22) Ijsaak Stern, Fruchthändler daselbst.

23) Heinrich Dietz, Müller zu F iedberg.

24) Ludwig Fürth, Cllenwaarenhändler daselbst. 25) Ludwig Grödel, Kaufmann daselbst.

26) Mayer Hirsch, Kaufmann daselbst.

27) Emanuel Löd, Kaufmann daselbst.

28) Jakob Mai, Fruchthändler dasclost.

29) Isaak August Naubeim, Kaufmann daselbst. 30) Meier Nußbaum, Kaufmann daselbst.

31) Elias Meyer, Fruchthändler daselbst.

32) Löb Oppenheimer, Kaufmann daselbst.

33) Karl Emil Scriba, Buchhändler daselbst.

34) Baruch Stern, Feuchthändler daselbst.

35) Georg Steinhäuser II., Bierbrauer daselbst.

36) Simon Strauß, Kaufmann daselbst.

37) Samuel Windecker, Kaufmann daselbst.

38) Amsel Grünebaum, Fruchthändler zu Nauheim.

39) Johannes Kranz, Apotheker daseibst.

40) Abraham Löwenthal, Fruchthändl. zu Nieder-Wöll⸗ stadt.

41) Israel Schönberg, Lumpenhändler daselbst.

42) Löb Schönberg, Lumpenhändler daselbst.

43) Heinrich Schaub, Fruchthänbler zu Ockstabt.

44) Georg Weisensee, Müller zu Ossenheim,

45) Bernhard Schwarz, Cigarrenfabrikant zu Reichelsheim,

46) Christian Wilhelm Altmannsperger, Cigarrenfabrikant, daselbst. 1

47) Georg Huber, Müller zu Rödgen.

48) Kaspar Windecker, Müller daselbst.

49) Christian Meyer, Müller zu Schwalheim.

1

Hessen Darmstadt, 29. April. II. Kammer. Nach dreimonatlicher Vertagung eröffnete die zweite Kammer heute wieder ihre Sitzungen. Die Re⸗ gierung legte die norddeutsche Bundes⸗Verfassung mit Bezug auf Oberhessen, sowie die Militär- Convention und ein zwischen Preußen und dem Großherzogthum am 11. April d. J. abgeschlossenes Schug und Trutz⸗Bündniß vor. Von den verschie denen neuen Eingaben erwähnen wir den Antrag der Abgg. Goldmann, Hallwachs u. Genossen auf sofortigen Eintritt des ganzen Großherzogthums in den norddeutschen Bund. Die Kammer be⸗ schäftigte sich sodann mit der Berathung des Ge⸗ setzentwurfs, Vorkehrungen gegen ansteckende Thier krankheiten, insbesondere gegen die Rinderpest betr.

Die in der Sitzung vom 29. ds. der zweiten Kammer zur verfassungsmäßigen Zustim⸗ mung vorgelegte Militärconvention zwischen Preu- ßen und Hessen enthält im Wesentlichen folgende Bestimmungen: Die gesammten Truppen des Groß herzogthums treten für Krieg und Frieden unter den Oberbefehl des Königs von Preußen. Die nöthige Umformation der hessischen Division nach preußischem Organisations-Modus soll in den Hauptpunkten mit dem 1. Oktober d. J. vollendet sein. Um den Uebergang in die neue Heeres Verfassung zu erleichtern, ist für die nächsten 5 Jahre noch eine Stellvertretung von Dienstpflich tigen durch ausgediente Unteroffiziere und Spiel⸗ leute und ein Tausch Dienstpflichtiger mit freige- loosten Nichtdienstpflichtigen gestattet. Dem ein jährigen freiwilligen Dienst kann von großh. Unter⸗ thanen auch in der königl. preuß. Armee genügt werden und umgekehrt von preuß. Dienstpflichtigen in der großherzoglichen Division. Die preußische Militär⸗Gesetzgebung ist bis zum 1. Oktober d. J. einzuführen. Zur Beförderung der Gleich- mäßigkeit in der Ausbildung der Offizier-Corps participiren die großherzoglichen Offiziere und Offiziers⸗Aspiranten an den betreffenden Einrich tungen des preußischen Heeres, als da sind, die höheren Militär⸗Bildungs⸗Anstalten, incl. der Kriegsschulen, die Examinations Commissionen, die militär ⸗wissenschaftlichen und technischen In⸗ stitute, ferner das Lehr-Bateillon, die Militär- Reitschule, Militär⸗Schießschule, die Central⸗Turn⸗ Anstalt, der große Generalstab. Die Ernennung des Höchstcommandirenden der großherzoglichen Division geschieht durch den Großherzog, ist je⸗ doch von dem Einverständniß des Königs von Preußen abhängig. Die Unterstellung der hessi⸗ schen Division unter den Oberbefehl des Königs beginnt mit dem 1. Oktober d. J. Der Aufwand für die Unterhaltung der großherzoglichen Truppen wird in selöstständiger Verwaltung von der groß- herzoglichen Regierung bestritten, jedoch ist dieselbe verpflichtet, als Beitrag zu den General-Kosten (Central⸗Administration, Festungen, Unterhaltung oben genannter Institute 1c.) denjenigen Geld⸗ betrag pro Kopf der Friedenspräsenzstärke in die Kasse des Norddeutschen Bundes zu zahlen, wel⸗ cher in der Gesammtsumme von je 225 Thaler pro Kopf für derartige Ausgabe-⸗Positionen ent⸗ halten ist. Die Friedensformation der hessischen Division besteht in 4 Infanterie-Regimentern à 2 Bataillone, 2 Jäger⸗Bataillonen, 2 Cavallerie- Regimentern à 5 Escadrons, 1 Actillerie-Abthei⸗ lung von 6 Batterien u. s. w. u. s. w.

