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18. Febr.
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Dienstag den 2. Februar.
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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Beitreibung der rückständigen Beiträge zu den Bedürfnissen der Landjadenschaft in der
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden Fauerbach b. Fr., Hoch-Weisel, Nieder-Weisel, Ostheim und Melbach, Södel und Wölfersheim, sowie Griedel mit Rockenberg. Sie wollen dafur Sorge tragen, daß die in nachstehendem Verzeichniß erwähnten rückständigen Beiträge zu den Bedürfnissen der Landjudenschast der Provinz Oberhessen pro 1868 alsbald an deren Rechner Heß in Gießen berichtigt werden und, daß dies geschehen,
Provinz Oberhessen pro 1868.
berichtlich anzeigen.
Friedberg den 29. Janvar 1869.
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1) Fauerbach b. Fr. 23 kr. Dieselbe desgl. auch noch den Rückstand bis incl. 1867 12 fl. 21 kr.— 2) Hoch Welsel 2 fl.— 3) Nieder⸗Welsel 9 fl. 18 kr.—
4) Ostheim 1 fl. 17 kr.— 5) Meldach, Södel(Beienbeim), Wölfersheim und(Weckesbeim) 8 fl. 1 kr.
Hierauf wurde für(Weckeeheim und Belenheim) angeblich
deren bierzu repartirten Antheilebetrag bezahlt durch deren Vorsteher 2 fl. 31 kr., somit von Melbach, Södel und Wölfersheim pro 1868 noch den Ref 5 fl. 30 kr. Dieselben desgl. noch Rückstand dis knel. 1867 89 kr. 59½ kr.— 6) Grtedel mit Rockenberg 6 fl. 17 kr.
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Bekanntmachung.
Nach Beschluß der Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins des Kreises Friedberg vom 19. Dezember v. J.
sind wieder 100 fl. zur Unterstützung solcher junger, unverheiratheter Leute, die in den Ende Feb pomologischen Institute zu Reutlingen beginnenden Lehrcurs für Obstbaumwärter eintreten wollen,
oder Anfange März d. J. in dem der Kasse des Bezirks-Vereins zu
verwenden, ich fordere daher Lusttragende zur alsbaldigen schriftlichen Anmeldung bei mir unter dem Anfügen auf, daß den Anmeldungen Bescheinigungen über einige Uebung in der Baumcultur und besondere Liebe zur Erlernung der Obstbaumzucht, sowie guten Ruf und Alter
anliegen müssen.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen
Persönlichkeiten vorschlagen. Friedberg den 30. Januar 1869.
Vorstehendes in ihren Gemeinden thunlichst bekannt machen, selbst auch geeignete
Der Director des landw. Bezirks⸗Vereins des Kreises Friedberg
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Hessen. Darmstadt. Das„Fr. J.“ schreibt: Die Abgg. Kraft, Heß, Wernher und Goldmann haben bereits auf dem vorigen Landtag einen Antrag gestellt, welcher die seit einer Reihe von Jahren desiderirte Ordnung der recht— lichen Stellung der Kirchen im Staate und der damit zusammenhängenden Verhältnisse herbeizu— führen bezweckte. Ueber denselben ist nicht einmal Bericht erstattet worden. Die Genannten hahen nunmehr die Ueberzeugung ausgesprochen, daß man entweder die bestehenden Gesetze vollständig an— wenden oder neue an deren Stelle setzen müsse, und daß es nichts nütze, einen wunden Fleck un— berührt zu laffen; hieran wird die Hoffnung geknüpft, daß die hess. Regierung sich nun nicht sänger selbst von der Gesetzgebung Oesterreichs überflügeln lassen würde und schließlich beantragt, die Regierung um baldigste Vorlage eines die rechtliche Stellung der Kirchen und der kirchlichen Vereine im Staat ordnenden Gesetzecentwurfs zu ersuchen.
— Von Seiten des Abg. George ist der schon wiederholt gestellte Antrag über Aufhebung der Besteuerung des Weines oder mindestens die Beseitigung der lästigen Bezettelung, Aussicht und Controle durch Einführung einer anderen Erhebungs— art, nun abermals wiederholt worden. Derselbe erkennt an, daß unter den derzeitigen Verhältnissen die Einnahme für diese Steuer, jährlich zu bei— läufig 250,000 fl. peranschlagt, nicht entbehrt werden könne, falls aber eine Erhebungsweise nach dem Einkommensteuergesetz nicht zu ermöglichen, so stellt er eventuell folgenden Antrag: Die bisher erhobene Tranksleuer, von Privaten beigebracht, im Belauf von cirea 18,000 fl. soll auf die (39,127 Morgen) Weinberge des Landes aus- geschlagen werden. Die von Wirthen erhoben werdende Tranksteuerr und Zapfgebühr, eirca 230,000 fl. jährlich, sollen die Wirthe und Weinhändler in dem von ihnen bisher bezahlten Verhältnisse übernehmen. Die Beträge für die einzelnen Orte sollen nach 10jährigem Durchschnitt festgestellt und nach den Grundsätzen des Ein- lommensteuergesetzes jährlich vertheilt werden.
