Ausgabe 
7.10.1869
 
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1869.

ichen Alsfeld und Kirchhain(über Kirtorf).

Donnerstag den 7. October.

N 117.

Oberhessischer Anzeiger.

enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samftag.

Mit dem 1. October beginnt

Abonnements⸗Ein ladung.

ein neues Abonnement auf denOberhessi

schen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.. J

Das Abonnement beträgt bei den Poststellen vierteljährlich 38 kr., mit Bestellgeld 47 kr. Bei der Verlags- Expedition kostet das Blatt für die Monate October, November und

Dezember 30 kr.

Auswärtige Abonnenten sind gebeten ihre Bestellungen bei den Poststellen oder Postboten baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt und

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vollzählige Exemplare geliefert werden können.

Die Expedition.

Wmtlicher Theil.

Winterbauschule in Darmstadt.

Der Lecalgewerbverein in Darmstadt beabsichtigt, die seit einer Reihe von Jahren unter dem NamenWinterbauschule unter⸗ liltene Fortbildungsschule fur Handwerker, insbesondere für Bauhandwerker, auch in diesem Winter zu eröffnen und in ihrem Lehrplan zu weitern, wenn auf eine genügende Betheiligung von Schülern gerechnet werden kann. 1

Der Unterricht wird umfassen: Freihand⸗, Linear und technisches Fachzeichnen, Bauconstructionen, darstel lende beometrie, Rechnen, Geometrie, Elemente der Naturlehre und Mechanik, Materialienkunde und Buchführung.

iche, täglich an den Vor- und Nachmittagen ertheilt.

leterrichts vorausbezahlt.

der Unterricht beginnt den 1. Dezember l. J. und schließt mit dem 28. Februar k. J. Derselbe wird, mit Ausnahme der Sonn- und Feier⸗ Das Schulgeld beträgt für die 3 Monate 15 Gulden und wird beim Beginn des

5 Alle Diejenigen, welche an dem bemerkten Unterricht Theil nehmen wollen, werden ersucht, sich längstens bis zum 1. November l. J z dem Secretariat des Landesgewerbvereins in Darmstadt schriftlich anzumelden.

Der Vorstand des Localgewerbvereins in Darmstadt.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog- che Regierungsblatt Nr. 45 enthält:

I. Verordnung, die Beiträge des allgemeinen evangel. serchenfonds zu den Provinzialschulsonds für die Provin⸗ 1 Starkenburg und Oberhessen betr. Dieselbe lautet: Tir haben Uns, in Betracht, daß die kirchlichen Bedürf⸗ isse, zu deren Bestreitung der allgemeine evangelische bechenfonds zunächst bestimmt ist, seit längerer Zeit er⸗ zalich gestiegen sind und die Mittel zu deren Befriedigung ut mehr hinreichen, bewogen gefunden zu verordnen ud verordnen hiermit, wie folgt: Die früheren Bestim⸗ nungen, wonach ber allgemeine evangelische Kirchenfonds 1 die Provinzialschulfonds der Provinzen Starkenburg und Oberhessen bestimmte jährliche Beiträge zu leisten tete, werden hiermit aufgehoben und sind diese Beiträge n 1. Januar 1870 an nicht mehr zu entrichten.

II. Bekanntmachung, einige Abänderungen des Regle⸗ mits zu dem Gesetze über das Postwesen des Norddent⸗ am Bundes betreffend.

III. Oeffentliche Anerkennung einer eblen That. Am Jurgen des 23. Juni l. J. fiel bie Ehefrau des zu Mainz ngnhaften Arbeiters Franz Kenge aus Drachenberg, welche n Rheine oberhalb der Brücke zu Mainz mit dem Aus⸗ zeichen von Wäsche beschäftigt war, in den an dieser zalle sehr tiefen Strom, und würde ertrunken sein, wenn iht auf ihten Hülferuf der gerade vorüberkommende Aschinenschlosser Peter Beaury aus Kastel, im Kreise Mänz, sofort mit voller Kleidung ins Wasser gesprungen ze, die Ertrinkende mit der einen Hand erfaßt, und, zum er sich mit der andern Hand an einer in der Nähe fudlichen Ketie anklammerte, über dem Wasser gehalten tze, bis der mit einem Kahn herbeigeeilte Schiffer Moritz und die Ehefrau des ꝛc. Kenge aufnahm und glücklich das Ufer brachte. S. K. H. der Großherzog haben Peter Beaury für diese muthvolle, mit eigener Lebens⸗ chr verbundene That, neben der an denselben erfolgten geihung einer Geldprämie, das allgemeine Ehrenzeichen 1 ber Inschrift:Für Rettung von Menschenleben clegnäbigst zu verleihen geruht.

IV. Bekanntmachung Großherzoglichen Kriegsmini feums, die Stellvertretung bei der diesjährigen Truppen⸗ ezinzung betreffend.

