Ausgabe 
24.7.1857
 
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Friedberger Intelligenzblatt.

5 n N J

Einrückungsge⸗

Erſcheint wö⸗ 2 2 4 A Kae e Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, dune e . 27.

deten Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. e

Nr. 57. Freitag, den 24. Juli. 1857.

Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.

Betreffend: Feldſtrafen von der 6. Periode 1856. 5 5 Die nachſtehenden Aus zuͤge aus den Verzeichniſſen über diejenigen Beträge, welche die nachverzeichneten Gemeinden

an Feldſtrafen im Jahre 1856 von den Großherzoglichen Rentämtern Friedberg und Gießen zu empfangen haben, theilen wir Ihnen unter der Auflage mit, die deſignirten Beträge in Einnahme zu decretiren und kontroliren zu laſſen.

Friedberg am 18. Juli 1857. In Verhinderung des Kreisraths: de Beauclair, Kreisaſſeſſor.

1) Bönſtadt fl. 16% kr. 10) Rockenberg 2 fl. 17½ kr. 18) Obermörlen 9 fl. 38% kr. 2) Butzbach 27 58% 11) Aſſenheim e e Dieſ. 8 42 3) Fauerbach J. N 125 Bruchenbrücken 2, 10% 20) Oberrosbach 9 2 1 4) Hochweiſel 1% 20% 13) Friedberg 10 36% 21) Oberwöllſtadt 10 32½ 5) Langenhain u. Ziegenberg 2% 42 14) Florſtadt 2 33½ 22) Fauerbach II. 15* 6) Oppershofen 54% 15) Melbach 11% 2% 23) Oſſenheim 316 1 7) Dieſ. e 16) Niedermörlen 9, 2 24) Kirchgöns 8) Oſtheim. 17) Niederrosbach 2%% 25) Pohlgöns 54% W. 9) Rockenberg 3 28%

erde n. Betreffend: Die Lungenſeuche unter dem Rindvieh in Reiskirchen.

Zur Veröffentlichung in Ihren Gemeinden benachrichtigen wir Sie hiermit, daß nach einer Mittheilung Groß⸗ herzoglichen Kreisamts Gießen, da ſich die Lungenſeuche in Reiskirchen wieder gezeigt hat, in Gemäßheit beſtehender Miniſterial⸗Entſchließung die Abhaltung der Gießer Viehmärkte bis auf Weiteres von demſelben unterſagt worden ſind.

Die Krämermärkte werden vor wie nach abgehalten und ſind hierunter nicht begriffen.

Friedberg am 21. Juli 1857. In Verhinderung des Kreisraths: de Beauclair, Kreisaſſeſſor.

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Betreffend: Die Aufſtellung der Viehſtandstabellen. Nachträglich zu unſerem Ausſchreiben vom 18. Juli d. J. benachrichtigen wir Sie, daß der Durchſchnittspreis für ein Schaaf auf 8 fl. ſich berechnet, welcher der Tabelle zu Grunde zu legen iſt. Friedberg den 22. Juli 1857. In Verhinderung des Kreisraths: de Beaucla ir, Kreisaſſeſſor.

Bekanntmachung, betreffend die Bearbeitung eines Gewerbe- und Handels⸗Adreßbuchs für das Großherzogthum Heſſen.

Das Bedürfniß eines Gewerbe- und Handels ⸗Adreßbuchs für das Großherzogthum hat ſich in neueſter Zeit ſehr fühlbar gemacht. Der Ausſchuß des Großherzoglichen Gewerb⸗Vereins hat daher beſchloſſen, das Material hierfür zu ſammeln, zu ordnen und dem hiernach gedruckten Adreßbuch, auch in weiteren Kreiſen, die möglichſte Ver breitung zu verſchaffen.

In das Gewerbe- und Handels⸗Adreßbuch ſollen alle Geſchäftsfirmen aufgenommen werden, deren Leiſtungen von allgemeiner induſtrieller Bedeutung ſind; alſo alle diejenigen Geſchäftsadreſſen, deren Erzeugniſſe durch den Handel zum Vertrieb gelangen, oder die als Hülfsgewerbe einzelner Fabrikationen erſcheinen. Zur Aufnahme nicht geeignete ſind die Adreſſen derjenigen Handwerker, welche ausſchließlich für den Localbedarf arbeiten.

Der Umterzeichnete erſucht hiernach die inländiſchen Fabrikanten, Handel- und Gewerbtreibende, der Centralſtelle des Großherzoglichen Gewerb⸗Vereins ihre genauen Geſchäftsfirmen, mit Angabe der von Ihnen fabricirten Induſtrie⸗ Erzeugniſſe, oder der Fabrikate, womit ſie Handel treiben, möglichſt bald mittheilen zu wollen.

Die Centralſtelle des Großherzoglichen Gewerb⸗Vereins wird ihrerſeits Alles thun, was zu einer moͤglichſt voll⸗ ſtändigen Sammlung der bemerkten Adreſſen führen kann; diejenigen Gewerbtreibenden aber, welche die gewünſchten Mittheilungen zu gehöriger Zeit zu machen verſäumen, werden es ſich dann ſelbſt zuzuſchreiben haben, wenn ſie ihre Adreſſe im Gewerbe- und Handels⸗Adreßbuch nicht aufgeführt finden.

Darmſtadt den 2. Juli 1857. Der Großherzogliche Präſident des Gewerb⸗Vereins. Eckhardt. Fink.