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Vonnerstag den 1. Juli.

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berhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Sriedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Abonnements⸗ Einladung. Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal,

Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Das Abonnement beträgt bei den Poststellen vierteljahrlich 38 kr., mit Bestellgeld 47 kr. Bei der Verlags-

eppedition kostet das Blatt halbjährlich 1 fl. ö ö sind gebeten ihre Bestellungen bei den Poststellen oder Postboten

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nicht ausdrücklich Abbestellung erfolgt.

Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:

Nr. 26. sud. 1. Gesetz, die Erhebung der Staatsauflagen im 3. Quartal 1869 betreffend. sub. 2.

Frledberg den 29. Juni 1869.

Bekanntmachung, die Besteuerung des Tabaks betr. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.

Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:

Nr. 19. Nr. 299. Gesetz, betreffend die Kautionen der Bundesbeamten. ver Matrikularbetträge zur Deckunz der Gesammtausgaben für das Jahr 1868. Vom 9. Junt 1869. Nr. 301.

Norddeutschen Bunde.

Vom 2. Junt 1869. Nr. 300. Gesetz, betreffend eine anderweitige Feftstellung

Die Annahme des Spanischen Gesandien deim

Nr. 20. Nr. 302. Poslvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und dem Kirchenftaat. Vom 22. April 1869.

Nr. 21. Nr. 23. Nr. 305.

Verordnung, betreffend die Fefistellung des Etats der Milltär⸗Verwaltung des Norddeutschen Bunde Nr. 307. Allerhöchster Erlaß vom 24. Mat 1869 die Herausgabe verzinslicher

Nr. 24.

Betreffend: Die Wanderbücher.

Nr. 303. Gesetz, betreffend die Wechselstempelsteuer im Norddeutschen Bunde. Nr. 22. Nr. 304. Gesetz, betreffend die Errichtung eines obersten Gerichtshofs für Handelssachen.. Gesetz, betreffend die Feffstellung des Haushalts Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870. Vom 13. Juni 1869. Nr. 306. e für daa Jahr 1870. Vom 13. Juni 1869.

Schatzanwelsungen betr. Nr. 308 u. 309. Consul⸗Ernennungen.

Vom 10. Juni 1869. Vom 12. Juni 1869.

Friedberg den 29. Juni 1869.

f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Großherzogl. Polizeiverwaltung Nauheim und Großherzogl. Polzei-Commissär in Wickstadt.

g Unter Bezugnahme auf die in einem der nächsten Regierungsblätter erscheinende Bekanntmachung, 3. Mai 1830 das Einwandern ausländischer Handwerksgesellen betreffend, außer Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 15. Juni d. J.

fertigung und Ertheilung von Wanderbüchern

überlassen ist, um sich auf Erfordern bei in- oder ausländischen Be

Reisepasse zu versehen.

Betreffend: Genossenschaftswesen.

Wirksamkeit gesetzt worden ist, zur Nr. M. d. J. 4313 mit, daß von nun an auch von der Aus⸗

wornach die Verordnung vom theilen wir Ihnen in Folge

für inländische Handwerksgesellen abzusehen und denselben ebenso wie anderen Reisenden zu

hörden über ihre Person genügend ausweisen zu können, sich mit einem

Ter a p p. Friedberg den 27. Juni 1869.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

In der Kürze soll Seitens der Großherzoglichen Centralstelle für. die Landwirthschaft und die landwirtschaftlichen Vereine des Groß⸗ herzogthums ein Nachweis über den Stand des Genossenschaftswesens veröffentlicht und hierzu benöthigtes Material geliefert werden. Sie wollen mir daher baldigst Mutheilung über folgende Gegenstände

machen:

1) In welchen Orten bestehen Genossenschaften für Anschaffung der Maschinen, welcher Art sind die Maschinen, wie groß das Anlage

der Errichtung?

