1869.
Donnerstag den 4. Februar.
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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Amtlicher Theil.
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Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Da es in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß sich beurlaubte Mannschaften oder Bürgermeister für dieselben in rein militär ischen
Angelegenheiten z. B. mit Gesuchen um Auszahlung von Einstandsgelb an Großherzogliche Division oder Großherzogliches Kriegsministerium gewandt haben, so weisen wir Sie an, die betreffenden Leute des Beurlaubtenstandes zu bedeuten, daß sie sich in allen militärischen Ange⸗
hiernach bemessen.
a ug. 6 Nene Friedberg den 31. Januar 1869.
legenheiten an ihre vorgesetzte Behörde, die Bezirks Compagnie resp. das Bezirks-Commando, zu wenden hätten.
1„ Betreffend: Die Ausführung des Reglemente über das bei Wuldschadensklagen einzuhaltende Verfabten.
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Friedberg am 1. Februar 1869.
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Es stehen noch viele mit Ihren Berichten in obigem Betreffe zurück, weshalb wir deren Einsendung hiermit erinnern.
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Betreffend: Die Vornabme der Feuervifitation für das Jahr 1869.
Dasselbe die Großherzogliche Polizeiwerwaltung zu Nauheim und den Großherzoglichen Polizeicommissär zu Wickstadt.
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Friedberg am 1. Februar 1869. en,
Indem wir Sie beauftragen, die Feuervisitation unter Zuziehung der Feuervisitatoren nach bestehender Vorschrift vorzunehmen,
Strauß.
empfehlen wir Ihnen zugleich darauf zu achten, daß die Visitatoren hierbei ihr Augenmerk auch auf vorschriften, die so oft die Ursache von Bränden sind, richten und Zuwiderhandlungen zur Anzeige bringen.
Nichtbefolgung der bestehenden Bau— ren p.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 3 enthält:
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Naa I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Muller bin Innern, dahin lautend: Seine Großherzogliche Hoheit der — BDirinz Ludwig und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin 4 zudwig von Hessen haben am 26. November 1868 den Köchin Armen der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt ein Ge— a ö chenk von 2000 fl. zugewendet. Seine Königl. Hoheit Faßtaus gegen, er Großherzog haben diese Schenkung Allergnädigst zu wa. d. estätigen geruht, und wird dieses, zufolge Allerhöchsten 3 zuftrags, hiermit zur öffentlichen Kenniniß gebracht. * dd 0 II. Bekannimachung Großherzoglichen Ministeriums N de eh, es Innern, die Bestätigung von Suflungen und Ver— a. zächtnissen betr.— Im Laufe des 4. Quartals 1868
ind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachfolgende Stiftungen und Vermächtmisse bestätigt und hierauf die elreffenden Behörden zu deren Annahme ermächügt wor— en: 1) das Vermächtniß des kathollschen Pfarrers Kraus zu Lersch an die kathol. Kirche zu Büdesyeim, im Beirag zon 100 fl. für die Abhaltung eines Engelamtes;— ) die Schenkung der deutsch-resormirten Gemeinde zu Frankfurt a. M. an die evang. Gemeinde zu Neu-Isen⸗ urg. im Betrage von 100 fl. als Beitrag zu den Her⸗ ellungskossen des dasigen resormirten Pfarrhauses;— ) die Schenkung Seiner Erlaucht des Grasen Botho zu Stolberg-Wernigerode und dessen Gemahlin, gebornen Gräfin zu Erbach⸗Fürstenau, an die evaugel. Kirche zu a Michelstadt zur Erinnerung au ihre vor 25 Jahren daselbnt
