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Int. Blatt Nr. 1 von 1856 und den§. 1118 von Küchler's Handbuch
Tagen sehen wir Ihren Anträgen oder Berichten, daß keine zu stellen sind,
Hetreffend: Die Bestrelbung der Communalintraden in den Gemeinden des Kreises Frledberg für 1867.
Neu eintretende Abonnenten auf den„Anzeiger“ für 1868, welche jetzt schon ihre Bestellungen machen wollen, erhalten das Blatt für den Monat Dezember d. J. gratis.
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Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Famstag den 14. Dezember. 148.
1867.
Anzeiger für Oberhess
Friedberger Intelligenzblatt.
Inhalt die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:
Bekanntmachung, die Einführung der Postgesetze des Norddeutschen Bundes in den zu diesem Bunde nicht gehoͤrigen
Nr. 48. Gebietstheilen des Großherzogihums etressend... 5 Friedberg den 11. Dezember 1867. Großherzogliches Kreisamt Friedberg
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Friedberg den 11. Dezember 1867.
Betreffend: Die Ergänzung der Feldtruppen im Jahr 1867, insbesondere die nicht erschienenen Militärpflichtigen.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die betreffenden Großh. Bürgermeistereien.
Die nachstehenden Leute, welche sich weder bei der Musterung 1 noch auf die Einbeorderung in 1867 sistirt haben, sind nunmehr als Nefractäre zu behandeln. Wir weisen Sie an, uns über die Vermögens-, Familien- und sonstigen Verhältnisse der Benannten ausführliche Vorlage nach Maßgabe der Verordnung vom 20. September 1858, namentlich der§. 2. und 3. derselben, Rgsblatt Nr. 36,(siehe auch Küchler's Handbuch 5. 127, zweite Auflage) zu machen. In dieser Vorlage sind die Namen der Eltern genau und ist weiter anzugeben, ob die betreffenden Personen Bermoögen nicht zu hoffen haben Trapp.
Potlipp August Waltber aus Bauernbeim. Job. Heorg Petzinger aus Langenhain. Konrad Papb aus Nieder⸗Weisel. Joh. Heinr. Brückmann aus Dor nassenheim. Johannes Triisch aus Bodenrod. Abraham Strauß daselbfß. Konr. Pildebrand, Joh. Gg. VIII. Sohn, daf. Philipp deintich Gatzert aus Fried berg. Heorg Brüchner aus Butzbach. Lorenz Will daselbdft. Konrad Häuser aus Ostheim. Peter Karl Wörner daselbst.
Zacob Frank daselbst. Joh. Georg Wilbelm aus Maibach. Joh. Georg Schneider daselbft. Hermann Lenz aus Reichelsheim.
Zob. Georg Schmiege daselbf. Peter Hülberg aus Münster. Jobann Weckmann daselbff Job. Georg Häuser aus Nieder⸗Weisel. Zob. Georg Thomas daseldst Frtedtich Karl Jung aus Nieder-Florstadt. Konrad Schopp aus Pobl-Göns. Job. Conrad Jung daselbst.
Ebristoph Thomas daselbst. Levi Simon daselbft. Jacob Dämon aus Rockenberg. Conrad Heinz daselbst.
deim ich Petry aus Gambach. peter Jacob Wer aus Nieder- Mörlen. Franz Josepb Schmidt daselbst. Friedrich Weitz aus Reichelsheim. Johannes Dämon aus Hoch⸗Weisel. Konrad Bill, Konrad XIII. Sobn, aus Wilhelm Kari Gritesemer aus Staden. Franz Hensel aus Rödgen.
Ebriftopb Dammann aus Langenhaln. Nieder Weisel. Wilbelm Moritz Peiri aus Steinfurtb. Philipp Thomas aus Fauerbach d. Fr.
Betreffend: Die Musterung der Milttärpflichtigen im Jahre 1868. Friedberg den 12. Dezember 1867. Dasselbe an die Großh. Bürgermeistereien und den Polizeicommissär zu Wickstadt.
