Ausgabe 
28.3.1868
 
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b Beilage zum Anzeiger für Oberhessen.

ECdietal ladung.

542 Anton Kreb von Oder Rosbach, dessen Ver- mögen üderschuldet ist will mit seinen Gläubigern elnen Stundungs oder Nachlaßvertrag zur Abwendung des foͤrmlichen Concursprozesses abschlleßen. In dem Termine Mittwoch den 1. April l. J., Morgens präcis 9 Uhr, daben deßbalb die bekannten und unbekannten Gläu⸗ diger des Anton Kreh ibre Forderungen so gewiß an zumelden, als sonst die nicht erscheinenden als den von der Mehrheit der erschlenenen Gläubiger gefaßt werden⸗ den Beschlüssen deistimmend betrachtet werden Friedberg den 28. Februar 1868. Groß berzogliches Landgericht Friedberg Reitz, Hofmann, Landrichter. Landgerichts ⸗Assessor.

Pferde ⸗Versteigerung.

698 Montag den 30. dieses Monats, Vormittags 11 Ubr, wird in der Reitercaserne zu Butzbach ein zum Reiterdienst untaugliches Reitpferd meifidietend oͤffent lich versteigert. Butzbach am 25. März 1868. Das Commando der Letbschwadron zu Butzbach Freiherr van der Hoop.

Holz⸗Versteigerung.

732 Aus den Fretherrlich von Franckenstein'schen Wald⸗

districten Viedunter und Köhlerschlag in der Gemarkung

Ockstadt bei Friedberg kommen zur öffentlichen Ver⸗

sleigerung:

1) Montag den 30. März, Vormittags 9 Uhr: Stecken Buchen⸗Scheidholz,

M38.

Die Zusammenlegung der Grundstücke und Anlegung von Gewannwegen.

Ven J. P. Müller. 723 Obgleich ich zu dem Inserat 612 in Nr. 32 d. Bl. in keinerlei Beziehung stehe, so fühle ich mich doch gedrungen, der darauf erfolgten Erwiederung(642 in Nr. 35) diese Gegenerklärung zu widmen.

Ich muß vorausschicken, daß ich mich wegen Mangels an Zeit hinsichtlich der in dem frag- lichen Aufsatze enthaltenen landläufigen allgemeinen Redensarten auf eine Polemik nicht einlassen, vielmehr hauptsächlich nur Thatsachen vorführen will, durch welche sich die Art und Weise der neuen Feldeintheilung, wie sie der Verfasser des gedachten Artikels befürwortet, als höchst bedenklich charakterisiren wird.

Fort mit dem Zunftzwange der Dreifelderwirthschaft, so sagt der Verfasser des Artikels, ohne vielleicht über das eigentliche Wesen dieser Dreifelderwirthschaft mit sich selber im Klaren zu sein. Er verurtheilt diesee Wirthschastssystem, die alte Felderwirthschaft, aus der Brachzeit, weil sie die Urheberin der Selbstbelastung der Landwirthe, ihrer Freiheits- und Eigenthumsbeschränkung sei.

Hören Sie aber nun einmal, Herr Verfasser, welche Vortheile dieses Wirthschaftssystem dem Landwirthe gegenüber den gepriesenen Einrichtungen sogenannter freier Bewirthschaftung gewährt. Ich habe z. B. ein Grundstück, welches ich im Juni(Johanni) mit Dickwurz bestellen will. Die Besitzer der beiden nebenliegenden Stücke beliebten diese aber im vorhergehenden Herbste mit Korn zu bestellen. Das Korn ist im Juni ansehnlich herausgewachsen, oft mannshoch, wie man zu sagen pflegt, es hat sich solches, und dies kommt sehr häufig vor, nicht in aufrechter Stellung erhalten, sondern einige Schuh weit über die Grenzfurche meines Grundstücks hinaus gelegt, einen Theil meines Ackers bedeckt. Wie nun? Soll ich das überhängende Korn meiner nachbarlichen Grund- stüucke auf meiner Grenzfurche abschneiden, um meinen Acker für Dickwurz präpariren zu können? Bei einem geschlossenen Winterfelde sind solche Collissionen unmöglich.

