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die von den höchstbesteuerten Grundbesitzern vorzunehmende Wahl von drei Mitgliedern des Bezirksraths im Kreise Friedberg
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Unter Bezugnahme auf unsere heutige Bekanntmachung, betreffend die Neubildung des Bezirksraths im Kreise Friedberg und in Gemäßheit des Art. 11 des Gesetzes vom 10. Februar 1853 wird das nachstehende Verzeichniß der vier und zwanzig wegen eigenthumlichen oder nutznießlichen Grundbesitzes im Kreise Hoͤchstbesteuerten:
Monatliche 7 r
Solms⸗Rödelheim, Graf zu, Assenhelm 553 47 Leiningen⸗Westerburg, Graf zu, Ilbenstadt 355 588/ Solms⸗Braunfels, Füörst zu, Braunfels 253 23 Fiskus, der Großherzogliche 244 14½ v. Löw, Freiherr Wilbelm, Ziegenberg 129 39 Solms⸗Lich, Fürst zu, Lich 92 57¼ v. Löw, Freiherr August, Nleder⸗Florstadt 83 14½ Solms-Laubach, Graf zu, Laubach 77 6 ⁹
Monatliche 7
. ks v. Löw, Freiherr August, Wisselsbeim 72 37
Ysenburg v. Büdingen, Fürst, zu Wächtersbach 65 40½ Wetzel, Freiberr Wilhelm Hugo, zu Ober-Mörlen 61 22½
Kugelhausfonds zu Butzbach 50 35 Bender, Daniel, Butzbach 50 23 Hospital zu Friedberg 49 25% Bausch, K. Heinrich, Nieder⸗Wöllstadt 26 43
v. Helmolt, Poststallmeister Witwe., Friedberg 26 363¼
Monatliche Steuer,
kr Kleeberger, Wilhelm, Södel g 5 3½ Stoll, Georg, I. Wiwe., Nieder⸗Wöllstadt 24 20 v. Löw, Freiherr Gustav, zu Steinfurth 21 387% v. Löw, Freiherr Ludwig, zu Wiesbaden 21 380, v. Löw, Freiherr Philipp, zu Darmstadt 21 381 Bausch, Heinrich, I., Nieder ⸗Wöllstadt 20 485¼
Alles, Heinrich, I., Wölfersheim 20
Pfarrei zu Nleder⸗Wöllstadt
hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Keuntniß gebracht, daß die Nachweisungen, auf welche sich dieses Verzeichniß gründet, bis zum 15. Juli l. J. bei dem unterzeichneten Kreisamte zur Einsicht offen liegen und bei demselben in Bezug auf Eintrag in das Verzeichniß inner halb jener Frist Einwendungen oder Ansprüche unter Vorlegung der nöthigen Urkunden vorgebracht werden konnen.
Es wird ferner angefuͤgt, daß den geschehenen dem Verzeichnisse zu Grunde liegenden Ermittelungen zu Folge die Nachweisung eines Grundsteuerbeitrags von mehr als beziehungs weise 244 fl. 14 kr., 50 fl. 22 kr. und 19 fl. 13 kr. erforderlich wurde, um gemäß dem Art. 10 des Gesetzes an beziehungsweise der ersten Abstimmung durch 4 Wähler, an der zweiten durch 8 Wähler, an der dritten Abstimmung durch
12 Wähler Theil nehmen zu koͤnnen. Gemeinden öffentlich bekannt machen zu lassen. Friedberg den 1. Juli 1869.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt Vorstehendes sofort in ihren
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Tur a xy.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzog liche Regierungsblatt Nr. 30 enthält:
I. Bekanntmachung Gr. Ministeriums der Finanzen, die Besteuerung des Zuckers betr..
II. Bekanntmachung desselben Ministeriums, die Be⸗ steuerung des Braumweins betr. Der Eingang derselben lautet:„Die nachstehenden, zur Ausführung des in Nr. 20 des Regierungsblatts veröffentlichten Gesetzes vom 8. Juli 1868, die Besteuerung des Branntweins betreffend, erlassenen Vorschriften, welche von den Branntweinbrennern, theils als Erleichterungen des Brennereibetriebs, theils zur Vermeidung von Nachtheilen zu beachten sind, werden hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die unter Nr. 6 und 7 enthaltenen, vorüber⸗ gehend gewährten Erleichterungen von dem Zeitpunkte ab, von welchem dieselben in den zum norddeuischen Bunde gehö igen Theilen des Großherzogthums eiwa aufgehoben werden sollten, auch in den nicht zum norddeuischen Bunde gehörigen Theilen des Großherzogihums in Wegfall kommen, die unter Nr. 6 erwähnte Erleichterung eventuell also auch vor dem 1. Juli 1870.“ Die bezeichneten Erleichterungen sind: 6) Brennereibesitzer, welche zur Zeit Maischbolliche von weniger als 170 Maas Raummhalt haben, dürfen dieselben noch bis zum 1. Juli 1870 foribenutzen. 7) Den Besitzern kleiner Brennereien kann da, wo örtliche Ver— hältnisse dies als Bedürfniß erscheinen lassen, von der Ober⸗Steuer⸗Direktion bis auf Weiteres gestattet werden, weniger als 340 Maas bis berab zu 170 Maas für einen Tag zur Einmaischung anzumelden.
