Ausgabe 
8.5.1869
 
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Samstag den 8. Mai.

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Betreffend: Die Verwendung von einem Dritttheil d

Amtlicher Theil.

er eingebenden Poltzeistrasen zur Besoldung des Auffichtspersonals.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

Erscheint jeben Dlenstag, Donnerstag und Samftag.

Friedberg den 5. Mai 1860.

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu Beienheim, Butzbach, Fauerbach b. Fr., Gambach, Hoch⸗Weisel, Nauheim, Nieder- Florstadt, Nieder⸗Rosbach, Nieder-Mörlen, Ober-Mörlen, Ockstadt, Ossenheim, Oppershofen, Ostheim, Pohl⸗Göns, Södel, Staden,

Wölfersheim und Wohnbach.

Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 30 v. M., Oberhessischer Anzeiger Nr. 51, weisen wir Sie an, die dorten verzeich⸗

neten Strafantheile zur Auszahlung an die betreffenden Bediensteten anzuweisen und für die Auszahlung zu sorgen.

Betreffend: Die Beitreldung der Gemeindeintraden, bier die Einsendung der Kostenverzelchnisse vom 4. Quartal 1868. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Beienheim, Bodeurod, Butzbach, Ilbenstadt, Langenhain, Maibach, Münster, Nieder⸗Florstadt, Ober⸗Florstadt, Ober-Rosbach, Ockstadt, Södel, Staden, Wisselsheim. ö

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien

Der sofortigen Vorlage der rubricirten Verzeichnisse sehen wir entgegen.

Betreffend: Die Bettrelbung der Gemeindeintraden, bier die Einsendung der Kofsenverzeichnisse vom 1. Quartal 1869.

e Friedberg den 5. Mai 1869.

Trapp. Friedberg den 3. Mai 1869.

5 i i Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogl. Bürgermeistereien Bodenrod, Butzbach, Friedberg, Gambach, Ilbenstadt, Langenhain, Maibach, Melbach, Münster, Nieder⸗Rosbach, Ober-Florstadt, Ober-Mörlen, Ockstadt, Södel, Staden, Steinfurth, Weckesheim und Wisselsheim.

An die sofortige Einsendung der rubricirten Verzeichnisse werden Sie hiermit erinnert.

Trapp.

Hessen. Darmstadt. DieHess. Ldsztg. schreibt: Daß die Dauer unserer Landtage zu lang ist und dieselben dadurch bedeutende Kosten verursachen, scheinen sich jetzt auch unsere Abgeord neten nicht mehr zu verhehlen. Die leidigen Zahlen wirken auch hier. Für die Finanzperiode 1862/65 waren für Erfordernisse des Landtages im Hauptvoranschlag 60,000 fl. vorgesehen und verausgabt wurden in runder Summe nicht weniger als 150,000 fl. Der Referent über die Hauptabtheilung V der Rechenschaftsablage Dr. Dumont nimmt daher Veranlassung zu folgen- den Bemerkungen. Indem er es dahingestellt lassen sein will, ob unter Abänderung der Ge schäftsordnung in der Form der Vor- und Schluß⸗ berathung der Kammer selbst für die meisten Fälle ein einträglicher Zeitgewinn herbeigeführt werden könne, ohne der Gründlichkeit der Verhandlung zu schaden, hält er aber für feststehend, daß auch unter der gegebenen Geschäftsordnung eine Ab⸗ kürzung der Landtage ermöglicht sei. Der neuer⸗ dings eingeschlagene Weg dürfe als Regel fest

tritte der zweiten Kammer die Ausschüsse ihre vorbereitenden Arbeiten vollenden, insbesondere der Finanzausschuß, dessen Arbeiten den Schwer- punkt eines Landtages bilden. Es dürse dahin zu wirken sein, daß die vielen und mehrfachen Vorverhandlungen zwischen den Ausschüssen und der Regierung vereinfacht und beschränkt und nicht in wahrhaft bureaukratischer Weitschweisfigkeit ge sührt würden; daß die Verhandlungen in der Sitzung sich nicht in die kleinlichsten Detailberathun⸗ gen verirrten, sondern nur die Hauptsache zum Gegenstand hätten; daß in Budgetsachen die gegen den Geist und die Bestimmungen der Ver- fassung auf die Recommunicationen der ersten Kammer hin seither erfolgten, ja dreifachen Be⸗ richterstattungen und Berhanclungen abgeschnitten würden. Nur durch Abkürzung der Landtage

könne vermieden werden, daß eine Abspannung der Thätigkeit in Folge allzulanger Dauer ein mete, daß grundsätzlich gefaßte Beschlüsse zur endlichen Erledigung der Sache aufgegeben würden und nur verlorene Zeit und Kosten das Resultat mühevoller Arbeit blieben.

der Großherzog haben Aller:

2 E.

gnädigst geruht: am 24. April den Lehrer am Gymnasium zu Gießen Dr. Wilh. Carl Diehl, unter Anerkennung seiner treu geleisteten Dienste, auf sein Nachsuchen und den Lehrer an der Realschule zu Offenbach Georg Walter, unter Anerkennung seiner treu geleisteten Dienste, vom 1. Juni 1869 an, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen; am 28. April den

kgl. sächsischen Professor Dr. Richard Baltzer

zu Dresden zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Landes-Universität insbesondere für das Lehrfach der Mathematik zu ernennen.