Oder denken Sie sich, Herr Verfasser, es trete ein sog. Mäusejahr ein. Die Mäuse würden alsdann bei einer Feldwirthschaftung in Ihrem Sinne fast gar nicht, jedenfalls nur mit einem ganz unverhältnißmäßigen Kostenaufwand für Gift, zu vertilgen sein.

Im Mai, wo das Grünfutter noch rar ist, pflegt im Winterfelde das Unkraut aus der Winterfrucht gejätet und als sehr willkommenes Futter verwendet zu werden. Diese Arbeit ist selbstverständlich mit aller Sorgfalt zu verrichten. Der Feldschütze ist in solcher Zeit ständig im Winterfeld und verhütet dadurch die Verübung von Freveln. Die sogenannte freie Bewirth⸗

Birken⸗ 57t 17 Nadel⸗ 7 34 Buchen- Prügelbolz, Eichen⸗ 5 11½ Bilken⸗ 1 4 Aspen · 77 80 Buchen⸗Stockholz, Birken⸗ * Eichen 77 7993 Wellen Buchen ⸗Reisholz, 1364Birken; 7 Durchforftungs holz, 224 Nadel⸗ 5

650 Gedund Ginstern, 9 Eichenftämme mit 52 Cubikfus, 7 Birkenstämme mit 50 Cudikfuß, 40 Eichenftangen mit 94 Cudbiksuß, stangen mit 49 Cubiksuß. 2) Dienstag den 31. März, Vormittags 9 Uhr, Stecken Nadel Prügelhosz, 1195 Wellen Buchen⸗Reisbolz,

15 Birken⸗

6493 Bitken⸗ 7000 Eichen* Durch forstungsbolz, 2476 Aspen⸗ 5 1168 Nadel⸗ 5 49 Birkenstangen mit 8 Cökfß., zu Schippensttelen ꝛc. geeignet,

13 Läste Zuchen⸗Reisbolz(Erbsenreiser),

215 Läste Weiden 1c. Reioholz(Zumachbolz).

Die Zusammenkunft findet statt am erstgenannten Tage im Diflrict Viebunter zunächst dem Viebtrieb, am letztgenannten Tage im Distriet Köhlerschlag zunächft dem Viehtrieb

Ockstadt am 18. März 1868.

Wilbrand, Freiherrlich von Franckenstein'scher Oberförster.

Hofraithe- und Güterversteigerung.

367 Montag den 30. März d. J., Vormittags 11 Uhr, sollen in hiesigem Rathbause die zum Nachlasse des verstorbenen hiesigen Bürgers Rudolph Weis ge⸗ hörenden Immobilten:

Gemorkung Friedberg. Flur. Nr. Klftr 3. 188. 19,9. Hofraithe in der Burg, 3. 189. 10,9. Grabgarten daselbft, 4. 207. 90. desgl. in der Kehl, erbabthetlungshalber öffentlich meiftbietend versteigert werden.

Kapital⸗Gesuch.

716 Due Gemeinde Ockfladt beabfichtigt ein gekündigtes Kapital von 2600 fl. in gleicher Größe, zu% ver⸗ znslich, anderweit aufzunehmen. Besißzer solcher Lapitalteu, welcht bereit find dieselben zu verleihen, haben sich dei unterzeichneter Stelle binnen 14 Tagen zu melden. Bemerkt wird, daß dieses Kapttal auch in getrennter Summe angenommen wird. Ocfadt am 25. Mätz 1868. Großherzogliche Bürgermelftere! Ockßadt 0 tb uin ger.

schaftung kennt kein zusammenhängendes Winterfeld mehr, die Winterfrucht wird dann vereinzelt in der weiten Gemarkung gepflanzt werden. Wie viele Schützen würden in diesem Falle nöthig sein, um die gehörige feldpolizeiliche Aussicht zu führen

Der Herr Verfasser hat auch gesehen, wie bei auf einen Weg ziehenden Gewannen einzelne Aecker mit Sommerfrucht ausgestellt wurden, während hüben und drüben Weizen oder Korn bereits grün standen. Natürlich, denn Weizen und Korn steht im Frübjahr, wenn Sommerfrucht ausgesäet wird, grün. In den Furchen aber steht dann auch Korn und Weizen grün, wird aber umgepflügt, und dies schadet allerdings, mag auch der Acker mit Sommerfrucht so früh wie nur möglich bestellt werden. Zudem weiß jeder Landwirth, daß es fast gar nicht möglich ist, ein Grundstück zuzubereiten, ohne der schon grünen Saat des nachbarlichen Ackers zu schaden. Mit einem Eingespann lassen sich aber schlechterdings nicht alle Grundstücke, z. B. Kleeäcker, umpflügen.

