver⸗ assigen und dasselbe sodann mit einem Berichte, in welchem sie sich
über diese Thatsachen, sowie über die Familien-, Erwerbs- und Vermoͤgens⸗ verhältnisse der Bittsteller zu äußern hat, dem Kreisamte vorzulegen.
Von dem Kreisamte sind diese Gesuche näher zu prüfen, geeig— neten Falles weiterer Nachweis zur Begründung der darin angeführten Umstände, wie die Beibringung eines kreisärztlichen Zeugnisses, zu veranlassen und die Verhandlungen sodann mit einer Liste der vorzugs⸗ weise zu berücksichtigenden Soldaten am 1. August jeden Jahres an das betreffende Regiment abzugebey.
Mit Rücksicht auf diesen Termin sind die Gesuche der fraglichen Art in dem Monat Juli so frühzeitig anzubringen, daß die näheren Ermittelungen darüber bis zum 1. August beendigt sein können.
Gesuche um zeit weise Beurlaubung sind künftig nicht mehr an das Divisions-Commando, wie in unserm Ausschreiben vom 1. August 1868(Nr. 9. des Amtsblatts) bemerkt ist, sondern an das betreffende Regiment, beziehungsweise Truppen-Commando zu richten.
Indem wir Ihnen vorstehenden Bestimmungen zu Ihrem Bemessen und geeigneter Instruirung der Großherzoglichen Bürger— meistereien mittheilen, beauftragen wir Sie zugleich, bieselben in den Kreisblättern zur Nachachtung für die Betheiligten bekaunt zu machen.
Darmstadt den 26. Oktober 1869.
v. Dal wi g k.
Ole
Rautenbusch.
etreffenb: Agrarverhältnisse im Großherzogthum Hessen.
Friedberg den 6. November 1869.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg n die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchenbrücken, Fauerbach b. F., Friedberg, Ilbenstadt, Nieder⸗Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Rockenberg, Trais-Münzenberg. Die Erledigung unserer Auflage vom 22. v. M. Amlsblatt ohne Nummer erwarten wir unfehlbar binnen 3 Tagen.
Ter a p. p.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche legierungsblatt Nr. 52 enthält:
J. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der nanzen, die Steuervergütung bel der Ausfuhr von in⸗ ndischem Branntwein betreffend. Nachdem gemäß 8. 2 ir Bekanntmachung vom 27. Juli d. J., die Creditirung r Branntweinsteuer betreffend, die läugste Frist zur Be⸗ chtigung gestundeter Branntweinsteuer vom 1. September J. an bis auf Weiteres auf 6 Monate festgesetzt wor⸗ n ist, wird die wegen der baaren Auszahlung der An enuinisse über Branntweinsteuervergütung im§. 9 e r Bekanntmachung vom 16. Juni d. J. ertheille An⸗ nung in Betreff derjenigen Anerkenntnisse aufgehoben, elche für die nach dem 31. August d. J. erfolgenden ranntweinausfuhren werden ausgefertigt werden. Wegen ealisirung der letztgedachten Anerkenntnisse wird dagegen olgendes angeordnet: Der Inhaber eines Anerkenntnisses b Steuervergütung für Branntwein, welcher vom September d. J. ab zur Ausfuhr gelangt, kann, wenn
von dem Anerkenntniß in der unter a und b des 8. 9
Bekanntmachung vom 16. Juni d. J. angegebenen zeise als Zahlungsmittel keinen Gebrauch macht, den zetrag der anerkannten Steuervergütung bei einer der hroßherzoglichen Obereinnehmereien nur für solchen Brannt— ein baar gezahlt erhalten, nach dessen Ausfuhr ein Zeit⸗ zum von mindestens 7 Monaten verflossen ist. Die be⸗ essenden Anerkenntnisse werden eine Fassung erhalten, us welcher der Ansangstermin für die Baarzahlung er⸗ chllich wird. In der Zeit vom 1. November d. J. bis
zum 34. Januar 1870 kann die Baarzahlung der Steuer vergütung nur noch für Branntwein erfolgen, welcher nach Ausweis des Anerkenntnisses bis Ende August 8. J. aus- geführt worden ist.
II. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 12. August laufenden Jahres ritt der zu Mainz in Dieusten siehende Kutscher Johann Chrysostomus Abberger aus Deltlingen unterhalb der Rheinbrücke zu Mainz sein Pferd zur Schwemme und gerieth hierbei in Gefahr zu ertrinken, indem ihn das Pferd, welches zu weit vom Ufer abkam, den Grund verlor und sich überschlug, in den an dieser Stelle sebr tiefen Strom abwarf. Der auf der Rhein⸗ brücke anwesende Packträger Johannes Zinkel aus Mainz bemerke alsbald die Gefahr, in welcher Abberger schwebte, eilte nach dem entsprechenden Userplatz, sprang vollständig angekleidet in das Wasser und schwamm auf den Ertrin— kenden zu. Es gelang ihm auch denselben, der bereits einmal untergesunken war, zu sassen und— an einem von einem Schiffe ihm zugeworfenen Seile sich anklam— mernd— so lange über dem Wasser zu halten, bis Brückenwärter Burg mit einem Nachen herbeikam, beide aufnahm und glücklich an das Ufer brachte. S. K. H. der Großherzog haben dem Johannes Zinkel zu Mainz für diese müthvolle, mit eigener Lebensgefahr verbundene That, neben der an denselben erfolgten Verleihung einer Geldprämie, das allgemeine Ehrenzeichen mil der Inschrift: „Für Reitung von Menschenleben“ Allergnädigst zu ver— leihen geruht. In Gemäßheit Allerhöchster Entschlteßung wird dieses zur öffentlichen Keuntniß gebracht.
III. Bekanntmachung der Großh. Commission für Post—⸗
Angelegenheiten, den Personenpostcours(hier die Personen⸗ geloͤsätze) zwischen Friedberg und Hungen betreffend.
IV. Bekanntmachung derselben Behörde, den Personen⸗ postcours(hier die Personengeldsätze) zwischen Friedberg und Ortenberg betreffend.
V. Bekanntmachung derselben Behörde, den Personen— postcours(hier die Personengeldsätze) zwischen Lollar und Londorf betreffend.
VI. Erhebung in den Adelstand. S. K. H. der Groß⸗ herzog haben allergnädigst geruht: am 14. October den General- Cousul Georg Ferdinand Gorissen zu Hamburg für sich, seine Ehegatin und gegenwärtigen und zukünf⸗ tigen ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts in den Adelstand des Großherzogthums zu erheben.
VII. Namens veränderungen. S. K. H. der Groß⸗ herzog haben allergnädigst geruht: am 7. Oklober dem Adam Gäriner zu Löctzenbach zu gestatten, daß derselbe statt seines bisherigen den Familiennamen Rhein— und am 18. Oktober dem Carl Lotz zu Villingen zu gestatten, daß derselbe statt seines bisherigen den Familiennamen Mattern— führe.
VIII. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 14. Oktober den Gehülfen bei dem Katasteramt Göbel aus Darmstadt zum Kalaster⸗ Ingenieur,— den Domänenpfandmeister Jager zu Groß⸗ Gerau zum Distriktseinnehmer der Oistriktseinnehmerei Gernsheim,— der Steuerausseher Seitz zu Nidda zum Distriktseinnehmer der Distriktseinnehmerei Assenheim zu ernennen;— den Distriktseinnehmer der Distriktseinneh merei Gernsheim Schleußner in gleicher Diensteigenschaft