III. Concurrenz für die kath. Schulstelle zu Gedern mit einem jährlichen Gehalt von 300 fl. nebst 4 Stecken Holz zur Heizung des Schullokals.
Darmstadt, 5. Juli. In der Sitzung der zweiien Kammer interpellirte der Abgeordnete Metz die Regierung, ob eine Untersuchung gegen den Bürgermeister zu Hainchen, der sich bei der Wahl des Reichstagsabdeordneten Buff Beein- flussungen habe zu Schulden kommen lassen, ein⸗ geleitet sei. Ein Gesetzentwurf, die Einführung der Gesetze des Großherzogthums über Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr in den 1806 neu erworbenen Gebietstheilen, sowie ein Antrag Keil's auf größere Abgaben von Waldstreu aus Gemeindewaldungen wird angenommen. Die Kammer beharrt gegenüber den Beschlüssen der ersten Kammer bezüglich des Staatszuschusses für das Gymnasium zu Büdingen und die Realschule zu Offenbach auf ihren früheren Beschlüssen. Eine Beschwerde des Vorstandes der Stadt Fried⸗ berg, die Anstellung von Bezirksbauaufsehern für den Kreis Friedberg betreffend, wird der Regie- rung überwiesen.
— 6. Juli. In heutiger Sitzung der 2. Kammer kam der Antrag des Abg. K. J. Hoff⸗ mann auf Vorlage verschiedener die Mainz⸗ Darmstädter Convention betreffenden Aktenstucke zur Verhandlung. Der Ministerpräsident und zwei Ministerialräthe sind anwesend. Nach dem vom Abg. Forstmeister Hoffmann erstatteten Bericht hatte der Minister in der Ausschußsitzung erkläct, daß nicht zum Abschluß gekommene Verträge auch der Kammer zur Kenntniß nicht unterbreitet wer⸗ den müßten. Eine andere Convention, wie die von 1854 sei niemals zur Ausführung gekommen, diese letztere aber zurückgezogen worden. Der Ausschuß beantragt deßhalb Uebergang zur Tages- ordnung, will aber in seiner Majorität die Regie⸗
RNraft will auf Vorlage der Aktenstücke verzichten,
rung um endliche Regelung der Beziehungen zum Staate ersuchen, damit sich die aufgeregten Ge— müther beruhigen. Ministerpräsident v. Dalwigk vertheidigt das Verfahren der Regierung und will dem Abg. Hoffmann das Recht nicht zugestehen, die Vorlage von Verhandlungen über nicht zur Ausführung gelangte Verträge zu fordern, wird jedoch der Kammer jede Aufklärung geben. Es werden hierauf durch Ministerialrath v. Le h- mann verschiedene bezügliche Aktenstücke verlesen. K. J. Hoffmann verlangt wiederholt Vorlage der Aktenstücke, da es ihm unzweifelhaft erscheine, daß gewisse Bestimmungen der Convention noch in Geltung seien. Metz will ebenfalls eine Ver⸗ vollständigung der Mittheilungen. Man sage wohl, die Convention sei aufgehoben, aber in den sach— lichen Verhältnissen habe sich nichts geändert. Redner eitirt eine Reihe von Fällen, welche be⸗ wiesen, daß die Convention von Seiten des Bischofs von Mainz als zu Recht bestehend be— trachtet werde; er erinnert an die Jesuiten in Mainz und an deren Lehrbuch von Gury. Der gegen eine Aeußerung des Abg. Backe gerichtete Zuruf von Metz, daß die katholische Kirche, der er angehöre, den Diebstahl nicht lehre, reißt die Gallerie zu einer Beifallsbezeugung hin, welche der Präsident rügt und zu unterlassen bittet.
tadelt jedoch das bisherige Verfahren der Regie⸗ rung. Dern burg spricht im Sinne des Antrag- stellers. Es folgen noch weitere Redner so Dumont, Backe u. A., jedoch liegt hierüber noch kein Bericht vor. Eine telegraphische Nach⸗ richt besagt nur, daß nach fünfstündiger erregter Debatte beschlossen wurde, den Antrag Hoffmann's auf Actenvorlage abzulehnen, die Staatsregierung aber zu ersuchen, einen Gesetzentwurf zur Regu⸗ lirung der kirchlichen Verhältnisse vorzulegen.