Diejenigen, welche nur periodisch Wirthschaft be— treiben, sollen nach Maßgabe der bisherigen Er— fahrungen durch monatlich fixirte Abgaben be— steuert werden.
— Der von dem Abg. Becker erstattete Be— richt über den Antrag des Abg. Fink, die Er— richtung von Fabrik- und Gewerbegerichten be— treffend, welchen die Schlichtung von Streitigkeiten der selbständig Gewerbtreibenden mit ihren Gehülfen und Lehrlingen über solche Ansprüche, welche aus den Arbeits- und Lohnverhältnissen herrühren, zu— fallen soll, betont, daß derartige Gerichte ein Bedürfniß nicht zu sein schienen. Da sie überdies durch die voraussichtlich alsbaldige Einführung der norddeutschen Prozeßordnung unnöthig würden, so beantragt der Ausschuß, die Einführung solcher Gerichte abzulehnen.
Alsfeld. An die Stelle des Vertreters in der landständischen Kammer für Alsfeld, des kürz— lich verstorbenen verdienten Soldan von Gießen, wurde Hofgerichtsrath Schulz in Darmstadt durch einstimmige Wahl berufen.
Worms. Der hiesige Stadtrath hat in Bezug auf die Besoldung der Lehrer an den städtischen Volksschulen eiustimmig den Beschluß gefaßt: Die an der hiesigen Communalschule an— gestellten Vicare erhalten bei ihrer Anstellung einen Gehalt von 400 fl; die definitiv angestellten Lehrer einen solchen von 600 fl. Definitiv an— gestellte Lehrer sowohl, als auch die Vicare steigen von zwei zu zwei Dienstjahren um je 50 fl. im Gehalt, so paß ein definitiv angestellter Lehrer nach zwölf Dienstjahren einen Gehalt von 900 fl bezieht. Nur den in anderer Weise an den Stadtrath gebieterisch herantretenden Anforderun- gen, welche die Stadtkasse in enormer Weise in Anspruch nehmen, dürfte es zuzuschreiben sein, daß nicht jetzt schon das Maximum der Besoldungen auf 1000 fl. festgesetzt wurde, wie dies in andern Städten unseres Landes schon geschehen ist.
Preußen. Berlin. Die Berathung des
Commissionsberichtes über die Beschlagnahme des
Abg. v. Windtborst ist gegen die Vorlage. Seine Ausführungen gipfeln in folgenden Sätzen: Das in dem Vertrag definirte Vermögen ist Privatvermögen des Königs. Nach dem Völker- recht ist Privateigenthum selbst eines kriegführenden Fürsten unantastbar. Der Vertrag ist weiter nichts als ein Arrangement üder das Vermögen des Königs Georg; derselbe hat sich darin zu nichts weiter verpflichtet, und kann sein späteres Verhalten nicht in Betracht kommen. Ueberdies fehlt es hinsichtlich der behaupteten Agitation gegen Preußen, der angeblichen Welfenlegion an that— sächlichen Beweisen. Von Nothwehr kann keine Rede sein; glaubt man aber, der König habe sich einen Vertragsbruch zu Schulden kommen lassen, so lasse man die Sache vor den Gerichten zum Austrag bringen. Oder fürchtet man diese?— Darauf der Ministerpräsident: Die angezweifelte Legion existirt allerdings. Mit österreichischen Pässen begab sie sich nach der Schweiz und von da nach Frankreich. Die Zahl der Legionäre, die auf verschiedene Städte vertheilt sind, beträgt noch beiläufig 1400 Mann. Die ursprüngliche Regimentereintheilung ist dabei noch beibehalten; auch werden die Mannschaften von Korporälen exercirt. Daß dies ohne Waffen geschieht und daß sie vertheilt und von ihren Offizieren getrennt sind, verdanken wir der kaiserlichen Regierung, mit der Verhandlungen darüber gepflogen wurden. Diese Leute kosten jährlich an 300,000 Thaler. Der preuß. Staat hat keine Veranlassung sie zu füttern. Alle schlechten Elemente werden an sie herangezogen, es wird gehetzt und gewühlt, um den Glauben an ftiedliche Zustäude nicht auf— kommen zu lassen und das Ausland gegen das Vaterland in die Schranken zu rufen. Diesem Treiben ein Ende zu machen, ist unsere Schuldig— keit. Gegen den Commissions-Untrag sprachen die Abgg. Schulze und Virchow, dafür noch Waldeck. Nachdem noch von anderer Seite der Vortrag als ein völkerrechtlicher und nicht bloß vermögensrechtlicher bezeicynet, und vom Re—
Vermögens des Kögigs von Hannover im Ab- gierungskommissär noch betont worden, daß die
geordnetenhause führte zu interessanten Erörterungen
Regierung den Weg der gerichtlichen Entscheidung


