Ausgabe 
3.8.1869
 
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1869.

Nienstag den 3. August.

N 89.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Für die Monate August und September kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr.

abonnirt werden.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog- liche Regierungsblatt Nr. 34 enthält:

I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und des Acußern, die Einführung von Telegraphen-Freimarken betr.

II. Bekanntmachung desselben Ministeriums, Abän derung des Gebührentarifs für den Hafen zu Mainz betr. (Aufhebung der Ueberschlagsgebühr für Getreide, Hülsen⸗ srüchte aller Art, wie auch Oelsamen und geschälte Hirsen von ½ kr. für zwei Zollceniner vom 1. August l. J. an.)

III. Lekanulmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, den Anschluß der Hamburgischen Voigtei Moorwärder, sowie eines Theils der zur Preußischen Monarchie gehörigen Elbinsel Wilhelmoͤburg an den Zoll verein betreffend. a

IV. Uebersicht der für das Jahr 1869 bez. 1869/71 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der sisraelitischen Religionsgemeinden des Kreises Bingen.

V. Abwesenheitserklärung, Durch Urtheil Grroßherzogl. Bezirksgerichts Alzey vom 1. Juli 1869 wurde Peter Gräf, Schreiner aus Flomborn, Sohn der verlebten Ehe leute Johann Gräf und Maria Eva, geborne Seitz, für abwesend erklärt.

VI. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 21. April d. J. den Consul des Norddeulschen Bundes, Johannes Kruttschnitt in New Orleans, zum Großh. Consus daselbst für die nicht zum Norddeutschen Bunde gehörigen Gebietstheile des Groß: gerzogibums zu ernennen; am 13. Juli den von dem Standesherrn, dem Herrn Fürsten zu Isenburg- Virstein präsentirten evanßelischen Pfarramts-Candidaten Wilhelm Flingelböffer aus Dexbach, im Königreich Preußen, zum Lehrer an der Realschule zu Offenbach, zu ernennen und den von dem Standesberrn dem Herrn Grafen von Schlitz, genannt von Göttz, auf die erledigte evangelische Pfaristelle zu Hutzdorf präsentirten Pfarramtscandidaten Specht aus Kaiserelautenn, im Königreiche Bayern, für diese Stelle zu beslätigen; an demselben Tage dem kvangelischen Pfarramtscandidaten Wagner aus Wimpfen wie erledigte evangelische Pfarrstelle zu Grebenau zu über tragen; an demselben Tage den evangelischen Pfarr⸗ Imtscandidaten Tresser aus Schlitz den Gymnastallehr Imtsaccessisten Friedrich aus Werthheim, im Großherzog

hum Baden, zu Lehrern an der Realschule zu Darmstadt,

sowte am 16. Juli den Heizer bei der Main-Neckar⸗ Eisenbahn, Heinrich Becker, zum Locomolivführer und den Werkstättearbeiter bei der Centralwerkslätte der Main Meckar⸗Eisenbahn, Karl Klink aus Darmstadt, zum Heizer Zei dieser Eisenbahn zu ernennen; an demselben Tage den von dem Gemeinderath zu Assenheim auf die erste vangelische Schulstelle zu Assenheim präsentirten Schul zehrer an der zweiten evangelischen Schulstelle daselbst Friedrich Christoph Berntheusel für diese Stelle zu bestä igen, dem Schulamtsaspiranten Schmeel aus Betten⸗ vausen die erledigte zweite evang. Schulstelle zu Langsdorf, dem Schulamtsaspiranten Walther aus Langen⸗Berg⸗ eim die evang. Schulstelle zu Schwarz, dem Schul mtsaspiranten Arnold aus Groß ⸗Gerau, die erledigte ünste evangelische Schulstelle daselbst, dem Schullehrer en der katholischen Schule zu Offenheim Kirn, die zweite zatholische Schulstelle zu Budenheim, sowie am 17. Juli em Schulamtsaspiranten Metz aus Hausen die erledigte kweite kath. Schulstelle zu Klein-Steinheim, im Kreise Offenbach, zu übertragen.

g VII. Versetzung in den Ruhestand. S. K. H. der

Droßherzog haben allergnädigst geruht: am 16. Juli den Schullehrer an der evangel, Schule zu Rüd ingshain Weitz, in den Ruhestand zu versetzen.

VIII. Concurrenz für die dritte evangel. Pfarrstelle zu

Offenbach mit einem Gehalte von 800 fl.