* sollzogene Trauung, bestehend in einer Prachtbibel im Höres Villwe Write von 131 fl.,— 4) die Zuwendung der zu Schlitz .** zerstorbenen ledigen Elisabetha Weber an die cwangelisch e
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Stadikirche daselbst, durch Erbeinsetzung auf ihren 400 fl. leliragenden Nachlaß;— 3) die Schenkung der Mathilden⸗ sestung für die Provinz Starkenburg an das Mathilden⸗ kandkrankenbaus zu Darmstadt, im Betrage von 100 fl.; „Pole,— 6) das Vermächtniß des katholischen Pfarrers Marlin 5 Ir zu Castel an das bischöfliche Priestersaminar zu
1, im Vetrage von 200 fl.;— 7) Geschenk Ihrer 5% WVillme, Möten des Kaisers und der Kaiserin von Rußland * 4 das Matbilden⸗Landkrankenhaus, im Betrage von
en ct 200 fl.;— 8) das Vermächiniß der Anna Schmitt zu * Nainz zu Gunsten der Amen daselbst, im Betrag von 400 fl.;— 9) die Schenkung eines Ungenannten an die töth. Kirche zu Büdesheim, im Betrage von 100 fl., be⸗ ufs Stiftung eines Anntwersariums für den verstorbenen „ beih. Pfarrer Oßwald zu Büdesheim;— 10) die Schen— ung Ihrer Erlaucht der Gräfin Botho von Stolberg— Vernigerode an dle evang. Kirche zu Schöllenbach, bestehend n einem gemalten Fenster im Werthe von 250 fl.— 10) eas Vermächtuiß des zu Herrnsheim verstorbenen Jhilspp Jꝛcob Butti an die kath. Kirche daselbst im Be— nage von 160 fl. behufs Stiftung einer Seelenmesse und Gunsten der Orisarmen;— 12) die Schenlung des „ lskürgers Peter Antoni zu Vechtheim, Namens feiner Leschwister an die latholische Kirche daselbst, im Betrage en 180 fl. behufs Stiftung dreier Scelenämter für seine
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a Keie Dien u istorbenen Eltern;— 13) bas Vermächtniß der zu e— fein zmmern verstorbenen Barbara Pauly an die kath. zärche baselbst im Betrage von 300 fl behufs Stiftung
mph. on vler Scelenämtern;— 14) die Vermächtnisse der
gen, im Betrage von 219 fl. 38 kr., an das Mathilden⸗
Witwe des Hosraths Dr. Marschall in Osseabach und ihres verstorbenen Ehemannes an das bürgerliche Hospital zu Offenbach, sowie die Kleinkinderbewahranstalt daselbst, im Betrage von 1000 fl; 15) die Schenkung der Veronika Pfeiffer zu Gießen an die dasige Armenkasse, im Betrage von 100 fl.;— 16) die Schenkung Seiner Durchlaucht des Fürsten Brund zu Ysenburg und Büdin⸗
Hospital zu Büdingen; 17) die Schenkung Ibrer Erxlauchten des Grafen und der Gräfin von Erbach-Erbach an die evang. Kirche zu Michelstadt, bestehend in einem Taufstein von weißem Saudstein im Werth ven 150 fl.; — 18) die Schenkung mehrerer Jungfrauen zu Worms an die evang. Kirchengemeinde daselbst, bestehend in dem Ertrag einer Verloosung mit 175 fl. für die Anschaffung einer Glocke für die Magnuskirche zu Worms;— 19) di Schenkung des Moritz Vloch aus Mainz an die israelt— usche Religsonsgemeinde zu Oppenheim, bestehend in einem sülbernen Thoraschmucke in einem Werthe von 100 fl.;— 20) die Schenkung eines Ungenannten an das St. Vin— cenz⸗ und Elisabeih⸗Hospital zu Mainz zum Bau eines neuen Hospitals, bestehend in 20 Stück fünsprozentigen Obligationen des Oesterreichischen National- Anlehens im Nominalwerth von je 1000 fl. mit Zinsen vom 1. Juli 1. J. an;— 21) die Schenkung Ißdrer Majestäten des Kaisers und der Kaisecin von Rußland an das Rettungs haus zu Hähnlein im Betrage von 200 fl.;— 22) die Schenkung des Freiherrn Philipp Wambolt von Umstad! zu Birkenau an die kathol. Kirche zu Dieburg, bestehend in einem dieser Kirche an verschiedenen um den Preis von 8000 fl. erkauften Grundstücken eingeräumten ewigen und ausschließlichen Nutzungorecht;— 23) die