„Mit Bezug auf unser rubricirtes Ausschreiben vom 1. d. Mts., Anz. Nr. 144, benachrichtigen wir Sie, daß, da nach eingelangter höchster Verfügung die Staats-⸗Versicherungs⸗Anstalt für Stellvertretung für die im Jahr 1868 zur Musterung kommenden Militärpflichtigen keinenfalls mehr möffnet werden, und sonach die letzte der im Artikel 37 des Gesetzes vom 14. Juli 1851 festgesetzten Vorausetzungen wegfallen wird, die im Gesetz zom 8. November 1860 festgesetzte Stellvertretungssumme à 600 fl. bei den für 1868 erhobenen Depotansprüchen zu Grunde gelegt werden soll.
Trapp.
Betreffend: Die Ausfuhrung des Gesetzes vom 6. Juni 1853, die gefahr und die Vergütung von Brandschäden.
Dasfelbe an die sel ben.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 28. Dezbr. 1855, veröffentlichen, damit diejenigen, die es berührt, sich vor Strafe schützen können. Trap p.
Art. 178. Die Eigentbümer der Gebäude find verbunden, bis zum 1. De⸗ zember des Jahres, in welchem der Bau vollendet wurde, oder wenn der Bau erst im Oezember vollendet wurde, dis zum Ende des Jahres sowohl die Aufnahme neu ertichteter Gebäude in die Brandyverfscherung, als, wenn die Dauptdimensionen der Gebäude wesentlich erweitert oder vertingert worden find, die angemessene Revision des Verficherungsanschlags zu beantragen.
Die Unterlassung dieser Anzeige iff mit einer Strafe von I bis 8 fl. zu ahnden.
*) Vergl. Gesetz vom 6. Jun 1853(S. 453 des Regbl., insbesondere Art. 10.)
Sercherang der Gebäude wegen Feuers Friedberg den 11. Dezember 1867.
J. Aufl., beauftragen wir Sie, diejenigen Geschäfte, wenn es noch nicht teschehen sein sollte, mit dem Gemeinderath alebald vorzunehmen, die Ihnen der Art. 11 des rubrieirten Gesetzes übertragen hat. Binnen acht
tgegen; 0 Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, den nachstehend abgedruckten Art. g 78 des Polizeistrafgesetzes in Ihren Gemeinden auf geeignete Weise zu
Betreffend: Das Landgesfüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landg estiltobeschäler für 1868. Friedberg den 11. Dezember 1867.
Dasselbe an die Großherzoglichen Bürgermeiste reien.
Sie werden binnen 8 Tagen Ihren Bedarf an Bedeckscheinen anher hiermit an, damit nicht, wie schon so oft gelegentlich der Prüfung der tünbrtichten. jährlichen Verzeichnisse über das zu erhebende Sprunggeld erinnert werden
Bei dieser Veranlassung weisen wir Sie zur pünktlichen Befolgung mußte, diese Verzeichnisse wieder in vorschriftswidrigem Zustande vorgelegt ter in dem Regierungsblatt Nr. 54 von 1836 und in den Amtsblättern werden. Namentlich mußte bei Gelegenheit dieser Revision mehrfach zes vormaligen Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz Nr. 75 gerügt werden, daß die Verzeichnisse nicht deutlich geschrieben, ausgestellte zon 1836 und Nr. 52 von 1837 erlassenen Vorschriften bezüglich der Scheine hierin nicht eingetragen, dieselben mit Datum und Namensunter⸗ Einführung eines Sprunggeldes und Sicherung der Erhebung desselbenschrift nicht versehen worden seien 1c. Trapp.
Friedberg den 11. Dezember 1867. Def g n„ enen deen Unter Hinweisung auf unser Ausschreiben vom 26. August 1852, Amtsblatt Nr. 2, und 25. März 1854, Amtsblatt Nr. 7, sehen wir
Vemeinde das Beitreibungs hren eingeleitet worden ist oder nicht, und letzteren Falls warum nicht. l 0 Sie werden sowoh Mahn- als im Pfandbesehl die Verfallzeit der einzelnen Gefälle angeben lassen, damit wir controlsren können, ob
as Iwangsverfahren zu rechter Zeit eingeleitet worden ist oder nicht. Nachlässigkeinen in dieser Beziehung müßten wir strenge rügen.
innen 8 Tagen ihren 0 nach Vernehmung des Gemeindeeinnehmers, darüber entgegen, ob nunmehr auf die sämmtlichen Rückstände der
Trapp.


