Ausgabe 
17.3.1857
 
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Ad 5. Zur Verbeſſerung von Gemeindewieſen können aus der Kaſſe des landw. Vereins nur dann Beiträge

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verwilligt werden, wenn die betreffenden Gemeinden ſich verpflichten, dieſe Beiträge zurückzuerſtatten, falls die unter Beihülfe des landw. Vereins ausgeführten Wieſenanlagen oder Verbeſſerungen nicht ſorgfältig erhalten oder zweck mäßig benutzt werden. Die Entſcheidung darüber, ob dieſer Fall eingetreten, ſoll dem betreffenden Verwaltungsbe

amten zuſtehen. Ad 6. Für das Jahr 1857 fc.

oll abermals an die landw. Bezirksvereine ein Drittheil der Jahresbeiträge der

in jedem Bezirksverein wohnenden Mitglieder zu Befoͤrderung landw. Verbeſſerungen in ihren Bezirken aus der Kaſſe

des landw. Vereins von Oberheſſen ausbezahlt werden.

Der Ausſchuß hat aber beſchloſſen, daß nicht nur:

4) Wie im vorigen Jahr von denjenigen Bezirksvereinen, welche auf dieſe Unterſtützung Anſpruch machen wollen, der Nachweis über die Verwendung früher bezogener Gelder erbracht und die Zwecke, zu welchen die weiter beanſpruchten verwendet werden ſollen, dem Vereinspräſidenten angegeben werden, ſondern er hat

y) ferner beſchloſſen, daß nur von denjenigen Beiträgen der Vereinsmitglieder, welche bis zum erſten Juli dieſes Jahres an den Rechner des landw. Vereins von Oberheſſen wirklich abgeliefert worden ſind, ein Drittheil an die betreffenden Bezirksvereine zurückfließen ſoll, während die erſt nach dem erſten Juli eingehen den Beiträge der Mitglieder des landw. Vereins von Oberheſſen der Vereinskaſſe ganz verbleiben ſollen.

Ad 7.

Vereins an oberheſſiſche Schullehrer abgegeben werden.

Ad. 8.

Auch im Jahr 1857 ſoll die landw. Zeitſchrift unter den ſeitherigen Vorausſetzungen auf Koſten des

Die zur Aufmunterung des Gartenbaues und der Seidezucht vorgeſehenen 100 fl. ſind dazu beſtimmt:

1) Denjenigen, welche verwilderte Gärten in zweckmäßige Garten- oder Obſtanlagen umſchaffen und dieß durch ein Zeugniß des Vorſtandes des betreffenden Bezirksvereins dem Präſidium des landw. Vereins von Ober heſſen nachweiſen, Prämien von 6 10 fl. zu ertheilen.

2) Denjenigen Seidezüchtern Oberheſſens, welche Cocons abliefern, von denen nicht mehr als 275 Stück auf das Pfund gehen, eine Prämie von 20 kr. pro Pfund auszuzahlen. Diejenigen Seidezüchter, welche dieſe Prämien

in Anſpruch nehmen können, wollen den Seidenbau-Verein in Darmſtadt erſuchen, die Prüfung der Cocons vorzunehmen, auf deſſen Beſcheinigung alsdann die Decretur zur Auszahlung dieſer Prämien Seitens des Präſidiums des landw. Vereins von Oberheſſen ertheilt werden wird. f

Ad 9. Die zu Beſtreitung der Druckkoſten eines durch Herrn Regierungsrath Zeller herausgegeben werdenden Werkes über die 25jährige Wirkſamkeit der landw. Vereine im vorigen Jahr vorgeſehenen 150 fl. kamen in demſelben

nicht zur Verwendung; da aber nach früheren Beſchlüſſen der Oberheſſi

ſche Verein ein Drittheil dieſer Druckkoſten zu

übernehmen hat, dieſes Drittheil aber 315 fl. 20 kr. betragen wird, ſo hat der Ausſchuß beſchloſſen, die Auszahlung dieſes Poſtens in dieſem Jahr ganz erfolgen zu laſſen. Ad 10. Die Zuerkennung ſolcher Prämien hat der Ausſchuß ſich vorbehalten. Ad 11. In fortbeſtehender Ueberzeugung, daß der Umſtand, wonach in Oberheſſen theils reines, theils Schmeer

vieh gehalten wird, viele Unzuträglichkeiten mit ſich fuhrt, hat der Ausſchu führung reinen Schafviehes abermals 50 fl. verwendet werden können. mehreren Preiſen verwendet werden ſoll, darüber hat der Ausſchuß ſich die Entſcheidung vorbehalten.

beſchloſſen, daß zu Beförderung der Ein Ob dieſe Summe jedoch zu einem oder zu

Etwaige An⸗

meldungen wegen eines Preiſes für Abſchaffung von Schmeervieh und deſſen Erſatz durch Reingut, ſind an das Prä

ſidium zu richten, welches dieſelben dem Ausſchuß vorlegen wird.

