Ausgabe 
7.9.1869
 
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1869.

Dienstag den 7. September.

M104.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Crlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

8

1 Für den Monat

September kann i Verlags Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.

Oberhessischen

auf den

Anzeiger bei der

Amtlicher Theil.

Beim Scheiden Seiner Königlichen Hoheit, unseres allverehrten Großherzogs, ist mir der an⸗ genehme Auftrag geworden, den Bewohnern hiesiger Stadt für ihre Freundlichkeit und die Verherrlichung Seines hohen Namenstages warmen Dank auszusprechen, und sie wie die übrigen Kreisbewohner zu versichern, daf Ihm der Aufenthalt dahier so zugesagt habe, dast Aller höchstderselbe im nächsten Jahre hier wieder längere Zeit zu verweilen gedenke.

Friedberg den 6. September 1869.

Trapp, gRegierungsrath.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren: Nr. 4t. sub. 1. Gesetz, die Einführung der für den Norddeutschen Bund erlossenen Maas⸗ und Gewichtsordnung in den nicht zum Norddeutschen Bunde gehoͤrigen Theilen des Greßherzogthums betr. sub. 2. Gesetz, die Einsuhrang der Gesetze des Großberzogtbums Über Versicherung der Gebäude gegen geuersgefahr in den in Zolge des Friedensvertrags vom 3. September 1856 neuetwordenen Gebieistdellen betr. sub. 4. Gesetz, die Eintragung der neuen Erwerber in die

alteren aus zwei Theilen beftehenden Grundbücher detr. Friedderg den 3. September 1869.

Betreffend: Die elquidatlon der Vergütung für die an Königlich Preußische Truppen hergegebenen Quartiere.

Groß berzogliches Kreisamt Friedberg T

Friedberg am 3. September 1869.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt Nr. 4 von diesem Jahre tragen wir Ihnen auf, alsbald nach beendigten diesjährigen Herbst Manövern die Liquidationen für die an Königlich Preußische Truppen geschehenen Lieferungen und für hergegebene Quartiere(Servisvergütungen)

an uns einzusenden.

nr

Hessen. Darmstadt. Einundachtzig evangelisch⸗lutherische Geistliche, denen sich neun, theils reformirte, theils unirte Geistliche unter Re servation bezüglich des Bekenntnisses angeschlossen, haben eine Ansprache an ihre Gemeinden im Druck erscheinen lassen, in welcher sie zunächst die Thätig⸗ keit des Protestantenvereins in der Angelegenheit des M tpredigers Mitzenius besprechen und sodann sich gegen die von diesem Verein erstrebte Art einer Synodal⸗ und Presbpierial⸗Verfassung ver⸗ wahren.

DieDarmst. Zeitung schreibt: Das Mainzer Abendblatt vom 1. l. M. nimmt von einem umlaufenden Gerüchte Notiz, als ob in Bezug auf eine Abtretung der Stadt Mainz an Preußen Verhandlungen obschwebten. Wir können aus bester Quelle die Versicherung geben, daß jenes Gerücht, welches uns bis dahin unbekannt war, vollständig aus der Luft gegriffen ist.

Friedberg, 6. Sept. Nach länger als dreimonatlichem Aufenthalte in unserer Stadt hat S. K. H. der Großherzog dieselbe heute in der Frühe verlassen, um sich in die Residenz zurück zu begeben. Für die Bewohner Friedbergs und Umgegend muß es erfrtulich sein, zu vernehmen, daß S. K. H. im Laufe des nächsten Sommers wiederum für längere Zeit seinen Aufenthalt in unserer Stadt zu nehmen gedenkt. Dem hie⸗ sigen Jägerbataillon, welches am Samstag in seine Garnison wieder einmarschirt war, wurde gestern Vormittag eine bis jetzt noch entbehrte, sehr schöne neue Fahne mit einer Ansprache von Seiten des Herrn Major Anschütz auf dem Paradeplatze in feierlicher Weise übergeben, worauf S. K. H. der Großherzog in der Uniform der Jäger erschien und mit der Suite die Fronte des im Paradtanzug aufgestellten Bataillons passirte. Am Mitlage ersreute sich die Mannschast eines festlichen Mahles, während das Offizier corps zur großherz. Tafel befohlen war. Am Abend fand großer Zapfen⸗ streich statt. Die Uebergabe einer Fahne an das 2. Jägerbataillon erfolgt heute in Offenbach.

