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1867.
Anzeiger für Sberhessen.
Samstag den 4. Mai.
M3.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. . 0
Friedberger Intelligenzblatt.
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fFür Mai und Juni nehmen Bestellungen auf den Anzeiger auswärts die Postexpeditionen, in Friedberg die Verlagsexpedition an.
E Amtlicher Theil.
Betreffend: Das Gemeinde-Rechnungswesen, hier die Einsendung von Handbuchsauszügen für 1867.
Friedberg am 1. Mai 1867. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Unter Hinweisung auf unsere Verfügung vom 26. Juli 1860(Intelligenzblatt Nr. 34) und unter Wiederholung der dort angegebenen Vorschriften tragen wir Ihnen auf, längstens bis Ende Juni d. J. die vorschriftsmäßigen Hand- und Tagebuchsauszüge für das Rechnungs— jahr 1867 nebst dem Rechnungsabschluß für 1866 und dem vorgeschriebenen Kassensturzprotokoll anher einzusenden.
Bei den Handbuchsauszügen ist die Vorschrift des§. 39 der Instruktion, namentlich aber die unter sub a pünktlich zu beachten.
Die nach§. 35 der Rechner-Instruktion vorgeschriebenen Quartals abschlaͤsse unterbleiben durch die Einsendung der Handbuchsauszüge nicht; sind vielmehr vor wie nach vorschriftsmäßig zu fertigen. r a
Betreffend: Die Vertilgung der Herbstzeitlosen.
Dasselbe an die selben.
Schon in unserem Ausschreiben vom 13. März l. J.,, den im Monat Marz l. J. vorzunehmenden Wiesengang betreffend,(in Nr. 33 des Anzeigers), haben wir Ihr Augenmerk auf Entfernung der Herbstzeitlosen aus den Wiesen gerichtet. Da die seitherige nasse Witterung das Ausziehen der Herbstzeitlosen(s. g. Mucken) sehr begünstigt und erleichtert, so beauftragen wir Sie, die Wiesenbesitzer, unter Androhung der im Art. 24 der Wiesen⸗Polizei Ordnung, Abschnitt 4 von der Reinigung der Wiesen, festgesetzten Strafen zur Entfernung der Herbst⸗
Friedberg den 2. Mai 1867.
zeitlosen aus den Wiesen aufzufordern, zugleich aber arme Schulkinder und sonstige Huͤlfsbedürftige gegen eine, mit dem Gemeinderathe festzu— setzende und aus der Gemeinde⸗Kasse zu verabfolgende Vergütung für Ablieferung einer bestimmten Anzahl dieser schädlichen Pflanzen zu ver⸗
anlassen. hierin nachgekommen sind.
Ungehorsame Wiesenbesitzer werden Sie uns zur Anzeige bringen, uberhaupt nach 14 Tagen berichten, wie Sie dem Auftrage
Trapp.
Hessen. Darmstadt. Der Finanzausschuß der zweiten Kammer bat beantragt, 15 Oberförster mit je 1200 fl., 44 mit je 1000 fl. und 15 mit je 800 fl. zu salariren und an Besoldung für 3 weitere Oberförster, deren Stellen nach einer Mit- theilung der Regierung eingehen sollen, den ge— forderten Betrag zu verwilligen. Der bisherige Gehalt der Oberförster beträgt in 3 Classen 950 fl., 850 fl. und 750 fl. Der Finanzausschuß hat hierbei die Erwartung ausgesprochen, daß die Regierung auf weitere Verminderung der Forst⸗ meisterstellen thunlichst Bedacht nehmen und zu die⸗ sem Behufe deren Geschäfte theilweise auf die Oberförster übertragen werde.
— In dem am 11. v. M. zwischen dem Großherzoge von Hessen und dem Könige von
Preußen abgeschlossenen Schutz- und Trutz⸗
Bündniß garantiren sich die hohen Contra⸗ henten gegenseitig die Integrität des Gebietes ihrer bezüglichen Länder, und verpflichten sich, im Falle eines Krieges ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stellen. In Beziehung auf den Oberbefehl des Königs von Preußen über die Großherzoglich Hessischen Truppen bewendet es bei den Bestimmungen des Entwurfs der Verfassung des Norddeutschen Bun- des und der am 7. d. M. abgeschlossenen Militär- Convention.
