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Beilage zum Anzeiger für Oberhessen.
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Oeffentliche Bekanntmachung.
1595 Nachdem der Freiherr Gustav Löw von und zu Steinfurth von Greßberzoglichem Hofgericht der Provinz Oderhessen wegen Verschwendung unter Curatel gestellt worden, wird dieses Sachverhältniß unter dem Anfügen hiermit zur allgemeinen Kenniniß gebracht, daß Rechtsgeschäfte mit demselben nur unter Zustim⸗ mung des idm beigegebenen Curators, des Großberzog⸗ lichen Kammerherrn Freiberrn Wilbelm Löw von und zu Steinfurth, gültig abgeschlossen werden können. Gleichzeitig werden sämmtliche bekannte wie un dekannte Gläubiger des Freiherrn Guflav Löw von und zu Steinfurth hiermit eingeladen, ihre Forderungen und Ansprüche jeder Alt an dessen Vermögen im Termine Freitag den 24. Juli d. J., Morgens 9 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen, in welchem Termine zugleich ein Arrangement versucht werden soll, und
sollen die von der Mehrheit der gehörig auftretenden Gläubiger hierüber gefaßt werdenden Beschlüsse auch für alle übrigen Gläubiger als bindend angesehen werden. Nauheim am 26. Juni 1868. Großherzogliches Landgericht Nauheim Ulrich, Suppes, Landrichter. Landgerichts⸗Assessor.
Bekanntmachung.
1713 Nächsten Dienstag den 21 d. M., von Morgens 9 Ubr ab, wird das durch den Abbruch des Flügel- gebäudes der sogenannten Oberamtmannswodnung übrig gebliedene Polz⸗ und Eisenwerk in verschiedenen Parthien an Ort und Sielle öffentlich an den Meistbietenden versteigert.
Naudeim den 15. Juli 1868.
n eee Naub eim . E. d. B.:
Der Beigeordnete Eu ser. vdt. Schutt.
ECdictal ladung.
1722 Nachdem der Herr Graf Friedrich Eduard zu Alt⸗Leiningen⸗Westerburg zu Schloß Ilben⸗ adt gestorben ist und der Herr Graf Victor zu Alt. Leiningen⸗Westerburg die Erklärung abgegeben hat, daß ex als gesctzlicher Vertreter seines noch mindersährigen Sohnes, des perrn Grafen August zu Alt⸗Leiningen⸗ Weflerburg, die dem Letzteren als alleinigem Intestat- Erben zugefallene Eibschaft des Allodial⸗Nachlasses seines Großvaters, des Herrn Grafen Friedrich Eduard ze Alt ⸗ Leiningen ⸗Westerburg, nur unter der Rechts⸗ wohlthat des Inventars antrete, so werden alle Die jenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an die Allodial⸗Verlassenschaft des Herrn Grafen Friedrich Eduard zu Alt⸗Leiningen⸗Westerburg bilden zu können vermeinen, hiermit aufgefordert, solche binnen vier Wochen, von dem ersten Erscheinen dieser Bekannt machung in den öffentlichen Blättern an gerechnet, dei dem unterzeichneten Gerichte so gewiß geltend zu machen und zu begründen, als sie sonst bei Abschluß des In⸗ ventars und Negultrung des erwähnten Nachlasses keine Berückfich tigung finden werden. Friedderg am 15. Juli 1868. Großherzogliches Landgericht Friedberg Rei Steinberger,
Landgerichts- Assessor.
zandrichter.
Vergebung von Bauarbeiten.
1731 Die zur Erbauung eines dritten Stocks auf das Kädtische Schulhaus zu driedberg erforderlichen Arbeiten und Materialienlieferung, veranschlagt:
n Manrerarbeit 411 18 Steinhaus rarbeit 184 56 Zimmerarbeit 641 59 Dachdeck rarbeit 115 43 Schteinerarbeit 465 30 Schlosserarbeit 212 50 Glaserarbeit 175 13 Weißbinderarbeit 386 59 Spenglerarbe it 14 56 Lieferung von 29,100 Stück gut gebrannten Back ⸗
Reinen,
„ von 20 Bütten Kalk, * von 1,7 Cutik Klaafter Sand, sollen auf dem Suk misstonswege an die Wenigstfordern⸗ den vergeben werden.— Voranschlag und Bedingungen liegen auf dem Bureau der unterzeichneten Stelle zu: Einsicht offen, woselbst auch die Offerten mit der Aufschrift: „Submission zur Uebernahme den Arbeiten oder..... Lieferung bei der Erbauung eines dritten Stocks auf das ffädtische Schulhaus zu Friedberg.“ versehen, versiegelt und frankirt bis spätesteng Donner⸗ stag den 23. Juli l. J., Morgens 9 Uhr, ein⸗ gereicht sein müssen. Friedberg den 18. Juli 1868.
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