Der Finanzausschuß der zweiten Kammer hat in seiner Majorität die Voraussetzung aus- gesprochen, daß die Frage der Besteuerung der Banken, Versicherungs⸗Gesellschaften und sonstigen gleichartigen Aktien-Gesellschaften auf dem Wege der Gesetzgebung regulirt und zu diesem Behufe den Ständen Vorlage gemacht werde.

DieHess. Landesztg. berichtet: Durch Verfügung des Kriegsministeriums vom 24. v. M.

werden in der Großherzoglich Hessischen Armee die Zündnadelgewehre eingeführt und zwar sollen die vorhandenen Gewehre in solche umgewandelt werden. Kommt unser Armeecorps vor Einfüh rung der Zündnadelgewehre in kriegerische Action, so hat sich Preußen erboten, 10,000 Zündnadel⸗ gewehre zu stellen.

Mainz. Der preußische General v. Prittwitz ist zu einer umfassenden Inspection der Festung hier eingetroffen. Erstere hat bereits heute begonnen und wird von den kleinsten Details der Equipi rung der Mannschaften der Besatzung bis zum vollkommensten Vertheidigungsbestande der Festung vom artilleristischen und strategischen Gesichtspunkte aus stattfinden. Die mehrfach gemeldete Ankunft des General-Lieutenant v. Moltke, Chef des Generalstabs der preußischen Armee, beruht auf einem Irrthum.

In der Generalversammlung der hessi schen Ludwigsbahn-Actionäre wurde die Dividende für das Betriebsjahr 1866 auf den Vor schlag des Verwaltungsraths auf 7/ pCt. festgesetzt.

Preußen. Berlin. Der preußische Land⸗ tag ist am 29. d. M. wieder eröffnet worden. In der Thronrede sagte der König: Aus den Berathungen des Reichstages ist die Verfassungs urkunde des norddeutschen Bundes hervorgegan gen, welche die einheitliche lebenskräftige Entwick lung der Nation sichert. Das nationale Eini- gungswerk soll jetzt durch Ihre Zustimmung seinen Abschluß finden und auf dieser Grundlage ist die Volkswohlfahrt von der Gesammtbevölkerung und den Regierungen gemeinschastlich wahrzunehmen. Durch die Bundesverfassung werden die Befugnisse der Volksvertretungen der einzelnen Staaten in gemeinsamen Angelegenheiten eingeschränkt, das

elk entsagt dabei aber keinen Rechten, indem die Zustimmung seiner freigewählten Vertreter beim norddeutschen Bunde zu jedem Gesetze er forderlich ist. Alle von den einzelnen Vertretun gen aufzugebenden Rechte sind in gleichem Umfang der Reichsvertretung übertragen. Sichere Begrün- dung der nationalen Selbständigkeit, Macht und Wohlfahrt soll mit der Entwicklung verfassungs⸗ mäßiger Institutionen Hand in Hand gehen. Meine Regierung ist überzeugt, der Landtag werde, die Dringlichkeit des nationalen Bedürfnisses er⸗ kennend, die vorliegende Aufgabe schleunig und bereitwillig erledigen. Eine innige National- gemeinschaft wird den Nordbund mit Süddeutsch⸗ land verbinden. Die im vorigen Jahre abge⸗ schlossenen Allianzverträge zwischen Preußen und den süddeutschen Staaten werden durch besondere Verträge auf die erweiterte Nordbund⸗Gemeinschaft zu übertragen sein. Das lebendige Bewußtsein der Gefahren der Zerrissenheit in Süddeutschland und das entschieden ausgedrückte Bedürfniß einer festen Einigung der deutschen Nation wird die Lösung der Aufgabe beschleunigen. Die geeinte Nationalkraft ist berufen und befähigt, Deutsch⸗ land den Frieden und wirksamen Schutz seiner Rechte und Interessen zu verbürgen. Hierauf ver⸗ trauend, wird die preußische Regierung bestrebt sein, jeder Friedensstörung durch alle mit der Ehre und den Interessen des Vaterlandes ver⸗ trägliche Mittel vorzubeugen. Deutschland, stark durch Einigkeit, kann getrost allen Wechselfällen entgegensehen, wenn der stets bewähete preußische Patriotismus das nationale Einigungswerk vol lenden hilft.

