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Friedberger Jutelligenzblatt.
Erſcheint wo⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. fl. 1. 12 fr.; durch
Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen,
Einrückungsge⸗ bühren fur die ge ⸗ ſpaltene Petitzeile oder deren Raum
ect es Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. n de e
ſammen 7 kr.
N 100. Dienſtag, den 22. Dezember.
1837.
Einladung zum Abonnement.
Mi dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf das„Friedberger Intelligenzblatt.““ Daſſelbe
erſcheint wie ſeither wöchentlich zweimal und zwar Dienſtag und Freitag. bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt für Poſtämtern in dem Furſtl. Thurn und Taxis'ſchen Verwaltungsbezirke fl. 1. 30 kr.
Der Abonnementspreis, welcher ſtets das ganze Jahr bei der Expedition fl. 1. 12 kr., bei den Den verehrl. Abonnenten, welche
das Blatt direct von uns beziehen, werden wir daſſelbe, wenn nicht eine ausdrückliche Abbeſtellung erfolgt, auch für das neue Jahr zuſenden; für die durch die Poſt bezogenen Exemplare bitten wir jedoch das Abonnement baldigſt er—
neuern zu wollen.
Unſer Blatt enthält die amtlichen Erlaſſe der Staats- und Localbehörden, den Inhalt der Großherzoglichen Regierungsblätter in kurzer Zuſammenſtellung, wöchentlich die amtliche Veröffentlichung der Polizeitaxe für den Kreis Friedberg, den Kirchenbuchs⸗Auszug der Stadt Friedberg, eine Zu ſammenſtellung der Fruchtpreiſe von den wichtigſten benachbarten Märkten, und widmet einen anſehnlichen Theil ſeines Raumes belehrenden und gemeinnützigen Aufſätzen
und kleineren Mittheilungen. Miscellen u. ſ. w.
Mit Dank werden ſtets zur Aufnahme geeignete Beiträge angenommen. Intereſſe entrichten wir gerne ein entſprechendes Honorar.
Das wöchentlich einmal beigegebene Beiblatt
bringt Novellen, Erzählungen, Gedichte,
Für größere Artikel von allgemeinem
Als Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg wird das„Friedberger Intelligenzblatt“ von ſämmtlichen Staats- und Gemeinde-Behörden des Kreiſes gehalten und iſt vorzugsweiſe zur Aufnahme aller zur Publi⸗ cation geeigneten Veröffentlichungen derſelben beſtimmt. Es gelangen durch dasſelbe Anzeigen der verſchiedenſten Art zu weiter und zweckmäßigſter Verbreitung und werden ſowohl Veröffentlichungen von Behörden, wie Verſteigerungs⸗ und Verpachtungs⸗ Anzeigen, Bekanntmachungen von Arbeitsvergebungen und Lieferungen, Vorladungen zc. ꝛc., als auch Geſchäfts⸗ Empfehlungen, Offerten, Geſuche und ſonſtige Anzeigen von Privaten von dem erwünſchten günſtigen Erfolge begleitet ſein, da das Blatt, von jedem Geſchäftsmanne ge⸗
leſen, bei den wohlhabenden Bewohnern der Wetterau faſt in weiteren bedeutenden Leſerkreiſes in den übrigen Bezirken Heſſiſchen und Herzoglich Naſſauiſchen Landestheilen erfreut. Wir können unſer Blatt zu Veröffentlichungen um ſo mehr empfehlen, der großen Verbreitung des Blattes äußerſt billig ſind; werden nur 2 kr., für die beiden erſten zuſammen jedoch 7 kr. berechnet.
jeder Behauſung einheimiſch iſt und ſich ferner eines der Provinz Oberheſſen und den benachbarten Kurfürſtlich
u, da die Einrückungsgebühren bei für die geſpaltene Petitzeile oder deren Raum
Friedberg. Die Expedition des Friedberger Intelligenzblattes. (C. Bindernagel's Suchhandlung.) Amtlicher Theil. Von den Regierungsblättern ſind zu publiziren. Nr. 30 sub 2. Nr. 31 sub 1, 2, 3. Pr. 2 ub r. 33 sub 1, 2. ſpeciell und 3 Nr,. 34 sub 3, 4, 6. Nr.
Nr. 36 sub 1 und 2, ſpeciell 3, 5. Friedberg, am 17. Dezember 1857.
Bekanntmachung.
Betreffend: Das Bezirksbotenweſen im Kreiſe Friedberg.
Müller.
35. sub I, 2.
Großberzogliches Kreisamt Friedberg.
In Folge einer getroffenen und im Anfang nächſten Jahres ins Leben tretenden Einrichtung des Bezirksboten⸗
deen hieſigen Kreiſe, wornach anſtatt der bisherigen Einrichtung in vier Bezirke in Zukunft deren nur 3 be—
ſtehen werden, ergiebt ſich in dem Begehen der Orte durch die Bezirksboten nachſtehende Abänderung:
1) Die Orte Fauerbach II., Oſſenheun, Bauernheim, Bruchenbrücken, Ilbenſtadt, Aſſenheim, Bönſtadt, Wickſtadt,
Nieder- und Ober⸗Florſtadt, und Weckesheim werden
von dem Bezirksboten Rudolph jeden Dienſtag und Freitag
und ſodann Mittwochs und Samſtags die Orte Beienheim, Melbach, Södel, Wölfersheim und Wohnbach begangen. 2) Der Bezirksbote Sauer begeht jeden Dienſtag und Freitag die Orte Wiſſels heim, Steinfurth, Oppershofen, Rockenberg, Münzenberg, Gambach, Griedel und Butzbach, ſodann Mittwochs und Samſtags die Orte Pohl-Göns,
Kirch GGöns, Nieder-Weiſel und Oſtheim.
3) Der gemeinſchaftliche Subſtitut Billa ſch kommt Dienſtags und Freitags in die Orte Nieder- und Ober-Mörlen,
Ziegenberg und Langenhain, Maibach, Bodenrod, Münſter, Fauerbach I., Hoch⸗Weiſel, Hauſen dann Mittwochs und Samſtags nach Ober⸗Wöllſtadt, Ober- und Nieder-Rosbach und Ockſtadt.
und Oes und ſo⸗
Indem man voerſtehende Abänderung zur allgemeinen Kenntniß bringt, wird zugleich bemerkt, daß Subſtitut
Billaſch ſeine Function unter Verantwortlichkeit des Bezirksboten Rudolph und Sauer verſieht. Friedberg den 18. November 1857. Müller.