Alle Mitglieder des landw. Vereins, ſowie die Gr. Bürgermeiſter, werden erſucht, vorſtehende Bekanntmachung

im Intereſſe der Landwirthſchaft treibenden Bevölkerung zu verbreiten.

Der Präſident des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen Ott o, Graf zu Solms-Laubach.

Laubach, den 14. Februar 1857.

Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-Anzeigen.

Edictalla dung. L286] Der auf Geheimeratb von Rau zu Dor⸗ heim im Flurbuche eingeſchriebene Acker im Roſenthal dahier, II. 250. 911 Klftr. haltend,

iſt an die Stadt Friedberg verkauft worden,

und da das Eigenthum von verkaufender Seite urkundlich nicht nachgewieſen werden kann, ſo werden Dritte, welche etwa Eigenthumsanſprüche an das verkaufte Grundſtück geltend machen wollten, aufgefordert, dies binnen 6 Wochen bei unterzeichneter Stelle zu thun, widrigenfalls der Verkauf beſtätigt und der Eintrag in das Mutationsverzeichniß verfügt werden wird. Friedberg am 21. Februar 1857. Großherzogliches Landgericht Friedberg. J. V. d.

v. Preuſchen, Landgerichts-Aſſeſſor.

Mobiliar⸗ und Immobiliar⸗

Verſteigerung. L373] Mittwoch den 18. März d. J., Vor- mittags um 11 Uhr, werden in hieſigem Rath hauſe die unten näher beſchriebenen, zum Nach- laſſe des hier verſtorbenen Bürgers und Schrei nermeiſters Jacob Nicolaus Stamm gehörenden Immobilien, als:

Gemarkung Friedberg:

Fl. Nr.[I Klftr. 2 301 39% Hofraithe in der Stadt mit Grund und Boden. 2 302 13¼ Grabgarten in der Stadt. 4 209 50 in der Kehl, öffentlich meiſtbietend verſteigert, ſodann Donnerſtag den 19. März d. J. und die darauf folgenden Tage, jedesmal von Morgens 9 Uhr anfangend, werden in der Jacob Nicolaus Stamm'ſchen Hofraithe da⸗ hier verſchiedene Modiliar-Gegenſtände, insbe⸗ ſondere ein vollſtändiges in ſehr gutem Zuſtande befindliches Schreiner-Handwerksgeſchirr nebſt Werkholz und ein Theil noch nicht vollendeter Ar⸗ beiten, ſodann Bettung, Weißzeug, Herren- und Frauenkleider, Gold u. Silber, Commode, Tiſche, Stühle, Schränke, Bettſtellen, Haus-, Küchen⸗ und Gartengeräthe ꝛc. öffentlich meiſtbietend gegen gleich baare Bezahlung verſteigert.

Friedberg am 9. März 1857. In Auftrag Großherzoglichen Landgerichts Friedberg. Großherzoglches Ortsgericht Friedberg:

Der Vorſteher Bien er.

Main ⸗Weſer⸗Eiſenbahn.

[405] Die Lieferung von 600 Stoß- und 900 Zwiſchenſchwellen, ſowie von 67 Schwellen von außergewöhnlichen Dimenſtonen, auf eine belie- bige Station der Main-Weſer-Bahn ſoll auf dem Submiſſionswege in Accord gegeben werden, worüber die Bedingungen bei der unterzeich⸗ neten Stelle zur Einſicht offen liegen, an welche die Gebote bis längſtens den 23. d. M., des Vormittags 10 Uhr, verſchloſſen, und mit der Aufſchrift verſehen:Schwellenlieferung be treffend einzureichen ſind. Gieſſen den 12. März 1857. Großherzogliche Magazins-Commiſſion LA ub em bei mer

Jag dverpacht un g zu Friedberg. [406] Mittwoch den 18. März d. J., Vor⸗ mittags 11 Ubr, wird in hieſigem Rathhauſe die der Stadt Friedberg zuſtehende dermalen leihfällige Waldjagd in dem gemeinſchaftlichen Burgwald anderweit auf 3 Jahre öffentlich meiſtbietend verpachtet. a 1 Friedberg den 16. März 1857. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Ben der

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