Prinz und Prinzessin Ludwig haben sich zu einem längeren Besuche bei dem kronprinzlichen Paar von Preußen nach Potsdam begeben.

Die Ausgabeposten für das Commandement der Residenz sind von der zweiten Kammer ge legentlich der Berathung über die definitiven Rech nungsablage der Militärverwaltung in der vorletzten Finanzperiode theilweise für ungerechtfertigt erklärt worden; im Gegensatz zu diesem Beschlusse hat neuerdings die erste Kammer die ganze, unter dem bezeichneten Titel gemachte Ausgabe einstim mig als gerechtfertigt anerkannt. Der erste Aus- schuß des Abgeordnetenhauses(mit Ausnahme eines Mitgliedes, des Frhrn. W. v. Löw, welcher für Anerkennung der ganzen Verausgabung sich ausspricht) beantragt nunmehr aber, auf dem ursprünglichen Beschlusse zu beharren.

Preußen. Berlin. Im Reichstag wurde bei der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs wegen Errichtung des obersten Grrichtshofs für Handelssachen in Leipzig, benannt Bundesober handelsgericht, diese Vorlage angenommen.

DieKreuzzeitung ist mit dem Resultate der Abstimmung über die Mende'sche Angelegen- beit sehr unzufrieden. Sie sieht darin einen bösen Präcedenzfall von schwerer principieller Bedeutung. Es ist das erste Mal, sagt sie,daß eine Art von Pression auf den Reichstag geübt wurde und diesem Druck wich das Haus durch die Ab stimmung der National-Liberalen auf das Bereit- willigste. Ein anderer Gesichtspunkt der National- Liberalen dürfte der Hinblick auf die Wiederwahl sein; sie fürchten eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Mandaten an die Social- Demokraten zu

verlieren und sind naiv genug zu meinen, durch die geleistete Gefälligkeit ein Gegengewicht eingelegt zu haben. Auch mit dem Verhalten der conservativen Seite ist das Junkerblatt dies- mal ebenso sehr unzufrieden und es nimmt die Gelegenheit wahr, der Fraktion Müller und ihren Affilüirten den Text zu lesen.

In Betreff einer Petition des Consistorial⸗ raths Dr. Wichern: der Reichstag möge geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der öffentlichen Sittenlosigkeit treffen beschloß die Petitions- commission Ueberweisung derselben an den Bundes- kanzler zur Benutzung bei Abfassung des neuen Strafgesetzbuches für den norddeutschen Bund.

Der Reichstag nahm nach langer Debatte den Antrag Waldeck's auf Gewährung von Dilten bei Namensaufruf mit 109 gegen 94 Stimmen an. Präsident Delbrück erklärte, der Bundesrath halte die Nichtgewährung von Diäten als einen wesentlichen Theil des Compromisses für das Zu⸗ standekommen der Bundesverfassung aufrecht.

Bayern München. Nach dem revidirten Telegraphen-Vertrage kann jede Depesche in irgend einer der auf den Gebieten der contrahirenden Staaten gebräuchlichen Sprachen, sowie in latei⸗ nischer Sprache abgefaßt werden, insoferne die gebrauchten Buchstaben durch das allseitig an- genommene telegraphische Zeichen wiedergegeben werden können. Von den Telegrapbenverwaltungen der contrahirenden Staaten sind nun folgende 26 Sprachen als auf den resp. Gebieten gebräuchlich bezeichnet, und daher für den internationalen telegraphischen Verkehr zugelassen worden, nämlich: Deutsch, Englisch, Böhmisch, Croatssch, Dänisch, Spanisch, Flämisch, Französisch, Holländisch, Un⸗ garisch, Illirisch, Italienisch, Lateinisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Ramänisch, Ruthenisch, Serbisck, Slovakisch, Slovenisch, Schwedisch, und wenn lateinische Schriftzeichen gebraucht werden, auch Armenisch, Griechisch, Hebräisch und Türkisch.

Frankreich. Paris. Das kleine officielle Journal bringt in seinem amtlichen Theile einen Bericht des Unterrichtsministers Herrn Duruy an den Kaiser, in welchem darauf angetragen wird, daß eine Summe von 300,000 Fres. für die Unterstützung von nicht pensionirten oder ungenü⸗ gend penstonirten Elementarlehrern verwandt werde.