Die Fruchtfolgeordnung, wie sie die Dreifelderwirthschaft mit sich bringt, ist erfahrungsgemäß für unsere Verhältnisse die zweckmäßigste; die Stoffe, welche durch die Ernte einer bestimmten Fruchtgattung dem Boden entzogen werden, müssen sich erst wieder ersetzt haben, ehe und bevor dieselbe Fruchtgattung mit der Aussicht auf ein befriedigendes Ergebniß der Ernte wieder angebaut werden kann. Diese sosort zu ersetzen, fehlen in der Regel die nöthigen Düngemittel, und würde es geradezu ein Raubspstem genaunt werden müssen, welches den Boden zuletzt fast ganz unertrags⸗ fähig machte, wenn man demselben zu viel Stoffe entziehen und zu wenig wieder geben würde. Gegen diese Calamität gewährt die Dreifelderwirthschaft einen gewissen Schutz. Eine reine Brache haben wir hier zu Land fast gar nicht mehr; das ganze Brachfeld wird ja benutzt, so daß ein rein brach liegendes Grundstück eine Seltenheit ist. Aber, Herr Verfasser, dieses brach liegende Gelände liegt doch nicht vergeblich brach. Dasselbe liefert bekanntlich bei geringer Düngung in Folge der durch die Einflüsse der Luft und Witterung vor sich gehenden Zersetzung des Bodens 1. gewöhnlich eine weit bessere Winterernte, als ein im Brachfeld mit Kartosseln, Dickwurz oder dgl. bepflanzt gewesenes Grundstück bei starker Düngung.

Was nun die Zusammenlegung der Grundstäͤcke und die Gewannwege anbelangt, so halte ich eine Regulirung solcher Felddistrikte, in welchen man von der Gewanngrenze aus auf die Grund- stücke nicht gelangen kann, für zweckmäßig, auch mag dabei eine Zusaͤmmenlegung nicht ganz ausgeschlossen sein. Auf jeder Gewanngrenze aber Wege anzulegen, damit man zu jeder Zeit auf sein Grundstück fahren könne, ist bei dem hier üblichen Wirthschaftssystem nicht erforderlich, ist eine wahrhafte Verschwendung von Gelände. Der Landwirtb hat das ganze Jahr hindurch bis in die Mitte Oktober Zeit und Gelegenheit, sein Brachfeld in solchem kann er zu jeder Zeit auf sein Grund- stück kommen zur bevorstehenden Winterfruchtbestellung zu präpariren, ja er kann auch noch im Winter bei Frost auf die ausgestellten Aecker fahren und solche etwa mit Jauche begießen, denn eine vernünftige Lokalpolizei wird die Einfahrt in das Winterfeld unter dieser Voraussetzung gewiß nicht verbieten. Zu welchem Behufe soll denn der Landwirth zu jeder Zeit ins bestellte Winterfeld sahren, zu welchem Zweck soll so und so viel Land zu unnützen Wegen vergeudet werden 7 Soll etwa darum, weil ein nachlässiger Landwirth mit der Bestellung seines vielleicht nur kleinen Ackers zurückgeblieben, ein Flächengehalt von vielen Morgen zu Wegen nutzlos liegen bleiben!?

Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Sommerfeld. Nach abgethaner Winterernte hat der Landwirth die Zeit von August bis in April, um das Feld zur Sommersaat vorzubereiten.

Die von dem Verfasser angeführten Ereignisse wegen versaulter Gerste und eingebüßter Weizenernte sind zum mindesten nicht zutreffend. Es gibt faule Oekonomen, welchen ihre Gerste verfault, auch wenn sie vom Weg aus auf den Acker gelangen können, weil sie entweder nicht sorgsam genug sind, oder die Frucht wegen Pfändung derselben unfreiwillig im Felde lassen müssen. Auf einen mit Weizen bestellten Acker aber mit der Walze nicht kommen zu können, dies ist jeden falls etwas ganz Neues. Entweder lag der Acker im Winterfeld neben andern Weizenäckern,

die auch wohl seste Krusten hatten und er konnte dann so ist u es überall üblich querfeldein