. Bekanntmachung der Großh. Commission sür Post⸗ Melegenheiten, die Postverbindung in der Provinz Ober Ian betr. Mit dem 20. v. M. sind die bisherigen Itonenposten zwischen Fulda und Neustadt(über Lauter dc und Alsfeld), sowie zwischen Kirchhain und Lauter⸗ dit(über Kirtorf und Alsfeld) aufgehoben und an deren Sese folgende tägliche Personenposten eingerichtet worden: 1 wischen Alsfeld und Fulba(über Lauterbach und Czenlüder); 2) zwischen Lauterbach und Fulda; 3) chen Lauterbach und Neustadt(über Alsfeld) und 4)

VI. Ordensverleihungen. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst zu verleihen geruht: am 9. Juli dem General-Consul Sulzer in Leipzig das Comthurkreuz 1. Klasse des Philippsordens; am 20. Juli dem der⸗ maligen Präsidenten des Gartenbau-Vereins in Mainz Kaufmann Humann, das Ritterkreuz zweiter Klasse des Ludewigs⸗Ordens; am 19. August dem evangelischen Schullehrer Opel in Groß-Zimmern, in Rücksicht seiner vieljährigen treuen Dienste, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für vieljährige treue Dienste; am 24. August dem evangel. Schullehrer Leiß in Darmstadt, in Rücksicht seiner beinahe fünfzigjährigen treuen und ge⸗ wissenhaften Dienste, das silberne Kreuz des Philipps⸗ ordens; am 6. Sept. dem evang. Schullehrer Gilß in Bullau, in Rücksicht seiner vieljährigen treuen Dienste, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrist:Für viel⸗ jährige treue Dienste!; am 8. Sept. dem Brigadier zu Pferd in dem Gendarmeriecorps Hannes das silberne Kreuz des Philippsordens; am 9. Sept. dem Bürger⸗ meister der Bürgermeisterei Gumbsheim, Joh. Wörth J. das allgemeine Ehrenzeichen mit der InschriftsFür Verdienste.

VII. Namens veränderungen. S. K. H. der Groß⸗ herzog haben allergnädigst geruht: am 27. August dem Heinrich Dort von Alten⸗Buseck zu gestatten, daß derselbe statt seines bisherigen Familiennamens künftighin den Familiennamen Geißler, am 9. Sept. dem Bürger⸗ meister Helfert zu Krumbach zu gestatten, daß derselbe statt seines bisherigen Familiennamens künstigtzin den Familiennamen Helferich, an demselben Tage dem Heimann Gernsheimer von Viernheim zu gestatten, daß derselbe künftig statt seines bisherigen den Familiennamen Löb, am 14. Sept. der Marie Frankenberger zu Gries⸗ heim zu gestatten, daß dleselbe statt ihres bisherigen Familien⸗ namens Frankenberger künftighin den Familiennamen Schupp, am 18. Sept. dem Peter Haas zu Ilbenstadt zu gestatten, daß derselbe statt seines bisherigen Familien⸗ namens künftighin den Familiennamen Guthmann führe.

VIII. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 14. Sept. dem Schulamts⸗ Aspiranten Ofeuloch aus Bürftadt die erledigte dritte kath. Schulstelle zu Nieder⸗Olm und dem Schulamtsaspiranten Dix aus Ober⸗Hilbersheim die erledigte zweite Gemeinde Schulstelle zu Spiesheim zu übertragen.

IX. Charakterertheilungen. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 14. Sept. dem evangel. Pfarrer zu Nieder-Florstadt und Dekan des Dekanats Friedberg, Friedrich Wilhelm Görtz, in Anerkennung seiner vieljährigen treuen Dienste den Charakter als Kirchenrath, und am 22. Sept. dem Kreisbaumeister des Kreisbau amts Dieburg, Wilhelm Kraus, den Charakter alsBau rath zu verleihen.

X. Gestorben sind: am 16. August der Stadtischul

lehrer Matthes zu Offetbach, am 27. August der Schul⸗ lehrer Seebrich zu Hortweiler, am 1. Sept. der Kanzlei⸗ diener der Ober-Steuer-Direktion Reh zu Darmstadt, am 2. Sept. der Gr. Hofgerichts⸗Direktor Geheime Rath Decker zu Darmstadt, am 15. Sept. der Oberdomänen⸗ Kanzlist Nau, am 16. Sept. der Oberappellations⸗ und Cassationsgerichtsrath Frhr. v. Lehmann. 5

Der Sekretär im großherzogl. Ministerium der Finanzen, Ottmar Göring, ist zum dritten großherzoglichen Bevollmächtigten in dem Bundes⸗ rathe des Zollvereins ernannt worden.

Nach derDarmst. Ztg. sind die Aus- sichten für Eröffnung des Polytechnikums am 11. d. sehr erfreulich. Es sind bereits zahlreiche Anmel⸗ dungen nicht allein aus Hessen, sondern auch aus den Nachbarstaaten eingelaufen und rechnet man jetzt bereits auf 130 Schüler, eine für das erste Schuljahr sehr beträchtliche Zahl.

Preußen. Berlin. Das Bundesgesetz⸗ blatt enthält die im Norddeutschen Bunde fortan geltende Ordnung für die Prüfung der Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker. Im Ganzen schließen sich die Prüfungsordnungen den in Preußen schon geltenden an. Zur Ertheilung der Approbationen für Aerzte, Zahnärzte oder Apo- theker für das ganze Bundesgebiet sind zur Zeit die zuständigen Ministerien des Königreichs Preußen, des Königreichs Sachsen, des Großherzogthums Hessen, des Großherzogthums Mecklenburg⸗Schwerin und gemeinschaftlich die Ministerien des Groß herzogthums Sachsen Weimar und der sächsischen Herzogthümer befugt, weil alle diese Staaten eine oder mehrere Landes-Universitäten haben. Die Prüfungen werden vor der Ober-Examinations- Commission in Berlin, oder einer Prüfungs⸗Com⸗ mission einer norddeutschen Universität abgelegt.

Die auf den 3. d. von dem Berliner Arbeiterverein zur Discussion einer Petition an das Abgeordnetenhaus bezüglich der Klosterfrage einberufene zahlreich besuchte Volksversammlung wurde wiederum durch die Leidenschaftlichkeit der überwiegenden Mehrzahl der Versammelten resultat los gemacht. Es wurde gleich zu Anfang ein

specifisch gefärbtes Bureau proklamirt, und noch