Das Gr. Regierungsblatt Nr. 33 enthält:

J. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Großh. Fauses und des Aeußern, den Zusammentritt der Central Lommission für die Rheinschifffahrt betreffenb.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums es Innern, die Bestäsigung von Stiftungen und Ver mächtnissen betreffend. Im Laufe des zweiten Quartals 869 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nach⸗ sehende Slistungen und Vermächtnisse bestätigt und hier aaf die betreffenden Vehörben zu deren Annahme ermächtigt vorben: 1) die Schenkung des katholischen Dekans und Jarrers Krämer zu Heppenheim an die katholische Kirche kuselbst im Vetrag von 500 fl., mit der Bestimmung, daß

die Ziunsen von 80 fl. zur Abhaltung eines jährlichen Engelamtes für den Schenkgeber und die jährlichen Zinsen von 420 fl. zur Vertheilung an die Armen, welche dem Engelamte beigewohnt haben, durch den jeweiligen Geist lichen verwendet werden sollen; 2) die Schenkung einer Anzahl Frauen und Jungfrauen zu Gimbsheim an die evangelische Kirche zu Gimbsheim im Betrag von 242fl. sür die Anschaffung einer Sammet-Allar⸗ Bedeckung und Kanzel-Bekleidung mit Goldborden und Goltfransen; 3) die Schenkung der Gemeinde Gernsheim an das Mutter haus der Schulschwestern in Gernsheim im Betrag von 100 fl. als Anerkennung der wesentlichen Dienstleistungen der Schwestern während der Cholera-Epidemie im Jahre 1867; 4) die Schenkung der Witwe des vormaligen Bürgermeisters Michael Horn II. zu Lützel⸗Wiebelsbach, im Kreise Neustadt, an die dasige Gemeinde, bestehend in einer Gebäulichkeit im Werthe von 400 fl. zur Benutzung für die Kleinkinderschule daselbst und im Falle des Auf hörens dieser Anstalt mit der Bestimmung, daß unter der Benennung derHorn'schen Stiftung die Zinsen aus der Summe von 400 fl. an die evangelischen Confirmanden in Lützel⸗Wiebelsbach alljährlich gleichmäßig vertheilt wer⸗ den sollen; 5) die Schenkung der Frau Gräfin Mari⸗ anne Unruh, geb. Freiin von Leonharbi zu Ecoß-Karben an das Stift Unxuh daselbst im Betrage von 3000 fl. behufs Erhöhung des Gründungskapitals des genannten Stiftes; 6) die Schenkung des Armenvereins zu Jugen⸗ heim, im Kreise Bensheim, an die Gemeinde Jugenheim, bestehend in prozentigen Prioritäts-Obligalionen der hessischen Ludwigs-Eisenbahn⸗Gesellschaft im Nennwerthe von 1100 fl. zum Zwecke der Erbauung eines Armenhauses in Jugenheim; 7) die Schenkung der Johann Ritter⸗ schen Eheleute zu Selzen an die katholische Kirche daselbst, im Dekanate Gau-Bickelheim, im Betrag von 240 fl. für die Abhaltung von vier Aemtern; 8) die Schenkung eines Ungenannten an das bischöfliche Priester-Seminar zu Mainz, beslehend in zwei päpstlichen Obligationen des Anlehens vom Jahre 1860, jede zu 1000 Fres. 466 fl. 40 kr., sodann in 50 fl., mit der Bestimmung, daß aus den Zinsen dieser Kapitalien Studirende der katholischen Theologie alljährlich unterstützt werden sollen; 9) die Schenkungen an die Ludwigs- und Alicen⸗Stistung: a. von der Sparkasse zu Zwingenberg 100 fl., b. von der Spar- kasse zu Heppenheim 100 fl., o. von dem Mathildenstist zu Friedberg 100 fl., d. von der Sparkasse zu Lorsch 100 fl.; 10) die Stiftung des Johann Jakob Weber zu Dieburg, an die katholische Muftergotteskirche daselbst im Betrag von 140 fl zur Abhaltung zweier Hochämter für seinen verstorbenen Sohn; 11) dos Vermächtniß der Wittwe des Kreisbaumeisters Franz Beer zu Oppen heim, Ottilie, geb. Emands, an die katholische Kirche da selbst, im Betrag von 300 fl. für die Abhaltung von vier jährlichen Seelenämtern; 12) die Schenkung des Jof. Schlesinger und dessen Ehefrau Eva, geb, Schlosser zu Hamburg an die israelitische Religionsgemeinde zu Bingen, bestehend in silbernen Geräthschaften zum gottesdienstlichen Gebrauche im Werthe von 200 fl.; 13) die Schenkung mehrerer Ungenannten an die evang. Kirche zu Michelstadt, vestehend in einer neuen Kanzel und einem neuen Allar im ungefähren Werthe von 500 fl.; 14) das Vermächt⸗ niß Seiner Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Friedrich von Hessen an die kath. Kirche zu Darmstadt, bestehend in Obligationen im Werthe von 73,936 fl.; 15) die Stlistung der Eva Beieler zu Hechtsheim an die kathol. Kirche daselbst, im Betrag von 120 fl. für die Abhaltung von zwei Jahrgedächinissen; 16) die Stiftung des David Kern zu Bodenheim an die katholische Kirche daselbst im Betrag von 120 fl. für die Abhaltung von zwei Jahr- ämtern; 17) die Schenkung des Reniners Andreas Lammert zu Mainz an den katholischen Gesellenverein da selbst im Betrag von 1000 fl.; 18) das Vermächtniß der zu Aschbach, im Kreise Lindenfels, verstorbenen Elisa beth Arnold aus Hattenrod, an das barmherzige Schwestern haus zu Darmstadt, im Belrag von 200 fl.; 19) die Vermächtnisse des Oberappellations- und Cassatiousgerichts raths Krebs und dessen Ehefrau Agnes, geb. Scola, zu Darmstadt: a. an bie Heidenreich von Siebold'sche Stiftung zu Darmstadt im Betrag von 200 fl.; b. an die Landes- waisenanstalt im Betrag von 200 fl.; e. an das Mathil den⸗Landkrankenhaus zu Darmstadt im Betrag von 200 fl.; 20) das Vermächtniß des Domcapitularen Haffner an das Bigthum Mainz, bestehend in österreichischen Natkonal Obligationen im Werth von 6000 fl. zur Gründung von katholischen Pfarreien und Schulen im Vogelsberg; 21) die Schenkung der Kinder der zu Bonn verstorbenen