Garnier⸗Pag és, einer der thätigsten Friedensfreunde, soll aus Paris in Berlin ein⸗ getroffen sein, um die Stimmung der liberalen Ab- geordneten kennen zu lernen. Er soll beabsichtigen, zur Erhaltung des Friedens einen internationalen Abgeordnetentag nach Brüssel einzuleiten.

Nach derBerliner Börsenzeitung würde

5

mit der eventuellen Räumung Luxemburgs die Errichtung eines preußischen befestigten Lagers bei Trier Hand in Hand gehen.

Oesterreich. Wien. Die Dauer des in Florenz abgeschlossenen österreichisch-ita lienischen Handelsvertrags beträgt neun Jahre, vom Datum der Unterzeichnung, 28. April 1867, an gerechnet.

DieNeue fr. Presse meldet: Preußen habe mündlich sich für Annahme der österreichischen Vermittlung mit dem Conferenzvorschlage erklärt, doch habe Graf Bismarck sich eine definitive Er klärung noch vorbehalten, indem er betonte, daß die Fortsetzung der französischen Rüstungen be denklich sei. Dasselbe Blatt findet es durchaus in der Ordnung, daß Preußen auf die vorgeschla gene Bedingung der Räumung und Schleifung Luxemburgs nur dann sich einließe, wenn Frankreich seine Friedensliebe durch ein ebenso greßes Opfer, etwa die Schleifung von Metz, compenstren wolle.

Frankreich. Paris. Unter den Pariser Journalen werden vorzugsweise vomTemps friedliche Ansichten vertreten, welche auch im Volke von Tag zu Tag entschiedener hervorzutreten und immer mehr Vertheidiger und Anhänger zu ge winnen scheinen. Das genannte Blatt bringt zwei verschiedene Friedens-Adressen der Pariser Arbeiter, sodann eine Kundgebung in demselben Sinne, zu welcher eine Anzahl Industrieller die Initiative ergriffen hat, und außerdem noch einen sehr beherzigenswerthen Brief des bekannten Pa⸗ stors Martin Paschoud, worin derselbe seinen Beitritt zu der in Vorschlag gebrachten Friedens- Ligue erklärt. Endlich liest man noch imTemps: Wir erfahren, daß zahlreiche Deutsche, die in Frankreich ansässig sind und den verschiedenartig sten politischen Meinungen angehören, eine Kund⸗ gebung unterzeichneten, die an ihre Landsleute in Deutschland gerichtet ist zu dem Zwecke, sie auf⸗ zufordern, sich den vomTemps veröffentlichten friedlichen Demonstrationen anzuschließen. Diese Erklärung ist in zahlreichen Exemplaren an die hervorragenderen Mitglieder der Deputirtenkammer in Berlin abgegangen. DerTemps wünscht dieser Kundgebung den besten Erfolg, und spricht die Ansicht aus, daß die Gefühle, die hierdurch zum Ausdruck kommen und deren Ursprünglichkeit und Aufrichtigkeit keinem Zweifel unterworfen sein können, für Deutschland mehr werth sind, als die Wälle Luxemburgs.

Nach den übereinstimmenden Nachrichten verschiedener Blätter würden die Conferenzen am 15. Mai in London beginnen. Preußen und Frankreich sollen als Basis der Verhandlungen die Neutralisirung Luxemburgs angenommen haben.

EineMoniteur Note sagt:Als die Luxemburger Affaire aufs Tapet kam, war der Etat der Armee in Folge der vorgenommenen Reductionen unter den effectiven Normalbestand gefallen. Es war also Pflicht der Regierung, Vorsichtsmaßregeln zu ergreifen, den Effectivbestand der Armee zu erhöhen, Pferde anzukaufen und die Grenzfestungen in Vertheidigungsstand zu setzen. Die neuerdings friedlicheren Nachrichten haben aber den Kaiser veranlaßt, den Befehl zu erlassen,

daß keine neuen kriegerischen Vorbereitungen mehr

getroffen werden, die entlassenen Soldaten, welche einberufen werden sollten, werden mithin zu Hause bleiben.

Rußland. Petersburg. Falls die Be⸗ fürchtungen eines Krieges schwinden, begleitet der Kaiser im Juni oder Juli seine Gemahlin nach Kissingen und geht dann vielleicht nach Paris.

Friedberg. Die Vertreter der Turnvereine von Frankfurt, Friedberg, Homburg und Usingen waren am 28. ds. in Frankfurt zu einer Besprechung wegen des

. 7* 60 usegtben.. in vn Geric

1080 Barbe am 16 J Naunbardt uad belbtrfadt, de obne daß über Nachricht bierd Auf Anitas hardt, weicht würde, odet hlermit die Fri von dr Autust l. J. hörig Bevolln seilher curalo melden, als erklärt und d Eiben ohne Ftiedbe

310

Landg

N 1095 Dienß Ubr, wird di

und Werkel lokal des ur sordernden! 12 Cenin 200 dergt Stelnkohl.

9 Viund 9000 N. 25 Juund Hemen, 3 uuc, 48 e Sigefeilen, Wendelboht 9 Stud 8. Vorlegeschl Die Liese Ueseinden G. lags, be geseden wer Naubt