Schenkung des kalh Pfarrers zu Zornheim, Christoph Kempf, an die kath. Kirche daselbst, behufs Herstellung der Nebenaltäre, im Beirage von 130 fl.;— 24) die Schenkung eines Ungenannten aus Franksurt a. M. an die israelitische Religionsgemeinde zu Pfaffen-Beersurth, bestehend in einer Thora im Werthe von 100 fl.;— 25) die Schenkung der Anns Maria Schneider zu Bingen an die kath. Kirche daselbst, behufs Stistung eines Jahramtes im Betrage von 150 fl.;— 26) die Schenkungen Ihrer Erlauchten des Grafen und der Gräfin zu Erbach- Erbach an die evangel. Kirche zu Erbach, bestehend in einer Altardecke von rothem Tuch, einer Taufsteindecke mit Goldborde, so— wie einem vergoldeten Crucifix auf den Alter, sodaun für die Kirchhosscapelle einem in Holz geschnittenen Crucifix auf den Altar, Alles zusammen in einem Werthe von 200 fl.— In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese
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Recesses mit Frankfurt gescheitert seien. Die Stadt Frankfurt babe das Gutachten des Professor Zotpfl eingesandt, und wollte auf Grund desselben unterhandeln. Der König habe dasselbe dem Krousyndicat unterbreitet, welches das Gutachten verwarf. Die Vorlage geht an die Budget- commission unter Hinzuziehung der beiden Ab— geordneten für Frankfurt. Die Hauptpunkte des Gesegentwurse sind: Alle 1866 zu Staatszwecken verwandten Gebäude und Liegenschaften verbleiben Staatseigenthum, incl, die zur Unterbringung des Frankfurter Militärs verwandten Gebäude; aus⸗ geschlossen bleiben jedoch die mit fremdem Militär belegt gewesenen Räumlichkeiten. Sämmtliche Eisenbahnen werden, ohne Entschädigung an die Stadt, Staatseigenthum, nur die Verbindungs- bahn verbleibt der Stadt. Alle Schulden, aus- genommen drei Posten, übernimmt der Staat, deßgleichen die Pensionen der Senatoren und Rathsschreiber, mit Ausnahme der von der Stadt besoldeten. Das Vermögen wird getheilt im Verhältniß von 11,940 zu 8060 Gulden. Die Einnahmen und Ausgaben pro 1866 verbleiben der Stadt, mit Ausnahme der von Preußen an den Zollverein zurückgezahlten Summen. Die Kirchen und Schulen sind von der Stadt zu unterhalten.
— Der Generalstab der preußischen Armet besteht aus 174 Offizieren, worunter sich außer dem Chef z. Z. 1 Generallieutenant, 3 General- majore, 15 Obersten, 6 Oberstlieutenants und 49 Majore befinden— wozu außerdem noch 40 zu verschiedenen Dienstleistungen dem Generalstabe zugetheilte oder zu demselben abcommandirte Ofsi- ziere hinzutreten.
— Der„Staatsanzeiger“ publizirt ein Gesetz
vom 1. d., betreffend die Feststellung des Budgets. Hienach wird für das laufende Jahr der Staats-
Stistungen zum ehrenden Andenken der Stifter dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Preußen. Berlin. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 1. d. legte der Finanz minister gleichzeitig mit dem Minister des Innern einen Gesetzentwurf, betreffend die Auseinander— setzung zwischen dem Staat und der Stadt Frankfurt, vor. Der Minister gibt dabei einen Rückblick auf die bisherigen Verhandlungen und betont, daß die Versuche zum Abschlusse eines!
(Schluß solgt.)
haushaltsetat auf eine Einnahme von 167,536,494 Thlr., und eine Ausgabe von 167,536,494 Thlx., nämlich auf 162,650,057 Thlr. an fortdauernden, und 5,486,437 Thlr, an einmaligen und außer— ordentlichen Ausgaben normirt. Auch können in diesem Jahre nach Anordnung des Finanzministers verzinsliche Schatzanweisungen, längstens auf ein Jahr lautend, im Betrage von 13 Mill. Thlrn. ausgegeben worden,
— Nach dem„Staatsanzeiger“ ist der Bun—