Witwe des Georg Frauk zum Andenken an ihre Mutter an die Gemeinde Freienscen, im Belrag von 100 Thlr. (175 fl.); das Vermächtniß des zu Fürth verstorbenen Nikolaus Marsch an die kathol, Kirche daselbst, im Betrage von 240 fl. behufs Stiftung dreier sakramentalischer Jahresämter; 23) das Vermächiniß des Franz Trom⸗ betta aus Limburg an die Gemeinde Kostheim, zur Unter⸗ stützung der dasigen Ortsarmen im Betrag von 1000 fl.; 24) die Schenkung Sr. Großh. Hoheit des Prinzen Karl und J. K. H. der Prinzessin Karl von Hessen an den Bausond der Kleinkinderschule zu Bessungen, im Be⸗ trag von 350 fl.; 25) die Schenkung eines Ungenann⸗ ten an die kathol. Kirche zu Nackenheim, im Betrag von 120 fl. behufs Stistung zweier Scelenämter; 26) die Stiftung des kath. Pfarrers Röder zu Biblis an die kath. Kirche daselbst, im Betrag von 100 fl. für die Abhaltung tines Jahrgedächinisses und zur Untetstützung der kathol. Ortsarmen; 27) das Vermächtniß des Joh. Georg Stork zu Gießen an die dasige Armenkasse im Betrag von 1000 Tylrn.(1750 fl.); 28) die Schenkung des Peter Joseph Schmitt zu Sprendlingen an die kathol. Kirche daselost, im Belrag von 200 fl. mit der Bestimmung, daß der Zinsenertrag aus 140 fl. jäh lich an arme Communi⸗ canten vertheilt und der Betrag von 60 fl. zur Stiftung eines Jahrgedächinisses verwendet werde; 29) die Schenkung der Katharina Frankenberger zu Ober-Ingel⸗ heim, an die kath. Kirche daselbst, im Betrag von 400 fl. vehufs Stiftung eines Jahrgedächtnisses für ihren verstor⸗ benen Bruder, Pfarrer Röder zu Biblis. In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stistungen zum ehrenden Andenken der Stifter dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.(Schl. f.)

Der Professor der Architektur an dem Städel'schen Kunst-Institut zu Frankfurt a. M., Andreas Simons, ist zum ordentlichen Professor an der polytechnischen Schule dahier, insbesondere für das Lehrfach der Baukunde, ernannt worden.

Intendanturratb Niepoth ist zum Kriegs- rath und Ministerialsekretär Schenck zum Stabs Auditeur ernannt worden.

Gießen. Die auch in unserer Stadt sich allgemein kund gebende Unzufriedenheit über den neuesten Fahrplan der Main-Weserbahn und die den Bedürfnissen des Verkehrs so wenig Rechnung tragende schneckenpostartige Beförderung von Fahr postsendungen hat den Gemeinderath von Gießen zur Wahl einer Commission veranlaßt,welche über die mangelhafte Beförderung von Fahrpoststücken mit der Main⸗Weserbahn, in Verbindung mit dem neuesten der Stadt äußerst nachtheiligen Fahrplan der Main-Weserbahn, sich mit dem hiesigen Han delsverein zu benehmen und alsbald in dieser An- gelegenheit die nöthigen Schritte zu thun habe.

Preußen. Berlin. Offiziös wird mit⸗ getheilt: Es erscheint nothwendig, die Behörden und die Bevölkerung schon einige Zeit vor dem Eintritt der Gesetzeskraft der Gewerbe-Ordnung (1. October) über die neuen Bestimmungen und deren zweckmäßige Handhabung nach allen Rich tungen hin aufzuklären. Zu diesem Zwecke wird von dem Bundeskanzler-Amte, im Einvernehmen mit dem betheiligten Ministerium, eine umfassende Anweisung zur Ausführung der Gewerbe-Ordnung vorbereitet, welche voraussichtlich schon in kurzer Zeit wird veröffentlicht werden können.

Wenn man aus Denjenigen, sagt die Zukunst,die es vorziehen die Zjährige Dienst- zeit aus der Ferne zu bewundern, statt sich ihr zu unterwerfen, eine Armee formiren könnte, es würde ein stattliches Corps sein, denn man findet seit 1866 wenige Gerichte im preußischen Staate, die nicht Dutzende solcher Dienstfreien steckbrieflich verfolgen. Alles bisher Dagewesene übertrifft aber folgende Mittheilung derPos. Ztg. vom 26. Juli: