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Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen.
Braunkohlenverkauf.
1] Mit dem 1. Januar 1857 beginnt für den Braunkohlen⸗Bezug auf der Fürſtlichen Braun⸗ kohlen⸗Grube Weckesheim unter den bekannten Bedingungen eine neue Creditperiode, welche mit dem Ausverkauf der noch vorräthigen Kohlenklötze mit einer Zahlungsfriſt bis Ende September 1857 endigt. 3
Der Preis der Kohlenklötze aus dem Schoppen beträgt 11 kr. und vom Haufen 10 kr. für den Centner.
Grube Weckesheim, den 27. Dezember 1856.
Fürſtliche Bergverwaltung des Reviers Hungen F. Storch.
Braunkohlenverkauf.
24] Zur Bezahlung der von der Braunkohlengrube Wilhelms⸗Hoffnung bei Dorn⸗ aſſenheim vom 1. Januar 1857 an gegen Bürgſchaft käuflich bezogen werdenden Klötze wird Credit bis Ende September 1857 geſtattet.
Der Preis iſt der ſeitherige per Centner 10 Kreuzer.
Das Oſſenheimer Brückengeld wird denjenigen Abnehmern, welche zur Entrichtung deſſel⸗ ben bei Abholung von Klötzen vom Dornaſſenheimer Bergwerk verpflichtet ſind, bei Einhändigung des Ladſcheins von Materialſchreiber Weitz vergütet.
Reichelsheim den 31. Dezember 1856.
Schmid, proviſoriſcher Bergcontroleur.
Edietalla dung. und auf deſſen Namen noch eingetragenen Grund⸗ [1943] Nachdem Landgräfliche Landesregierung ſtücke: das Concursverfahren über das Vermögen des 222/24; 231/73 583/135; 1662/22; 1675/9; hieſigen Bürgers und Schneidermeiſters Louis 1752/2; 1754/13a; 1884/50; 2090/325452 Trinkmann erkannt hat, ſo werden alle dieje- verkauft, iſt aber außer Stand das Eigenthum nigen, welche Anſprüche und Forderungen an urkundlich nachzuweiſen. Anſprüche an dieſe deſſen Vermögensmaſſe zu haben vermeinen, Grundſtücke ſind deßhalb binnen einer Friſt von aufgefordert, ſolche bei Meidung des Ausſchluſ— 2 Monaten ſes von der Maſſe, im Termin ſogewiß dahier anzumelden, als ſonſt die nach⸗ Freitag den 16. Januar 1857, geſuchte Beſtätigung der Kaufbriefe ertheilt und Vormittags 9 Uhr, auch der Eintrag in das Mutationsverzeichniß bei unterfertigter Stelle entweder in Perſon verfügt werden wird. oder durch gehörig zu bevollmächtigende Stell- Butzbach den 15. Dezember 1856. vertreter anzumelden und auszuführen. Großherzogliches Landgericht Butzbach Der Präclufivbeſcheid wird übrigens nur auf Ebel. der Amtsſtube eröffnet. Homburg den 6. Dezember 1856.
Bekanut machung. Landgräflich Heſſiſches Juſtizamt(181 Montag den 12. Januar d. J., Vormit⸗ Stäubeſandt. tags 9 Ubr, ſollen in hieſigem Stadtwalde, N—— Diſtrikt Bauwald, 86 Eichen⸗Bauſtämme, welche Oeffentliche Aufforderung. zuſammen 3706 Cubikfuß meſſen, meiſtbietend
Bekanntmachung, betreffend: Holzverſteigerung im Großherzog⸗ lichen Domanialwald Burgwald der Oberförſterei Oberrosbach. [141 Freitag den 16. d. M. werden im Schlag Nr. XIII des oben gedachten Waldes an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert:
2 Stecken Birken⸗Scheitholßz
3„ Buchen⸗, 58½ Stecken Birken 1%½ Stecken Lärchen⸗, 9½ Stecken Aspen⸗ Prügelbolz;
1 Stecken Buchen⸗, 37 Stecken Birken⸗ 2 Stecken Aspen⸗Stockholz,
700 Wellen Buchen⸗, 7850 Wellen Birken⸗, Eichen, 2750 Wellen Aspen⸗, Erlen⸗ Reiſerholzgß;
7 Lärchenſtangen zu Leiterbäumen.
Anfang der Verſteigerung: präeis 9 Uhr auf der durch den Schlag führenden ſog. Wehrhei⸗ mer⸗Bahn.
Obertrosbach den 3. Januar 1857.
Großherzogliche Oberförſterei Oberros bach Bin gmann.
Holzverſtei gerung.
[15] Dienſtag den 13. l. M., Vormittags 9 Uhr, werden in hieſigem Gemeindewalde, Diſtrikt Auwald, nachſtehende Holzſortimente:
89 Eichen⸗Bau⸗ und Werkholzſtämme,
31 Stecken Eichen ⸗Scheitholz,
20„„ Prügelholz, 34„„ Stockholz,
775 Stück„ Wellen,
50» Kiefern⸗Baumſtangen, 7 Stecken„ Prügelbolz, 2 1„ Sctockholz und
350 Stück„Wellen,
öffentlich meiſtbietend verſteigert, mit dem Be⸗ merken, daß gegen vorſchriftsmäßige Bürg⸗ ſcheine das Holz bis Martinitag l. J. geborgt wird. Aſſenheim den 3. Januar 1857. Großherzogliche Bürgermeiſterei Aſſenhelm Schmidt.
Ge ſu ch. [22] Auf kommenden Peterstag wird in eine
Oekonomicküche ein kräftiges, braves Küchen⸗ mädchen geſucht, das womöglich ſchon einer
11944] Friedrich Wagner von Bergen verſteigert werden. hat die nachbenannten, in der Gemarkung von Fauerbach J. gelegenen, von ſeinem Vater, dem verlebten Konrad Wagner I. ererbten
Nauheim den 2. Januar 1857.
derartigen Stelle vorgeſtanden hat; nur mit
guten Zeugniſſen verſehene Perſonen werden
Der Bürgermeiſter berückſichtigt. Das Nähere zu erfragen bei Rieß. der Erpedition d. Bl.
Verſchiedenes.
Verſuch, Bienenſtöcke während der Win⸗ termonate in die Erde zu vergraben. Schullehrer Forſtner in Hawangen machte im Jahre 1854 einen Ver⸗ ſuch, Bienenſtöcke während der Wintermonate in die Erde zu vergraben. Nicht weit vom Bienenſtande machte er in ſeinem Gemüſegarten an einer trocknen Stelle eine 8 Fuß tiefe, 4 Fuß lange und 3 Fuß breite Grube. Den untern Raum derſelben füllte er mit etwas großen Kieſelſteinen 1 Fuß hoch, damit, wenn allenfalls Waſſer eindringen ſollte, dasſelbe, ohne den Bienenſtöcken zu ſchaden, einſickern könne. Hierauf machte er die zweite Einlage mit Tannen— zweigen und darauf mit Flachsahnen wieder 1 Zoll hoch und ſenkte dann am 30. Oktober zwei Bienenſtöcke von 38/ und 19½ Pfund Bruttogewicht neben einander ein. Die leeren Zwiſchenräume rings um die Stöcke wurden noch etwas locker mit Erbſenſtroh angefüllt und ungefähr % Fuß über die Stöcke noch eine Lage Tannennadeln ge— bracht; damit kein Regen eindringen könne, wurde der ganze Raum mit einer alten Hausthüre und dann mit Erde bedeckt, die etwas feſtgetreten wurde. beiden Bienenſtöcke wurden einige auf beiden Seiten ab—
geſchloſſene Federkiele als kleine Luftröhrchen, und zwar in den obern Theil der Körbe geſteckt. Am 21. März des Jahres 1855 wurden die vergrabenen Stöcke wieder aus der Erde genommen. Sie waren ganz unbeſchädigt von Waſſer und noch ſehr ruhig. In dem leichten Stocke von 19½ Pfund Gewicht fanden ſich nur vier todte Bienen; in dem ſchweren aber, der ganz voll eingebaut war und alſo Mungel an Raum hatte, weil er ungemein volkreich war, zeigten ſich ungefähr ein paar Hände voll todte Bienen. Anlangend das Gewicht der in die Erde verſenk—
ten Stöcke, ſo wog der mit 38 ¾ Pfund nach der Heraus— nahme aus der Erde 36½ Pfund und der andere mit 19½¼
Pfund noch 18¾ Pfund. Dagegen wog ein in der Woh⸗ nung überwinterter Stock, welcher im Herbſt 32 Pfd. wog, im Frühjahr nur noch 24 Pfund und ein anderer von 26 Pfund nur noch 17½ Pfund. Forſtner empfiehlt daher dies Verfahren jedem Bienenzüchter, macht aber beſonders darauf aufmerkſam, daß die Bienenſtöcke gegen eindringende Mäuſe durch die nöthigen Vorkehrungen geſchützt werden
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