— 5. Juli. Die erste Kammer erledigte heute ohne Debatte das Einnahmebudget. In teressant ist die Debatte, welche die von dem Abg. Kritzler beantragte und zum Beschluß erhobene Aufbesserung der Volksschullehrer bis zu 500 fl. h rvorruft. Prälat Zimmermann befürwortet dieselbe warm, sie sei bedingt durch die gesteigerten Lebensanforderungen, bedingt ferner durch die höhere Bildung, welche gefordert werde. Schon sei ein großer Lehrermangel vorhanden, es sei z. B. im Augenblick kein einziger Schulaspirant zur Verwendung da. Unser Land nehme hinsicht⸗ lich der Besoldungsverhältnisse die drittunterste Stelle ein, nur Mecklenburg und Preußen ständen tiefer, in allen übrigen Staaten sei für die Lehrer mehr geschehen. v. Riedesel findet die Stellung der Lehrer nicht so schlecht, wie sie dargessellt werden, die Vergleichung mit andern Ländern habe keinen Werth; man solle endlich einmal dem fortwährenden Drängen Einhalt thun. Auch hat er keine Lust sich mit dem Landeslehrerverein in ein Wettrennen einzulassen. Graf Görz ist der
Ansicht, daß 300 fl. für den Anfänger viel zu
viel sei, auf dem Dorfe wisse er die Summe gar nicht zu verleben. Die Revolution buhle schon lange mit dem Lehrerstande, dem müsse ein Damm entgegengesetzt werden. v. Bechtold stimmt dem Prälaten in Vielem bei, indessen die Regie⸗ rung glaube vorerst die Staatskasse nicht weiter belästigen zu sollen. Graf Erbach-Fürsten au hält die Aufbesserung für gerecht und scheint sich die Mehrheit der Kammer dem Krigler'schen Antrage anzuschließen. Leider ergibt die Abstimmung Stim⸗ mengleichheit(8 gegen 8) wodurch der Ausschuß⸗ antrag auf Ablehnung angenommen ist. Den Schluß der Sitzung bildet die Annahme einer Verwilligung von 800 fl. für protestantische Seel⸗ sorge im Landeshospitale Heppenheim.
— Mit Bezug auf den von Seiten des großh. Ministeriums des Innern den Kreisämtern des Landes ertheilten Auftrag, Erkundigungen über die bestehenden Kranken-, Hülfs⸗ und Sterbekassen für Gesellen, Gewerbsgehülfen und Fabrikarbeiter einzuziehen, bemerkt die„Fr. Ztg.“: Nach einer an großh. Regierung gelangten Mittheilung beab⸗ sichtigt der Kanzler des Norddeutschen Bundes für die nächste Session des Bundesraihs den Entwurf
eines Gesetzes vorzubereiten, welches Normativᷣ-
bedingungen für die Errichtung von Kranken-, Hülfs und Sterbekassen für Gesellen, Gehülsen und Fabrikarbeiter anordnet, die Beitrags ⸗ und Oeittittspflicht der unselbständigen Arbeiter, sowie die Beitragspflicht der Arbeitgeber regelt. Vor der Feststellung dieses Entwurfs wünscht der Bundeskanzler von den in den verschiedenen Staaten des Norddeutschen Bundes vorhandenen Kassen dieser Art und den für sie bestehenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen Kenntniß zu erhalten, auch eine Uebersicht über den Stand dieser Kassen in den einzelnen Bundes⸗ staaten am Schlusse des Jahres 1868 zu gewinnen, also namentlich über die Zahl dieser Kassen, Mit⸗ glieder, Höhe der in 1868 gezahlten Beiträge der Arbeitgeber und Arbeiter, Unterstützungs⸗ u. Gelder, Verwaltungskosten und über den Ver mögensstand am Jahresschluß thunlichst vollständige Angaben zu erhalten.
— Eine Anzahl Einjähriger der 1. Serie, welche ihr Offiziersexamen bestanden und vorschriftsmäßig noch 6 Wochen als Vicefeldwebel gedient haben sind zu Reservelieutenants mit Patent vom 3. d. ernannt worden. i
Preußen. Berlin. Die Angelegenheit des Humboldt⸗Denkmals, das nicht ein Berliner, sondern ein nationales Denkmal werden soll, haben die Herren Professor Dubois-Reymond, Banquier Alexander Mendelssohn, Dr. Werner Simons und Professor Virchow jetzt in die Hand genommen und wurde ein größeres Comite gebildel.
— Die Verhandlungen im v. Zastrow'schen Prozesse haben am 5. d. begonnen. Nach Ver⸗ lesung der Anklage erklärte v. Zastrow sich des Verbrechens widernatürlicher Unzucht und Mordes für nicht schuldig. Der Prozeß wurde schließlich
betreffend.