Aus dem Kreise Friedberg. In der Frage der Zusammenlegung der Grundstücke im Großherzogthum Hessen hat der landwirthschaftl. Club zu Frankfurt a. M. in seiner Sitzung vom 5. v. M. einstimmig die nachstehenden Beschlüsse gefaßt, die bei der Aufmerksamkeit, welche man neuerdings dieser hochwichtigen Culturfrage zuge⸗ wendet hat, auch in weiteren Kreisen von Interesse sein dürften:Die am 2. und 17. Mai d. J. zu Friedberg und Vilbel abgehaltenen Vetsamm⸗ lungen von Grundbesitzern aus den betreffenden Kreisen haben in einer, an die zweite Kammer der Stände des Großherzogthums Hessen gerich- teten, die Revision des Gr. Hess. Gesetzes über Zusammenlegung der Grundstücke betreffenden Ein⸗ gabe sich zu Anschauungen bekannt, welche mit den, auf Abänderung dieses Gesetzes gerichteten Vorschlägen in offenbarem Widecspruche stehen. Bei der allgemeinen Bedeutung, die derartige Kundgebungen dann in Anspruch nehmen, wenn dieselben, wie solches in der genannten Adresse geschehen, mittelst der Presse den weniger Urtheils- fähigen unter Hinzugabe ven Dekorationen poli- tischer Färbung mundgerecht gemacht werden, sieht sich der Club der Landwirthe zu Frankfurt a. M. zu nachfolgenden Resolutionen veranlaßt: 1) Das Bedürfniß der Zusammenlegung von Grund lücken ist, wie im südwestlichen Deutschland überhaupt, so speciell im Großherzogthum Hessen, abgesehen von ven in besonderen Verhältnissen begründeten Anforderungen einzelner Distrikte ein so allgemein dringendes, daß die gesetzgebenden Organe einer schweren Schädigung der landwirthschaftlichen In⸗ teressen sich schuldig machen würden, wenn sie die auf Einführung erleichternder gesetzlicher Bestim- mungen gerichteten Forderungen der landwirth⸗ schaftlichen Vereine ablehnen wollten. 2) Der in der genannten Adresse hervorgehobene Miß stand der Benachtheiligung einzelner Theilnehmer beruht in ihrer Allgemeinheit auf gänzlicher Un- kenntniß des Verfahrens, und verkennt diejenigen Erfahrungen, die in ausgedehnter Weise in anderen

Ländern gemacht wurden. 3) Der in dem Gutachten des Herrn Oekonomieraths Dr. Krämer empfohlene Zwang mit Majorität nach Kopfzahl, Fläche und Steuercapital muß als ein ebenso folgerichtiger als unabwendbarer Bestandtheil eines Zusammenlegungsgesetzes betrachtet werden, dessen anscheinende Härte kaum ins Gewicht fällt gegen⸗ über den enormen Vortheilen, welche alle Theil- nehmer genießen.

Mainz. In seiner zweiten Sitzung beschäf tigte sich der volkswirthschaftliche Congreß aus- schließlich mit der Armengesetzgebung, ohne jedoch hinsichtlich dieser schwierigen Frage zu einem desi⸗ nitiven Beschlusse zu kommen. Die Versammlung nahm vielmehr einen Antrag auf Vertagung an und beschloß eine Commission von fünf Mitgliedern zu ernennen, welche über die Frage auf dem nächsten Congreß unter Zugrundelegung eines möglichst umfangreichen Materials berichten soll. Auf der Tagesordnung der dritten Sitzung stand Staatsschuldenwesen und Prämienanleihen, Referent Dr. Jung. Ueber den erslen Punkt wurde man nicht schlüssig; beim zweiten wurden die Anträge des Referenten mit 30 gegen 27 Stimmen ab- gelehnt und folgender Antrag von Weber und Pfeiffer angenommen:Im Hinblick auf die eben von einigen preußischen Gesellschaften zu schließen⸗ den Eisenbahnanlehen erklärt der Congreß, daß die Zulassung ausländischer und die Ausgabe in- ländischer Prämien- und Lotterieanlehen dringend die Regelung durch eine gemeinsame deutsche Gesetz⸗ gebung erkordert, welche vor Allem die Möglich- keit der Privilegirung einzelner Unternehmungen ausschließen muß. In die Commisston zur Re- gelung der Armenfrage wurden gewählt: Becker (Dortmund), Böhmert, Emminghaus, Oppenheim, Wolff, in die ständige Deputation Braun, Faucher, Prince-Smith, Gustav Müller, Böhmert, Wolff, Emminghaus, Alexander Meper und Schulze⸗ Delitzsch.

Ditser Tage sind die Hessischen Militär- Sträflinge, welche seither in Babenhausen detinsrt