— 30. April. II. Kammer. In heutiger Sitzung werden das Gesuch des Gefängniß⸗ wärters Joh. Schwarz zu Ober⸗Ingelheim, Ge— haltsaufbesserung betr.; die Bitte des Joh. Heck II. von Aulendiebach, Kreis Büdingen, Verleihung des Ortsbürgerrechts zu Bönstadt betr., nach kurzer Debatte abgelehnt. Die Vorlage Großh. Ministeriums des Innern, betr. die Verordnung vom 2. Febr. 1867 über die Taggelder der Ab-
eordneten zum Reichstag des Norddeutschen Bundes, erhielt die nachgesuchte nachträgliche dische Zustimmung. Die Vorlage Großh. isteriums des Innern, den Ankauf der ehe— maligen Johanniter-Kapelle in Nieder-Weisel betr., gibt zu einer längeren Verhandlung Anlaß. Die Regierung verlangt nämlich für Erwerbung dieses Gebäudes die Summe von 2500 fl., deren Ver- willigung der Ausschuß jedoch nur unter der Be—
dingung beantragt, daß sich Jemand findet, der für die Unterhaltung Sorge trägt.— Wirth ist für Uebernahme der Reparatur- und Unter- haltungskosten auf die Staatskasse.— Der Prä⸗ sident des Finanz-Ausschusses Wernher tritt
diesem Vorschlag entgegen, da die Reparaturkosten
vielleicht das 5—6fache des Ankaufpreises betragen würden.— Volhard und Stockhausen sind gegen den Ankauf. Krafft stimmt für den Aus- schußantrag, weil er hofft, daß der Johanniter— orden dieses Denkmal seiner Vergangenheit später auch unterhalten werde.— Keil ist gegen den Ankauf.— Bei der Abstimmung wird der Aus- schuß antrag mit allen gegen 10 Stimmen zum Beschluß erhoben.— Die Bitte des vor— maligen Oberlieutenants Moter, dermalen zu Neu— Isenburg, um Verwendung bei Großh. Staats- Regierung wegen Wiedereinsetzung in den Bezug seiner Pension, wird dahin befürwortet, daß die Regierung dem Bittsteller eine angemessene Unter⸗ stützung zu Theil werden lassen möge.— Weiter steht auf der Tagesordnung: der Antrag des Abg. Wadsack, betr. die Erbauung einer Staats- straße von der preußischen(früher kurhessischen) Grenze bei Hattenrod über Wallersdorf, Grebenau und weiter bis zur Einmündung in die Staats- straße von Lauterbach nach Schlitz, resp. Fulda, dessen„vorerstige Ablehnung“ der berich⸗ tende Ausschuß durch die finanzielle Lage des Landes befürworten zu müssen glaubt. Nach längerer Debatte, in der der Antragsteller hervor— hebt, daß die betreffenden Gemeinden diese Straße unmöglich auf eigne Kosten erbauen könnten, die Abgg. Forstmeister Hoffmann und Breidert die finanzielle Lage des Landes zur Vornahme von Wegbauten nicht für geeignet halten, und die Abgg. Edinger und Heß den Antrag unter— stützen, wird derselbe, nachdem der Finanz- minister das Bedürfniß des fraglichen Straßen— Baues anerkannt, auf dessen Rath dem Finanzausschuß zum weiteren Bericht überwiesen. — Die außerordentlichen Einnahmen und Aus- aben der Finanzverwaltung in der Periode 60, 92 werden für gerechtfertigt erklärt.— Die Be— rathung über die Vorstellung der Gemeinden Leidhecken, Staaden ꝛc. um Errichtung eines
Landgerichts in dem vormals Nassauischen Amts- orte Reichelsheim wird bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, wo der aus diesem Bezirk demnächst zu wäblende Abgeordnete seinen Sitz in der Kammer eingenommen. Die nächste Sitzung findet Donnerstag, den 2. Mai statt.
Friedberg. Mit dem 1. Juli d. J., dem Tage des Ueberganges des Taxis'schen Post⸗ wesens an Preußen, treten die seitherigen Taxis'- schen Franko⸗Marken und Couverte außer Gültigkeit; indessen können während der auf den gedachten Uebergangstermin folgenden acht Wochen die ge— kauften, aber bis zu diesem Termin nicht verwen⸗ deten Taxis'schen Frankomarken und Couverte an die preußischen Postanstalten gegen baare Ver⸗— gütung des Nennwerthes zurückgegeben werden. Es dürfte indessen zu empfehlen sein, wenn das Publikum bei Anschaffung der Freimarken auf das wirkliche Bedürfniß bis zum 1. Juli Rücksicht nehmen wollte..
S. Friedberg. Es ist auffällig, wenn man das Verzeichniß der auf unserer Landes- Universität Studirenden zur Hand nimmt, daß darunter nur sehr wenige aus hiesiger Stadt sich befinden. Es sind dies nämlich, soviel wir uns erinnern, nur 10—11, während Gießen, wiewohl es nur doppelt so viel Einwohner zählt als Fried- berg, doch über die vierfache Zahl von einheimi⸗ schen Studirenden aufzuweisen hat, nämlich 45. Der Grund ists offenbar der, daß es in Gießen, da die Stadt die zur Universität vorbereitenden Anstalten und die Universität selbst besitzt, auch dem unbemittelteren Manne möglich ist, seine Söhne studiren zu lassen. Friedberg dagegen be— sitzt nur eine Realschule, so daß Söhne, welche studiren sollen, zuvor erst mindestens drei Jahre auf einem auswärtigen Gymnastum von den El- tern mit bedeutendem Kostenaufwand unterhalten werden müssen. Dieser würde natürlich bedeutend herabgesetzt werden, wenn sich in der Vaterstadt selbst statt einer Realschule ein Gymnassium be fande. Daß es einem solchen in Friedberg an Schülern nicht fehlen würde, geht schon daraus hervor, daß die hiesige Realschule, wiewohl sie nur fünf Jahreskurse zählt, in ihren Programmen 120—130 Schüler ausweist. Bedenken wir nun,


