Ausgabe 
17.4.1857
 
Einzelbild herunterladen

deuter

* 2 ** E,

2 9 322 6s 2

n.

Friedberger Jutelligenzblatt.

Er ſcheint wo⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. fl. 1. 12 kr.; durch

Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen,

Einrückungsge⸗ bühren fur die ge⸗ ſpaltene Petitzeile oder deren Raum

eue ee Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. h

e. ſammen 7 kr.

N 30.

Freitag, den 17. April. 1837.

Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes Betreffend: Die Hagelſchaden-Verſicherungs-Geſellſchaft für das Großherzogthum Heſſen.

Die vor einigen Jahren ins Leben getretene, auf Gegenſeitigkeit beruhende Hagelſchaden-Verſicherungs-Geſell ſchaft fuͤr das Großherzogthum Heſſen, für welche an der Stelle des verſtorbenen Großherzoglichen Geheimen Regie rungsraths Heim nunmehr der Großherzogliche Regierungsrath Wolf zu Darmſtadt als Regierungs-Commiſſär beſtellt worden iſt, hat in der kurzen Zeit ihres Beſtehens bereits eine erſprießliche Wirkſamkeit gezeigt und ſich eines ſtets ſteigenden Vertrauens bei den Landwirthen zu erfreuen gehabt. Da dieſe Anſtalt ſowohl nach ihrer Einrichtung, als weil dieſelbe eine inländiſche und unter die ſpecielle Aufſicht eines Regierungs-Commiſſärs geſtellt iſt, beſondere Vor theile und Garantien für die Theilnehmer darbietet, ſo iſt das fernere Gedeihen und eine weitere Ausdehnung ihrer Wirkſamkeit im Intereſſe der Landwirthſchaft ſehr wünſchenswerth.

Im Auftrage Großherzoglichen Miniſteriums des Innern empfehlen wir Ihnen daher bei der in der gegenwär tigen Jahreszeit vorzugsweiſe ſtattfindenden Verſicherung gegen Hagelſchaden unter Bezugnahme auf unſer Ausſchreiben vom 26. Mai v. J., in Nr. 42 des Intelligenzblatts, in jeder thunlichen Weiſe auf eine umfangreiche Betheiligung der Landwirthe an dieſem Inſtitute hinzuwirken. N

Friedberg, am 9. April 1857.

8 eden

Betreffend: Die Aufnahme der im Großherzogthum vorhandenen zum Militärdienſt tauglichen Pferde.

Wir weiſen Sie hiermit an, die zum Militärdienſt tauglichen Pferde Ihrer Gemeinden, nach Maasgabe des kreisräthlichen Amtsblattes Nr. 5 von 1844 demnächſt aufzunehmen, und die deßfallſigen vorſchriftsmäßigen Liſten bis zum 10. Juni d. J. unfehlbar an uns einzuſenden. Gleichzeitig wollen Sie auch noch angeben, ob und welcher Ab gang inländiſcher Pferde in das Ausland Ihrer Wahrnehmung nach ſtattfindet und in welche Länder die Ausfuhr beſonders erfolgt.

Friedberg, am 9. April 1857.

Mühe r.

Müller.

n an die israelitiſchen Vorſtände des Kreiſes. Betreffend: Die Bedürfniſſe der Landjudenſchaft der Provinz Oberheſſen für 1857.

Wir theilen Ihnen nachſtehend das Verzeichniß über die Beiträge der israelitiſchen Religionsgemeinden des Krei ſes unter der Auflage mit, den betreffenden Rechnern die deſignirten Beträge in Ausgabe zu decretiren und dieſelben anzuweiſen, die Beiträge an den Rechner der Landjudenſchaft zu Gießen pünktlich abzuliefern.

Friedberg, am 11. April 1857. ee

Verzeichniß der beitragspflichtigen israelitiſchen Religionsgemeinden.

e fl. kr. fl. kr 1. Staaden 9 36 9. Hochweiſel 21816. Florſtadt 7 2. Aſſenheim 5 43 10. Langenhain 29 17. Weckesheim mit Melbach, 3. Bönſtadt 6 1111. Niederweiſel 7781 Södel, Beienheim u. Wöl 4. Bruchenbrücken 2 112. Friedberg 47 53 fersheim 9 10 5. Fauerbach II. 1 2613. Oberrosbach 1 59 18. Gambach 33 6. Niederwöllſtadt 4 53 14. Oſtheim 1 319. Griedel mit Rockenberg 4 21 7. Butzbach 8 4115. Steinfurt 2 16 20. Münzenberg 10 19 8. Fauerbach J. 1 58

Das Großherzogliche Landgericht Friedberg an die Großherzoglichen Ortsgerichtsvorſteher des Bezirks. Betreffend: Die Aufficht über die Legaliſirung der Grundbücher. a Auf Grund höherer Verfügung fordern wir Sie auf, innerhalb 14 Tagen berichtlich anzuzeigen, ob und wann in den betreffenden Gemarkungen Parcellenvermeſſung, Aufſtellung und Legaliſirung der Grundbücher ſtattgefunden hat, oder ob und inwieweit ſolche vorbereitet iſt. Wo noch gar keine Einleitung hierzu getroffen iſt, werden die Ge meinden in ihrem eigenen Intereſſe darauf aufmerkſam zu machen ſein, die Vornahme dieſes wichtigen Geſchäfts nicht länger zu verzögern. 8 8 Friedberg, den 6. April 1857. In Verhinderung des Landrichters: v. Preuſchen, Landgerichts Aſſeſſor.