Capital, wie groß die Zahl der Theilnehmer und welches das Jahr

2) In welchen Orten bestehen Viehkassen, welches ist die Zahl der Theilnehmer, das Gründungsjahr und die Stäckzahl des ver⸗ sicherten Viehes in den einzelnen Kassen. f

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks ⸗Vereins

des Kreises Friedberg Ter a p p.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 26 enthält:

I. Gesetz, die Erhebung der Staatsauflagen im dritten Quartal des Jahres 1869 betreffend. Der Teuor des Gesetzes lautet: Die Wirksamkeit des Finanzgesetzes vom 26. September 1867 und des Gesetzes vom 11. April 1868, die Einführung einer Einkommensteuer betreffend, welche burch das Gesetz vom 16. Dezember 1868 auf die ersten sechs Monate des Jahres 1869 ausgedehnt worden sst, wird weiter auf das dritte Quarlal dieses Jahres zusgebdehnt. Die Besteuerung des Branntweins findet edoch vom 1. Juli d. J. an nach der bezüglichen, ver⸗ (ragsmäßig im ganzen Großherzogthum zur Anwendung kommenden Gesetzgebung des Norödeulschen Bundes statt.

II. Bekannimachung Gr. Ministeriums der Finanzen, die Besteuerung des Tabaks betreffend.

Darmstadt, 28. Juni. Zweite Kammer. Der. Abg. K. J. Hofmann stellt einen dring⸗ ichen, die Mainz⸗Darmstädter Convention betreffen den Antrag. Durch die Antwort des Minister⸗ präsidenten auf seine Interpellation sei die Frage, die er in derselben gestellt habe, umgangen worden;

es sei ihm nunmehr zweifelhaft, ob die Convention, welche den Ständen vorgelegt und diejenige, welche angeblich aufgehoben wurde, auch diejenige sei, um welche es sich handle. Wie aus dem Buche Bruck's hervorgehe, habe der Bischof nur auf die Form, nicht aber auf seine Rechte selbst verzichtet; die Convention sei nur zum Schein aufgehoben worden. Die Stände hätten ein Recht, zu erfahren, wie es sich mit derselben verhalte. Er beantrage daher die Vorlage der Aktenstücke durch die Regierung und ersuche die Kammer, die Sache für dringlich zu erklären. Volhard und Dumont tadeln den von der Regierung ein⸗ geschlagenen Modus, wonach dieselbe auf verschiedene Anträge z. B. Abänderung des Wahlgesetzes, der Ge⸗ meindeordnung nicht einmal eine Antwort gegeben. Nach Verlesung mehrerer neuen Anträge ging hierauf die Kammer zur Tagesordnung über. Berathung des Haupitvoranschlags der Staats- Einnahmen für die Finanzperiode 1869/71. In denselben werden

aufgenommen: die Einnahme aus Domäner, unter die Verrechnung der Rentämter und sonstiger Kassen 706,948 fl., unter der Verwaltung der Oberbaudireltion 68,000 fl. Der Antrag des Ausschusses, dem Antrag des 19. Landtags, eine baldigste Veräußerung der Badeanstalt und des Braunkohlenwerks Salzhausen beizustimmen, wurde mit 19 gegen 16 Stimmen, ferner der Autrag auf Veräußerung der zum Salinenbau entbehr⸗ lichen Gebäulichkeiten der Saline Theodorshalle und auf Verminderung des dortigen Betriebs- personals einstimmig angenommen. Saline und Bad Nauheim werfen voraussichtlich einen jähr⸗ lichen Reinertrag von 16,000 fl. ab, der nach Antrag des Ausschusses, aber nicht ins Budget aufgenommen, sondern zur Bildung des von dem Abg. Curtman beantragten Kurfonds verwendet werden soll. Curtman, Wernher und Andere befürworten lebhaft im Inkeresse Nauheims die Bildung eines solchen Fonds, desgleichen Krast,

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